Archive for the ‘Durchsuchung in der Flitterwoche’ Series

Warten auf die Justiz: Flitterwocheneinsatz – zwei Jahre später

Sonntag, Oktober 25th, 2009

Heute jährt sich der Terrorfahnder-Einsatz in Hamwiede zum zweiten Mal, mit dem die Kriminalpolizei Walsrode unsere Flitterwoche am 25.10.2007 unterbrochen hatte. Nachlesen lässt sich das ganze im Detail bei Kathrin. Vor etwa einem Jahr hatte ich alles Neuere soweit zusammengefasst. Im letzten Jahr ging es den Gerichten – und der Polizeidirektion – darum, uns mit dem Hinweis auf fehlende oder falsche Zuständigkeiten von einem Gericht zum nächsten zu reichen. Zumindest hatten wir beim Amtsgericht unsere Beschwerde eingereicht, das nach mehrmaliger Aufforderung erst – und ohne uns wirklich anzuhören – beschloss, dass es nicht zuständig sei. Beim Landsgericht angekommen wurde uns dann aber wieder mitgeteilt, dass das Amtsgericht sehr wohl zuständig sei. Der Fall wurde zurückverwiesen. Das war der Stand im Oktober letzten Jahres, der sich unter der Zusammenfassung sehr gut nachlesen lässt.

Dieses Jahr wird scheinbar weiter mit der Zeit gespielt. Am 5. Januar erinnerte unser Anwalt das Amtsgericht Walsrode daran, dass durch Beschluss des Landgerichts Verden der Fall an sie zurückverwiesen wurde und bat darum, “nunmehr alsbald in der Sache zu entscheiden.”

Noch zwei Monate später hatte sich die Richterin am Amtsgericht zu keinem Urteil durchringen können, woraufhin unser Anwalt persönlich anrief und wiederholt darum bat, dass endlich eine Entscheidung getroffen wird. Dazu muss gesagt werden, dass uns die Richterin keine Fragen gestellt hat. Wenn Sie sich über den Sachverhalt nicht im Klaren war, dann hätte Sie ja Aussagen von den Betroffenen einholen können, um sich Klarheit zu verschaffen. Das geschah allerdings zu keinem Zeitpunkt. Am 19. März 2009 wurde endlich der Beschluss des Amtsgericht gefasst. Die Richterin übernahm dabei die Aussagen der Kriminalpolizei zur Gänze und hat sie noch nicht einmal gegen unsere Aussagen abgewogen.

Dabei spielte es eine große Rolle, dass die Polizei angegeben hatte, dass sie eine Person ins Obergeschoss laufen sahen. Wir hatten allerdings schon zu Anfang der Verhandlung klar gemacht, dass die Polizei eine ins Obergeschoss laufende Person auf keinen Fall hätte von der Wohnungstür sehen können. Das ist aber auch unwichtig, denn wir beide waren im Erdgeschoss und haben die Polizisten auch dort empfangen. Als einige Polizisten die Treppe hinauf gingen, baten sie uns auf das Sofa Platz zu nehmen. An einigen Stellen gibt die Polizei an, dass sie eine Person im Obergeschoss angetroffen hätten. In anderen wird dieser angebliche Umstand unter den Tisch gekehrt. Die Version der Polizei ist also noch nicht einmal schlüssig und ich hätte schon von einem Gericht erwartet, dass es dies nachzuvollziehen versucht. Um zu beweisen, dass die Durchsuchung keine Durchsuchung war, führt das Gericht folgenden interessanten Absatz an:

Bei Herantreten an das Objekt bestand nicht die Absicht oder der Plan, eine Durchsuchung durchzuführen. Die Tatsache, dass das Objekt ohne Einwilligung des Inhabers betreten wurde, ist darauf zurückzuführen, dass, obwohl als Polizeibeamte erkennbar, den Beamten ein sofortiges Betreten nicht gestattet wurde und eine Person ins Obergeschoss lief.

Nimmt man einmal die Lüge von der hochlaufenden Person aus der Gleichung, bleibt die Aussage stehen, dass die Polizisten die Wohnung ohne Erlaubnis betreten mussten, weil ihnen die Erlaubnis nicht gegeben wurde! Das ist doch mal deutsche Jura-Logik!

Zumindest hatten wir mehr als ein Jahr nach der Durchsuchung inzwischen einen Beschluss – einen ziemlich schlechten, aber immerhin einen Beschluss!

Aber: Dieser Beschluss war wohl tatsächlich von der falschen Richterin gefasst: Nachdem unser Anwalt den Fall wieder an das Landgericht Verden weiterleiete, antwortete dieses mit dem Hinweis, dass die Richterin, die unseren Fall am Amtsgericht entschieden hatte, eigentlich nicht zuständig war, weil sie offenbar die Ermittlungsrichterin ist und es müsste aber “der nach dem Geschäftsverteilungsplan für die Bearbeitung von FGG-Sachen zuständige Richter” zuständig sein. Wie dem auch sei, das Landgericht ersparte uns einen erneuten Gang zum Amtsgericht (was wahrscheinlich wieder ein Jahr gedauert hätte) und – nach einer längeren Erklärung, warum der Beschluss auch von der nichtzuständigen Richterin seine Gültigkeit behält – sagte zu, dass der Fall an die zuständige Kammer des Landgerichts Verden zugeleitet werden kann.

Die Kammer hat daher davon abzusehen, den angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts Walsrode – Ermittlungsrichterin – vom 19. März 2009 aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung durch den zuständigen Richter an das Amtsgericht Walsrode zurückzuverweisen. Statt dessen sind die Akten über das Amtsgericht Walsrode der für Beschwerden in FGG-Sachen zuständigen Kammer des Landgerichts Verden zur Entscheidung zuzuleiten.

Super, dachte ich mir. Endlich ist jemand proaktiv und will sich des Falls annehmen. Vielleicht wird ja auch mal ernsthaft in der Sache entschieden.

Das war am 27. Mai 2009. Seither sind etwa fünf Monate vergangen und wir haben vom Landgericht nichts Neues gehört. Unser Anwalt hat noch am 14. Oktober 2009 folgenden Brief abgeschickt:

In dem Verfahren [...] hat das Landgericht Verden unter dem o.g. Aktenzeichen mit Datum vom 27.5.2009 verfügt, dass die Sache über das Amtsgericht Walsrode der [...] zuständigen Kammer des Landgerichts Verden zur Entscheidung zuzuleiten sind.

Mittlerweile sind seither fast 5 Monate vergangen, ohne dass hier irgendein Fortgang des Verfahrens festgestellt werden konnte.

Ich rufe in Erinnerung, dass der dem Verfahren zugrundeliegende Grundrechtseingriff sich bereits am 25.10.2007 ereignet hat.

Ein effektiver Rechtsschutz sieht anders aus.

Allerdings! Und so warten wir schon zum zweiten Jahr in Folge auf einen Richter, der sich unseres Falls ernsthaft annimmt und uns mal anhört. Bis zum nächsten Jahr – oder wenn sich etwas tut.

Flitterwocheneinsatz – ein Jahr später

Mittwoch, Oktober 8th, 2008

Nun ist es schon fast ein Jahr her, dass eine acht Mann starke Polizeitruppe während unserer Flitterwoche das Ferienhaus durchsucht hat. Der Einsatz und die Reaktionen darauf waren bereits Thema mehrer Artikel auf meinem Blog und dem von Kathrin, die ich hiermit zur Lektüre empfehlen möchte:

Vor allem möchte ich die Lektüre des TAZ-Artikels wärmstens empfehlen: Angst vor Muslimen in Deutschland – Terror im Liebesnest

Wer nur den letzten Beschluss in dieser Sache nachlesen möchte, der möge gleich hierher klicken.

Seitdem

Amtsgericht Walsrode

Mir ist klar, dass wir seit dem TAZ-Artikel nichts mehr von den Ermittlungen gesagt haben. Teilweise lag es an einer Frustration, die sich bei mir eingestellt hatte. Teilweise war aber schon die Bewältigung des Alltags so zeitraubend, dass das andere unterging. Deshalb möchte ich nachholen, was schon länger hätte passieren müssen:

Am 14.11.2007 hatten wir eine Beschwerde am Amtsgericht Walsrode gegen die Durchsuchung eingelegt und beantragt, die Rechtswidrigkeit dieser fest zu stellen. Unser Anwalt Herr Hüttl hatte eine vierseitige Schrift verfasst, in der er den Sachverhalt detailliert beschrieb, die Zulässigkeit der Beschwerde auch nach Beendigung des Grundrechtseingriffs und ihre Begründetheit erklärt und vor allem Akteneinsicht beantragt, um den Sachverhalt vollständig erfassen zu können.

Am 16. November hatte die Landesregierung auf die kleine Anfrage von Dr. Hans-Albert Lennartz bezüglich unseres Falles geantwortet. In ihrer Antwort waren viele Unwahrheiten enthalten, die wir in einem weiteren Schreiben an das Amtsgericht am 23.11. vorsorglich auflisten ließen. Die fehlerhaften Behauptungen rangierten zwischen Banalitäten wie der Behauptung, dass die Beamten die Hausklingel des Ferienhauses betätigten, wo doch das Ferienhaus keine Klingel besitzt, und recht schwerwiegenden Falschdarstellungen wie die Behauptung, die Beamten hätten eine Person die Treppe hochlaufen gesehen. Weder war jemand hochgelaufen – wir waren beide im Erdgeschoss – noch hätte man von der Eingangstür überhaupt eine Person auf der Treppe überhaupt sehen können.

Insgesamt schien die Landesregierung mit ihrer Darstellung ein Gefahrenpotential zeichnen zu wollen, das tatsächlich nicht bestand.

Am 29.11. sandte das Amtsgericht Walsrode unserem Anwalt eine verdutzte Antwort, dass es kein Strafverfahren gegen uns gäbe und dass er ihnen bitte den Beschluss zusenden mag, gegen den Beschwerde eingelegt wird. Daraufhin stellte dieser klar, dass gerade das Fehlen eines Beschlusses das Problem darstelle. Die Polizisten hatten ausdrücklich mit der Berufung auf “Gefahr in Verzug” gehandelt.

Erst am 25.1.2008 rang sich das Amtsgericht Walsrode zu einer Entscheidung in unserer Sache durch und verkündete, dass unser Ersuchen um die Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung unzulässig sei und daher abgewiesen wird. Als Begründung wurde angeführt, dass die Polizei “zum Zwecke der Gefahrenprävention” tätig wurde und deswegen eine Zuständigkeit beim Amtsgericht nicht gesehen wird! Das Ersuchen um Akteneinsicht wurde keines Wortes gewürdigt, unsere Richtigstellung der Darstellungen der Polizeidirektion Lüneburg wurde offenbar nicht beachtet.

Landgericht Verden und Verwaltungsgericht Lüneburg

Hiernach haben wir ein zweigleisiges Verfahren angestrebt. Auf der einen Seite wollten wir den Rechtsweg auf einem Gleis ausschöpfen, indem wir dem Landgericht die Sache zur Beratung weiterleiten. Gleichzeitig sollte nicht die Zeit ungebraucht verstreichen. Beim Verwaltungsgericht haben wir auch eine Beschwerde eingereicht, diese allerdings auf Eis legen lassen, um den Beschluss des Landgerichts abzuwarten.

Am 14.4.2008 antwortete die Polizeidirektion Lüneburg zum ersten Mal dem Verwaltungsgericht. Dabei versuchten feststellen zu lassen, dass die Klage unzulässig sei. Das begründen sie mit den folgenden Absätzen1:

Im wesentlichen rügen die Kläger das Fehlen eines Durchsuchungsbeschlusses. Sofern dieser notwendig gewesen wäre, hätte die Polizei diesen gem. § 25 Abs. 1 Nds. SOG beim zuständigen Amtsgericht beantragen müssen. Nach hiesiger Auffassung findet in diesem Fall § 23 Abs. 2 EGGVG Anwendung. Somit müssten die Kläger beim Amtsgericht einen Antrag auf Verpflichtung der Justiz- oder Vollzugsbehörde zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes stellen. Das Verfahren wäre daher an die ordentlichen Gerichte zu verweisen, damit ein Verfahren nach dem niedersächsischen Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit durchgeführt werden kann.

Das hört sich für mich wie aktive Zeitverschwendung an. Dann folgt eine direkte Schuldzuweisung:

Ohne das offensive Verhalten der Kläger, einstellen des Vorfalls ins Internet sowie das Herantreten an mehrere Zeitungen, wäre auch keine für das Image der Betroffenen negative Öffentlichkeitswirkung entstanden, die nunmehr durch eine Verwaltungsgerichtsentscheidung beseitigt werden könnte.

Eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr, die das Feststellungsinteresse begründen würde [...], liegt hier nicht vor. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Kläger noch einmal in derselben Art und Weise von polizeilichen Maßnahmen betroffen sein werden.

Sie führten dann aus, dass es unsere Schuld sei, dass überhaupt eine Maßnahme ergriffen werden musste. Offensichtlich wertet die Polizeidirektion den Anruf aus der Bevölkerung weiterhin als “ernstzunehmende Hinweise”. Weiterhin wiederholten sie die falsche Darstellung, dass Kathrin die Treppe hochgelaufen wäre. Bis auf dieses letzte Detail läuft es darauf hinaus, dass wir einfach nicht so “auffällig” aussehen sollten, wie wir aussahen, dann wird uns in Zukunft auch nichts passieren..

Trotz der Feststellung der Polizeidirektion, dass die Klage unzulässig sei, da ein “berechtigtes Interesse der Kläger” fehle, übergaben sie trotzdem einen Teil der Akten zu dem Fall, die unser Anwalt durchsehen durfte. In den Akten wurden zudem jegliche Hinweise auf den Hinweisgeber geschwärzt.

Da die Akten nicht vollständig waren, übersandte unser Anwalt am 29.4.2008 eine nochmalige Aufforderung, endlich die Akten rauszurücken. Gleichzeitig antwortete er auf die Schrift der Polizeidirektion, indem er wiederum feststellen ließ, dass die Klage sehr wohl zulässig sei:

Unstreitig entfaltet der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung auch seine Wirkung wenn ein zeitweise bewohntes Ferienhaus durchsucht wird.

Dass die Durchsuchung im konkreten Fall in der Öffentlichkeit nicht, bzw. kaum wahrgenommen wurde (woher weiß der Beklagte dies eigentlich?) kann doch nicht ernsthaft vorgetragen werden. Soll das heißen, dass Wohnungen, die abgelegen liegen nicht vom Grundrechtsschutz umfasst sind? Eine schlicht abstruse Argumentation.

Außerdem bat er abermals um baldige Übersendung der vollständigen Akten zu dem Fall. Als die Akten dann endlich eingetroffen waren, konnten wir feststellen, wie viel Wirbel es an dem Tag unseretwegen gegeben hatte. Bereits ab 14:36 war die Polizei mit uns beschäftigt. Der Telefonanruf erfolgte schon davor. Zwischen 16:00 und 17:00 hat die Polizei den Hinweisgeber interviewt. Um 19:45 wurde ein Meldekopf errichtet. Um 20:10 gab es eine Unterhaltung mit dem Staatsschutz, um 20:30 dann noch ein Informationsaustausch mit einem Polizeioberrat. Langer Rede kurzer Sinn: viel Aufregung, dafür aber kein Versuch in der verplemperten Zeit, das Amtsgericht um ein Durchsuchungsbeschluss zu fragen. Und genau das, nicht ausschließlich, bemängelte unser Anwalt auch.

Am 8. Juli gab die Polizeidirektion eine Stellungnahme ab, in der sie vor allem wieder den Begriff der “Durchsuchung” angreifen. Sie beharrten darin darauf, dass erst die angebliche Flucht einer Person in das Obergeschoss ein “Nachsehen” der Beamten initiierte, das allerdings nicht als “Durchsuchung” gewertet werden kann. Dass Kathrin sich tatsächlich die ganze Zeit im Erdgeschoss aufhielt und sogar beim Eintreten des Hauptpolizisten ihm die Hand gereicht hatte, dass weiterhin die Beamten, die in den Räumen im Obergeschoss waren dort ohne unser Beisein Schränke und Betten durchsucht hatten, spielte offenbar keine Rolle. Die Polizeidirektion schreibt dazu:

Die Qualität einer “Durchsuchung” hat aber auch immer mit einem Anfassen und Suchen im wahrsten Sinne des Wortes zu tun.

Wieder muss angeführt werden, dass die Beamten uns gegenüber als Begründung der Durchsuchung die Vermutung des Schmuggels oder des Bombenbaus nannten. Das impliziert allerdings, dass tatsächlich nach etwas gesucht wurde, auch wenn dieses Etwas nicht vorher definiert war.

Offenbar besteht die gängige Praxis auch darin, angeblich fehlende Zuständigkeiten zu rügen. Die PD wollte festgestellt haben, dass das Verwaltungsgericht nicht zuständig sei, sondern das Amtsgericht – das Amtsgericht, was nur kurz vorher selbst ausgesagt hatte, dass es nicht zuständig sei!! Sie rügten weiterhin an, dass parallel zur Klage beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde beim Landgericht lief. Dass diese Parallelität aus einer Dringlichkeit entstand, würden sie wohl nicht verstehen..

Aktuell

Am 29. September2 hat das Landgericht Verden einen Beschluss in unserer Sache gefasst, laut dem der Beschluss des Amtsgerichts Walsrode vom 25.1.2008 aufgehoben wird und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Walsrode zurückverwiesen wird.

Das Landgericht bemängelte, dass das Amtsgericht Walsrode in der Sache gar nicht entschieden hatte. Es stellte weiterhin fest, dass das Amtsgericht sehr wohl zuständig sei! Zuständig ist es, da es sich – und das stellt zumindest das Landgericht klar – um eine Durchsuchung der Wohnung handelt, die vom Amtsgericht genehmigt werden müsste und dessen Rechtmäßigkeit auch im Nachhinein vom Amtsgericht überprüft werden müsste, unabhängig davon, unter welcher Vorschrift die Durchsuchung tatsächlich verlief (repressiv oder gefahrenpräventiv).

Der Fall ist also wieder beim Amtsgericht, dessen Antwort wir nun sehnlichst erwarten. In 17 Tagen jährt sich unser Fall bereits zum ersten Mal. Die Gegenseite hat ja nichts anderes zu tun, allerdings ist es für uns recht anstrengend bei der Stange zu bleiben und das Interesse nicht komplett zu verlieren.

Hier noch die wichtigen Passagen aus dem Beschluss des Landgerichts:

Das Amtsgericht Walsrode stellte fest, dass die Polizei bei der Durchsuchung bei den Betroffenen am 25. Oktober 2007 zum Zwecke der Gefahrprävention nach Nds. SOG und nicht repressiv im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens tätig geworden sei. Die Strafprozessordnung sei nicht anwendbar. Das Amtsgericht Walsrode hielt eine Zuständigkeit des Ermittlungsrichters nicht für gegeben.

Das Amtsgericht Walsrode hat jedoch noch über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung vom 25. Oktober 2007 zu entscheiden. Für die Anordnung der Durchsuchungen von Wohnungen ist eine Zuständigkeit des Amtsgerichts gemäß § 25 Abs. 1 Nds. SOG gegeben. Danach dürfen Wohnungen, außer bei Gefahr im Verzuge, nur auf Grund richterlicher Anordnung durchsucht werden. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Auch für die nachträgliche Überprüfung der Durchsuchung besteht die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen, wie bei Wohnungsdurchsuchungen, muss trotz prozessualer Überholung auch nachträglich eine gerichtliche Überprüfung gewährleistet sein [...]. Für diese nachträgliche Überprüfung ist das Amtsgericht zuständig. § 25 Abs. 1 Nds. SOG sieht eine Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Anordnung der Durchsuchung vor. Es ist kein Grund ersichtlich, von dieser Zuständigkeit für die nachträgliche Überprüfung abzuweichen, da der Gesetzgeber gerade bestimmt hat, dass die Amtsgerichte für die Entscheidung über Wohnungsdurchsuchungen zuständig sein sollen. Entsprechend ist auch bei einer nachträglichen Überprüfung einer Durchsuchung nach der StPO der Richter zuständig, der für die Anordnung zuständig gewesen wäre.

  1. ich kann es selbst nicht so frech wiedergeben![]
  2. quasi zum Beenden des Ramadan-Monats ;-) []

taz: Terror im Liebesnest

Mittwoch, Januar 2nd, 2008

Die taz hat heute einen ausführlichen Artikel zu unserem Flitterwochenbesuch in Hamwiede veröffentlicht. Neben vielen bekannten Dingen hat die Reporterin Astrid Geisler auch viel neues aufdecken können. Einmal finde ich die Reaktionen der Dorfbewohner interessant:

In Hamwiede weiß heute jeder von dem bizarren Fehlalarm – aber niemand will etwas damit zu tun haben. Unwirsch reagiert die Ortsvorsteherin auf das Thema. Sie könne dazu nichts sagen, erklärt Anita Oswald am Telefon. Dann redet sie doch. Sei es nicht merkwürdig, dass die Polizei einen solchen Einsatz starte? “Da muss es doch eigentlich Gründe geben!” Und warum, fragt sie, macht das Ehepaar um diese Sache nun so einen Wind? Wieso muss es die Geschichte obendrein auf seltsamen Seiten im Internet breittreten? “Haben Sie sich das mal angeschaut?”, fragt sie. “Da ist allein der Name der Internetseite so lang, dass sie das DIN-A4-Blatt querlegen müssen.” Sie würde an deren Stelle nicht gegen die Polizei klagen, sagt Anita Oswald. “Wenn man still ist, fährt man besser.”

Auf die Widersprüche und inkorrekten Aussagen in der offiziellen Stellungnahme im Landtag reagiert der Polizeisprecher wie folgt:

Mit solchen Feinheiten hat man sich bei der Soltauer Polizei bisher nicht herumgeplagt. Immer wieder kramt der Pressesprecher schweigend in seiner Akte. Wann wurde die Ferienwohnung bezahlt? “Das spielt im Endeffekt ja keine große Rolle.” Hat die Polizei geklingelt oder geklopft? “Sie hat sich auf jeden Fall irgendwie an der Tür bemerkbar gemacht.” Lief drinnen wirklich jemand die Treppe hinauf? “Da glaube ich meinen Kollegen”, sagt Peter Hoppe. “Die schreiben so was ja nicht just for fun.”

Hinterhältig finde ich die Einschätzung des Polizeisprechers, der zu wissen glaubt, warum wir gegen den Polizeieinsatz Beschwerde einlegen:

Der Polizeisprecher scheint den Fall anders zu deuten. “Wissen Sie”, sagt er schließlich, “ich kenn mich mit diesem Glauben ja nicht so aus.” Aber für dieses Paar sei der Knackpunkt bei der Sache wohl, dass seine Kollegen die Urlauberin im “islamistischen Sinn unvermummt” gesehen haben. Er ringt einen Moment nach der richtigen Formulierung. “Ich denk mal”, sagt er dann in verständnisvollem Ton, “das muss so eine Art religiöser Gesichtsverlust gewesen sein.”

Dass er sich nicht “auskennt”, dafür kann er ja nun nichts. Dass er sich aber trotzdem über unsere Beweggründe ein Urteil bilden will und dabei seine Unkenntnis über “islamistische Vermummung”1 gebraucht, das scheint für ihn kein Gesichtsverlust zu sein!

Dabei müsste er seine jetzige Vermutung ganz klar in Einklang bringen mit der offiziellen Darstellung, dass nämlich die Polizei im Obergeschoss “eine weibliche Person antrafen”. Behauptet er nun, dass Kathrin nicht angezogen war, als die Polizisten sie oben antrafen2?

Es wird interessant sein zu sehen, wie die Polizei und das Innenministerium diese Aussagen alle in Einklang bringen will.. Ich fürchte immer noch, dass der Richter sich die Sachlage nicht zu genau anschaut und stattdessen einfach der Polizei- und Landesdarstellung folgen wird.

  1. ich unterstelle hier wohlwollend, dass er eigentlich “islamische Bekleidung” meint[]
  2. davon mal abgesehen, dass sie tatsächlich im Erdgeschoss neben mir war, als die Polizisten das Obergeschoss durchsucht haben[]

SEK-Einsatz wegen Plauderei gegen Papstbesuch!

Dienstag, November 27th, 2007

In was für einem Staat leben wir? — In einem sicheren..

Einsatzleiter beim Einsatz im Ferienhaus in Hamwiede

Die Sendung “Fakt” berichtet über einen Fall, bei dem die bayerische Polizei die Wohnung der Familie Lindner gestürmt hat, den Vater zum Verhör mitgenommen, ihn dort komplett ‘erkennungsdienstlich aufgenommen’ hat und die Kinder von ihrer Mutter getrennt und befragt hat. Der Grund?

Im idyllischen Nachbarort Marktl am Inn steht das Geburtshaus des Papstes. Böse Menschen haben es zwei Tage zuvor, unmittelbar vor dem Papstbesuch, mit blauer Farbe bespritzt. Die Polizei verdächtigt Siegfried Lindner dieser Untat.

Schlimm genug, dass die Polizei glaubt, dass man einen Grafitti-Maler so festnehmen muss, die Beweislage aufgrund derer die Polizei in die verfassungsrechtlich geschützte Wohnung eingedrungen ist, ist umso unverschämter und zeugt von Inkompetenz:

Der einzige Verdachtsmoment gegen den Familienvater: Er hatte im Wartezimmer dieser Arztpraxis zu einem anderen Patienten gesagt, dass die 40 Millionen, die der Papstbesuch kostet, besser hätten verwendet werden können.

O-Ton: Siegfried Lindner, Vater
“Der Kriminalbeamte teilte mir mit, ich bin unter Verdacht aufgrund eines Gespräches im Warteraum der Arztpraxis geraten, da ich mich negativ über den Papst geäußert hatte und diese negative Aussage wurde angezeigt.”

In diesem Fall hat ein Richter die Hausdurchsuchung genehmigt – und der sieht darin kein Problem..

Für den Richter aus Altötting, der den Durchsuchungsbefehl ausgestellt hat, ist die Sache abgeschlossen. Kein Kommentar, kein Bedauern.

Stimmt! Nichts könnte schlimmer sein als ein wenig Grafitti auf dem alten Haus des Papstes! Und wer kann sonst dem Vormarsch der Exekutiven Einhalt gebieten??

Die zuständige Kriminalpolizei in Mühldorf verweist auf die höhere Dienststelle in Traunstein. Die Polizei in Traunstein sagt, zuständig wäre die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft gibt am Telefon Auskunft, spricht von einem normalen Einsatz. Aber kein Interview. Das bayrische Innenministerium will sich mit dem Vorgang befassen, aber kein Interview geben.

Ich bin schon gespannt, was sich in dem Fall die zuständigen Beamten ausdenken werden, um den Einsatz zu rechtfertigen. Wenn ich mir diese Schilderungen durchlese, glaube ich doch, dass wir noch sehr gut davongekommen sind… Maß halten??

Bei sowas fragt man sich ja, wann der finale Rettungschuss erlaubt wird, wenn sich der Finger dem Klicken eines Downloadlinks fuer kopierte Musik nähert. Schliesslich ist ja auch dort Gefahr in Verzug. Natürlich in den Kopf, nicht auf den Computer. Irgendwie scheint Augenmaß eine Tugend zu sein, die zunehmend und mit beeindruckt steigender Geschwindkeit abhanden kommt.

Und noch ein Zitat:

Die rote Linie ist ganz einfach: Sie ist immer durch die Verfassung definiert, die man allerdings verändern kann.

Wolfgang Schäuble, via

Flitterwocheneinsatz: Das Innenministerium antwortet

Donnerstag, November 22nd, 2007

Auf die kleine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz bezüglich des Polizeieinsatzes während unserer Flitterwoche, hatte das Innenministerium letzte Woche eine Antwort verfasst, die ich hier wiedergeben möchte. Die Antwort gibt in vielen Punkten nicht die Realität wieder und in einigen Punkten ist sie sogar dermaßen realitätsfern, dass dieses einfach zu belegen ist. Vergleichen kann man sie mit meiner kurzen Wiedergabe der Ereignisse vom 25. Oktober, sowie mit der detaillierteren Schilderung meiner Frau. Wichtig scheint mir, dass die Landesregierung das Vorgehen der Polizisten zu rechtfertigen sucht!

Die Antwort ist leider noch nicht über die Seiten des niedersächsischen Landtags erreichbar. Hier der Wortlaut: (auch als pdf)

Achtung: folgende Ausführungen enthalten viele Unwahrheiten!

Antwort des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport auf die Mündliche Anfrage Nr. 8 des Abgeordneten Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)

“Terrorverdacht während der Flitterwochen”

Nach Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden ist Bundesrepublik Teil eines weltweiten Gefahrenraumes. Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus hat Deutschland spätestens mit den versuchten Kofferbombenattentaten auf die Regionalzüge im Jahr 2006 unmittelbar erreicht.

Aktuelle Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden, die Anfang September d.J. zur Festnahme von drei offensichtlich der “Islamischen Jihad Untion (IJU)” zuzurechnenden Terrorverdächtigen geführt haben, belegen, dass mehrere, vermutlich simultane Anschläge auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verübt werden sollten. Das täterseitige Handeln war dabei darauf angelegt, durch das geplante Anschlagsgeschehen ein Höchstmaß an Personen- und Sachschäden zu bewirken.

Teilsubstanzen, die dabei zur Durchführung der geplanten Anschläge verwendet werden sollten, wurden im Bereich Walsrode, Landkreis Soltau-Fallingbostel, käuflich erworben. Die Vorbereitungen zu dieser geplanten Straftat fanden in einem abgelegenen Ferienhaus im Sauerland, Nordrhein-Westfalen, statt. Bei den mutmaßlichen Straftätern handelt es sich überwiegend um deutsche Staatsbürger, die zur Religion des Islam übergetreten sind.

Am 25. Oktober 2007 erhielt die Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel vom Landeskriminalamt Niedersachsen Kenntnis über einen dort eingegangenen Hinweis aus der Bevölkerung hinsichtlich des Aufenthaltes von zwei verdächtigen Personen mit möglicherweise islamistischem Hintergrund in einem abgelegenen Ferienhaus in Walsrode-Hamwiede, Landkreis Soltau-Fallingbostel.

Aus dem Hinweis an das Landeskriminalamt Niedersachsen sowie der anschließenden weitergehenden Befragung der Hinweisgeberinnen ergab sich folgendes:

  • Die beiden im betroffenen Ferienhaus aufhältigen Personen reisten am Sonnabend, dem 20. Oktober 2007, gegen 22.00 Uhr, mit einem Taxi an.
  • Bei den Personen handelte es sich dem äußeren Anschein nach um einen etwa 30-jährigen Mann südländisch-orientalischer Herkunft und eine etwa 25-30-jährige, sehr gut deutsch sprechende Frau.
  • Beide Personen sollten erst vor kurzem geheiratet haben. Ihr Verhalten wurde allerdings als distanziert zueinander beschrieben.
  • Das Ferienhaus liegt abgelegen am Ortsrand in einem Wald der kleinen Ortschaft Hamwiede, etwa 20 Kilometer von der Stadt Walsrode entfernt.
  • Über das Grundstück des Ferienhauses ist direkt ein an der A 27 befindlicher Rastplatz der Bundesautobahn A 27 Walsrode – Bremen zu erreichen.
  • Das über das Internet unter einem deutschen Frauennamen gebuchte Ferienhaus ist bereits unmittelbar nach der Anreise bei der Vermieterin bar bezahlt worden.
  • Die Fenster des Ferienhauses waren ständig, auch tagsüber, zugezogen.

Diese bis dahin bekannten Umstände waren auch im Lichte der vorliegenden Erkenntnisse zum Erscheinungsbild und zur Vorgehensweise islamistischer terroristischer Gewalttäter zu bewerten.

Da weder die polizeiliche Recherche noch die persönliche Kontaktaufnahme mit den Hinweisgeberinnen eine abschließende Bewertung des Sachverhaltes zuließen, entschloss sich die Polizei, eine Überprüfung des Paares vorzunehmen.

Aus diesem Grund suchten Polizeikräfte das in Rede stehende Ferienhaus auf und betätigten die Hausklingel. Nach Öffnen der Tür durch einen der Betroffenen wurde ihm der Grund des polizeilichen Erscheinens erläutert. Dabei waren die Beamten durch das Tragen der Polizeiuniform bzw. der Überwurfwesten eindeutig als Polizei erkennbar. Der Betroffene erklärte, dass die Polizeibeamten in das Haus kommen könnten, sobald sich seine Frau ‘im islamischen Sinne’ vollständig angekleidet habe.

Die einschreitenden Beamten sahen im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang hierzu eine Person im Hause die Treppe in das Obergeschoss hinauflaufen. In der Bewertung der Polizeibeamten stellte sich dies als eine mögliche Gefahrenerhöhung dar, so dass sie zur Eigensicherung das Haus betraten und im Obergeschoss eine weibliche Person antrafen. Eine Durchsuchung des Hauses oder der Personen hat nicht stattgefunden.

Anschließend wurden die Personalien der beiden angetroffenen Personen festgestellt, ein Datenabgleich durchgeführt und die Personen zum Sachverhalt befragt.

Den beiden Betroffenen wurde der Hintergrund der durchgeführten Maßnahmen ausführlich erläutert. Die Verdachtslage konnte mit dem Ergebnis, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr von den beiden Personen ausging geklärt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Frage 1:

Der Entschluss, bei der in der Vorbemerkung dargestellten Sachlage eine Überprüfung der Bewohner des Ferienhauses durchzuführen und die von den Polizeibeamten zunächst beabsichtigte Sachverhaltserforschung durch Befragung der Ferienhausbewohner war der ungeklärten Situation angemessen. Soweit es das Betreten der Wohnung betrifft, beruhte die Entscheidung zu Maßnahmendurchführung auf die von ihnen festgestellte unerwartete Bewegung einer Person im Hausinnern und eine dadurch angenommene Gefahrenerhöhung. Erst nach Betreten des Hauses konnte festgestellt werden, dass von den beiden angetroffenen Personen keine Gefahr ausging.

Frage 2:

Polizeiliche Maßnahmen, die im angesprochenen Fall durchgeführt wurden, waren die Befragung gem. § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), die Identitätsfeststellung gem. § 13 Abs. 1 Nds. SOG sowie das Betreten der Wohnungen ohne Einwilligung des Inhabers gem. § 24 Abs. 2 Nds. SOG. Für die Zulässigkeit dieser Maßnahmen gelten unterschiedliche Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Vorliegens einer Gefahr.

Eine Befragung gem. § 12 Abs. 1 Nds. SOG ist bereits zulässig, wenn von der befragten Person Angaben erwartet werden können, die für die Erfüllung der nach § 1 Nds. SOG zugewiesenen Aufgaben (Gefahrenabwehr) erforderlich sind. Eine Befragung wird anlassbezogen und mit der Absicht der Informationsgewinnung durchgeführt. Eine konkrete Gefahr oder auch nur ein Gefahrenverdacht müssen nicht vorliegen.

Eine Identitätsfeststellung kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Nds. SOG insbesondere vorgenommen werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist. Unter Gefahr ist gem. § 2 Nr. 1 a) Nds. SOG eine Sachlage zu verstehen, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eintreten wird.

Das Betreten einer Wohnung ohne Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers gem. § 24 Abs. 2 Nr. 3 Nds. SOG kann erfolgen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist. Eine gegenwärtige Gefahr liegt gem. $ 2 Nr. 1 b) Nds. SOG vor, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat und wenn diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht.

Von den beschriebenen Gefahrenbegriffen zu unterscheiden ist der in der Fragestellung genannte Begriff “Gefahr im Verzug”: Eine solche liegt gem. § 2 Nr. 4 Nds. SOG bei einer Sachlage vor, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird.

Frage 3:

Nein. Dies war vorliegend, wie in der Vorbemerkung ausgeführt, allerdings auch nicht der Fall.


Wir werden natürlich zu gegebener Zeit die Antwort der Landesregierung und der Polizei genauer kommentieren, freuen uns aber auf jeden Fall über jeden Kommentar (vor allem natürlich über die fachlichen..)

Reaktionen auf den Polizeieinsatz

Dienstag, November 13th, 2007

Am Wochenende nach der Durchsuchung unseres Ferienhauses haben Kathrin und ich angefangen, Emails an Medien und Politiker zu schreiben und haben unsere jeweiligen Blogartikel geschrieben, in denen wir den Vorfall geschildert haben. Die unterschiedlichen Reaktionen möchte ich hier ein wenig kommentieren.

Politiker

Diverse Politiker auf Kommunal-, Landes- und teilweise Bundesebene haben wir angeschrieben. Die meisten angeschriebenen haben leider nicht geantwortet. Herr Heiner Bartling von der SPD1 hatte allerdings in der Zeitung “Neue Presse” Stellung genommen, indem er den Polizeieinsatz ablehnte. Übrigens: ein Pressesprecher der Landesregierung (oder des Innenministeriums?) wollte den Vorfall nicht kommentieren!

Direkt geantwortet hat bislang nur Dr. Hans-Albert Lennartz von den Grünen. Er hat eine kleine Anfrage für die nächste Plenumssitzung des Landtags vorbereitet, in der er die Regierung fragt, was sie vom Einsatz hält und welche “Indizien” im Allgemeinen vorliegen müssten, damit ein solcher Einsatz gerechtfertigt wäre. Hier der Wortlaut der Anfrage (die bereits als Drucksache beim Landtag zu finden ist):

Abgeordneter Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)

„Terrorverdacht während der Flitterwochen“

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet am 31. Oktober 2007 von einem polizeilichen Einsatz bei Walsrode, bei dem die Polizei das Ferienhaus eines muslimischen Paares aus Han-nover gestürmt hat. Das Ferienhaus des Paares wurde durchsucht, die Personalien der Betroffenen aufgenommen, und es wurde ihnen mitgeteilt, dass die Polizei aus der Bevölkerung Hinweise erhalten habe, „orientalisch aussehende“ Personen ohne Auto würden sich im Ort aufhalten. Die-se Informationen reichten offensichtlich für die Polizei aus, um das Haus wegen Terrorverdachts zu durchsuchen. Der Schreck bei den Flitterreisenden saß tief, sodass sie am nächsten Tag den Urlaub beendeten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Hält sie den Einsatz der Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel für gerechtfertigt und, wenn ja, aus welchen Gründen?
  2. Welche konkreten Informationen bzw. Hinweise müssen grundsätzlich vorliegen, damit die Polizei – wie im Fall des frisch verheirateten Paares – wegen „Gefahr im Verzug“ bei einem Terrorverdacht entsprechende polizeiliche Maßnahmen einleiten darf?
  3. Sind nach Auffassung der Landesregierung die Hinweise „orientalisch aussehen“ und „ohne Auto“, „im Dunkeln“ ausreichend, um die polizeilichen Maßnahmen zu rechtfertigen?

Die Plenumssitzung ist diese Woche vom Mittwoch bis zum Freitag und die kleinen Anfragen haben ihren “Platz” am Freitag zwischen 9:00 und 10:00 Uhr. Leider wird diese Anfrage nicht mündlich beantwortet, aber sobald ich die schriftliche Antwort der Regierung habe, werde ich sie (isa) hier veröffentlichen.. Ich bin gespannt!

Massenmedien

Medienreaktionen zu bewerten halte ich persönlich für sehr schwierig. Ginge es nach der Verbreitung einer Meldung, so war diese Meldung recht verbreitet. Nachdem die Hannoversche Allgemeine den Bericht gebracht hatte, haben diverse Medien sich gemeldet und wollten auch darüber berichten. Das ging von der Schwesterzeitung “Neue Presse” über die “Islamische Zeitung” bis hin zu Radiosendern (NDR1) und Fernsehsendern (RTL und Sat1). Mit NDR1 Niedersachsen haben wir ein Interview gehalten, das dann in zwei Sendungen zu hören war2. RTL und Sat1 waren uns zu sehr auf “menschliches Mitleid”, was nicht wirklich Sinn der Sache ist.

Zwischendurch hat eine Dame von der BILD am Sonntag versucht, uns zu einem Interview zu überreden. Die generelle Abneigung gegenüber der BILD und gleichwohl der BamS mischte sich mit dem dringenden Gefühl, dass die Journalistin das Thema mit den vorgeschlagenen Fragen vollkommen verpasst hatte. Hier die Fragen:

  1. Wie fühlten Sie sich, als Sie merkten, was die Beamten Ihnen vorwerfen und diese sich Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafften?
  2. Wann haben Sie geheiratet und wie sind Sie auf Hamwiede als Urlaubsziel gekommen und wie lange wollten Sie dort bleiben?
  3. Um wieviel Uhr kam die Polizei zu Ihnen und wielange dauerte der Einsatz? Haben die Polizisten sich entschuldigt?
  4. Haben Sie öfter das Gefühl, dass man Sie komisch anschaut und für “verdächtig” hält? Können Sie das verstehen?
  5. Werden Sie rechtliche Schritte gehen die Beamtem einleiten oder werden Sie sich beschweren?

Zwei von den Fragen haben tatsächlich mit dem eigentlichen Thema zu tun, wer kann sie erraten? Als die Journalistin dann unbedingt ein Foto von uns haben wollte, haben wir die Zusammenarbeit so freundlich wie möglich abgesagt.

Allgemein scheinen mir Medienschaffende zu sehr von sich selbst vereinnahmt zu sein. Sie glauben3, dass nur durch sie (persönlich) die Menschheit von einem Ereignis erfahren kann. Und nur mit ihrer ganz distinkten Methode können Menschen dazu gebracht werden, über etwas nachzudenken. Ein Foto muss also sein (so wurden wir denn des Öfteren belehrt), möglichst groß und bitte sehr so, dass das Kopftuch – ein guter Aufhänger – groß zu sehen ist.

Auf den Alternativvorschlag, eine Polizeidienststelle oder einen der beteiligten Polizisten zu fotografieren, ging keiner ein, obwohl es eigentlich nicht um unsere Personen gehen sollte, sondern um die Legitimität des Einsatzes. Es hätte genauso gut der Innenminister Schünemann fotografiert werden können (der letztlich für die Aktivitäten der Polizei verantwortlich ist). Als Ultimativvorschlag könnte ein Medienschaffender auch sich selbst fotografieren, denn letztlich haben wir die “Terror-Hysterie” ja Medienschaffenden4 zu verdanken! Aber auch dieser Vorschlag würde wohl nicht angenommen werden..

Schließlich erreichte die Meldung auch die Presseagentur AP, die dann sowohl bei uns anriefen, als auch bei der Polizeistelle in Soltau-Fallingbostel, um dann eine Meldung herauszubringen, die nun in diversen Medien wiederzufinden ist. Die dpa hat sich das Leben ein wenig einfacher gemacht und etwas veröffentlicht, ohne vorher anzurufen und sich zu vergewissern. Komischerweise wurde die dpa-Meldung weit häufiger zitiert, u.a. von arabischsprachigen Medien, die ihrerseits vor allem die recht weitverbreitete Zeitung “Al-Sharq Al-Awsat” zitierten. Demnach haben “Anti-Terror-Einheiten” unser Ferienhaus durchsucht, was natürlich keineswegs stimmt.

Die Internetseite “Islam Online” scheint sich auf unseren Seiten umgesehen zu haben, allerdings scheint auch dort der Drang nach Dramaturgie teilweise obsiegt zu haben:

“Our honeymoon had turned into a nightmare,” Omar Abo Namous, the groom, writes in his blog under an article titled “Terrorists in Honeymoon.”

Ok, den Artikel gibt es ja, aber dort ist nicht die Rede von einem Alptraum! In vielen anderen Medienmeldungen diesbezüglich gibt es Fehler, Übertreibungen und Fehlzitate, deshalb wünschen wir uns natürlich, dass uns fragt oder unsere Wiedergabe der Ereignisse auf unseren Seiten nachliest, bevor man uns weiterzitiert.

Mitmenschen

Die vielen positiven Reaktionen auf unsere Darstellung der Ereignisse während unserer Flitterwoche in Hamwiede sind sehr ermutigend. Sowohl als Kommentare als auch per Email, Telefonanrufe und mehr und mehr durch persönliche Diskussionen erreichen uns ermutigende und zustimmende Reaktionen. Einige möchte ich hier hervorheben.

An aller erster Stelle möchte ich mich an die Vermieter des Ferienhauses bedanken, die sehr verständnisvoll reagiert haben und sich sogar bereit erklärt haben, notfalls Medienanfragen zu beantworten. Dass sie uns die nicht in Anspruch genommenen zwei Tage rückerstattet haben, empfand ich als über-fair, da sie ja nichts daran verschuldet haben. Jedenfalls habe ich das nicht erwartet.

Das Mercure-Hotel in Walsrode hatte uns weiterhin als “Entschädigung” ein Wochenende bei sich angeboten, an dem wir Walsrode “in anderem Licht” in Erinnerung behalten könnten. Wie Kathrin schon ausgeführt hat, haben wir das freundliche Angebot nicht angenommen, da wir nicht auf Profit aus sind.

Ich kann leider die vielen Emails und Kommentare nicht alle einzeln beantworten oder kommentieren, da mir dazu die nötige Zeit fehlt. Trotz der vielen positiven Kontaktaufnahmen gab es natürlich auch Leute, die uns anzugreifen versuchten oder beleidigend wurden. Hermann-Marcus Behrens beispielsweise versuchte nicht nur in den Kommentaren hier seine Salve an google-”Erfolgen” loszuwerden, sondern auch in anderen Blogs. Und was wirft er mir vor? Dass ich Terroristen darüber definiere, dass sie Zivilisten angreifen und dass ich glaube, dass Flaggenverbrennung “niemandem wirklich schaden” (Kontext beachten!). Bravo Herr Behrens! Sie haben den Terroristen gefunden und dürfen sich an der nächsten Pizza-Bar ihre Medaille sowie Ihren Anstellungsvertrag beim Landesverfassungsschutz in Oberverdächtigenheim5 abholen. Was diese und ähnliche Kommentare mit dem Fall an sich zu tun haben – das weiß ich selbst auch nicht..

Rechtliches Vorgehen

Nebenbei: Wir haben bereits den Rechtsanwalt Dr. Hüttl bevollmächtigt, in unserem Namen weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Was es genau damit auf sich hat, das werde ich hoffentlich demnächst erklären können.

  1. früherer niedersächsischer Innenminister[]
  2. ich erfrage derzeit, ob ich den Mitschnitt, den wir erhalten haben auch veröffentlichen darf[]
  3. teilweise zurecht[]
  4. wohlgemerkt, nicht allen, aber sooo vielen, dass ein beliebiger sich finden lassen sollte[]
  5. das ist in der Nähe von Denunziantenstadt[]

Polizei auf Verschleierungskurs

Mittwoch, Oktober 31st, 2007

Es ist schon unglaublich, wie sich die Soltauer Polizei aus der peinlichen Situation heraus zu winden versucht, in die sie sich selbst reingefahren hat. Gestern haben drei Quellen versucht, unsere Wiedergabe der Ereignisse vom Donnerstag den 25. Oktober mit der der Polizei abzugleichen. Sie riefen deswegen bei der Dienststelle an und ließen sich vom Pressesprecher Auskunft geben.

Am besten gibt Politblog.net den Verlauf des Gesprächs wieder:

Es sei ein Hinweis aus der Bevölkerung gekommen. Derartigen Hinweisen müsse die Polizei angesichts der internationalen Sicherheitslage nachgehen. Am späten Abend des 25. Oktober hat diese “Gefahr abwendende Maßnahme” stattgefunden. Derartige Einsätze sind möglich auf der Grundlage des “Niedersächsisches Polizeigesetzes”. Ein richterlicher Durchsuchungsbefehl sei dafür nicht erforderlich.

In der ersten Darstellung wurde Politblog gegenüber geäußert, “ja, es hat eine solche Personenkontrolle stattgefunden. Die Beamten haben lediglich die Personalien überprüft und dazu mit den Bewohnern ein nettes Gespräch an der Haustür geführt.” Auf den Einwand, das stimme nicht im Geringsten mit den Angaben der Betroffenen überein, wurde auf Nachfrage – im Hintergrund, offensichtlich bei dem Einsatzleiter – bestätigt, die Polizei hätte die Wohnung betreten.

“Die Polizei hätte die Wohnung betreten” ist eine Untertreibung, denn sie ließen sich nicht davon abhalten! So hört sich das so an, als hätten wir sie auf einen Tee hereingebeten1. Erneutes Nachfragen fördert auch das zutage:

“Das Ehepaar spricht von acht Beamten, vier davon in der Wohnung, einige sogar in schusssicherer Kleidung und weiter von einem Einsatzleiter, der die Personalien überprüfte. Zwei der Beamten hätten ohne Beisein der Betroffenen weitere Räume betreten. Drei Beamte seien nach dem Öffnen der Tür unmittelbar in das Haus gestürmt. Ist das keine Hausdurchsuchung?” Wieder Nachfrage im Hintergrund. Ja, es seien Sicherungsmaßnahmen im Haus durchgeführt worden. Die Beamten hätten sich davon überzeugen müssen, ob weitere Personen im Haus seien. Dazu mussten sie auch in anderen Räumen nachschauen.

Dann bestätigt der Beamte die Schilderungen Kathrins insgesamt, nachdem Pony ihm diese vorliest, ruft aber kurz darauf wieder an und stellt noch einmal klar, dass es sich bei der Polizeiaktion keineswegs um eine Hausdurchsuchung gehandelt hatte, sondern “um eine Sicherungsmaßnahme zur Gefahrenabwehr”.

Man müsse diese Maßnahmen vor dem Hintergrund der internationalen Lage sehen. Auch wenn wir in Deutschland noch nicht so unmittelbar betroffen seien, müsse man auch aufmerksame und besorgte Nachbarn verstehen. Ob es denn üblich und nötig sei, eine solche “Personenkontrolle” zu nachtschlafender Zeit und mit einem derartigen Aufgebot durchzuführen, wollte Politblog wissen. “Ja, das sei in solchen Fällen durchaus angemessen”, so die Antwort des netten Beamten aus Soltau.

Interessant finde ich, wie der Pressesprecher der Polizei mit allen Mitteln versucht, eine Uminterpretation der Aktion zu bewirken. Einem anderen Journalisten hat er gesagt, es handle sich um eine “Begehung”. In der HAZ von heute ist dann auch ein Artikel erschienen, in dem auch wieder der Pressesprecher zu Wort kommt:

„Wir hatten Hinweise erhalten, dass sich in der Wohnung ein junges Paar auffällig verhält“, sagt Detlef Maske von der Polizei in Soltau. Die Tatsache, dass sich in einem so abgelegenen Dorf in der Nähe der Autobahn plötzlich eine Frau mit Kopftuch und ein südländisch aussehender Mann aufhalten, die offenbar ohne Auto unterwegs waren, sei vor dem Hintergrund der allgemeinen Sicherheitslage von der Bevölkerung als ungewöhnlich aufgefasst worden. „Wir hatten Hinweise auf Terrorismus, denen wir unverzüglich nachgehen mussten“, sagt Maske weiter.

Auch die Walsroder Zeitung hat einen kurzen Artikel dazu verfasst:

„Wir konnten es nicht fassen, dass es einen solchen großen aufwändigen Polizeieinsatz aufgrund dieser lächerlichen ‘Indizien’ gibt.“ Und so ist der Polizeieinsatz für das Paar ein unglaubliches Vorgehen, eine erschütternde Verletzung der Privatsphäre.

Für die zuständigen Beamten handelte es sich laut Auskunft eines Sprechers der Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel jedoch um eine ganz normale Identitätsfeststellung vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr im Hinblick auf islamistischen Terrorismus.

Dass sie statt auf Terroristen auf ein Paar in den Flitterwochen gestoßen sind, das aufgrund seiner bescheidenen Verhältnisse kein Auto besitzt, eine preiswerte Urlaubsmöglichkeit gesucht hatte und wegen ihrer bis zum frühen Abend dauernden Hochzeitsfeier erst spät in Hamwiede eingetroffen war, tut den Polizisten leid: „Die Kollegen vor Ort haben sich im Anschluss an die Überprüfung auch entschuldigt.“

Das alles sei etwas unglücklich gewesen, aber man hätte den Hinweisen nachgehen müssen: „Wir leben nicht mehr in einer harmlosen Welt“, erinnert der Sprecher an einen der jüngsten Fälle, als Terroristen ebenfalls in einem kleinen Dorf festgenommen wurden. „Das ist für uns sehr schwer zu differenzieren“, seien die Beamten angehalten, im Zweifelsfall lieber einmal öfter zu kontrollieren. „Und da wird dann natürlich auch nicht zaghaft geklopft.“

“Nicht zaghaft klopfen” ist eine nette Umschreibung für “gewaltsam Zugang verschaffen”. Denn die Polizei hatte selbst zugegeben, dass sie die Tür eingetreten hätten, hätten wir nicht rechtzeitig aufgemacht. Auch ist nicht absehbar, was passiert wäre, hätte ich auf das Vorzeigen eines Ausweises bestanden, bevor ich die Tür aufgemacht habe. Was wäre denn passiert, wenn wir zu dem Zeitpunkt nicht im Hause wären??

Aber davon mal abgesehen: Was heißt denn hier “schwer zu differenzieren”? Kann man nicht mal klar sagen, dass die drei Indizien, nach denen die Polizei gehandelt hatte, als Grundlage für einen solchen Aufwand vollkommener Mummpitz sind? Anders: Würde die Polizei wieder so verfahren, wenn ein Bewohner sich meldet und ein “orientalisch aussehendes Pärchen” meldet? Sollte Soltau-Fallingbostel (bzw. Walsrode) nicht konsequenterweise tatsächlich zur no-go-Area für orientalisch aussehende Menschen erklärt werden?

  1. was wir möglicherweise getan hätten, wenn sie nicht so rambohaft aufgetreten wären..[]

Von Trophäen und Peinlichkeiten

Dienstag, Oktober 30th, 2007

Unsere nächtlichen Besucher in der Lüneburger Heide gehen uns natürlich nicht aus dem Kopf. Der Einsatz war – wie bereits gesagt – ziemlich dämlich, da offensichtlich nicht genügend darüber nachgedacht wurde.

Nette Menschen

Eines möchte ich gerne klarstellen: sowohl die “Dörfler”, als auch die Polizisten waren – soweit wir das einschätzen können – echt nette Menschen. Wir sind zum Mittag desselben Tags durch das Dorf gegangen, haben Leute gegrüßt und hatten nach einem Bauernhof gesucht, wo man frische Eier kaufen kann. Die paar Menschen auf der Straße, die wir antreffen konnten waren allesamt ganz nett und lieb. Auch die Polizisten waren hinterher richtig nett. Das ändert allerdings nichts daran, dass das Vorgehen ziemlich dämlich/hysterisch war und dass der Einsatz und die Störung unserer Ruhe und unserer Sicherheit nicht rechtfertigbar ist.

In Hamwiede hängen diverse “Nazis raus”-Aufkleber1 und die Menschen schienen mir sehr aufgeschlossen. Das Dorf und die Gegend – die auch sehr angenehm ist – würde ich jedem, der Ruhe in seinem Urlaub braucht, nur empfehlen. Aber gerade, dass es allesamt nette Menschen waren, ist noch bedrückender: Wären es Rechtsradikale Haudruffs gewesen, hätte ich nichts anderes erwartet. So allerdings zeugt das von einer unheimlichen Hysterie in der Bevölkerung.

Cowboys am Werk

Diese Hysterie setzt sich bei den Polizisten fort und vermischt sich dort offensichtlich mit einer seltsamen Art von Heldenhaftigkeitsbestreben. Ich hatte das Gefühl, dass einige der Polizisten erwartet hatten, am Ende des Tages mit einer Trophäe vor den Fernsehkameras zu stehen und deswegen übereifrig waren, den Terroristen (meine Wenigkeit) zu schnappen. Eine wirkliche Bedrohung hat rational gedacht nie vorliegen können, bzw. hätte durch Beobachtung des Hauses vermieden werden können!

Wenn ich mir aber ausmalen muss, was wohl passiert wäre, wäre ich nicht rechtzeitig aus dem Bad gekommen, um die Tür aufzumachen oder wenn ich das Türöffnen ein wenig verzögert hätte (etwa um erst einmal einen Ausweis der Polizisten zu sehen) oder hätte ich meinen Arm nicht beiseite schieben gelassen, dann überkommt mich schon ein Schauer. Ein Polizist hatte selbst gesagt, dass sie die Tür eingetreten hätten. Ich gehe weiter davon aus, dass sie mit gezogenen Waffen eingetreten wären und wenn ich dann aus dem Badezimmer gekommen wäre, dann wäre es sicherlich schlimmer gekommen.

Ein solches Vorgehen muss im Sinne der Sicherheit in Deutschland angeprangert und in Zukunft verhindert werden, um Menschenleben und “Kollateralschäden” zu vermeiden!

Wie weiter?

Was tun wir also derzeit? In der Bloggosphäre wird das Geschehen schon recht intensiv diskutiert2 und unter den diversen Blogbeiträgen und Kommentaren finden sich nützliche Tipps zum weiteren Vorgehen.

Derweil versuchen wir auch herkömmliche Medien für den Fall zu sensibilisieren, vor allem weil diese eher die Möglichkeit haben, unsere Darstellung zu überprüfen3. Die Walsroder Zeitung, die Hannoversche Allgemeine und die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine haben wir bereits informiert und hoffen, dass sie der Geschichte nachgehen. Auch überregionale Zeitungen sind jetzt angefragt worden. Ich hoffe, sie sind sich dafür nicht zu schade..

Weiterhin versuchen wir natürlich auch rechtlich abzuklären, was zu tun ist. Folgende Vorschläge sind schon eingegangen:

  • Dienstaufsichtsbeschwerde
  • Anzeige (wegen Hausfriedensbruch?)
  • Diverse Bürgerrechtsvereinigungen einschalten

Es fragt sich natürlich, ob wir Einsicht in die Vorgänge bei der Polizei erhalten können. Wurde ein Staatsanwalt überhaupt eingeschaltet? Wer wurde in die Ermittlungen einbezogen? Wer hat den Einsatz zu verantworten? Noch etwas wäre interessant zu erfahren: Der Einsatzleiter hat am Telefon Daten über uns erfragt. Welche Daten konnte er auf diese Schnelle erhalten und was mich am meisten interessiert ist zu wissen, warum er das getan hat, nachdem feststand, dass wir unschuldig sind?

Danke

Danke auf jeden Fall an alle, die den Fall weiterverbreitet haben. Hier eine Liste:

Melantrys, MaloXp, Watchblog Islamophobie, Wwwut, Paul, si tacuisses, Steffen, Kurokasai, Schieflage, Sven Scholz, Ringfahndung, OnlyMeAndI, Carsten, StoiBär, Al-Sakina, Fefes Blog, Spreeblick, LieberBruderAli, l’optique, Ascene.de, AMAZONAS-Box, unkreativ, Metaminimum, argwohnheim, ver-tarn, pantoffelpunk, Kandil, Ghost Dog, lawblog

  1. einer verdeckt sogar den Busplan der aus Walsrode kommenden Busse[]
  2. nicht alle setzen ein Trackback[]
  3. natürlich können wir jedem den Kontakt des zuständigen Polzisten geben, wenn nötig[]

Polizeieinsatz in Hamwiede – einige Fragen

Sonntag, Oktober 28th, 2007

Nachdem ich gestern den Polizeieinsatz in Hamwiede wiedergegeben hatte, möchte ich noch ein paar Fragen bzgl. des Polizeieinsatzes loswerden:

  • Warum durften die Kriminalpolizisten ohne Durchsuchungsbefehl “unser” Haus stürmen?
  • Warum nahmen die Polizisten an, dass “Gefahr in Verzug” wäre1? Wenn wir an einer Bombe gebastelt hätten, hätten wir sie doch bestimmt nicht in Hamwiede explodieren lassen wollen. Wenn wir “Schlepper” wären hätte man das bestimmt auch anders herausbekommen können. War die Möglichkeit, uns einfach anzurufen, anzusprechen oder meinetwegen das Haus zu beobachten den Beamten nicht in den Sinn gekommen?
  • Sind die Indizien “orientalisch aussehend”2 und “ohne Auto” “im Dunkeln” angekommen3 ausreichend, um einen solchen Einsatz zu rechtfertigen?
  • Die Polizei in Soltau-Fallingbostel hat sich offensichtlich nicht die Mühe gemacht, nachzudenken, denn was uns im Gespräch mit dem Einsatzleiter an Gründen für den Einsatz genannt wurde macht keinen Sinn:
    • Es wurde ein Vergleich zu den ebenfalls in einem Ferienhaus untergebrachten Terroristen Fritz G. et al gezogen. Das Ferienhaus und der Umstand, dass wir Muslime sind (a.k.a. “orientalisch aussehend”), sind allerdings die einzigen Parallelen, die gezogen werden können..
    • Dass wir ohne Auto angereist sind, war zwar auch den Vermietern aufgefallen, da der Ort Hamwiede ein wenig abgelegen ist (20€ Taxigebühren aus Walsrode), allerdings kann das kein Grund sein anzunehmen, dass wir etwas Schlimmes im Schilde führen. Ganz im Gegenteil: für einen Bombenbau wäre es natürlich besser, wenn man ein wenig mobil wäre!
    • In einem – wie mir scheint – verzweifelten Versuch, den Einsatz zu rechtfertigen hat der Einsatzleiter noch erwähnt, dass der Ort ja in der Nähe der Autobahn wäre und man deshalb annehmen könnte, dass wir “Schlepper” (ganz genau haben wir ihn auch nicht verstanden) wären.
  • Warum haben sich die Polizisten nicht beruhigt, als ich an die Tür kam? Wäre ich an die Tür gekommen, wenn ich wirklich ein Schußgefecht hätte herausfordern wollen?? Hätten sie nicht einen Augenblick warten können, als ich darum bat mit dem Hinweis, dass sich meine Ehefrau noch ankleiden wollte? Mit Verlaub, aber die Vorgehensweise vor allem an der Stelle kommt mir noch immer wie “Cowboy-Verhalten” vor.
  • Warum wurde versucht, weitere Daten (Beruf, ursprüngliche Herkunft) zu beziehen, als schon feststand, dass wir unschuldig sind? Der Einsatzleiter hatte außerdem unsere Personaldaten über Telefon durchgegeben und scheinbar Information darüber erfragt, ob über uns etwas vorliegt.

Wer kann mithelfen??

  1. wie auf unsere Frage hin geantwortet wurde[]
  2. es wurde explizit meine schwarze Haarfarbe genannt, das Kopftuch von Kathrin wird aber wohl auch eine Rolle gespielt haben[]
  3. wir sind unseres kleinen Geldbeutels wegen mit Taxi an den Urlaubsort gefahren und das nachdem die Hochzeitsfeier zuende gegangen war..[]

Terroristen auf Flitterwoche

Samstag, Oktober 27th, 2007

Wie bereits angekündigt, hatte sich bei mir in der letzten Zeit mehr als nur der akademische Titel geändert. Am 6. Oktober haben Kathrin (aka Musafira) und meine Wenigkeit geheiratet. Darüber wollten wir schon länger bloggen, haben es aber aus unterschiedlichen Gründen bislang nicht geschafft (*schäm*).

Ab dem 20. Oktober sind wir nach Hamwiede bei Walsrode in die Flitterwoche gefahren1. Eigentlich wollten wir erst am Sonntag nach hause, allerdings wurden wir am Donnerstag von Kriminalpolizisten in “unserem” Ferienhaus überfallen. Kathrin hat bereits mehr darüber geschrieben, hier aber die Kurzfassung:

Um kurz vor 22:00 am Donnerstag klopften Kriminalpolizisten an die Haustür und hätten diese2 fast eingetreten, wäre ich nicht schnell genug aus dem Badezimmer zur Tür geeilt. Sie wiesen sich erst aus, als sie im Haus waren3. Ein Durchsuchungsbefehl wurde an keiner Stelle vorgelegt, mein Einwand, dass meine Ehefrau sich noch bekleiden wollte wurde ebenso wie mein ausgestreckter Arm beiseite geschoben. Drei Polizisten rannten die Treppe im Ferienhaus zu den Schlafzimmern hoch, während der Einsatzleiter sich mit uns aufs Sofa setzte und zu erklären versuchte, warum sie so hereingeplatzt kamen:

Offensichtlich wurde zuvor die Polizei in Walsrode über die schwerwiegende Tatsache informiert, dass ein “orientalisch aussehendes” Pärchen “nachts” und “ohne Auto” nach Hamwiede kam und sich dort bereits seit Samstag aufhielt. Diese drei “Indizien” waren Grund genug für die Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel, acht Kriminalpolizisten zu mobilisieren und sie taktisch ausgerüstet (inklusive schußsicheren Westen) zu unserem Hauptquartier zu schicken. Vier davon haben das Haus umzingelt, während die anderen vier das Haus durchsucht haben.

Wie gesagt, die Details gibt es bei meiner Frau. Derzeit haben wir keinen ständigen Internetanschluß, ich versuche aber morgen nochmals im Internetcafe einiges hierüber loszuwerden. Der Einsatz ist nicht nur störend und erniedrigend, sondern vor allem auch töricht und zeugt meines Erachtens von cowboy-haftem Vorgehen von Provinzpolizisten, die scheinbar glaubten, mit einer Trophäe aus dem Einsatz hervorzugehen.

  1. ganz nebenbei: echt schönes Örtchen[]
  2. auch nach eigenen Aussagen[]
  3. mit Dienstmarke, die mir so vors Gesicht gehalten wurde, dass ich im Eifer nicht lesen konnte..[]