Im Fall der Fälle
Montag, 17. Dezember 2007, 12:31 Uhr
Herr Schünemann rechnet für alle Fälle…
«Bei einer terroristischen Bedrohungslage muss es möglich sein, auch ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen zu durchsuchen», sagte er dem Magazin «Focus». Bedingung sei ein richterlicher Beschluss.
Ich finde auch, dass wir für den Fall der Fälle, dass unser Innenminister ein Faschist ist, präventiv die Folter desjenigen im Sinne des Auskunftsersuchens grundgesetzlich erlauben sollten. Man weiß ja nie, was alles passieren könnte… Und ein Richterurteil? Nicht dass ich lache! Hier lag auch ein richterlicher Beschluss vor.. Was nützt das, wenn die Richter als Exekutivgehilfen manipuliert werden und die Entscheidung praktisch von den Staatsanwälten ausgeht?
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Category: Datenschutz, Inland, Politik, Sicherheit
Tags: Bananenrepublik, Jörg Ziercke, Niedersachsen, Online-Durchsuchung, owl-content, Politik, Polizei, Sicherheit, Terrorismus, Uwe Schünemann
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