Gesetzloser Bundestrojaner – Alternativen?

Am 25.11.2006 schon hatte das Bundesgerichtshof der Exekutive (hier: Bundesgeneralanwalt) die “verdeckte Online-Durchsuchung” untersagt. Nach Beschwerde des Bundesgeneralanwalts hat das 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs diese verworfen und das Urteil vom letzten Jahr bestätigt. Die unter Datenschützern als “Bundestrojaner” bekannte Methodik des Ausspionierens des Zielrechners durch den Staat ist damit aber keineswegs vom Tisch – auch wenn das Urteil rückversichern mag, dass die gerichtliche Kontrolle im Staat noch funktioniert.

Die Kritik des Bundesgerichtshofs an der Praxis der Online-Durchsuchung besteht darin, dass es derzeit keine Gesetzesgrundlage gibt, die ein heimliches Durchsuchen des Rechners unterstützen würde. Innenminister Wolfgang Schäuble hatte bereits angekündigt, ein solches Gesetz in die Wege zu leiten, um den Bundestrojaner rechtlich abzusichern. Dabei scheint er jegliche Bedenken von Kritikern zu ignorieren, denn anders als bei anderen Einschnitten in Bürgerrechten, wie wir sie in der letzten Zeit erlebt haben, ist der Bundestrojaner ein sowohl sicherheitstechnisches als auch rechtliches Minenfeld.

Es ist Aufgabe des Staates …

Die Gründe, die für die Online-Durchsuchung genannt werden sind fast durchweg der Terrorismus und die Kinderpornographie. Gleichwohl will man sich scheinbar nicht darauf festlegen lassen. Im Gespräch mit Deutschland Radio wiederholt etwa der BKA-Präsident Jörg Ziercke, dass “99,9%” der Bevölkerung nicht von dieser Art der Untersuchung betroffen sein wird.

Ich sage aber noch mal ganz deutlich: 99,9 Prozent der Menschen in Deutschland haben mit dieser Maßnahme überhaupt nichts zu tun. Es geht hier wirklich um Schwerkriminalität. Ich möchte eine Rechtsgrundlage, die es einem Richter erlaubt, mir diese Ermächtigung zu geben. Nicht die Polizei aus eigener Vollkommenheit möchte das.

Gleichzeitig gibt er nicht genau an, für welche Verdachtsmomente er eigentlich diese Durchsuchungsart gerne erlaubt sehen würde.

Das gilt nicht nur für den Terrorismus. Sie können das übertragen auf den Bereich der Kinderpornographie, eine der schwersten Formen der Kindesmisshandlung zum Beispiel, auf rechtextremistische Propaganda im Internet, die immer mehr zunimmt. Sie können es übertragen auf die Wirtschaftsspionage, auf Wirtschaftskriminalität, auf Frauenhandel, auf Menschenhandel.

Muss man als Normalsterblicher davon ausgehen, dass all diese Felder als Betätigungsfeld der heimlichen Computerdurchsuchung durch den Staat angesehen werden? Wenn ja, dann bin ich mir mit den 99,9%, die Herr Zierke hier angibt nicht so sicher.. (das betrifft vor allem die Wirtschaftskriminalität!).

.. kein Bigbrother-Staat sein!

Die Angabe ist allerdings auch so schon irreführend. Denn er geht dabei sicherlich davon aus, dass nur der beobachtet wird, der sich in einem der vorgenannten Felder betätigt hat und sich somit einer Straftat schuldig gemacht hat.

Tatsache ist aber, dass trotz des nötigen richterlichen Beschlusses für die Online-Durchsuchung weiterhin ein Streufeld da sein wird, über den sich diese Massnahme verteilt, ohne dass dabei die Beobachteten schuldig sind. Das betrifft nicht nur Leute, die fälschlicherweise verdächtigt werden, sondern auch unschuldige, die mit dem Beobachteten in anderweitiger Verbindung (vor allem Verwandte) standen oder Mitnutzer des Computers und – im Falle von Firmenrechnern – ganze Firmengeheimnisse! Wer annimmt, dass sich die Zahl dieser Personengruppen auf nur 1% der Bevölkerung beläuft, der geht scheinbar davon aus, dass Kriminelle in sozialer Isolation leben.

Mehr offene Fragen

Wie bereits erwähnt, gibt es neben den datenschutzrechtlichen Bedenken auch technische und sicherheitstechnische Probleme, die der Staat per Bundestrojaner anstossen würde. Einige finden sich im Interview (

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) mit dem Wissenschaftsjournalisten Manfred Kloiber wieder:

Pasch: Herr Kloiber, abgesehen von den politischen und Datenschutzrelevanten Implikationen dieses Ansinnens: Gibt es denn auch technische Gefahren der Methode?

Kloiber: Die gibt es auf jeden Fall, denn es ist ja nicht so, dass sich nur die Kriminalisten für diese Technologie interessieren. Genauso könnte es ja sein, dass auch Kriminelle oder ausländische Geheimdienste genauso den Bundestrojaner als Mittel einsetzen können. Sie müssten nur die Technologie abkupfern und dann würden die Sicherheitsprogramme auch den Trojaner der Mafia oder des Geheimdienstes nicht mehr erkennen. Wir hätten eine riesige Sicherheitslücke. Genauso könnte auch die Kommunikation des Trojaners mit der Polizeidienststelle abgehört werden – oder es könnten schlichtweg auch falsche Informationen eingespeist werden. Insgesamt, so kritisiert zum Beispiel auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, gibt es neben den Datenschutzrechtlichen auch zu viele technische Risiken.

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