Mittwoch, 12. März 2008, 9:43 Uhr
Da versuchte ein 14-jähriger Schüler in Berlin während der Schulzeit sein Gebet zu verrichten. Die Schulleitung wollte ihm diesen Luxus mit der Begründung untersagen, er verletze mit seinem “demonstrativen” Gebet die Neutralitätspflicht der Schule und bekam nun vom Verwaltungsgericht einen Tritt in den werten Hintern:
Das Gericht urteilte, dass der Schüler sich auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit berufen könne. Dieses Recht erstrecke sich auf die Freiheit, den Glauben zu bekunden.
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Sonntag, 2. April 2006, 0:43 Uhr
Der Zwang - das ist die übliche Formel - ist des nicht integrierten türkischen (oder deutsch-türkischen) Mitbürgers schwerste Sünde. Ob die Zwangsverheiratung, die nach Necla Kelek Allgemeinheitsstatus unter selbigen Mitbürgern besitzt, oder der Kopftuchzwang - Türken (und in Anlehnung Muslime - gibt es einen Unterschied in der Wahrnehmung?) zwingen ihre Kinder zu Dingen, die die Integration selbiger verhindert. Demzufolge ist eine Integration zwangsläufig mit der weitgehenden Loslösung von Zwängen verbunden - ein Rezept, um die deutsche Freiheit zu (er-)leben.
Warum wundert man sich dann, wenn ein türkisches Mädchen sich seit drei Jahren weigert, zur Schule zu gehen? Sie hat den Schulzwang (oder harmloser ausgedrückt: Schulpflicht) gebrochen und sich vollkommen selbstständig befreit aus diesen jahrhundertelangen Fesseln staatlicher und väterlicher Oppression. Bravo?
Ok, jetzt mal im Ernst, ich war schockiert, als ich heute nachmittag in der Haz den Artikelaufmacher auf der Frontseite las:
Kind schwänzt seit Jahren
Read on my dear..
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