Schünemann: Auch Flieger abschiessen wollen!
Freitag, 5. Januar 2007, 22:42
Nach einer Meldung der Netzzeitung, dass sich der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hinter seinem Parteikollegen Wolfgang Schäuble gestellt hat. Er hat ebenfalls eine rechtliche Klärung zur Reaktion auf einen Terrorangriffs mittels Flugzeugen gefordert - möglichst mit dem Resultat, den Innenministern den Abschuss der betroffenen Flugzeuge und damit der Ermordung der Insassen zu erlauben.
Es ist nun nichts Neues, wenn Schünemann eine radikale Position bestreitet und als Sicherheitsfanatiker auftritt..
Interessante Beiträge
Es ist auf der einen Seite beschämend, dass die Debatte überhaupt geführt wird und nicht die Idee gleich gänzlich abgelehnt wird, aber deswegen ist es umso wichtiger auf gute Beiträge in der Debatte aufmerksam zu machen.
In “Wolfgang Schäuble: Wenn Unverstand regiert” stellt der Jurastudent eine juristische Sicht dar:
Bedauerlich, derart viel juristischen Unverstandes bei einem promovierten Juristen wie Wolfgang Schäuble zu finden.
Denn: Ob die Rechtsgrundlage für den Abschuss einer mit Zivilisten besetzten Maschine nun einfachgesetzlich oder verfassungsrechtlich geschaffen wird - sie ist in jedem Fall Unrecht und daher nichtig, denn auch Verfassungsrecht kann verfassungswidrig sein.
Auch innerhalb des Grundgesetzes existiert nämlich eine Normen-Hierachie, an deren Spitze Artikel 1 thront - die Menschenwürde. Umgeben vom undurchdringlichen Panzer der Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Absatz 3, steht sie über allen anderen Vorschriften der Verfassung und gilt als einziges Grundrecht unbeschränkt.
Der Artikel ist auch wegen der Ergänzung sehr lesenswert:
Im Übrigen ist eine gesetzliche Grundlage ohnehin überflüssig.
Wenn ein BW-Pilot eine Passagiermaschine abschießen würde, also eine geringe Anzahl von Menschen opfern würde, um eine größere zu retten, dann könnte sich der Pilot im Zweifel auf den von der Rechtsprechung entwickelten, sogenannten übergesetzlichen entschuldigenden Notstand berufen, und bliebe straffrei. Selbiges würde für den befehlshabenden Verteidigungsminister gelten.
In dieselbe Richtung geht es beim “Berufsterroristen” Bittner von der Zeit:
Jetzt muss bloß noch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einsehen, dass ein Paragraf nicht helfen kann, wo allein das Gewissen entscheiden muss. Die schlichte Wahrheit zum Thema Flugzeugabschuss lautet: Es gibt kein geschriebenes Gesetz, das es dem Minister verbieten würde, in einem Szenario wie dem 11. September hundert Unschuldige zu töten, in der Hoffnung, tausend Unschuldige zu retten. Aber es kann auch keines geben, das ihm ebendies erlaubt. Letztere Feststellung hat das Bundesverfassungsgericht am 15. Februar 2006 in aller Deutlichkeit getroffen; es sei »schlechterdings
unvorstellbar«, mahnten die Grundrechtshüter die Bundesregierung, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die Menschenleben gegen Menschenleben aufrechne.
Auch lesenswert: H. Duthels Zusammenfassung “Moechte Innenminister Schäuble gerne der Deutsche D. Rumsfeld werden?“:
Auch in der Presse fand das Vorhaben ein mehrheitlich negatives Echo. Die Kommentatoren sahen in einer Grundgesetzänderung eine Art Ermächtigungsklausel, die es der Exekutive erlaube, sich auch bei anderen Formen terroristischer Bedrohungen auf extralegale Vollmachten zu berufen, um beispielsweise die Anwendung von Folter zu rechtfertigen. (Also doch ein Deutscher D. Rumsfeld?)
Er schreibt aber weiter:
Die Sorge, dass eine Regelung für diesen Eventualfall zum Einfallstor werden könnte, um das Grundgesetz bei der Terrorbekämpfung ausser Kraft zu setzen, lässt sich nicht recht nachvollziehen. Halbwegs verständlich wird diese Befürchtung nur angesichts der in Deutschland aus historischen Gründen verbreiteten Aversion gegen eine Verwendung der Bundeswehr im Innern. Gegnern wie Befürwortern einer Grundgesetzänderung geht es daher in der neuesten Debatte auch hauptsächlich darum, die Grenzen für einen Militäreinsatz im Inland auszuloten.
Das glaube ich nicht. Vor allem, wenn man die ersten zwei Empfehlungen durchliest, wird man schnell erkennen, dass es nicht um den Einsatz des Militärs an sich, sondern vielmehr um die explizite Erlaubnis zum Töten geht. Solange Minister im Zweifelsfall im Rahmen der Verteidigung eine Abwägung vornehmen und notfalls entscheiden, ein Geringeres Übel vorzuziehen, dann ist das noch akzeptabel, da man davon ausgehen kann, dass sich daraufhin eine gründliche Aufarbeitung anschliessen kann, die bewertet, ob der Minister richtig (und zwar moralisch richtig) verhalten hat. Bei einer rechtlichen “Erlaubnis” könnten moralische Argumente ausser Kraft gesetzt werden..
Weiterhin ist natürlich die Praxis der Aushebelung der Verfassung nicht akzeptabel.
Ergänzung: Ceterum Censeo:
Wie will Schäuble wissen, ob Terroristen mit einem entführten Flugzeug wirklich in ein vollbesetztes Stadion, in eine Stadt, in ein Hochhaus fliegen wolen? Ich meine rechtzeitig, so früh, das ein Abschuß überhaupt noch möglich ist? …
Category: Inland, Politik, Sicherheit
Tags: Flugzeug, Inland, Politik, Schaeuble, Schuenemann, Sicherheit, Terrorismus, Verfassung
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