Menschen!
Wenn ich mir anschaue, wozu Menschen in der Lage sind, wenn sie glauben, überlegen zu sein, dann wird mir übel. Die Überlegenheit kommt oftmals mit einer erschreckenden Zuversicht, dass man für sein eigenes Tun nicht eines Tages Rechenschaft ablegen müssen wird. Dass man für den Moment lebt und diesen ausreizen kann und das nicht zu bereuen braucht.
Das Schlimmste, was einem Menschen passieren kann ist, einem anderen Menschen ausgeliefert zu sein.
Oder ist es? Die Worte einer Verkäufern resonieren noch in meinen Ohren: “Lieber betrogen als betrügen.” Ich möchte nicht in die Position des Stärkeren, wenn ich mich nicht daran erinnern kann, dass ich auch nur ein Mensch bin – genauso wie der Schwache auf dem Boden, auf dessen Hals meine Springerstiefel ruhen..
Nein, das Schlimmste, was einem Menschen passieren kann, ist dass er sich überschätzt und um ihn herum alles wie Spielzeug aussieht.
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Vor einem Monat hatte die Sendung “Fakt” über einen Polizeieinsatz in Bayern berichtet, bei dem ein Haus einer Familie durchsucht, der Vater verhört und die Mutter von den Kindern getrennt wurde. Der Grund für die Durchsuchung waren Schmierereien auf dem Haus des Papstes und – so nimmt der Beschuldigte an – ein Gespräch in einer Arztpraxis, in dem er sich negativ über den Papstbesuch geäußert hatte. Der Aufmarsch der Polizisten war in keinem Fall angemessen, auch wenn man alles, was dem Mann vorgeworfen wurde berücksichtigt.
Nun wollte ich wissen, was aus dem Fall geworden ist und stieß über das Politblog auf eine Reaktion aus dem Altöttinger Wochenblatt, in der der Autor – Mike Schmitzer – den Fall relativiert und dem ARD vorwirft, schlecht recherchiert zu haben..
In was für einem Staat leben wir? — In einem sicheren..
Einsatzleiter beim Einsatz im Ferienhaus in Hamwiede
Die Sendung “Fakt” berichtet über einen Fall, bei dem die bayerische Polizei die Wohnung der Familie Lindner gestürmt hat, den Vater zum Verhör mitgenommen, ihn dort komplett ‘erkennungsdienstlich aufgenommen’ hat und die Kinder von ihrer Mutter getrennt und befragt hat. Der Grund?
Im idyllischen Nachbarort Marktl am Inn steht das Geburtshaus des Papstes. Böse Menschen haben es zwei Tage zuvor, unmittelbar vor dem Papstbesuch, mit blauer Farbe bespritzt. Die Polizei verdächtigt Siegfried Lindner dieser Untat.
An der UCLA wurde ein Student von Universitätspolizisten mehrmals mit einer Elektroschockpistole (oder Elektroschocker) beschossen, scheinbar nur weil er vergessen hatte seinen Ausweis mitzubringen. Ein anwesender Mitstudent hat seine Handykamera mitlaufen lassen und den abartigen Vorgang aufgezeichnet und im Internet verbreitet – natürlich mittels YouTube.
Video anschauen und weiterlesen..
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Vor etwas weniger als einem Jahr wurde Jean Charles de Menezes in der Londoner U-Bahn von einem Polizisten erschossen. Anfangs hieß es, er sei ein Terrorist (ausserdem sähe er aus wie einer (also wie ein Araber!!)), später stellte sich heraus, dass er vollkommen unschuldig ist, nicht aber bevor ihm alles mögliche vorgeworfen wurde. Die Polizei hat versucht, sich mit seiner nicht-existenten Bomberjacke und einem nichtstattgefundenen Fluchtversuch (obwohl sie selber nie gesagt hatten, dass sie ihn zum Stehen aufgefordert haben) herauszureden und einiges an der offiziellen Darstellung musste – nachdem Zeugen ausgesagt hatten – wieder zurckgenommen werden.
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Das saarländische Verwaltungsgericht hat die Klage einer 16-Jährigen, die beim Besuch eines Fussballspiels von der Polizei angehalten und dazu gebracht wurde, sich komplett auszuziehen, abgewiesen! Laut Verwaltungsgericht war das Vorgehen der Polizisten “sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig”.
Hach, wie bin ich froh, dass ich keine Karten für WM-Spiele gekauft habe! Wenn ich mir vorstelle, dass man sich beim Eintritt möglicherweise – und vor allem, wenn man unauffällig ist – nackig machen muss, dann muss ich mich fragen, wie weit die Menschen noch zu gehen bereit sind, um ein einfaches Spiel sich anzuschauen:
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Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat – weitgehend von der Bloggosphäre unbemerkt – sich wieder für die Verwendung von Fußfesseln ausgesprochen. In einer Pressemitteilung des Innenministeriums wird die Antwort des Innenministers auf den Antrag der Landtags-Fraktion der Grünen festgehalten:
bereits bei der Einbringung dieses Entschließungsantrages habe ich deutlich gemacht, dass die elektronische Fußfessel der Weiterentwicklung des technischen Instrumentariums dienen könnte, das den Behörden und der Justiz zum Schutz der hiesigen Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden sollte. Zur Verbesserung der Sicherheitslage habe ich deshalb im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vorgeschlagen, den rechtlichen Rahmen für den Einsatz der elektronischen Fußfessel zu schaffen.
Regierung droht BND mit Konsequenzen
Die “Süddeutsche Zeitung” hatte unter Berufung auf den ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, Gerhard Schäfer berichtet, dass der BND Journalisten bis ins Privatleben hinein beschattet habe. Besonders interessiert sei der BND an “Spiegel”-Redakteuren gewesen. Auch Gaststätten, von denen der Dienst vermutet habe, dass Redakteure dort Informanten träfen, seien überwacht worden. Ein Journalist des Magazins “Focus” sei über Jahre überwacht und bis in die Tiefgarage des Verlagsgebäudes verfolgt worden. Auch ein Redakteur der “Südwest Presse” sei ins Visier des BND geraten. Offenbar hätten Mitarbeiter des Dienstes auch umfangreich Akten vernichtet.
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Schnelle Notiz fuer spaeter: Saarländischer Datenschützer gegen neues Polizeigesetz:
Wie in Schleswig-Holstein enthält der Gesetzentwurf die “anlassfreie elektronische Erfassung von KFZ-Kennzeichen”, mit der ein KFZ-Scanning im Gefahrenfall erlaubt werden soll. Dabei werden die Daten aller KFZ mit Fahndungsdaten abgeglichen.
Neben dem KFZ-Scanning kritisiert Lorenz am geplanten Polizeigesetz, dass die staatliche Videoüberwachung nicht länger auf Kriminalitätsschwerpunkte beschränkt bleiben [...]
Muss ich mit einem Disclaimer beginnen, in dem ich unterstreiche, so genannte “Ehrenmorde” zu verurteilen? Nein, ich muss nicht. Es gibt Selbstverständlichkeiten, die nicht betont werden müssen.
Coram Publico
Die Familie Sürücü hätten wir am liebsten noch vor dem Gerichtsurteil seziert. Da wir uns solange zurückgehalten hatten, hätten wir doch zumindest eine Freiheitsbestrafung aller männlichen Mitglieder der Familie erwartet. Nach Absitzen ihrer Zeit hätte die Familie deportiert werden müssen – wenn wir uns noch an sie erinnert hätten. Und wenn eine der Frauen in der Familie auf ihr Kopftuch besteht, dann gehört sie ebenso bestraft – so will es zwar weder das Gesetz (in dem (noch?) keine Sippenhaft vorgesehen ist) noch die Richter .. aber wir wollen es so!
In diesem Artikel geht es nicht um Ehrenmord – darüber ist bereits alles geschrieben und gesagt – noch geht es um die Schuldigkeit der anderen Sürücüs – das ist allein Gerichtssache und das Gericht wird sich die Beweislage noch einmal anschauen müssen – ; hier geht es vielmehr um das Rechtsverständnis der heutigen Gesellschaft und wie wir mit Angeklagten umgehen.
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Die Fraktion der Bündnis 90/Grünen im niedersächsischen Landtag hat eben gerade eine Auflistung der Rechtsbrüche der schwarz-gelben Regierung und Ministerpräsident Christian Wulff veröffentlicht – und das unbedingt, wo wir 60 Jahre Niedersachsen zu feiern hätten. Einige der Gesetze wurden bereits vom Verfassungsgericht nichtig gemacht, bei anderen wird noch “nachjustiert”. Hier eine kleine Auswahl der Rechtsbrüche und ‘juristisch fragwürdigen Gesetzesvorhaben:
Verfassungsschutzgesetz
Durch dieses Gesetz wurden Abhörmaßnahmen gegen Unverdächtige legalisiert. Konkrete Auswirkung ist, dass auch Unverdächtige abgehört werden dürfen, wenn sie Kontakt mit Verdächtigen gehabt haben. Auch das Verfassungsschutzgesetz
muss nach dem Polizeigesetz-Urteil geändert werden, da auch hier in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wird, ohne rechtsstaatliche Sicherungen zu gewährleisten.
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In einem offenen Brief an Senator Klaus Böger hat der KreissprecherInnenrat der Jusos Berlin-Mitte der offiziellen SPD-Position widersprochen. Diese hat sich hinter der Entscheidung der Berliner Herbert-Hoover-Realschule gestellt, eine Deutschpflicht im gesamten Schulraum anzuordnen und gefordert, dass sich weitere Schulen diesem Vorgehen anschliessen.
Anbei der komplette Brief. (Hervorhebungen von mir)
Offener Brief zur Deutschpflicht auf Berliner Schulhöfen
Ralf Stegner, seines Zeichen Innenminister Schleswig-Holsteins, möchte gerne der Polizei das Recht auf unbeschränkte, unbegründete und demzufolge nicht nachvollziehbare Identitätskontrollen, Telefonüberwachungen und Audio- und Videokontrollen in öffentlichen Flächen zubilligen. Daraufhin hat das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein eine lange Stellungnahme herausgebracht, in der es den Gesetzesvorschlag auseinandergenommen hat.
Es muss hervorgehoben werden, dass die Vorschrift nicht nur der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen dient. Geplant sind auch akustische Aufzeichnungen. Die Polizei wird damit in öffentlich zugänglichen Flächen und Räumen die Gespräche einer Vielzahl von Personen aufzeichnen können. Die Bürgerinnen und Bürger müssen damit rechnen, dass die Polizeibehörden ihre Gespräche z.B. auf Parkbänken, in Behördenfluren, am Hindenburgufer in Kiel oder auf anderen öffentlichen Wegen aufzeichnen und später gegen sie verwenden. Damit kämen wir dem von George Orwell beschriebenen Televisor ein gutes Stück näher. Es ist sehr bedauerlich, dass ausgerechnet das Land Schleswig-Holstein hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen will.
Nein, sie haben den schwachsinnigen und – meiner Ansicht nach – verfassungswidrigen Fragebogen nicht zurückgenommen. Es hat sich also rechtlich noch nichts geändert.
Fragt sich nur, ob Fussballmannschaften aus islamischen Ländern zur Weltmeisterschaft auch mit solchen Fragen konfrontiert werden – oder würde das image vom ausländerfreundlichen Deutschland dadurch gestört?? In der Zwischenzeit drohen erwägen einige andere Landesinnenminister, die Erfahrungen Baden-Württembergs als Grundlage für eine kommende Entscheidung für oder gegen eine solche Befragung zu nehmen – statt sich von der Praxis Herrn Rechs und der baden-württembergischen Landesregierung mit klaren Worten zu distanzieren! Möglich, dass die anderen Länder nur abwarten, ob das Volk auch diesen Schritt zum Polizeistaat hinnimmt, oder ob es doch eine zu starke Temperaturerhöhung ist ..
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Innenminister Bayerns Günther Beckstein stimmen ein altes Lied mit immer neuen Variationen an: Offensichtlich hat das deutsche Volk zu wenig Angst vor Terrorangriffen!
In einem Interview mit der “Bild am Sonntag” beharrte Herr Schäuble auf seine Forderung, Folteraussagen verwenden zu dürfen. Er macht offensichtlich keine Differenzierung zwischen der Verwendung zur Gefahrenabwehr und der Verwendung in Gerichtsprozessen – was meiner Meinung nach der Knackpunkt wäre. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts hielt dagegen, dass man im Kampf gegen den Terrorismus rechtsstaatliche Prinzipien nicht aufgeben sollte.
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Ich bin heute nacht im Irak gestorben.
Ich war also nachts im Irak. Die US-Armee hatte angeordnet, dass sich alle Bewohner der Stadt, in der ich mich aufhielt, in einem Haus versammeln. Sie hatten vor, alle Bewohner zu identifizieren und in ein Register einzutragen. Jeder, der dieser Anordnung nicht nachkam, würde als “insurgent” oder “terrorist” gelten.
Die britische Regierung hatte relativ schnell ausgeschlossen, dass Gross-Britannien foltert oder Folterung zulässt. Deshalb ist es nicht sehr überraschend, dass sie folgende Dokumente nicht gerne in der Öffentlichkeit sehen wollen:
USA/Usbekistan: Förderung von Terrorismus
Craig Murray war der britische Botschafter in Usbekistan bis seine Beschwerden und Proteste gegen den Gebrauch von Folteraussagen zuviel wurden für Jack Straw und dem Aussenministerium, die ihn erfolglos zu denunzieren suchten und – erfolgreich – aus dem Amt brachten.
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Als ich heute im Radio vom Vorschlag unseres Landesinnenministers Uwe Schünemann gehört habe, habe ich mir fest vorgenommen einen Artikel darüber zu schreiben. Zur Erklärung: Das deutsche Rechtssystem sieht einen Freiheitsentzug als Strafe für festgeschriebene und richterlich bewiesene Straftaten vor. Die Inhaftierung eines Menschen ist – darüber muss man sich im Klaren sein – eine Ausnahme der Regel laut Menschenrechten, denn eigentlich ist die Freizügigkeit und die Freiheit des Einzelnen laut Grundgesetz garantiert. So heisst es etwa …
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Die Bespitzelungsaffäre in den USA nimmt komische Formen an, wo jetzt die Republikaner versuchen, das Handeln ihres “Commander-in-Chief”s zu rechtfertigen.
Coulter: “The government should be spying on all Arabs, engaging in torture as a televised spectator sport, dropping daisy cutters wantonly throughout the Middle East and sending liberals to Guantanamo”
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Unschuldsvermutung => Jeder ist solange verdächtig, bis er beweist, dass er unschuldig ist” (was nicht möglich ist)
Im Zweifel für den Angeklagten => Im Zweifel wird er (oder ein möglicher Zeuge im Ausland?) solange gefoltert, bis es keinen Zweifel gibt.
Menschenrechtler => Typen, die laufende Ermittlungen behindern, indem sie darauf bestehen, dass mögliche Terroristen nicht gefoltert werden. (auch “Gegner der Nation” genannt)
Privatsphäre => “What .. i didn’t hear you .. seriously..”