Nocheinmal: Deutsche Sprache ins Grundgesetz?
Seit dem 1. August 2002 ist der Schutz der Tiere an prominenter Stelle im Grundgesetz festgehalten. In Art. 20a steht nun:
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Viel hat das dem Tierschutz nicht gebracht..
