Zum Inzestverbot in Deutschland
Donnerstag, 13. März 2008, 14:25 Uhr
Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde von Patrick S. zurückgewiesen und damit den Paragraph 173 des Strafgesetzbuchs bestätigt. Das ganze führt nun in diversen Internetforen und Blogs zu heftigen Diskussionen. Ich möchte nur einige Worte darüber verlieren:
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Die mögliche “erbliche Schädigung” von aus inzestiösem Geschlechtsverkehr ((hier gemeint ist die Konzentration von rezessiven Genen)) sollte weder mit dem Urteil noch mit dem Gesetz etwas zu tun haben. Im Gesetz steht nicht, dass Verwandte ((nach den Definitionen, die dort genannt werden)) keine gemeinsamen Kinder zeugen dürften.
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Tags: Deutschland, Gesellschaft, Inland, Inzest, Moral, Politik, Religion, StGB, Verfassungsgericht
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