Freiheit
Mittwoch, 13. Dezember 2006, 22:50
Zwei Beiträge im politischen Feuilleton auf Deutschlandradio, die zum Nachdenken anregen. In beiden geht es um die Abgrenzung des Begriffs und der Tragweite der “Freiheit”. Beide höchst lesenswert (imho).
Norbert Seitz: Über den Freiheitsverlust der Großparteien
Es gibt nämlich neben der Balance zwischen >Freiheit und Gerechtigkeit< auch die zwischen >Freiheit und Sicherheit< .
Dabei hat sich durch die Herausforderung des Terrorismus die Perspektive auf die Individualrechte dramatisch verschoben.
So behauptete der britische Premierminister Tony Blair nach den Bombenattentaten in London, die erste Freiheit des Bürgers sei seine Sicherheit.
Eine Auffassung, die bei Bürgerrechtlern blankes Entsetzen hervorruft. Vertreten sie doch die Überzeugung, dass die ganze Sicherheit nichts taugt, wenn sie um den Preis der Freiheit erkämpft wird.
So müssen sich die Karlsruher Verfassungshüter von ministerieller Seite den nassforschen Vorwurf der Weltfremdheit gefallen lassen, wenn sie der Legalisierung von Folter, dem Luftsicherheitsgesetz oder dem großen Lauschangriff einen Riegel vorschieben.
Machen wir uns also nicht vor: Trotz aktueller Bedrohungen der Freiheit befinden sich deren Verteidiger in der Defensiven. Wer dennoch - wie die Parteien der Großen Koalition - die programmatische Gleichwertigkeit von Freiheit behauptet, betreibt in Wahrheit deren Nachrangigkeit.
Eindeutiger liegt der Fall bei dem vom französischen Parlament verabschiedeten Gesetz gegen die Leugnung des Genozids an den Armeniern. Ein Staat verbietet die Verbreitung einer historischen Lüge. Das ist sein gutes Recht. Ob es auch billig ist, ist eine andere Frage. Interessant ist dabei die Haltung türkischer Oppositioneller. Sie kündigten Protestmaßnahmen an, und das nicht aus gekränkter nationaler Ehre, sondern weil sie zu genau die Wirkung von Gesetzen kennen, die aus welch’ ehrenwerten Gründen auch immer, die freie Meinungsäußerung beschränken. Mit Recht fragen sie sich, warum soll das Leugnen des Völkermordes an den Armeniern bestraft werden, nicht aber der an den Tutsi, den Krimtataren, den Ureinwohnern Nord- und Lateinamerikas, nicht das Bestreiten der millionenfachen Morde von Inquisition und Sowjetsystem.
Als in der Bundesrepublik das Leugnen des Genozids an den europäischen Juden unter Strafe gestellt wurde, haben sich solche Stimmen nicht erhoben. Das Problem aber ist das Gleiche. Die Unbelehrbaren werden durch Gesetze nicht bekehrt, vielmehr können sie sich als Märtyrer ihrer angeblichen Wahrheit fühlen, Argumenten weniger zugänglich denn je. Ein solches Gesetz schützt die Wahrheit nicht, sondern bringt sie in Gefahr, indem sie sie zu einer von Tabus umstellten Zone macht, innerhalb derer nachzudenken zum Risiko wird.
Die Frage etwa, ob nicht die Opfer des Kommunismus ein gleiches Recht auf den Schutz ihres Andenkens haben, wie die Opfer des Nationalsozialismus, bewirkt zwangsläufig den Vorwurf der Relativierung, die zwar noch keine juristische, wohl aber eine gesellschaftliche Strafe nach sich zieht.
Beide Artikel stelle ich einfach mal in den Raum.
Category: Inland, Politik, Sicherheit
Tags: audio, dradio, Freiheit, Inland, Politik, Sicherheit, Zensur
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