Datenschutz muss unabhängig sein

Die EU-Kommission hat Deutschland wegen fehlender Unabhängigkeit der Datenschutzstellen gerügt. Vor allem die Kontrolle der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen im privaten Sektor wird stark durch staatliche Strukturen beeinflusst. Dadurch entsteht ein Interessenkonflikt, denn staatliche Stellen sind zumeist daran interessiert1, alle möglichen Daten zu sammeln und sie für ihre Aufgabenbewältigung zu gebrauchen.

Die Brüsseler Behörde ist der Ansicht, dass die in den Bundesländern “mit verschiedenen Formen von Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht” gehandhabte Wacht über die Privatsphäre der Bürger nicht die Forderung der EU- Datenschutzrichtlinie von 1995 nach “völliger Unabhängigkeit” der Aufsichtsstellen erfüllt. Sie hatte daher schon im Sommer vergangenen Jahres die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Im Allgemeinen fungieren hierzulande die Regierungspräsidien der Bundesländer als Datenschutz-Aufsichtbehörden. Dabei kann es aber zu Interessenskonflikten kommen, wie die lange Auseinandersetzung um die Aufbewahrung von IP-Adressen in Hessen durch T-Online zeigte. In einigen Bundesländern wie Niedersachsen obliegt die Kontrolle über die Einhaltung des Datenschutzes sogar unmittelbar den Innenministerien.

In Niedersachsen hatte das Innenministerium erst vor einigen Tagen bekanntgegeben, dass das Ministerium umorganisiert wird. Bei der Umorganisation geht es vor allem um die Verlagerung “interessanter” Themen wie Integration und Verfassungsschutz in die unmittelbare Nähe des Ministeriums und die Auslagerung eher uninteressanter Themen wie Brand- und Katastrophenschutz. Die Pressemitteilung geht auf die Änderung bzgl. des Datenschutzbeauftragten nicht weiter ein.

Dem Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen wurden letztes Jahr die Kompetenzen im Bezug auf die Kontrolle und Beratung von Unternehmen beschnitten und sie direkt an das Ministerium angegliedert. Nun vermeldet die haz:

Mehr Rechte für Datenschutz: Der Datenschutzbeauftragte Hans-Joachim Wahlbrink wird künftig auch für den Datenschutz in der privaten Wirtschaft zuständig sein. Diese Aufgabe hatte ihm das Ministerium im vergangenen Jahr entzogen – und damit Bedenken wegen der Vereinbarkeit mit dem Europarecht erzeugt.

Dies ist schonmal ein Schritt in die richtige Richtung. Was die Angliederung des Verfassungsschutzes an das Ministerium auf sich hat, wird sich noch zeigen müssen. Genauso interessant2 wird die Zusammenlegung des Landesamt für Statistik mit dem Informatikzentrum Niedersachsen sein.

  1. wie man unschwer an der Praxis erkennen kann[]
  2. aus datenschutzrechtlicher Perspektive[]

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