Too Much Cookies Network

Grüne urinierten auf Fahne - Schwarze auf die Verfassung

Freitag, 6. Juni 2008, 12:28 Uhr

Da geistert nun also eine Meldung, dass jugendliche Teilnehmer an dem Bundeskongresses der Grünen Jugend eine Deutschland-Fahne als Bedeckung der Straße gewählt haben, auf die sie urinieren wollten. Die Grüne hat den Vorfall bedauert und klargestellt, dass die Szene nur gestellt war. Trotzdem ist die Aufregung groß und ich kann mir vorstellen, dass dies politisch bis zum letzten Tropfen noch ausgewrungen wird.


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Verdächtigungen, Angst und Nachrichtenwert

Donnerstag, 24. April 2008, 23:47 Uhr

Ich hatte schon vermutet, dass etwas im Gange war, als das Niedersächsische Innenministerium den Verfassungsschutzbericht 2007 veröffentlichte und der werte Herr Schünemann in seiner gewohnten “wir müssen etwas tun”-Manier die Balance zwischen Angst machen und Zuversichtig erscheinen übte. Zunächst hatte er denn den “Cyber-Jihadismus” heraufbeschworen:

Als weiterhin großes Problem bezeichnete Schünemann die globale Vernetzung und den anonymen Informationsaustausch der Jihadisten über das Internet. Das Internet übernehme weiterhin die Funktion der virtuellen militärischen Ausbildungslager. Als prägnantes Beispiel für “Cyber-Jihadismus” in Niedersachsen nannte der Innenminister die Internet-Aktivitäten eines irakischen Staatsangehörigen aus Georgsmarienhütte, gegen den ein Strafverfahren vor dem OLG Celle anhängig sei. Durch die Verbreitung zahlreicher.


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Forderungen von Unionspolitikern ist verfassungswidrig

Mittwoch, 26. Dezember 2007, 17:14 Uhr

Die Forderungen der Unionspolitiker - dort vor allem uns Uwe Schünemann und Günther Beckstein Nachfolter Nachfolger Joachim Herrmann -, dass Muslime eine amtliche Gewaltverzichtserklärung abzugeben haben, ist nicht nur unsinnig und volksverhetzend, sie ist auch verfassungswidrig. Bei diesem Artikel muss ich gezwungenermaßen meine Aussagen auf ein Interview der BILD-Zeitung stützen. Das tun alle anderen Zeitungen auch, auch wenn der Artikel - zumindest in der Online-Ausgabe nicht sehr aufschlussreich ist:

BILD Online Gewaltverzicht


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Im Fall der Fälle

Montag, 17. Dezember 2007, 12:31 Uhr

Herr Schünemann rechnet für alle Fälle

«Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen», sagte er dem Magazin «Focus». Bedingung sei ein richterlicher Beschluss.

Ich finde auch, dass wir für den Fall der Fälle, dass unser Innenminister ein Faschist ist, präventiv die Folter desjenigen im Sinne des Auskunftsersuchens grundgesetzlich erlauben sollten. Man weiß ja nie, was alles passieren könnte… Und ein Richterurteil? Nicht dass ich lache! Hier lag auch ein richterlicher Beschluss vor.. Was nützt das, wenn die Richter als Exekutivgehilfen manipuliert werden und die Entscheidung praktisch von den Staatsanwälten ausgeht?


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Seit November 2004 berichtet 'Too Much Cookies Network' live und radikal aus der Parallelgesellschaft. Die Themenwahl ist willkürlich, der Sprachstil filigran und der Gegner unklar. Zum Netzwerk gehören weiterhin folgende Seiten: