Category: Reisen

Warten auf die Justiz: Flitterwocheneinsatz – zwei Jahre später

authorOmar | 25. Oktober 2009

Heute jährt sich der Terrorfahnder-Einsatz in Hamwiede zum zweiten Mal, mit dem die Kriminalpolizei Walsrode unsere Flitterwoche am 25.10.2007 unterbrochen hatte. Nachlesen lässt sich das ganze im Detail bei Kathrin. Vor etwa einem Jahr hatte ich alles Neuere soweit zusammengefasst. Im letzten Jahr ging es den Gerichten – und der Polizeidirektion – darum, uns mit dem Hinweis auf fehlende oder falsche Zuständigkeiten von einem Gericht zum nächsten zu reichen. Zumindest hatten wir beim Amtsgericht unsere Beschwerde eingereicht, das nach mehrmaliger Aufforderung erst – und ohne uns wirklich anzuhören – beschloss, dass es nicht zuständig sei. Beim Landsgericht angekommen wurde uns dann aber wieder mitgeteilt, dass das Amtsgericht sehr wohl zuständig sei. Der Fall wurde zurückverwiesen. Das war der Stand im Oktober letzten Jahres, der sich unter der Zusammenfassung sehr gut nachlesen lässt.

Dieses Jahr wird scheinbar weiter mit der Zeit gespielt. Am 5. Januar erinnerte unser Anwalt das Amtsgericht Walsrode daran, dass durch Beschluss des Landgerichts Verden der Fall an sie zurückverwiesen wurde und bat darum, “nunmehr alsbald in der Sache zu entscheiden.”

Noch zwei Monate später hatte sich die Richterin am Amtsgericht zu keinem Urteil durchringen können, woraufhin unser Anwalt persönlich anrief und wiederholt darum bat, dass endlich eine Entscheidung getroffen wird. Dazu muss gesagt werden, dass uns die Richterin keine Fragen gestellt hat. Wenn Sie sich über den Sachverhalt nicht im Klaren war, dann hätte Sie ja Aussagen von den Betroffenen einholen können, um sich Klarheit zu verschaffen. Das geschah allerdings zu keinem Zeitpunkt. Am 19. März 2009 wurde endlich der Beschluss des Amtsgericht gefasst. Die Richterin übernahm dabei die Aussagen der Kriminalpolizei zur Gänze und hat sie noch nicht einmal gegen unsere Aussagen abgewogen.

Dabei spielte es eine große Rolle, dass die Polizei angegeben hatte, dass sie eine Person ins Obergeschoss laufen sahen. Wir hatten allerdings schon zu Anfang der Verhandlung klar gemacht, dass die Polizei eine ins Obergeschoss laufende Person auf keinen Fall hätte von der Wohnungstür sehen können. Das ist aber auch unwichtig, denn wir beide waren im Erdgeschoss und haben die Polizisten auch dort empfangen. Als einige Polizisten die Treppe hinauf gingen, baten sie uns auf das Sofa Platz zu nehmen. An einigen Stellen gibt die Polizei an, dass sie eine Person im Obergeschoss angetroffen hätten. In anderen wird dieser angebliche Umstand unter den Tisch gekehrt. Die Version der Polizei ist also noch nicht einmal schlüssig und ich hätte schon von einem Gericht erwartet, dass es dies nachzuvollziehen versucht. Um zu beweisen, dass die Durchsuchung keine Durchsuchung war, führt das Gericht folgenden interessanten Absatz an:

Bei Herantreten an das Objekt bestand nicht die Absicht oder der Plan, eine Durchsuchung durchzuführen. Die Tatsache, dass das Objekt ohne Einwilligung des Inhabers betreten wurde, ist darauf zurückzuführen, dass, obwohl als Polizeibeamte erkennbar, den Beamten ein sofortiges Betreten nicht gestattet wurde und eine Person ins Obergeschoss lief.

Nimmt man einmal die Lüge von der hochlaufenden Person aus der Gleichung, bleibt die Aussage stehen, dass die Polizisten die Wohnung ohne Erlaubnis betreten mussten, weil ihnen die Erlaubnis nicht gegeben wurde! Das ist doch mal deutsche Jura-Logik!

Zumindest hatten wir mehr als ein Jahr nach der Durchsuchung inzwischen einen Beschluss – einen ziemlich schlechten, aber immerhin einen Beschluss!

Aber: Dieser Beschluss war wohl tatsächlich von der falschen Richterin gefasst: Nachdem unser Anwalt den Fall wieder an das Landgericht Verden weiterleiete, antwortete dieses mit dem Hinweis, dass die Richterin, die unseren Fall am Amtsgericht entschieden hatte, eigentlich nicht zuständig war, weil sie offenbar die Ermittlungsrichterin ist und es müsste aber “der nach dem Geschäftsverteilungsplan für die Bearbeitung von FGG-Sachen zuständige Richter” zuständig sein. Wie dem auch sei, das Landgericht ersparte uns einen erneuten Gang zum Amtsgericht (was wahrscheinlich wieder ein Jahr gedauert hätte) und – nach einer längeren Erklärung, warum der Beschluss auch von der nichtzuständigen Richterin seine Gültigkeit behält – sagte zu, dass der Fall an die zuständige Kammer des Landgerichts Verden zugeleitet werden kann.

Die Kammer hat daher davon abzusehen, den angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts Walsrode – Ermittlungsrichterin – vom 19. März 2009 aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung durch den zuständigen Richter an das Amtsgericht Walsrode zurückzuverweisen. Statt dessen sind die Akten über das Amtsgericht Walsrode der für Beschwerden in FGG-Sachen zuständigen Kammer des Landgerichts Verden zur Entscheidung zuzuleiten.

Super, dachte ich mir. Endlich ist jemand proaktiv und will sich des Falls annehmen. Vielleicht wird ja auch mal ernsthaft in der Sache entschieden.

Das war am 27. Mai 2009. Seither sind etwa fünf Monate vergangen und wir haben vom Landgericht nichts Neues gehört. Unser Anwalt hat noch am 14. Oktober 2009 folgenden Brief abgeschickt:

In dem Verfahren [...] hat das Landgericht Verden unter dem o.g. Aktenzeichen mit Datum vom 27.5.2009 verfügt, dass die Sache über das Amtsgericht Walsrode der [...] zuständigen Kammer des Landgerichts Verden zur Entscheidung zuzuleiten sind.

Mittlerweile sind seither fast 5 Monate vergangen, ohne dass hier irgendein Fortgang des Verfahrens festgestellt werden konnte.

Ich rufe in Erinnerung, dass der dem Verfahren zugrundeliegende Grundrechtseingriff sich bereits am 25.10.2007 ereignet hat.

Ein effektiver Rechtsschutz sieht anders aus.

Allerdings! Und so warten wir schon zum zweiten Jahr in Folge auf einen Richter, der sich unseres Falls ernsthaft annimmt und uns mal anhört. Bis zum nächsten Jahr – oder wenn sich etwas tut.

Schuhewerfen als arabisches Kulturgut?!

authorOmar | 16. Dezember 2008

Ja, auch ich habe das Video aus dem Irak gesehen, in dem George W. Bush mit einem Paar Schuhen des Reporters Muntadar al-Zaidi beworfen wird. Ich denke, dass es eine sehr effektive Art und Weise war, seiner Meinung Freiheit zu verschaffen und dem Propaganda-Geschwafel Bushs eine realistische Perspektive zu verleihen. Da Bush selbst stets darauf vertraut, dass erst die Geschichtsbücher über sein Handeln urteilen werden, hoffe ich nun, dass wenigstens dieses Ereignis in die Geschichtsbücher als inoffizielles Urteil einfließen wird – es sei denn es ergeht einmal ein richtiges Urteil über die Verbrechen Bushs.

Interessant an der Berichterstattung über den Vorfall finde ich persönlich die explizite Kennzeichnung der Tat als “arabisch”. Den Reigen fing – so glaube ich doch – die BBC an:

Showing the soles of shoes to someone is a sign of contempt in Arab culture.

Diesen Satz in ähnlicher Form findet man in fast jedem Bericht zum Ereignis. Z.B. bei der Tagesschau:

Jemandem die Schuhsohlen hinzuhalten, ist eine der schlimmsten Formen der Beleidigung in diesem Teil der Welt.

Die Huffington Post:

In Iraqi culture, throwing shoes at someone is a sign of contempt. Iraqis whacked a statue of Saddam Hussein with their shoes after U.S. marines toppled it to the ground after the 2003 invasion.

Süddeutsche:

Der Angreifer hatte die Tatwaffe bewusst gewählt. Denn es gibt in der arabischen Welt kaum ein anderes Kleidungsstück, mit dem sich so viel Verachtung ausdrücken und so viel Erniedrigung produzieren lässt. Die kulturelle Bedeutung der Schuh-Attacke war Bush wohl nicht bewusst, als er schlagfertig ins Mikrofon tönte, es handele sich um ein Produkt der Größe zehn (europäisch 43-44).

Auch die taz plappert den Tenor in der Berichterstattung nach:

Denn mit der Sohle eines Schuhs geschlagen oder getroffen zu werden, gilt in der arabischen Kultur als die ultimative Erniedrigung. Eine Geste, die nur für die ärgsten Gegner reserviert wird – eine Art arabisches Abwatschen in aller Öffentlichkeit.

Der Autor – Karim El-Gawhary – bedient sich auch eines Beispiels, um der Aussage Nachdruck zu verleihen:

In Kairo hatten in den 90er Jahren sogar mehrere Frauen einmal eine “Beleidigungsagentur” gegründet. Man konnte die Truppe von Umm Buqu, zu deutsch, “der Mutter mit der bösen Zunge” mieten, um seine Gegner auf offen Strasse anzugehen und zu beleidigen. Ihr Spezialität: Männer mit der Sohle ihrer Pantoffeln auf den Kopf zu schlagen.

Welt.de will es besser gewusst haben. Es ist nicht der Araber, es ist der Muslim, der den Schuh verachtet und als Verachtungsinstrument benutzt:

Im Islam gelten Schuhe als unrein, müssen beim Betreten einer Moschee ausgezogen werden. Das Zeigen der Schuhsohle gilt bereits als Beleidigung, der Wurf mit dem Schuh ist die schärfste Form der Verachtung.

Auch CNN bestätigt diese Differenzierung:

Hurling shoes at someone, or sitting so that the bottom of a shoe faces another person, is considered an insult among Muslims.

All diese Berichte suggerieren durch die explizite Kennzeichnung, dass das Werfen von Schuhen – in Ermangelung von Tomaten oder faulen Eiern – nur in der arabischen Welt zur Bekundung eines generellen Auspfeifens gilt. Auf der einen Seite versucht man damit dem anscheinend dummen Publikum (und vielleicht auch Bush und seinen Beratern) klar zu machen, dass der Schuhwerfer nicht etwa seine Zustimmung oder seinen Jubel mitteilen wollte. Insofern ist es gut, dass die Medien extra darauf eingehen, dass es – unabhängig von der eigenen Wahrnehmung einer solchen Handlung – hier in diesem Fall negativ zu sehen ist. Auf der anderen Seite verfestigt sich hiermit schon wieder eine “Wahrheit”, die eigentlich keine ist.

Man muss sich die Frage stellen, wie ein gezielter Schuhwurf innerhalb einer Pressekonferenz in Europa gedeutet werden muss. Ist es wirklich eine kulturelle Frage? Diese Frage hat sich angryarab gestellt und kommt zum folgenden Versuch:

Don’t you love it when Western reporters explain to their readers differences between their culture and Arab culture? I don’t know about you, but I really love it. Here is from the New York Times: “During the argument, heated words were exchanged and shoes were thrown, a severe insult in the Arab world.” So throwing a shoe at somebody is a “severe insult in the Arab world” but not anywhere else? How exotic. Tell me more, o culture experts of the New York Times. So today, I wanted to test this theory. So I got out of my house with a bag of shoes: I started throwing them, shoe by shoe, at my neighbor, aiming at the face. My neighbor laughed, and could only say nice things to me as a good neighbor. He then explained: you see, o Arab neighbor, in our American culture, throwing a shoe at somebody is not an insult at all. In fact, it is taken as a sign of affection. I returned back to my house, having learned about American culture, what I knew not before. Thanks to you, New York Times (and your intelligent and culturally informed reporters).

Was gibt es noch zu sagen?

  1. Ich fand es erstaunlich, dass Bush einem Schuh so schnell ausweichen kann. Senil ist er nicht.
  2. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, aber der Journalist darf natürlich keine höhere Bestrafung als eine geringe Geldstrafe erhalten. Das wird man noch sehen. Erst einmal scheint Muntadar al-Zaidi verschwunden zu sein..
  3. Einen richtig guten Kommentar habe ich in der Tagesschau und von Carsten Kühntopp entdeckt:

    Übrigens: Auch manch ein Palästinenser würde gerne mal seine Schuhe nach Bush werfen oder nach Tony Blair oder Angela Merkel – alles Politiker, die das eine sagen, aber das andere tun, die von Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung reden, aber die jahrelange Abriegelung von anderthalb Millionen Menschen im Gaza-Streifen für normal halten.

    Der Schuhwurf von Bagdad mag wie die kindische Kurzschlusshandlung eines Hitzkopfs ausgesehen haben. Doch die Gefühle, mit denen der Werfer warf, speisten sich aus einer nüchternen Analyse der Dinge in diesem Teil der Welt. Man hat genug von der westlichen Einmischung, man will die westlichen Soldaten endlich von hinten sehen.

    Wahrscheinlich sind viele dieser Gedanken den westlichen Öffentlichkeiten fremd und wirken wie eine übertriebene und moralisierende Überhöhung des strafwürdigen Aktes eines Rabauken. Doch wer Symbole versteht, hat nach dem Schuhwurf von Bagdad begriffen: Der Westen wird erst dann wieder im Nahen Osten willkommen sein, wenn er anfängt, Worte und Taten miteinander in Einklang zu bringen.

    Schuhe gibt es in der arabischen Welt genug – jedenfalls genug für ein paar Schlüsselpolitiker, die sich stets Menschenrechte und Freiheit auf die Fahne schreiben, um dann eine vollkommen andere Politik zu fahren..

Zum Schluß noch einmal angryarab:

It is without exaggeration that I can say that the flying shoe speaks more for Arab public opinion than all the despots/puppets that Bush meets with during his travels in the Middle East.

Bus verbrennt auf der A2, 20 Menschen tot

authorOmar | 5. November 2008

Heute ist westlich von der Anschlussstelle Herrenhausen auf der Autobahnauffahrt A2 ein Reisebus verbrannt. Von den 32 Insassen haben nur 12 Menschen es geschafft, aus dem Bus zu fliehen.

Beim Brand eines Reisebusses auf der Autobahn 2 bei Hannover sind am Dienstagabend 20 Menschen ums Leben gekommen. Drei der Fahrgäste aus Hannover wurden mit schweren Brandverletzungen in Kliniken gebracht, neun weitere verletzten sich leicht.
Feuerwehrleute berichteten von der schlimmsten Erfahrung ihres Lebens. Polizei und Feuerwehr waren mit mehr als 150 Helfern im Einsatz. Die Leichen der getöteten Fahrgäste seien bis zur Unkenntlichkeit verbrannt, hieß es. Zur Klärung der Unglücksursache brachte die Polizei den Bus mit den Leichen auf einem Tieflader in die Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover.
haz.de – Bus brennt aus: 20 Tote auf der A2

Flitterwocheneinsatz – ein Jahr später

authorOmar | 8. Oktober 2008

Nun ist es schon fast ein Jahr her, dass eine acht Mann starke Polizeitruppe während unserer Flitterwoche das Ferienhaus durchsucht hat. Der Einsatz und die Reaktionen darauf waren bereits Thema mehrer Artikel auf meinem Blog und dem von Kathrin, die ich hiermit zur Lektüre empfehlen möchte:

Vor allem möchte ich die Lektüre des TAZ-Artikels wärmstens empfehlen: Angst vor Muslimen in Deutschland – Terror im Liebesnest

Wer nur den letzten Beschluss in dieser Sache nachlesen möchte, der möge gleich hierher klicken.

Seitdem

Amtsgericht Walsrode

Mir ist klar, dass wir seit dem TAZ-Artikel nichts mehr von den Ermittlungen gesagt haben. Teilweise lag es an einer Frustration, die sich bei mir eingestellt hatte. Teilweise war aber schon die Bewältigung des Alltags so zeitraubend, dass das andere unterging. Deshalb möchte ich nachholen, was schon länger hätte passieren müssen:

Am 14.11.2007 hatten wir eine Beschwerde am Amtsgericht Walsrode gegen die Durchsuchung eingelegt und beantragt, die Rechtswidrigkeit dieser fest zu stellen. Unser Anwalt Herr Hüttl hatte eine vierseitige Schrift verfasst, in der er den Sachverhalt detailliert beschrieb, die Zulässigkeit der Beschwerde auch nach Beendigung des Grundrechtseingriffs und ihre Begründetheit erklärt und vor allem Akteneinsicht beantragt, um den Sachverhalt vollständig erfassen zu können.

Am 16. November hatte die Landesregierung auf die kleine Anfrage von Dr. Hans-Albert Lennartz bezüglich unseres Falles geantwortet. In ihrer Antwort waren viele Unwahrheiten enthalten, die wir in einem weiteren Schreiben an das Amtsgericht am 23.11. vorsorglich auflisten ließen. Die fehlerhaften Behauptungen rangierten zwischen Banalitäten wie der Behauptung, dass die Beamten die Hausklingel des Ferienhauses betätigten, wo doch das Ferienhaus keine Klingel besitzt, und recht schwerwiegenden Falschdarstellungen wie die Behauptung, die Beamten hätten eine Person die Treppe hochlaufen gesehen. Weder war jemand hochgelaufen – wir waren beide im Erdgeschoss – noch hätte man von der Eingangstür überhaupt eine Person auf der Treppe überhaupt sehen können.

Insgesamt schien die Landesregierung mit ihrer Darstellung ein Gefahrenpotential zeichnen zu wollen, das tatsächlich nicht bestand.

Am 29.11. sandte das Amtsgericht Walsrode unserem Anwalt eine verdutzte Antwort, dass es kein Strafverfahren gegen uns gäbe und dass er ihnen bitte den Beschluss zusenden mag, gegen den Beschwerde eingelegt wird. Daraufhin stellte dieser klar, dass gerade das Fehlen eines Beschlusses das Problem darstelle. Die Polizisten hatten ausdrücklich mit der Berufung auf “Gefahr in Verzug” gehandelt.

Erst am 25.1.2008 rang sich das Amtsgericht Walsrode zu einer Entscheidung in unserer Sache durch und verkündete, dass unser Ersuchen um die Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung unzulässig sei und daher abgewiesen wird. Als Begründung wurde angeführt, dass die Polizei “zum Zwecke der Gefahrenprävention” tätig wurde und deswegen eine Zuständigkeit beim Amtsgericht nicht gesehen wird! Das Ersuchen um Akteneinsicht wurde keines Wortes gewürdigt, unsere Richtigstellung der Darstellungen der Polizeidirektion Lüneburg wurde offenbar nicht beachtet.

Landgericht Verden und Verwaltungsgericht Lüneburg

Hiernach haben wir ein zweigleisiges Verfahren angestrebt. Auf der einen Seite wollten wir den Rechtsweg auf einem Gleis ausschöpfen, indem wir dem Landgericht die Sache zur Beratung weiterleiten. Gleichzeitig sollte nicht die Zeit ungebraucht verstreichen. Beim Verwaltungsgericht haben wir auch eine Beschwerde eingereicht, diese allerdings auf Eis legen lassen, um den Beschluss des Landgerichts abzuwarten.

Am 14.4.2008 antwortete die Polizeidirektion Lüneburg zum ersten Mal dem Verwaltungsgericht. Dabei versuchten feststellen zu lassen, dass die Klage unzulässig sei. Das begründen sie mit den folgenden Absätzen1:

Im wesentlichen rügen die Kläger das Fehlen eines Durchsuchungsbeschlusses. Sofern dieser notwendig gewesen wäre, hätte die Polizei diesen gem. § 25 Abs. 1 Nds. SOG beim zuständigen Amtsgericht beantragen müssen. Nach hiesiger Auffassung findet in diesem Fall § 23 Abs. 2 EGGVG Anwendung. Somit müssten die Kläger beim Amtsgericht einen Antrag auf Verpflichtung der Justiz- oder Vollzugsbehörde zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes stellen. Das Verfahren wäre daher an die ordentlichen Gerichte zu verweisen, damit ein Verfahren nach dem niedersächsischen Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit durchgeführt werden kann.

Das hört sich für mich wie aktive Zeitverschwendung an. Dann folgt eine direkte Schuldzuweisung:

Ohne das offensive Verhalten der Kläger, einstellen des Vorfalls ins Internet sowie das Herantreten an mehrere Zeitungen, wäre auch keine für das Image der Betroffenen negative Öffentlichkeitswirkung entstanden, die nunmehr durch eine Verwaltungsgerichtsentscheidung beseitigt werden könnte.

Eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr, die das Feststellungsinteresse begründen würde [...], liegt hier nicht vor. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Kläger noch einmal in derselben Art und Weise von polizeilichen Maßnahmen betroffen sein werden.

Sie führten dann aus, dass es unsere Schuld sei, dass überhaupt eine Maßnahme ergriffen werden musste. Offensichtlich wertet die Polizeidirektion den Anruf aus der Bevölkerung weiterhin als “ernstzunehmende Hinweise”. Weiterhin wiederholten sie die falsche Darstellung, dass Kathrin die Treppe hochgelaufen wäre. Bis auf dieses letzte Detail läuft es darauf hinaus, dass wir einfach nicht so “auffällig” aussehen sollten, wie wir aussahen, dann wird uns in Zukunft auch nichts passieren..

Trotz der Feststellung der Polizeidirektion, dass die Klage unzulässig sei, da ein “berechtigtes Interesse der Kläger” fehle, übergaben sie trotzdem einen Teil der Akten zu dem Fall, die unser Anwalt durchsehen durfte. In den Akten wurden zudem jegliche Hinweise auf den Hinweisgeber geschwärzt.

Da die Akten nicht vollständig waren, übersandte unser Anwalt am 29.4.2008 eine nochmalige Aufforderung, endlich die Akten rauszurücken. Gleichzeitig antwortete er auf die Schrift der Polizeidirektion, indem er wiederum feststellen ließ, dass die Klage sehr wohl zulässig sei:

Unstreitig entfaltet der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung auch seine Wirkung wenn ein zeitweise bewohntes Ferienhaus durchsucht wird.

Dass die Durchsuchung im konkreten Fall in der Öffentlichkeit nicht, bzw. kaum wahrgenommen wurde (woher weiß der Beklagte dies eigentlich?) kann doch nicht ernsthaft vorgetragen werden. Soll das heißen, dass Wohnungen, die abgelegen liegen nicht vom Grundrechtsschutz umfasst sind? Eine schlicht abstruse Argumentation.

Außerdem bat er abermals um baldige Übersendung der vollständigen Akten zu dem Fall. Als die Akten dann endlich eingetroffen waren, konnten wir feststellen, wie viel Wirbel es an dem Tag unseretwegen gegeben hatte. Bereits ab 14:36 war die Polizei mit uns beschäftigt. Der Telefonanruf erfolgte schon davor. Zwischen 16:00 und 17:00 hat die Polizei den Hinweisgeber interviewt. Um 19:45 wurde ein Meldekopf errichtet. Um 20:10 gab es eine Unterhaltung mit dem Staatsschutz, um 20:30 dann noch ein Informationsaustausch mit einem Polizeioberrat. Langer Rede kurzer Sinn: viel Aufregung, dafür aber kein Versuch in der verplemperten Zeit, das Amtsgericht um ein Durchsuchungsbeschluss zu fragen. Und genau das, nicht ausschließlich, bemängelte unser Anwalt auch.

Am 8. Juli gab die Polizeidirektion eine Stellungnahme ab, in der sie vor allem wieder den Begriff der “Durchsuchung” angreifen. Sie beharrten darin darauf, dass erst die angebliche Flucht einer Person in das Obergeschoss ein “Nachsehen” der Beamten initiierte, das allerdings nicht als “Durchsuchung” gewertet werden kann. Dass Kathrin sich tatsächlich die ganze Zeit im Erdgeschoss aufhielt und sogar beim Eintreten des Hauptpolizisten ihm die Hand gereicht hatte, dass weiterhin die Beamten, die in den Räumen im Obergeschoss waren dort ohne unser Beisein Schränke und Betten durchsucht hatten, spielte offenbar keine Rolle. Die Polizeidirektion schreibt dazu:

Die Qualität einer “Durchsuchung” hat aber auch immer mit einem Anfassen und Suchen im wahrsten Sinne des Wortes zu tun.

Wieder muss angeführt werden, dass die Beamten uns gegenüber als Begründung der Durchsuchung die Vermutung des Schmuggels oder des Bombenbaus nannten. Das impliziert allerdings, dass tatsächlich nach etwas gesucht wurde, auch wenn dieses Etwas nicht vorher definiert war.

Offenbar besteht die gängige Praxis auch darin, angeblich fehlende Zuständigkeiten zu rügen. Die PD wollte festgestellt haben, dass das Verwaltungsgericht nicht zuständig sei, sondern das Amtsgericht – das Amtsgericht, was nur kurz vorher selbst ausgesagt hatte, dass es nicht zuständig sei!! Sie rügten weiterhin an, dass parallel zur Klage beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde beim Landgericht lief. Dass diese Parallelität aus einer Dringlichkeit entstand, würden sie wohl nicht verstehen..

Aktuell

Am 29. September2 hat das Landgericht Verden einen Beschluss in unserer Sache gefasst, laut dem der Beschluss des Amtsgerichts Walsrode vom 25.1.2008 aufgehoben wird und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Walsrode zurückverwiesen wird.

Das Landgericht bemängelte, dass das Amtsgericht Walsrode in der Sache gar nicht entschieden hatte. Es stellte weiterhin fest, dass das Amtsgericht sehr wohl zuständig sei! Zuständig ist es, da es sich – und das stellt zumindest das Landgericht klar – um eine Durchsuchung der Wohnung handelt, die vom Amtsgericht genehmigt werden müsste und dessen Rechtmäßigkeit auch im Nachhinein vom Amtsgericht überprüft werden müsste, unabhängig davon, unter welcher Vorschrift die Durchsuchung tatsächlich verlief (repressiv oder gefahrenpräventiv).

Der Fall ist also wieder beim Amtsgericht, dessen Antwort wir nun sehnlichst erwarten. In 17 Tagen jährt sich unser Fall bereits zum ersten Mal. Die Gegenseite hat ja nichts anderes zu tun, allerdings ist es für uns recht anstrengend bei der Stange zu bleiben und das Interesse nicht komplett zu verlieren.

Hier noch die wichtigen Passagen aus dem Beschluss des Landgerichts:

Das Amtsgericht Walsrode stellte fest, dass die Polizei bei der Durchsuchung bei den Betroffenen am 25. Oktober 2007 zum Zwecke der Gefahrprävention nach Nds. SOG und nicht repressiv im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens tätig geworden sei. Die Strafprozessordnung sei nicht anwendbar. Das Amtsgericht Walsrode hielt eine Zuständigkeit des Ermittlungsrichters nicht für gegeben.

Das Amtsgericht Walsrode hat jedoch noch über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung vom 25. Oktober 2007 zu entscheiden. Für die Anordnung der Durchsuchungen von Wohnungen ist eine Zuständigkeit des Amtsgerichts gemäß § 25 Abs. 1 Nds. SOG gegeben. Danach dürfen Wohnungen, außer bei Gefahr im Verzuge, nur auf Grund richterlicher Anordnung durchsucht werden. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Auch für die nachträgliche Überprüfung der Durchsuchung besteht die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen, wie bei Wohnungsdurchsuchungen, muss trotz prozessualer Überholung auch nachträglich eine gerichtliche Überprüfung gewährleistet sein [...]. Für diese nachträgliche Überprüfung ist das Amtsgericht zuständig. § 25 Abs. 1 Nds. SOG sieht eine Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Anordnung der Durchsuchung vor. Es ist kein Grund ersichtlich, von dieser Zuständigkeit für die nachträgliche Überprüfung abzuweichen, da der Gesetzgeber gerade bestimmt hat, dass die Amtsgerichte für die Entscheidung über Wohnungsdurchsuchungen zuständig sein sollen. Entsprechend ist auch bei einer nachträglichen Überprüfung einer Durchsuchung nach der StPO der Richter zuständig, der für die Anordnung zuständig gewesen wäre.

  1. ich kann es selbst nicht so frech wiedergeben![]
  2. quasi zum Beenden des Ramadan-Monats ;-) []

Aktive Arbeitsvermeidung auf USA-Dienstreise?

authorOmar | 21. August 2008

Dass auf Dienstreisen nicht immer der Dienst im Vordergrund steht, ist relativ gängig. Dass sich allerdings eine Delegation deutscher Abgeordneter weitgehend nicht von “inhaltlichen Terminen” von der Freizeit ablenken lassen will, dann muss man sich natürlich schon fragen, ob sie nicht besser beraten wären, die Reise auf eigene Kosten zu veranstalten.

Rolf Schütte, the German consul general in San Francisco, wrote to the foreign ministry in Berlin to express his outrage. [...] Schütte wrote that the behaviour of the bundestag’s health committee members during a visit to the US and Canada in May ranged from “inappropriate to bloody-minded”. He euphemistically referred to the visit as a “trip of a special nature”, which the MPs had requested should leave plenty of room for a combination of “theatre and concert events, and shopping – especially shoe shopping”.

Liest man den Spiegel-Artikel, dann geht man davon aus, dass sich die Abgeordneten in Kalifornien einen Urlaub gegönnt haben – und dies ist noch nicht einmal sehr unwahrscheinlich. Dazu ist allerdings folgendes fest zu halten:

  • Die Anforderung, “dass das Programm bitte nicht mit inhaltlichen Terminen zu überfrachten sei und genug Zeit zur freien Verfügung bleiben möge”1 stammt vom Staatssekretär Sekretär des Gesundheitsausschusses Randolph Krüger, nicht von den Abgeordneten.
  • Auch das “Neger-Zitat” stammt von Herrn Krüger. Es ist bedenklich, dass offenbar keiner einen Einwand hatte.
  • Ich dachte bislang, dass das Treffen mit den US-Abgeordneten abgesagt wurde, da Nancy Pelosy – die Haussprecherin – nicht anwesend war. Unter diesen Voraussetzungen wäre die Aussage von Frau Annette Widmann-Mauz ein Problem, die sagte, sie würden darauf achten, Gespräche “auf Augenhöhe” suchen. Nancy Pelosy ist – wenn überhaupt – mit dem Bundestagspräsidenten vergleichbar, nicht aber mit einfachen Abgeordneten2. Ein Gespräch mit einfachen US-Abgeordneten hätte gereicht. Tatsächlich sollen allerdings alle Abgeordneten abgesagt haben und stattdessen Mitarbeiter geschickt haben. Eine Absage unter diesen Gesichtspunkten kann ich einsehen, auch wenn es komisch ist, dass stattdessen Freizeitprogramm anlag..
  • Der Politiker Hubert Hüppe hat eine recht ausführliche Antwort auf abgeordnetewatch.de formuliert, die es sich lohnt zu lesen.
  • Auch die Politikerin Annette Widmann-Mauz (CDU) wurde auf abgeordnetenwatch mit teils dämlichen Fragen bombardiert und hat auch eine Frage diesbezüglich beantwortet, wenn auch ihre Antworten ein wenig mehr ausweichlerisch sind.
  • Es muss gefragt werden, wer das “vertrauliche” Dokument vom deutschen Konsul Rolf Schütte an die Presse weitergegeben hat und was er damit bezwecken wollte.

Persönlich wäre ich durchaus dafür, Auslandsreisen Abgeordneter3 weitestgehend zu reduzieren, bieten sie doch weiten Raum für Missbrauch. Allerdings riecht diese Geschichte hier nach einem Köder, um vielleicht einem der Politiker eine auszuwischen..

[HT: Atlantic Review und Politisch Korrekt]

  1. was ich persönlich sogar schlimmer als das Neger-Zitat fand[]
  2. wenn man schon in solchen Kategorien denken möchte[]
  3. Fact-finding missions[]

Geschichte Afghanistans vor dem 11. September 2001

authorOmar | 7. Juli 2008

Der folgende Text ist die Grundlage für einen sehr informativen Vortrag, der am 3. Juli von Herrn B. El-Mogaddedi in der Leibniz Universität Hannover gehalten wurde. Der ursprüngliche Titel des Vortrags war “Ein Abriss über die jüngste Geschichte Afghanistans”.1 Für denjenigen, der die politischen Zusammenhänge in Afghanistan zu verstehen sucht2, ist ein solcher Abriss unersetzlich! Natürlich war im Vortrag viel mehr als in der geschriebenen Version..

Afghanistan ist durch die jüngsten Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene wieder in das Licht der medialen und damit auch der allgemeinen Öffentlichkeit gerückt worden. Das plötzliche Interesse gründet sich bedauerlicherweise nicht in den eigentlichen Problemen, mit denen die Zivilbevölkerung Afghanistans seit über 20 Jahren kämpft. Nicht der Terrorismus hat die Menschen Afghanistans an den Rand des körperlichen Zusammenbruchs getrieben: Nein, es sind Jahre der Besatzung und des damit zusammenhängenden Bürgerkrieges, die Tod, Krankheit, Elend und Vertreibung über die Menschen dieses mittelasiatischen Landes gebracht haben. Diese Zustände hätten Afghanistan seit 1992 schon mehrfach auf die Tagesordnung der internationalen Weltpolitik setzen müssen.

Seit dem 07. Oktober 2001 regnet es wieder über den Städten Afghanistans, aber dieser Regen bringt keine Linderung der Dürre, die dieses Land seit drei Jahren plagt und die Wolken, die aufsteigen, bestehen nur aus Rauch und Asche. Die Historie Afghanistans ist reich an kriegerischen Ereignissen, die sich in den Geschichtsbüchern nachlesen lassen. Allerdings stellen die letzten 2 1/2 Jahrzehnte eine Sonderrolle dar, da diese 25 Jahre den längsten zusammenhängenden Kriegszustand des Landes in seiner Geschichte bilden. Im Folgenden wird versucht, dem interessierten Leser eine kurze, bei weitem aber keine umfassende Übersicht über das Geschehen des Landes zu vermitteln, damit die aktuelle Situation in Afghanistan in einen Kontext gesetzt werden kann.



1973, Juli: Schock im Urlaub

Der heute 86 Jahre alte König Zahir Shah wird während eines Erholungsurlaubes in Italien von seinem Schwager und Cousin Daud Khan3 aus dem königlichen Amt geputscht. Der aufgrund seiner großen Sympathien für die UdSSR als „Roter Prinz“ bekannte Verwandte des Königs gelangt mit Hilfe der kommunistischen Partei Afghanistans an die Macht. Als Gegenleistung für die Unterstützung durch die Kommunisten wird die Monarchie abgeschafft und Afghanistan zur Republik erklärt. Zum ersten Präsidenten der Republik ernennt sich Daud Khan. Damit ist der erste Schritt in die bis heute andauernde Katastrophe getan!

1978, April: Die „Revolution“ frisst ihr erstes Kind

Mittels eines äußerst blutigen Putsches bringen sich die Kommunisten in Afghanistan an die Macht. Afghanistan wird eine volksdemokratische Republik. Der Präsident Daud Khan wird mit seiner gesamten Familie umgebracht, nur eine Schwiegertochter und ein Enkelkind werden verschont. Noor Muhammed Taraki wird Präsident und Babrak Karmal sein stellvertretender Premierminister.

Kabul 1993

Es folgt das Übliche: Enteignung, Bodenreform, Massenverhaftungen und Folter. Die Spannungen zwischen den marxistisch-leninistisch orientierten Volks-Revoluzzern und dem der Religion des Islam verbundenen Volk, dessen Interessen sie zu vertreten glauben, steigern sich. Dieses historische Missverständnis zwischen diesen beiden gesellschaftlichen Gruppierungen führt auf dem Land zum Aufstand gegen die Ungläubigen in den großen Städten Afghanistans. Taraki unterzeichnet derweil einen Freundschaftsvertrag mit seinem Glaubensbruder Brezhnew in der Sowjetunion. Im Sommer nimmt der Widerstand der Afghanen gegen die Regierung in Kabul eine organisierte Form an.

1979: Räumungsverkauf im Hindukusch

Massenverhaftungen führen dazu, dass das bereits von Daud Khan erbaute „Pul-e-Charkhi“4 Gefängnis gut ausgebucht ist. Der amerikanische Botschafter wird ermordet, damit der politische Bruch mit dem Westen auch optisch Gestalt annimmt. Im ganzen Land intensiviert sich der aktive Widerstand gegen das Regime in Kabul. In der kommunistischen Partei Afghanistans kommt es zum Bruch zwischen den UdSSR-treuen und dem nationalistisch gesinnten Flügel.

Im September findet in Kuba das Treffen der Blockfreien statt. Der afghanische Präsident Taraki ist mit dabei, als die internationale Solidarität beschworen wird, doch in Kabul ist es mit der parteiinternen Solidarität vorbei. Zwar wird der Präsident noch mit Bruderkuss in Kabul bei seiner Rückkehr empfangen, doch einige Tage später erliegt Genosse Taraki einem „Herzinfarkt“ und Hafizullah Amin übernimmt die Präsidentschaft. Politische Gegner werden auf Botschafterposten ins Ausland verfrachtet, auch der Führer der sowjettreuen Kommunisten, Babrak Karmal.

Der innerafghanische Kuddelmuddel verleitet die UdSSR dazu, eine Invasion nach Afghanistan vorzubereiten. Offiziell heißt es am 27. Dezember 1979, dass der afghanische Präsident seinen Nachbarn um Unterstützung gegen die Angriffe der Imperialisten aus den USA, China und Pakistan ersucht hat. Einen Schönheitsfehler hat dieses Gesuch, denn es wird von Babrak Karmal eingereicht, dem Botschafter Afghanistans in Prag. Der eigentliche afghanische Präsident Amin ist zum Zeitpunkt des Einmarsches bereits 24 Stunden tot. In Radio Kabul hört man die erste Ansprache des Präsidenten Karmal, der den von Imperialisten verursachten Tod von Amin bekannt gibt. Die Ansprache wird übrigens von Radio Tajikistan nach Afghanistan ausgestrahlt. Das sowjetische Taxi hatte Karmal noch nicht nach Kabul gebracht.

Kommentar des amerikanischen Präsidenten Jimmy Carter: Die Vereinigten Staaten sehen keinen Anlass zum Eingreifen, solange US-amerikanische Interessen in der Golfregion nicht bedroht sind.

1986: Muss i denn , muss i denn zum Städtele hinaus

Mittlerweile dauert die Revolution gegen die so genannte Volks-Revolution und die sowjetische Besatzung über sechs Jahre an. Afghanistan hat es geschafft, drei Großrevolutionäre zu verbrauchen, namentlich Brezhnew, Chernenko und Andropov. Neue Männer braucht das Land, sagt man sich nicht nur in der UdSSR, wo der im Westen allseits geliebte Mikhail Gorbatschow, zusammen mit seinen Kindern Glasnost und Perestroika, regiert. Der frische Wind in Moskau weht auch in die afghanischen Teestuben und Babrak Karmal wird durch den seit 1980 als Geheimdienstchef Unheil anrichtenden Dr. Najibullah, der aufgrund seiner Körperfülle in den Straßen von Kabul den Titel „der Ochse“ verliehen bekommt, ersetzt.

Kabul 1993

Während „Gorbi“ den Turbo in Sachen Öffnung zum Westen einlegt, spüren die Afghanen, dass dieser Freiheitsturbo für sie nicht gilt. In Afghanistan wird noch einmal in Kriegs- und Menschenmaterial kräftig investiert und die Afghanen erleben die schlimmsten Schlachten seit der Besatzung 1979.

Der „Ochse“ zieht alle Register seines geheimdienstlichen Wissens, aber der sowjetische Karren sitzt schon zu tief im afghanischen Dreck. Das Regime regiert nur noch in den Städten.

1988-1989: Die Sowjets haben den Kaffee auf. Auch mit Wodka lässt sich Afghanistan nicht mehr ertragen

Die Amerikaner hatten bereits 1982 begriffen, dass die Sowjets am besten auf dem Umweg über Afghanistan in die Knie zu zwingen sind, ohne auch nur einen amerikanischen Soldaten im Kampf gegen das „Evil Empire“ zu opfern. Die Rechnung geht auf und 1988 wird ein Friedensvertrag in Genf unterzeichnet.

Der einzige Schönheitsfehler dieses Vertrages ist, dass diejenigen, die die Sowjetunion in den Ruin getrieben haben,bei den Verhandlungen nicht am Tisch gesessen haben. Mit Bezwingern wollte die UdSSR nicht verhandeln. Die Mujahideen bleiben außen vor, stattdessen unterzeichnen die Regierungsvertreter in Kabul und die pakistanische Regierung die Verträge. Die Mujahideen durften mitkochen, aber nicht mitessen.

Am 15.02.1989 überschreitet der letzte Sowjetsoldat die Brücke über den Fluss Paindsch. Keiner der Soldaten blickt mehr zurück. Man ist froh wieder zu Hause zu sein, in einem Zuhause, das im
Begriff ist auseinander zu brechen. Das offizielle Sowjettum lässt verlautbaren, dass ca. 15.000 Soldaten in Afghanistan den Tod fanden. Unabhängige Experten beziffern die Verluste auf 40.000-50.000 Rotarmisten. Die afghanische Bilanz: 1.5 Millionen Tote, 5 Millionen Flüchtlinge im
Iran und in Pakistan, 1 Million Binnenflüchtlinge, 10-15 Millionen Minen, Landwirtschaft, Handel und Kleinindustrie am Boden.

Die Mujahideen setzen ihren Kampf gegen das kommunistische Regime Najibullahs in Kabul fort. Im Mai 1989 wird von den Mujahideen eine Exilregierung in Peschawar gebildet, aber keiner traut sich diese anzuerkennen.

1992: Machtwechsel

Die Mujahideen nehmen am 25. April Kabul ein und rufen die “Islamische Republik von Afghanistan” aus. Najibullah entflieht seinem Schicksal für die Dauer von 4 Jahren in die Obhut eines UN-Gästehauses. Für zwei Monate übt S. Mojaddedi das Amt des Präsidenten aus und übergibt dieses vereinbarungsgemäß an seinen Nachfolger Burhannudin Rabbani, der dieses Amt für sechs Monate ausüben soll. Danach soll durch eine Wahl das Volk entscheiden, von wem es regiert werden möchte. Doch der Kandidat Frieden lässt auf sich warten.

1993: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, nun kann er gehen

Doch Rabbani ist kein Mohr, also geht er auch nicht. Ein ratloser Rat wird gezwungen, ihn zum Präsidenten zu wählen und im Namen des Volkes übernimmt er das Präsidialamt. Der Unmut zwischen den ehemaligen Verbündeten in Zeiten des Widerstandes wächst und bricht in aller Offenheit aus. Die Weichen für den Bürgerkrieg werden gestellt. Afghanistan versinkt derweil in einem Chaos, da die Machthaber sich mehr Macht erhaltenden Maßnahmen widmen, als sich mit den Problemen des Landes und der Bevölkerung auseinander zu setzen. Individuelle Sicherheit wird zum Fremdwort. In Afghanistan etabliert sich ein zentrales Machtvakuum und Milizen im Norden, Westen und Süden widmen sich dem Selbsterhalt. Das Land droht auseinander zu brechen. Raffgier ist das neue Motto.

1994: „A star is born“ oder: Wer nicht hören will, muss fühlen

Hilfseinsatz Kabul 1993 (B. El-Mogaddedi und Klaus Helling)

Die Verbündeten von einst kommen überein, dass der Kampf um die Macht im Lande ausgetragen werden muss, also greift man zu altbewährten Mitteln der Auseinandersetzung: der Kalaschnikoff und einem bisschen mehr.

An dieser „menage a trois“ beteiligen sich General Dostum aus dem Norden, Hekmatjar aus dem Süden und Rabbani zusammen mit seinem General Massoud in der Region Kabul. Man schießt aus allen Rohren und legt so ganz nebenbei die Hälfte der Hauptstadt in Schutt und Asche. Am Status quo ändert sich kaum etwas.

Mittlerweile haben auch Europa und die USA Afghanistan als Land abgeschrieben, nicht aber als Transitweg für den Transport von wichtigen Rohstoffen aus den ehemaligen Sowjetrepubliken an den Persischen Golf.

Der Kampf um Kabul wirbelt dermaßen viel Staub auf, dass die Entwicklung einer neuen Bewegung im Südosten des Landes kaum wahrgenommen wird: Die Taliban-Bewegung wird im Herbst in Kandahar geboren und kann die Milizen, die Angst und Schrecken verbreiten, aus der Region vertreiben. Es keimt Hoffnung auf, dass Afghanistan doch noch “die Kurve kriegt”.

1995: Die Dominos fallen

Während sich das Geschehen in Afghanistan auf die Hauptstadt konzentriert, fällt im Westen die Stadt Herat in die Hände der Taliban. Die einzigen Toten gibt es bei dem anschließenden Freudenfeuer, mit dem die Flucht von dem Kommandeur Ismail Khan gefeiert wird.

Verstärkte pakistanische und iranische Einmischung führt dazu, dass die Taliban immer stärker unter den Einfluss des pakistanischen Geheimdienstes ISI geraten und General Dostum und seine Gegner in Kabul im Iran Verbündete gegen die Taliban sehen. Doch die Entwicklung der Taliban zu einer starken innenpolitischen Kraft ist nicht mehr aufzuhalten.

1996: Der Feind meines Feindes ist mein Freund, auch wenn er bis gestern mein Feind war

Im Frühjahr fällt die Stadt Jalalabad im Süden des Landes. Die alte Garde bäumt sich noch einmal zu einem letzten Hurrah auf, und im Juni tritt der schon seit 1993 designierte Premierminister Hekmatjar sein Amt an und trifft in dem von ihm mitzerstörten Kabul ein. Dieses “Bollwerk” gegen die Taliban muss sich nicht lange an der Macht behaupten.

Am 27. September müssen Rabbani und sein Gefolge das Weite in den afghanischen Bergen suchen; sie finden es gerade noch. Die Taliban etablieren sich in Kabul. Jetzt fehlt nur noch die letzte verbliebene Großstadt im Norden Afghanistans, Masar-i-Scharif, um das Glück der neuen Eroberer perfekt zu machen. Lange müssen sie nicht warten und nach einem blutigen Kampf wird auch diese Stadt eingenommen.

Dostum geht ins Exil in die Türkei, Rabbani nach Tajikistan, Massoud verschanzt sich in seinem Pandschirtal und Hekmatjar muss in den Iran fliehen. Mittlerweile haben die Vertreter argentinischer und US-Amerikanischer Erdölfirmen den Weg nach Afghanistan gefunden. Wirtschaft darf nicht ideologisch angegangen werden. Doch die politische Anerkennung bleibt der Regierung der Taliban versagt.

1996 bis heute: Afghanistan ist nicht von dieser Welt

Die Taliban etablieren sich in 90% des Landes und herrschen fast unumstritten im Land. Die territoriale Integrität des Landes konnte gewahrt werden und die Entwaffnung der Milizen führt zu einer vergleichbar verbesserten persönlichen Sicherheit der Menschen. Das Fundament für eine Zukunft wäre gelegt gewesen. Die Beschränkungen individueller Freiheiten werden von der Bevölkerung zunächst in Kauf genommen, in der Hoffnung, dass es mit dem Land aufwärts geht. Doch die erzkonservative Auslegung des Islam lässt Unzufriedenheit aufkeimen.

Die neue Regierung achtet mehr auf das Jenseits als auf das Diesseits und die internationale Politik schiebt Afghanistan ins Abseits. Gespräche über Erdgas und Erdöl ja, politische Zusammenarbeit nein. Die Menschenrechte sind ein zu kostbares Gut, als dass man diese auf dem Altar der politischen Anerkennung opfern würde.

Ab und an taucht Afghanistan in den Schlagzeilen der Medien wieder auf, z. B. als die Buddhas von Bamyan gesprengt werden, als die Shelter-Now Mitarbeiter verhaftet werden und, als sich eine Dürre abzeichnet.

Seit dem 11. September 2001 ist alles etwas anders geworden, denn plötzlich werden wieder (Krokodils-?)Tränen für die Menschen Afghanistans vergossen.

  1. Der Artikel wurde zuerst in der Zeitschrift “Kinder” der Hilfsorganisation Hammer-Forum e.V. veröffentlicht.[]
  2. und das sollten viele – vor allem der Entscheidungsträger[]
  3. auch Mohammed Daoud Khan geschrieben[]
  4. hier mehr[]

Warum tötest du, Zaid? – erste Eindrücke

authorOmar | 25. März 2008

Nachdem Kathrin nun das Buch durchgelesen hat und eine Rezension soweit abgearbeitet hat, darf ich mir das Buch “Warum tötest du, Zaid” von Jürgen Todenhöfer schnappen und habe die ersten paar Seiten gelesen. Noch bin ich mitten in der Geschichte vom jungen Iraker Zaid und wie ihn Herr Todenhöfer im Irak trifft und zum Interviewtwerden bewegt.

Der junge Zaid ist Widerstandskämpfer im Irak – und nicht Terrorist! Diese Unterscheidung ist eigentlich trivial, denn bei einer Besatzung wird es immer Freiheitskämpfer geben und daneben gibt es heutzutage politisch gesondert motivierte Terroristen, die im Falle des Iraks sogar zum größten Teil aus dem Ausland kommen. Es ist trotzdem beruhigend, dass der Author auch diesen Aspekt nicht unerwähnt lässt, da sich bei einigen Zeitgenossen der Eindruck erhärtet hat1, dass alle Gegner der US-Politik per se Terroristen sind.

Selbstverständlich

Auch in den 10 Thesen, die Jürgen Todenhöfer aufstellt und die online nachzulesen sind, sind vor allem trivial nachvollziehbare Tatsachen aufgelistet. Er trägt sie trotzdem so nüchtern wie möglich vor und erklärt und belegt sie einzeln.

Angesichts der Kriegspolitik des Westens ist es nicht wirklich erstaunlich, dass muslimische Extremisten immer mehr Zulauf bekommen.

Volker Pispers sagt dazu immer:

Sie wundern sich, dass sie Bomben untern Arsch gelegt kriegen. Wann fangen sie an sich zu wundern, warum sie so wenig Bomben unter den Arsch gelegt kriegen?

Es ist beeindruckend, wie weit Jürgen Todenhöfer gegangen ist, um dieses Buch zu verfassen und seine Quellen nachzurecherchieren. Das Buch ist aber trotz der Unlängen an Quellenzitaten keine reine Dokumentation der Zeitgeschichte2, sondern vor allem vermittelt es dem Leser die Stimmungslage der einzelnen Betroffenen.

Den viel modernen Gasofen, der daneben3, können sie nicht mehr benutzen. Der Inhalt einer etwa 60 Zentimeter hohen Gasflasche, der zu Zeiten Saddam Husseins 12 Cent gekostet hat, schlägt jetzt mit 20 Dollar zu Buche. Das kann sich Abu Saeed, wie die meisten Einwohner Ramadis, nicht leisten. Ein Land, das auf Öl schwimmt, kann seine eigene Bevölkerung nicht mehr mit Energie versorgen.

Den selbst gebauten Lehmofen nennen die Frauen sarkastisch »Bush-Ofen«. “Danke, Mister Bush”, sagt eine der Frauend lachend, “wir wollten schon immer einmal wissen, wie man im Mittelalter gekocht hat.”

Reaktionen – bisher

Das Buch hat bislang schon recht viele Reaktionen ausgelöst. Jürgen Todenhöfer hat dazu nicht zuletzt neben der Webseite auch drei Seiten in drei zentralen Zeitungen – der New York Times, der Frankfurter Allgemeinen und der Al-Quds Al-Arabia – geschaltet. Im Internet finden sich verschiedene Blog- und Massenmedienreaktionen, von denen einige auf der offiziellen Seiten zum Buch verlinkt sind. Hier einige weitere:

  • Claudia Troßmann:

    Ich empfehle die zehn Thesen Todenhöfers, um nachvollziehen zu können, was nicht erst seit gestern Tod und Elend über Abermillionen Menschen bringt.

  • Horst Schulte:

    Mich würde interessieren, welche Antwort die Kämpfer gegen den Untergang des Abendlandes haben, wenn sie sich das ansehen, anhören oder durchlesen, was Dr. Jürgen Todenhöfer zum Stand des Terrorismus in unserer Welt zu sagen hat.

  • Totengräber der US-Kriegspropaganda:

    Wer will schon die Wahrheit wissen?

    Alle die ungern ihre Heileweltdenke durcheinander bringen wollen, sollten “Warum tötest du, Zaid?” nicht lesen und sollten auch nicht die WebSite zum Buch besuchen.

  • Tivoli-Blog.
  • Marco Feindler:

    Warum eigentlich hat kein hochrangiger Politiker oder Kandidat diesen Mann als Berater verpflichtet? Repräsentiert Todenhöfer mit solchen Aussagen nicht die Ansicht eines beträchtlichen Teils der (deutschen) Bevölkerung?

    sehr gute Frage!

Eine der überraschendsten Rezensionen über das Buch “Warum tötest du, Zaid?” ist im Blatt Frankfurter Allgemeine Zeitung von Nils Minkmar erschienen. Der Anfang des Artikels stellt bereits die wichtigsten Fragen:

Vorbereitung eines Angriffskrieges. Jeder Schüler kennt diesen Anklagepunkt des Nürnberger Kriegsverbrechertribunals. Jeder Fernsehzuschauer weiß, dass der Krieg gegen den Irak ein Angriffskrieg war. Dennoch gibt es kein Tribunal, keine Angeklagten, kein Verfahren.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, weiß jeder. Dennoch ist es schon in der Berichterstattung ein Unterschied, ob ein Deutscher, ein Europäer, ein Amerikaner ums Leben kommt oder ein Araber – im letzten Fall erfahren wir nicht mal den Namen des Opfers. Schließlich ist der Mehrheit längst klar, was von den Argumenten für den Irakkrieg zu halten ist, der erschütternde Film „Leading to War“, kostenlos einsehbar auf der gleichnamigen Website, kommt daher völlig ohne Kommentar aus. Der Krieg tobt ohne Berechtigung, aber nicht weniger heftig.

Wie in den Kommentaren so auch in Blogs sind einige ob dieses FAZ-untypischen Artikels bestürzt. Über die Anfangssätze des FAZ-Artikels schreibt “weissgarnix”:

Ich mußte diese Sätze ein paar mal lesen, um schliesslich glauben zu können, was da stand. Und um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: natürlich ist das so, und natürlich wissen wir das auch alle, mich eingeschlossen. Aber ich kann mich nicht erinnern, ähnliches in dieser prägnanten Form und Ausdrucksstärke auch nur ein einziges mal früher irgendwo gelesen zu haben. Ich bin zwar sicher, dass Blätter wie die taz in vergleichbarem ductus gegen den Irakkrieg geschrieben haben. Aber die großen, überregionalen Zeitungen? Da stand meist nur verklausulierte Kritik, mit einer Menge Fragezeichen nach jedem Satz, wie etwa “Hat dieser Krieg eine Berechtigung?” oder “ist er gar völkerrechtswidrig?” und dergleichen mehr.

Auch in den USA wird das Buch schon langsam besprochen, auch wenn es (noch) nicht übersetzt ist..

  • Unter der Überschrift German Buys 3 Pages of NY Times to Explain War to Americans werden in den USA vor allem die Anzeigen in der New York Times besprochen.
  • Hier ein Kommentar darauf: Yank in London:

    German writer and media executive Jürgen Todenhöfer has taken out three full page ads in the New York Times, as well as in Allgemeine Zeitung and the Al-Quds Al-Arabi to teach Americans and the west about the impacts of their wars on the Muslim world in Ten Theses. I am certain that the reaction from the American right with be muted, thoughtful and vitriol free.

  • Hier ist ein weiterer aus den USA, der sich in die Thesen von Todenhöfer vernarrt hat:

    I have been reading these theses much of the evening. The theses are summarized at this link, with a breakout of each.

    There is a distinctly foul odor in my nostrils just considering that in order to get this information before the US public, he has to purchase ad space in one of our national newspapers. Jürgen Todenhöfer is the kind of person whose message should be a part of balanced reporting.

  • Great Thesis by Jurgen Todenhöfer

Ich wünsche mir, dass das Buch einigen Zeitgenossen den Verstand (und das Herz öffnet), auf dass sie sehen, welches Leid diese “anderen” Menschen erleiden.

  1. auf der Grundlage der gängigen Berichterstattung[]
  2. die Fußzeilen sind – anders als hier – sehr dezent und im Anhang zusammengestellt[]
  3. neben dem Holz befeuerten Lehmofen[]

Flitterwocheneinsatz: Das Innenministerium antwortet

authorOmar | 22. November 2007

Auf die kleine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz bezüglich des Polizeieinsatzes während unserer Flitterwoche, hatte das Innenministerium letzte Woche eine Antwort verfasst, die ich hier wiedergeben möchte. Die Antwort gibt in vielen Punkten nicht die Realität wieder und in einigen Punkten ist sie sogar dermaßen realitätsfern, dass dieses einfach zu belegen ist. Vergleichen kann man sie mit meiner kurzen Wiedergabe der Ereignisse vom 25. Oktober, sowie mit der detaillierteren Schilderung meiner Frau. Wichtig scheint mir, dass die Landesregierung das Vorgehen der Polizisten zu rechtfertigen sucht!

Die Antwort ist leider noch nicht über die Seiten des niedersächsischen Landtags erreichbar. Hier der Wortlaut: (auch als pdf)

Achtung: folgende Ausführungen enthalten viele Unwahrheiten!

Antwort des Niedersächsischen Ministers für Inneres und Sport auf die Mündliche Anfrage Nr. 8 des Abgeordneten Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (GRÜNE)

“Terrorverdacht während der Flitterwochen”

Nach Einschätzung der deutschen Sicherheitsbehörden ist Bundesrepublik Teil eines weltweiten Gefahrenraumes. Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus hat Deutschland spätestens mit den versuchten Kofferbombenattentaten auf die Regionalzüge im Jahr 2006 unmittelbar erreicht.

Aktuelle Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden, die Anfang September d.J. zur Festnahme von drei offensichtlich der “Islamischen Jihad Untion (IJU)” zuzurechnenden Terrorverdächtigen geführt haben, belegen, dass mehrere, vermutlich simultane Anschläge auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verübt werden sollten. Das täterseitige Handeln war dabei darauf angelegt, durch das geplante Anschlagsgeschehen ein Höchstmaß an Personen- und Sachschäden zu bewirken.

Teilsubstanzen, die dabei zur Durchführung der geplanten Anschläge verwendet werden sollten, wurden im Bereich Walsrode, Landkreis Soltau-Fallingbostel, käuflich erworben. Die Vorbereitungen zu dieser geplanten Straftat fanden in einem abgelegenen Ferienhaus im Sauerland, Nordrhein-Westfalen, statt. Bei den mutmaßlichen Straftätern handelt es sich überwiegend um deutsche Staatsbürger, die zur Religion des Islam übergetreten sind.

Am 25. Oktober 2007 erhielt die Polizeiinspektion Soltau-Fallingbostel vom Landeskriminalamt Niedersachsen Kenntnis über einen dort eingegangenen Hinweis aus der Bevölkerung hinsichtlich des Aufenthaltes von zwei verdächtigen Personen mit möglicherweise islamistischem Hintergrund in einem abgelegenen Ferienhaus in Walsrode-Hamwiede, Landkreis Soltau-Fallingbostel.

Aus dem Hinweis an das Landeskriminalamt Niedersachsen sowie der anschließenden weitergehenden Befragung der Hinweisgeberinnen ergab sich folgendes:

  • Die beiden im betroffenen Ferienhaus aufhältigen Personen reisten am Sonnabend, dem 20. Oktober 2007, gegen 22.00 Uhr, mit einem Taxi an.
  • Bei den Personen handelte es sich dem äußeren Anschein nach um einen etwa 30-jährigen Mann südländisch-orientalischer Herkunft und eine etwa 25-30-jährige, sehr gut deutsch sprechende Frau.
  • Beide Personen sollten erst vor kurzem geheiratet haben. Ihr Verhalten wurde allerdings als distanziert zueinander beschrieben.
  • Das Ferienhaus liegt abgelegen am Ortsrand in einem Wald der kleinen Ortschaft Hamwiede, etwa 20 Kilometer von der Stadt Walsrode entfernt.
  • Über das Grundstück des Ferienhauses ist direkt ein an der A 27 befindlicher Rastplatz der Bundesautobahn A 27 Walsrode – Bremen zu erreichen.
  • Das über das Internet unter einem deutschen Frauennamen gebuchte Ferienhaus ist bereits unmittelbar nach der Anreise bei der Vermieterin bar bezahlt worden.
  • Die Fenster des Ferienhauses waren ständig, auch tagsüber, zugezogen.

Diese bis dahin bekannten Umstände waren auch im Lichte der vorliegenden Erkenntnisse zum Erscheinungsbild und zur Vorgehensweise islamistischer terroristischer Gewalttäter zu bewerten.

Da weder die polizeiliche Recherche noch die persönliche Kontaktaufnahme mit den Hinweisgeberinnen eine abschließende Bewertung des Sachverhaltes zuließen, entschloss sich die Polizei, eine Überprüfung des Paares vorzunehmen.

Aus diesem Grund suchten Polizeikräfte das in Rede stehende Ferienhaus auf und betätigten die Hausklingel. Nach Öffnen der Tür durch einen der Betroffenen wurde ihm der Grund des polizeilichen Erscheinens erläutert. Dabei waren die Beamten durch das Tragen der Polizeiuniform bzw. der Überwurfwesten eindeutig als Polizei erkennbar. Der Betroffene erklärte, dass die Polizeibeamten in das Haus kommen könnten, sobald sich seine Frau ‘im islamischen Sinne’ vollständig angekleidet habe.

Die einschreitenden Beamten sahen im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang hierzu eine Person im Hause die Treppe in das Obergeschoss hinauflaufen. In der Bewertung der Polizeibeamten stellte sich dies als eine mögliche Gefahrenerhöhung dar, so dass sie zur Eigensicherung das Haus betraten und im Obergeschoss eine weibliche Person antrafen. Eine Durchsuchung des Hauses oder der Personen hat nicht stattgefunden.

Anschließend wurden die Personalien der beiden angetroffenen Personen festgestellt, ein Datenabgleich durchgeführt und die Personen zum Sachverhalt befragt.

Den beiden Betroffenen wurde der Hintergrund der durchgeführten Maßnahmen ausführlich erläutert. Die Verdachtslage konnte mit dem Ergebnis, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr von den beiden Personen ausging geklärt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Frage 1:

Der Entschluss, bei der in der Vorbemerkung dargestellten Sachlage eine Überprüfung der Bewohner des Ferienhauses durchzuführen und die von den Polizeibeamten zunächst beabsichtigte Sachverhaltserforschung durch Befragung der Ferienhausbewohner war der ungeklärten Situation angemessen. Soweit es das Betreten der Wohnung betrifft, beruhte die Entscheidung zu Maßnahmendurchführung auf die von ihnen festgestellte unerwartete Bewegung einer Person im Hausinnern und eine dadurch angenommene Gefahrenerhöhung. Erst nach Betreten des Hauses konnte festgestellt werden, dass von den beiden angetroffenen Personen keine Gefahr ausging.

Frage 2:

Polizeiliche Maßnahmen, die im angesprochenen Fall durchgeführt wurden, waren die Befragung gem. § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), die Identitätsfeststellung gem. § 13 Abs. 1 Nds. SOG sowie das Betreten der Wohnungen ohne Einwilligung des Inhabers gem. § 24 Abs. 2 Nds. SOG. Für die Zulässigkeit dieser Maßnahmen gelten unterschiedliche Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Vorliegens einer Gefahr.

Eine Befragung gem. § 12 Abs. 1 Nds. SOG ist bereits zulässig, wenn von der befragten Person Angaben erwartet werden können, die für die Erfüllung der nach § 1 Nds. SOG zugewiesenen Aufgaben (Gefahrenabwehr) erforderlich sind. Eine Befragung wird anlassbezogen und mit der Absicht der Informationsgewinnung durchgeführt. Eine konkrete Gefahr oder auch nur ein Gefahrenverdacht müssen nicht vorliegen.

Eine Identitätsfeststellung kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Nds. SOG insbesondere vorgenommen werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist. Unter Gefahr ist gem. § 2 Nr. 1 a) Nds. SOG eine Sachlage zu verstehen, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eintreten wird.

Das Betreten einer Wohnung ohne Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers gem. § 24 Abs. 2 Nr. 3 Nds. SOG kann erfolgen, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist. Eine gegenwärtige Gefahr liegt gem. $ 2 Nr. 1 b) Nds. SOG vor, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat und wenn diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht.

Von den beschriebenen Gefahrenbegriffen zu unterscheiden ist der in der Fragestellung genannte Begriff “Gefahr im Verzug”: Eine solche liegt gem. § 2 Nr. 4 Nds. SOG bei einer Sachlage vor, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird.

Frage 3:

Nein. Dies war vorliegend, wie in der Vorbemerkung ausgeführt, allerdings auch nicht der Fall.


Wir werden natürlich zu gegebener Zeit die Antwort der Landesregierung und der Polizei genauer kommentieren, freuen uns aber auf jeden Fall über jeden Kommentar (vor allem natürlich über die fachlichen..)

Gastfreundschaft muss geahndet werden

authorOmar | 20. November 2007

Was macht man, wenn man einen fernen Bekannten aus dem visumpflichtigen Ausland einladen möchte?

Genau dasselbe, was ein Unternehmer tut, wenn er sich mit einem visumpflichtigen Geschäftspartner in Deutschland (vielleicht, um einen Auftrag zu besprechen?) treffen möchte: Man schickt dem Gast eine Einladung, damit er diese bei der Beantragung des Visums vorlegen kann. Eigentlich ist da nichts bei, aber unserer tollsten Regierungskoalition des Jahrtausends glaubt, dass es sich lohnt, dass man in eine Datei aufgenommen wird:

Wer einen visumpflichtigen Ausländer nach Deutschland einlädt, soll künftig in einer speziellen Datei gespeichert werden. Darauf haben sich das von der CDU geführte Innenministerium und das von der SPD geführte Auswärtige Amt verständigt, berichtet der sozialdemokratische Innenpolitiker Michael Hartmann. “Wir sind ein weltoffenes Land, aber wir müssen auch den Visamissbrauch durch Schleuser und Menschenhändler verhindern”, sagte er der taz.

Zweck der Speicherung? Damit sollen Gastgeber identifiziert werden, die zu gastfreundschaftlich sind (also, zu oft Menschen einladen). Das geht nämlich nicht! Das Boot ist voll und da passen keine doofen Ausländer mehr rein. Die Vermeidung von Zuzug muss oberste Priorität haben und darf nicht dem Prinzip des Datenschutzes untergeordnet werden!

Von Abgeordneten der CDU/CSU wird dem entgegengehalten, dass auch die Speicherung eines Autokennzeichens beim Kraftfahrtbundesamt “anlasslos” sei. “Mit der bloßen Speicherung ist ja kein Unwerturteil verbunden”, heißt es aus Verhandlungskreisen. In rund zwei Wochen sollen die Verhandlungen fortgesetzt werden.

Ja, genau! Warum nicht gleich alle Pappnasen aus der Union registrieren und bei Viel-Lügnern und Viel-Faschisten gleich ausweisen oder in die Klapsmühle einweisen? Dazu haben wir sogar inzwischen genügend Anlass!

Nein, aber mal im Ernst: Wenn wir schon die Daten haben, könnten wir sie doch auch für diffuse Polizeirecherchen verwenden:

Die Einlader-Datei dient zwar in erster Linie der Kontrolle der Einwanderung. Aber auch Polizeibehörden und Geheimdienste werden voraussichtlich Zugriff erhalten.

Gibt es ein Wort für diese Krankheit, unter der solche Politiker heute leiden? Viel wichtiger: Gibt es ein Heilmittel? Bitte!

[via]

Schäuble umgeht Verfassung für den Abschuss von Passagierflugzeugen

authorOmar | 1. Januar 2007

Die Szene ist aus mehreren Filmen und TV-Serien bekannt. Der gute Held droht, einen Schergen des bösen Terroristen umzubringen, sollte dieser nicht die Geiseln gehen lassen, die Bombe entschärfen oder etwas anderes “Gutes” tun. Der Terrorist, der sich nicht um Menschenleben und noch weniger um das Leben seiner Gefolgsleute kümmert, erschiesst selbst seinen Gefolgsmann, um dem guten Helden zu zeigen, wie wenig er sich durch eine solche Aktion unter Druck setzen lässt.

Der Bundesinnenminister schlägt zum Jahresanfang wieder die Legalisierung einer solchen Szene – nur dass nun die deutsche Regierung diejenige ist, die sich nicht um die Menschenleben ihrer Angehörigen kümmert und diese lieber selber umbringt, um sich nicht unter Druck bringen zu lassen. Schäuble: Beim Abschuss gilt das Kriegsrecht:

Im Grundgesetz soll es künftig neben dem ,,Verteidigungsfall‘‘ einen ,,Quasi-Verteidigungsfall‘‘ geben. Die Entführung eines Flugzeugs durch Terroristen soll einen solchen Quasi-Verteidigungsfall darstellen, der nach den Vorstellungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Abschuss des Flugzeugs durch die Bundeswehr berechtigt. Schäuble erläuterte in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung erstmals diese Gesetzespläne, die in seinem Ministerium ,,auf Fachebene‘‘ erarbeitet worden sind.

Mit der Einführung des Quasi-Verteidigungsfalls soll das Luftsicherheitsgesetz, das vom Verfassungsgericht am 15. Februar für verfassungswidrig erklärt wurde, verfassungsgemäß gemacht werden. Im Quasi-Verteidigungsfall gelten nach Schäubles Ansicht die Regeln des Kriegsvölkerrechts, also vor allem die Regeln des Genfer Abkommens über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte. Demnach sind nur Angriffe verboten, ,,die in keinem Verhältnis zu erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteilen stehen‘‘. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip bleibt Schäuble zufolge gewahrt, wenn zur Vermeidung einer noch größeren Katastrophe der Abschuss eines entführten Zivilflugzeugs, also die Tötung von unschuldigen Flugpassagieren, gesetzlich erlaubt wird.

Ich weiss nicht, was schlimmer ist: Die Idee an sich, dass deutsche Soldaten deutsche Bürger umbringen sollen oder die ständig zunehmenden “Kunstgriffe” in die Verfassung, die eine bereits durch das karlsruher Verfassungsgericht verbotene (a.k.a. als nicht verfassungskonforme Aktion deklarierte) Aktion doch wieder legitimieren sollen.

Die Frage, ob ein terroristischer Angriff überhaupt rechtzeitig als solcher erkannt werden kann und das Flugzeug nach Zerstörung nicht noch mehr Schaden anrichtet (meist würde man annehmen, dass der Anschlag in eine Stadt zielt und somit die Opfer sich bei herumfliegenden Wrack- und Körperteilen (und brennendem Kerosin)) vermehrt werden, muss man sich als Minister an der Stelle nicht mehr stellen, da damit die Aufrechnung von Leben gegeneinander doch ins unermesslich groteske geht.

Das Jahr fängt ja gut an.

Nachtrag: Einen exzellenten Artikel zu einem SZ-Interview mit Schäuble gibt es bei Fixmbr.

Göttinger Moschee

authorOmar | 13. August 2006

Anfang des Monats hat die HAZ einen Artikel über die neugebaute Moschee in Göttingen veröffentlicht, die im Herbst offiziell eröffnet werden soll. Die Moschee ist eine der wenigen in Deutschland, die von aussen als solche erkennbar ist – mit Kuppel und zwei Minaretten! Innen sollen Kaligraphien die Wände der 400m2 Fläche des dreistöckigen Gebäudes verzieren. Alles in allem eine recht imposante Baustelle.

Die Moschee hat eine Kuppel und zwei Minarette, innen drei Stockwerke und ein knappes Dutzend Räume auf insgesamt 400 Quadratmetern. Die bunten Kacheln und der große Kronleuchter wurden in der Türkei hergestellt. Türkische Kalligraphen fertigten die aufwendigen Wand- und Deckenzeichnungen an. 750 000 Euro kostet der Moschee-Bau. Das Geld stammt aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen sowie aus dem Verkauf eines alten Gebetsraumes am Rande des Industriegebietes, erläutert Sahbaz. Die restliche Bausumme wurde über Kredite finanziert.

Nebenbei: ich hoffe, dass die Kredite zinsfrei sind, sonst ist es schwierig die Moschee als islamische Gebetsstätte zu bezeichnen..

In der Wochenendausgabe der HAZ lese ich heute dann den folgenden Leserbrief mit der Überschrift “Spinnefeind”:

Ich hoffe, es wird bei aller Euphorie für den Bau der Moscheen – noch größer, noch höher, ob militant oder harmlos – nicht vergessen, dss wir Christen in der Türkei kein Gotteshaus bauen oder einrichten dürfen, obwohl immer mehr deutsche Rentner in die Türkei ziehen.

Es muss getrickst und gelogen werden, um einen Gottesdienst halten zu können. Gott und Allah scheinen sich wirklich spinnefeind zu sein.

Man erkennt am Leserbrief nicht, ob der Verfasser selbst betroffen ist (ob er also christlich-deutscher Rentner ist, der in die Türkei migrieren möchte) oder ob er nur ein Argument heranzieht, um Moscheebau in Deutschland in ein negatives Licht zu rücken. Die Einlassung “militant oder nicht” versuche ich einfach mal zu ignorieren1. Was man nicht ignorieren kann, ist der Vergleich mit der Türkei. Tatsächlich gibt es in der Türkei viele Kirchen und die wenigsten sind von aussen nicht als solche erkennbar.

Als ich in Jordanien war, war ich über die Anzahl der Kirchen erstaunt. Sie kamen nicht ganz an die Anzahl der Moscheen heran, allerdings war der zahlenmässige Abstand nicht sehr groß. Außerdem waren die meisten Moscheen nur (relativ) kleine Gebetsstätten, die für den Alltag praktisch mitten in den Einkaufspassagen gebaut wurden2. Anders die Kirchen: Diese waren stets Zentren mit allen möglichen Einrichtungen, die eine Parallelgesellschaft3 Community braucht (Bspw. Kinderbetreuung). Hier zwei Bilder einer (nicht übermässig großen) Kirche in Amman:

Kirche in Jordanien - Blick über die StadtKirche in Jordanien - Parkplatz mit zwei Einfahrten

Die Ausrede, dass Christen in muslimischen Ländern keine Kirchen bauen dürfen und deshalb Moscheebau hier in Deutschland darunter leiden müsse, ist – aus unterschiedlichen Gründen – immer weniger haltbar. Nicht nur, dass der Massstab für die Bewertung, wie weit Religionsfreiheit gehen soll nichts mit der Religionsfreiheit in anderen Staaten zu tun haben darf; es gibt tatsächlich in der Mehrzahl der islamischen Länder Kirchen und diese sind weit repräsentativer als Moscheen in Deutschland.

Prioritäten

Nachdem ich das gesagt habe, muss ich hinzufügen, dass ich der Meinung bin, dass Muslime in Deutschland4 ihre Prioritäten verschieben müssen. Statt viel Geld für Bauten auszugeben, kann einiges davon für Vorträge, Treffen und Jugendarbeit aber auch für professionelle Medien- und Vereinsarbeit ausgegeben werden. Das Problem ist nur, dass man oftmals mehr Spendengeld für eine tolle und schöne Moschee sammeln kann, als für etwas so unbeschreibliches wie Vereinsarbeit..

  1. es fragt ja auch keiner nach, ob eine Kirchengemeinde militant ist oder ob der Pfarrer der Kirche möglicherweise pädophil ist..[]
  2. Da Muslime fünf mal am Tag beten gehen..[]
  3. PS: Obwohl Christen im Allgemeinen ihre eigenen Einrichtungen und teilweise Stadtteile haben, ist die Trennung nicht so sichtbar wie die Trennung in good old Germany.[]
  4. überall auch, aber hier interessiert es mich ganz besonders[]

Nochmal: Anti-Terror-Massnahmen in Grossbritannien

authorOmar | 11. August 2006

Vorhin habe ich meinen Vater vom Flughafen abgeholt. Er ist von Bristol über Amsterdam nach Hannover geflogen. Eigentlich sollte es um 10:05 in Hannover ankommen. Tatsächlich kam er erst um 18:00 an, da sein urprünglicher Flug aus Amsterdam gecancelt wurde, was aber angeblich nichts mit der Massenhysterie den Anti-Terror-Massnahmen in Grossbritannien zu tun hatte, sondern mit einem technischen Fehler am Flugzeug. Dagegen hatte der Flug aus Bristol nur eine Verspätung von einer halben Stunde. Dafür durfte niemand etwas mitnehmen.. Als ich morgens im Flughafen stand und nach dem Verblieb des ursprünglichen Flugs meines Vaters fragte, wurde ich darauf aufmerksam gemacht, wieviele Leute ihre Flüge umbuchen mussten. Die Schlange am zusammengelegten KLM/Air France-Schalter war sehr lang..

Interessant ist indes, wie die britische Security mit der Lage umging: Die Handtasche meines Vaters – die er nicht an Bord nehmen durfte – wurde aufgebrochen (er hatte sie zwar verschlossen, sodass sie nur so aufgemacht werden konnte, aber sie hätten ihn ja auch rufen können, damit er den Koffer aufmacht..) und durchsucht. Dann wurde sein ein-monate-altes Notebook am Displayrand beschädigt.

Als wir in Hannover den Schaden der KLM melden wollten, war erstaunlich, wieviele Leute ihre Dinge vermissten. Einem wurde das Notebook aus der Handtasche komplett entnommen, dem anderen wurde die Metalltasche aufgerissen (und noch nicht einmal wieder zugeschnürt oder dergleichen), eine andere hatte diverse Vermisstenmeldungen abzugeben. Diese reichten von Handy über Haarbürste bis hin zu Kleidungsstücken. Mehrere Menschen vermissten ihre Taschen – und einer wollte melden, dass er die falsche Tasche vom Band genommen hatte.. Ich weiss ja nicht, wie lang die Schlange im Normalfall ist (ich fliege nur selten), aber heute waren es mindestens 20 Leute nach diesem einen Kurzstreckenflug und an einem Schalter!

Wieder Amsterdam

authorOmar | 19. Mai 2006

So, nun bin ich wieder in Amsterdam und bekomme den ersten Geschmack von schnellerer Internetverbindung.. tastes good. In etwas mehr als drei Stunden werde ich die (hoffentlich voll-funktionsfaehige) DSL-Verbindung zuhause ausschoepfen.

Ich bin in Jordanien selbst nicht dazu gekommen, viel zu schreiben. Zwischendurch hatte ich zwar immer mal wieder Ideen, was ich schreiben koennte, aber die Depression (wird isa erklaert) ueber das, was ich schreiben wollte, hat mich daran gehindert, es zu schreiben. Mit acht von 30 gekauften Minuten verbleibend, muss langsam Schicht im Schacht sein..

First day in paradise

authorOmar | 7. Mai 2006

Mein erster Tag in Jordanien ist eben gerade zuende gegangen. Einige Bemerkungen möchte ich mir erlauben. Dabei möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es erst der erste Tag ist und eine Verallgemeinerung irgendeiner der folgenden Aussagen schlichtweg unzulässig wäre.

Im Flughafen angekommen habe ich 50 € in jordanische Dinars getauscht (43 Dinars) um dann gleich 10 Dinars für das Visum auszugeben. Der Polizist (oder möglicherweise Soldat, ich habe es nicht herausbekommen können) hat mich mit der Frage irritiert, wohin ich eigentlich genau will. Da ich abgeholt wurde, hatte ich den Namen des Stadtteils nicht gleich zur Hand und das veranlasste ihn leicht misstrauisch (aber auch belustigt) zu fragen, wie ich denn nach Jordanien kommen könnte, ohne zu wissen, wohin ich eigentlich gehen will. Ich bedankte mich und hab den Leuten hinter mir den Gefallen getan, nicht darauf einzugehen. Außerdem wollte ich schnell die Toiletten suchen, um mein Gesicht zu waschen.

Um in den Flughafen zu kommen, werden die Visa (,die gerade erst erstellt wurden) abgestempelt. Dabei werden von einigen Menschen (ohne dass ich ein besonderes Muster erkennen konnte) wahlweise Fingerabdrücke (am USB-gesteuerten Lesegerät) oder Fotos (USB-Kamera) aufgenommen. Das sah ein wenig komisch aus, wie die Kameras aus den Kabinen der Überprüfer herausragten.. Der Beamte (wieder: Polizist oder Soldat weiß ich nicht) war sichtlich gelangweilt aus, streckte seinen Arm aus, um den Reisepass entgegenzunehmen und schaute mir nur kurz ins Gesicht, um zu überprüfen, ob ich wirklich der im Pass bin. Einige Stempel weiter, durfte ich an ihn vorbei…

… nur um mich erneut in eine Menschenschlange einreihen zu müssen, die darauf warteten, daß ein weiterer Beamter scheinbar die richtige Abstempelung der Pässe überprüft. Der war allerdings freundlich und begrüßte jeden mit “Ahkan Wa Sahlan” (herzlich willkommen). Jetzt noch schnell die Tasche abholen (natürlich hatte ich sie gerade verpasst, bevor das Fliessband sie zurück in die Packhalle transportierte, wo sie Ewigkeiten blieb), diese nochmal überprüfen lassen und an die Freiheit der Flugzeug-Wartehalle gelangen. Jeder Schritt sagte einem quasi “willkommen”.

Das Wetter

Obwohl es hier natürlich um einiges wärmer ist als in Deutschland, ist das Wetter über den Tag aushaltbar. Auch nach zweistündiger Wanderung durch eine Art Innenstadt (zumindest eine Innenstadt für den Stadtteil) war es ertragbar, da die Luft nicht zu schwül war und ständig frischer Wind um einen weht. Nichtsdestotrotz musste ich allein in diesen zwei Stunden etwa einen halben Liter Wasser zu mir nehmen. Nachmittags regnete es sogar und die Temperatur ging kurzzeitig runter. Am abend wurde es aber widerum schwül.

Ich werd mal versuchen herauszufinden, wie hoch die Temperatur ist, bisher habe ich keinen Thermometer gesehen..

Verkehr

Zunächst einmal: Hier in Amman gibt es Straßen und Gehwege. Die Gehwege sind manchmal recht unbrauchbar, weil sie schmal und mit Bäumen bepflanzt sind und daher den Fußgänger behindern. Die Menschen gehen zum größten Teil auf der Straße und das kollektive Bewußtsein versucht dafür zu sorgen, dass keine Unfälle passieren – toitoitoi. Dabei hinderlich ist die scheinbare Uneinsicht der meisten, dass sie ab und zu auch mal warten und jemanden vorlassen könnten. Ich habe Fußgänger Autos mit telefonierenden Fahrern herausfordern gesehen, sowie Autofahrer, die sich der verschiedenen Hupenarten und -lautstärken bedienten, um darauf aufmerksam zu machen, dass sie keineswegs den Fuß vom Pedal nehmen werden.

Die Straßen sind zwar markiert und in mehrere spuren geteilt, aber das hindert Autofahrer nicht daran, sich zwischen zwei (gedachten, denn die Markierungen sieht man vor lauter Autos nur selten) Spuren durchzuquetschen, wenn sie das Gefühl haben, darein zu passen. Notfalls wird zweimal gehupt – universales Zeichen, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer bitte schön ihre Aufmerksamkeit auf die eigene Eile richten sollen! An einem Kreisel (kein Kommentar!) hängen verschiedene Plakate, die die Verkehrsteilnehmer zur Rücksicht aufrufen. Eines proklamiert (ungefähre Übersetzung aus dem Gedächtnis):

Das Überfahren von Fußgängern ist eine der schwerwiegendsten Vergehen!

Das hört sich so an wie

Menschentöten ist wirklich gefährlich..

Nomaden

Das ist – finde ich – sehr interessant: Mitten in der Stadt befinden sich manchmal noch nicht bebaute Flächen, die brach liegen, da sich ihre Eigentümer noch nicht entschieden haben, was sie bauen wollen. In der Zwischenzeit kann es sein, dass eine Nomadenfamilie ihre Zelte aufschlägt und dort kampiert und ihre Herden essen lassen. Wenn sie dann länger da sind, dann kann es auch passieren, dass sie das Land bewirtschaften. Ich hab mir sagen lassen, dass die Eigentümer all das geschehen lassen und im Gegenzug von den Nomaden am Ende der Saison einen Anteil am Erwirtschafteten erhalten. Ich möchte diese stillschweigende Übereinkunft ein wenig genauer festhalten in den nächsten Tagen.

Außerdem hoffe ich, morgen ein paar Bilder posten zu können. Die Internetverbindung (dial-up modem mit z.Zt. unter 40kbps) ist grauenhaft, mal sehen, wie es mit dem upload von Bildern aussehen wird..