Entführung nach Guantanamo ist keine Entführung
Freitag, 29. Dezember 2006, 20:11
Die taz meldet unter Berufung auf einen Sprecher der Generalbundesanwältin Monika Harms, dass diese nicht gegen US-Offiziere ermitteln wird, die bei der Entführung von sechs Menschen nach Guantanamo involviert waren!
Generalbundesanwältin Monika Harms eröffnet kein Ermittlungsverfahren gegen US-Offiziere wegen der Entführung von sechs Islamisten nach Guantánamo. Dies erklärte gestern ein Sprecher von Harms auf Anfrage der taz. Wenn die USA Menschen im Rahmen der Terrorbekämpfung Menschen entführen würden, sei das nicht als Verschleppung strafbar, so die Begründung.
Im europäischen Hauptquartier der US-Armee Eucom in Stuttgart-Vaihingen war 2002 die Festnahme von sechs gebürtigen Algeriern in Bosnien und Herzegowina koordiniert worden. Sie wurden anschließend ohne Rechtsgrundlage in das umstrittene Lager nach Guantánamo geflogen. Der Vorgang wird von der US-Armee nicht bestritten, das Eucom hatte ihn damals sogar per Pressemitteilung bekannt gemacht (taz vom 18. 12. 2006). Die sechs Männer warten in Guantánamo noch immer auf ihre Freilassung.
Das ganze hatte sich eigentlich schon angekündigt, als der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm zuständig war und folgendes zu Protokoll gab:
Weil hier aber keine Diktatur, sondern wahrscheinlich die US-Stellen die Täter sind, deutet die Bundesanwaltschaft das Merkmal “politische Verfolgung” im Lichte des Asylgrundrechts. Das trifft auf jene zu, die wegen Rasse, gesellschaftlicher Gruppe, Religion oder politischer Überzeugung belangt werden.
Die Tat wird also nicht nach der Tat an sich und unabhängig vom Täter, sondern gerade vom Täter abhängig bewertet. Hätte Russland also mutmaßliche Terroristen entführt, würde die Staatsanwaltschaft ermitteln, oder was? In meinen Augen ist das ein komisches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit!
Laut Strafgesetzbuch liegt eine Verschleppung vor, wenn jemand mit Gewalt in ein anderes Land gebracht wird, wo ihm politische Verfolgung und rechtsstaatswidrige Behandlung droht. Nach mehrwöchiger Prüfung kam die Bundesanwaltschaft nun zum Schluss, dass die sechs Algerier nicht nach Guantánamo “verschleppt” wurden. “Transporte zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung zielen nicht auf politische Verfolgung ab”, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft. Der Strafrechtsparagraf richte sich gegen die Entführung politischer Gegner durch “totalitäre Regime” wie solche des ehemaligen Ostblocks.
Ich weiß nicht, was ich dazu sagen sollte, was ich nicht schon gesagt hätte..
Category: Inland, Politik, Sicherheit
Tags: Bananenstaat, Deutschland, guantanamo, Inland, Krieg, Monika_Harms, Politik, Rechtsstaat, Sicherheit, terror, USA
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Kommentar von Melantrys
Made Samstag, 30 of Dezember , 2006 at 00:27
Wenn diese Leute in einem ordentlichen Verfahren angeklagt worden wären/würden, wäre die ganze Sache ja halbwegs in Ordnung (naja, auch noch nicht einmal halbwegs, da Auslieferungen ja in demokratischen Rechtsstaaten normalerweise öffentlich und über offizielle Wege laufen……), aber Guantanamo…? Entschuldigung, aber das Wort alleine sollte (zumindest außerhalb der USA) genügen, den ganzen Vorgang zu hinterfragen. Und zwar gründlich.
