Frech: Muslimischer Verein geschlossen wegen V-Mann

Die Stuttgarter Zeitung berichtet über den Gerichtsfall, der vorletztes Jahr zum Verbot des Vereins Mulit-Kulti-Haus in Neu-Ulm geführt hat.

Die Auftritte eines so genannten Hasspredigers haben wesentlich zum Verbot des Neu-Ulmer Vereins Multi-Kultur-Haus geführt. Ein fragwürdiges Detail wurde bisher tunlichst unterschlagen: Der Mann war über Jahre Informant des baden-württembergischen Verfassungsschutzes.

Offensichtlich hat sich der inzwischen aus dem Land entschwundene Dr. Yehia Yousif seinen Markt selbst geschaffen. Als V-Mann des baden-württembergischen Verfassungsschutzes war es in seinem Interesse, Radikalität zu finden - oder zu erfinden.

Yousif hat das falsche Spiel mit den deutschen Behörden genüsslich gespielt. Schon im Januar vergangenen Jahres erklärte einer der Kläger, die jetzt in München vor Gericht gezogen sind, gegenüber der Stuttgarter Zeitung, Yousif habe sich innerhalb der Moschee stets über die deutschen Annäherungsversuche lustig gemacht. Sich als unerschrockener Gläubiger zu geben, der Drohungen und Verlockungen der deutschen Staatsgewalt widersteht, dürfte seine Anziehungskraft innerhalb der Szene um das Multi-Kultur-Haus noch gesteigert haben.

Der V-Mann ist nun abgetaucht, aber der Verein bleibt verboten! Frechheit!

Comments

  • By Lami, 25. Januar 2007 @ 00:58

    Salam Omar

    Seltsame einbürgerungsfragebögen willkürliche Schliessungen und ein V-Mann der im Erdboden verschluckt wurde und das wieder in Baden-Württemberg.

    Hat sich wohl einer beim Verfassungsschutz auf dem Schlips getreten gefühlt.

  • By Melantrys, 26. Januar 2007 @ 00:13

    Hm. Traurigerweise gibt es ja Moscheen oder Koranschulen, die mal dringend vom Verfassungsschutz besucht werden sollten. Aber erst für die Haßpredigten zu sorgen, ist schon eine seltsame Art, diese Arbeit zu verrichten. Äh.

    Ähnliches kann man auch zu der britischen Serie sagen. Vielleicht ist das ja tatsächlich alles so gesagt worden, wie sie es ausstrahlten (hab’s mir nicht angesehen), möglich wäre das ja theoretisch durchaus, aber Einzelfälle hochzuspielen und so darzustellen, als würde es sich dabei um die Norm handeln….. das schürt doch nur die sowieso schon vorhandene Islamophobie. Ist damit irgendjemandem geholfen? Wohl kaum. Aber Hauptsache, die Einschaltquoten waren gut. ;)

  • By Maria, 26. Januar 2007 @ 12:52

    @ Omar, Lami, Melantrys

    Vielleicht verstehe ich Euch ja ganz falsch, aber ich habe den Eindruck, daß Ihr das Vereinsverbot für falsch und illegitim haltet.
    Warum?
    Habt Ihr mal etwas über dieses Zentrum und die Hauptakteure gelesen?
    Das ist wirklich harter Tobak!

    Seid Ihr denn im Ernst der Meinung, der Verfassungsschutz habe da erst den Verein zu verfassungsfeindlichen Haltungen beeinflusst?

    http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/20070124.htm
    “Das Verbot war auf insgesamt sieben verschiedene Verbotsgründe gestützt worden. (…) Der BayVGH betont, dass das Vereinsverbot bereits dann rechtmäßig sei, wenn nur ein Verbotsgrund vorliege. Das Gericht ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Tätigkeit des Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung, wie sie im Grundgesetz festgelegt sei, sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte.”

    http://www.nzz.ch/2006/06/21/al/articleE8A2C.html
    http://blogg.zeit.de/bittner/eintrag.php?id=250
    http://www.welt.de/data/2005/03/11/609003.html?prx=1
    http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=1386354/mt4tmz/index.html

  • By Melantrys, 26. Januar 2007 @ 13:24

    Ob der Verein verboten werden sollte oder nicht, hängt natürlich davon ab, wie radikal die Mitglieder sind. Wenn da wirklich Gefahr im Verzug ist, sollte gehandelt werden, keine Frage.

    Das Einschleusen von V-Männern ist aber immer in gewissem Maße eine Gratwanderung.
    Es ist ok, bei begründetem Verdacht einem Verein beizutreten und ihn als Mitglied zu beobachten. Sobald ich allerdings zu Straftaten oder verfassungsfeindlichem Gedankengut anstifte, stellt sich die Frage, inwieweit mein Tun dies nicht erst ausgelöst hat und somit, wie rechtmäßig eine Verhaftung/ein Verbot ist.

    Ein Beispiel aus einer ganz anderen Szene: Ich kann mich nicht als Großdealer irgendwo einschleusen, um dann die ganz kleinen Kunden, die Endverbraucher quasi, zu verhaften.

  • By Omar Abo-Namous, 26. Januar 2007 @ 21:49

    @Maria: Dass der V-Mann eben nicht mehr V-Mann war, ist schon klar. Mein Problem ist damit, dass zunehmend der Rechtsstaat als Hindernis angesehen wird und die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst verschwimmt (vgl. mit den Worten von Dr. Herbert Landolin Müller in der “Welt”). Dass also eine Moschee gefälligst für ihre Wahl eines Predigers geradestehen sollte, ist auch klar.

    Ich muss zugeben, dass ich über den Fall wenig nachgelesen hatte.

  • By Omar Abo-Namous, 26. Januar 2007 @ 21:54

    ach, und noch etwas: Dem Verein wird u.a. dem Verbreiten von Hassschriften u.a. gegen die USA, Israel und dem Westen vorgeworfen. Schön und gut, aber ich frage mich, warum der Staat nicht Hassschriften gegen Muslime mit derselben Standhaftigkeit verfolgt, wie diese vorderst genannten!

  • By Maria, 27. Januar 2007 @ 19:20

    @Omar

    1.
    Ich teile Ihre Bedenken darüber, “dass zunehmend der Rechtsstaat als Hindernis angesehen wird und die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst verschwimmt”, absolut. Es beruhigt mich auch nur wenig, daß es sich bei den Worten von Dr. Herbert Landolin Müller in der “Welt” nicht um direkte Zitate handelt (”daß die Zeit abgelaufen sei, um dieses Problem noch allein mit rechtsstaatlichen Maßnahmen in den Griff zu bekommen.” / “… ins Fadenkreuz der Ermittler.”)

    2.
    Es wäre wirklich schön, wenn sich Muslime nicht blind mit jedem solidarisieren würden, der “Islam” schreit.
    Schauen Sie Sich mal Ihre Überschrift an und diese:

    “Bayerisches Innenministerium verbietet islamischen Verein wegen Äußerungen eines Verfassungsschutzspitzels -
    Sheikh Abu Omar, wegen dessen Äußerungen ein islamischer Verein in Neu-Ulm geschlossen wurde, war jahrelang als V-Mann tätig”
    http://www.igmg.de/index.php?module=ContentExpress&func=display&ceid=2871&itmid=1&t_id=

    “Ulm: „Islamistischer“ Hassprediger und Imam als Spitzel des Verfassungsschutz enttarnt -
    Auftritte des Geheimdienstmann führten im Wesentlichen zur Schließung einer Moschee – Erinnerung an NPD-Verbotsverfahren”
    http://islam.de/7880.php

    und vergleichen Sie das mal mit Überschriften nichtmuslimischer Publikationen bei google News.
    Da wird bei den muslimischen Lesern klar der Eindruck erweckt, als würde zu Unrecht verboten, nach dem Schema: unschuldiger Moscheeverein wird Opfer von böswilligem deutschen Verfassungsschutz / Gericht / Innenministerium.

    Und als nächstes wird dann behauptet, es werde ein “Feindbild Islam” aufgebaut. Da fragt man sich schon, WER hier nicht differenziert zwischen islamistischen Extremisten und Muslimen.

    3.
    “aber ich frage mich, warum der Staat nicht Hassschriften gegen Muslime mit derselben Standhaftigkeit verfolgt, wie diese vorderst genannten!”

    Nun, nicht jede Hassschrift erfüllt gleich den Tatbestand für ein Vereinsverbot (siehe unten), aber ich denke der Staat wird bei antimuslimischer Hetze gleichen Grades ebenfalls ein Vereinsverbot aussprechen.
    Haben Sie denn ein Beispiel für diesen schwerwiegenden Vorwurf, der Staat würde nicht “mit derselben Standhaftigkeit verfolgen”?

    § 3 Vereinsgesetz Verbot
    (1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet;

    BVerwG 6 A 10.02 :
    Der Verbotstatbestand ist nur erfüllt, wenn der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins geeignet ist, den Gedanken der Völkerverständigung schwerwiegend, ernst und nachhaltig zu beeinträchtigen. Lässt der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins solche gravierenden Beeinträchtigungen nicht erwarten, fehlt es schon an der objektiven Eignung, den Gedanken der Völkerverständigung zu beeinträchtigen.
    http://www.urteile.net/Y2/66868.html

    Hier das erste VGH-Urteil zu dem Vereinsverbot des Multi-Kulti-Hauses:
    http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/presse/06a02036b.pdf

    Und nochmal der Link zu dem 6min Filmchen von Report Mainz über Reda Seyam, Yousif Yehia und andere Mitglieder des Multi-Kulti-Hauses:
    http://www.swr.de/report/-/id=233454/
    nid=233454/did=1386354/mt4tmz/index.html

  • By Omar Abo-Namous, 28. Januar 2007 @ 14:40

    @Maria:
    zu 2. ich habe mich nicht solidarisiert. Was die “Frechheit” angeht, so bezieht sie sich auf die Beweisführung über den Menschen, der zuvor von einem Verfassungsschutz geschickt wurde. Dass die Beweise weitergehender sind, wusste ich erstens zu der Zeit gar nicht.

    zu 3. Weblogs wie PI scheuen sich nicht und werden aber nicht von der Staatsanwaltschaft belangt.

    Politically Incorrect

    Narrenfreiheit für Anti-Moslem-Hetze

    Nur mal, um zwei Beispiele zu nennen.

  • By Melantrys, 28. Januar 2007 @ 15:41

    Interessante Links.

    Entschuldigt mich, ich geh’ jetzt kotzen…..

  • By Maria, 31. Januar 2007 @ 13:11

    @Omar

    zu 2.
    Gut, Sie solidarisieren Sich nicht.
    Aber Sie bloggen Ihre Vorurteile gegenüber dt. Behörden und Gerichten, ohne sich vorher zu informieren.
    Ich finde auch die beiden anderen Überschriften einseitig und tendenziös. Sie nicht?

    zu 3.
    Ihr Beispiel ist schlecht. Der Weblog PI ist kein Verein, daher kann es kein Vereinsverbot geben!

  • By Melantrys, 31. Januar 2007 @ 15:22

    Man könnte aber die Seite sperren und den Besitzer ermitteln; immerhin wird dort definitiv Volksverhetzung betrieben. Ich dachte bisher, das wäre eine Straftat……

    Wenn solche Weblogs ungestraft existieren können, wird sich wohl kaum einer mit mehr Eifer um Vereinsverbote bemühen…

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