zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche braucht datenschutzgerechte Begleitung
Am 8. und 9. März haben die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes in Erfurt getagt. Unter Leitung des Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten Harald Strauch wurden Beschlüsse zu u.a. folgenden Themen gefasst:
Vorratsdatenspeicherung
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betont erneut, dass die Vorratsdatenspeicherung deutschem Verfassungsrecht widersprechen würde. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Speicherung von Daten auf Vorrat zu nicht hinreichend bestimmbaren Zwecken verfassungswidrig. Zudem würde die für eine freiheitliche Gesellschaft konstitutive unbefangene Kommunikation erheblich beeinträchtigt. Die Konferenz fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zumindest solange zurückzustellen, bis der bereits angerufene Europäische Gerichtshof über deren Rechtmäßigkeit entschieden hat.
Bundestrojaner
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 31. Januar 2007 (StB 18/06) die Auffassung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bestätigt, dass eine heimliche Online-Durchsuchung im Bereich der Strafverfolgung rechtswidrig ist. Weder die Bestimmungen zur Wohnungsdurchsuchung noch zur Telekommunikationsüberwachung können zur Rechtfertigung der heimlichen Durchsuchung und Ausforschung privater Computer herangezogen werden.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wenden sich entschieden gegen die Einführung entsprechender Eingriffsgrundlagen sowohl im repressiven als auch im präventiven Bereich. Sie appellieren an die Gesetzgeber, es beim bisherigen Rechtszustand des „offenen Visiers“ zu belassen. Der Staat darf nicht jede neue technische Möglichkeit ungeachtet ihrer Eingriffstiefe zur Ausforschung einsetzen. Dies gilt auch dann, wenn wichtige Belange, wie z.B. die Strafverfolgung, betroffen sind. Hier ist ein Umdenken erforderlich. Es muss ein Raum der Privatsphäre bleiben, der nicht durch heimliche staatliche Überwachungsmaßnahmen ausgehöhlt werden darf.
Sexualstraftäterdatei
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder betont, dass an Kindern begangene Sexualstraftaten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden müssen. Dies schließt jedoch die Anwen-dung eindeutig rechtsstaatswidriger Mittel aus. Um ein solches verfassungswidriges Mittel würde es sich aber bei einer solchen Datei handeln. Dadurch würden die Be-troffenen an eine Art elektronischen Pranger gestellt. Sie würden durch die öffentli-che Bloßstellung sozial geächtet. Tätern würde die Möglichkeit der Resozialisierung genommen, die ihnen nach unserer Rechtsordnung zusteht.
Der Vorschlag ist lediglich dazu geeignet, Misstrauen und Selbstjustiz zu fördern. Die Betroffenen könnten damit eher zu einem erhöhten Gefahrenpotenzial werden. Er sollte deshalb nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nicht weiter verfolgt werden.
Elektronischer Einkommensnachweis (ELENA)
Ich scheine gerade diesen grandiosen Vorschlag (offensichtlich aus dem Wirtschaftsministerium und vom Januar diesen Jahres) nicht ganz mitbekommen haben. Dabei geht es eigentlich darum, Sachbearbeitungen zu vereinfachen und natürlich dadurch günstiger zu gestalten. Die Lösung, die das Ministerium vorschlägt besteht in der Zentralisierung aller Lohndaten zu abhängig beschäftigten:
Die Entgeltbescheinigungen benötigen Arbeitnehmer zum Beispiel, um bei Behörden oder Gerichten Anträge zu stellen und zu belegen. Bisher klafft aber zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung bei Behörden und Gerichten eine «digitale Lücke», die wie vor hundert Jahren durch Papier überbrückt wird.
Diese Lücke soll nun eine zentrale Speicherstelle für Arbeitnehmerdaten schließen. Aus der Datenbank würden Gerichte und Behörden die jeweils benötigten Daten abrufen, allerdings nur nach Einwilligung des Betroffenen. In Absprache mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder soll eine elektronische Signatur dabei für Sicherheit sorgen.
Dazu die Konferenz der Datenschützer:
Zu den wesentlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des Registers gehören der Nachweis der Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit. Angesichts bestehender Zweifel daran, dass diese Voraussetzungen gegeben sind, muss belastbar dargelegt werden, dass die Daten für die jeweiligen Zwecke tatsächlich benötigt werden und dass der angestrebte Zweck nicht mit einem geringeren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erreicht werden kann.
Im Hinblick auf den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erarbeiteten Referentenentwurf sieht die Konferenz darüber hinaus in den folgenden Punkten Klärungsbedarf:
- Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass die Daten aus der Datenbank nur mit Mitwirkung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Verfahrens zu entschlüsseln sind.
- Das Verfahren muss so ausgestaltet werden, dass die Ver- und Entschlüsselung der Daten ohne Vorliegen der Signaturkarte des Betroffenen nur in klar definierten Ausnahmefällen durch eine unabhängige Treuhänderstelle möglich ist.
- Sämtliche im Rahmen des Verfahrens verarbeiteten Daten müssen einem gesetzlichen Beschlagnahmeschutz unterworfen sein.
- Die technischen Komponenten müssen auf der Basis einer unabhängigen Prüfung zertifiziert werden.
Darf man noch anmerken, dass das Ministerium damit rechnet, dass bei Wirtschaft und Verwaltung bei dieser Maßnahme lediglich 200 Millionen Euro jährlich eingespart werden können? Wahrscheinlich ist hier nicht einberechnet, wieviel das System selbst kosten wird..
Weitere Informationen
Alle Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder finden sich auf der Seite des Landesbeauftragten für Datenschutz in Niedersachsen und alternativ über die Seite des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Im Detail sind das:
- Vorratsdatenspeicherung
- Keine heimliche Online-Durchsuchung privater Computer
- GUTE ARBEIT in Europa nur mit gutem Datenschutz
- Anonyme Nutzung des Fernsehens erhalten!
- Elektronischer Einkommensnachweis muss in der Verfügungsmacht der Betroffenen bleiben
- Pläne für eine öffentlich zugängliche Sexualstraftäterdatei verfassungswidrig
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