Brandenburg wiederholt Niedersachsens Lauschangriff

Die große Koalition in Brandenburg hat im Oktober einen Entwurf zur Verschärfung des Polizeigesetzes in den brandenburger Landtag eingebracht. Heute gibt es eine öffentliche Anhörung dazu, zu dem der Deutsche Anwaltsverein e.V. bereits eine Stellungnahme veröffentlicht hat.

„Die im Entwurf enthaltenen Regelungen der präventiven Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung sind schlicht verfassungswidrig“, sagt Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, Vorstandsmitglied des DAV. Die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Regelungen seien viel zu schwammig. „Hier wird eine Regelung aus Niedersachsen kopiert, die das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2005 schon einmal für verfassungswidrig erklärt hat“, so Schellenberg.

Vollständige Stellungnahme

Verwandte Beiträge

Comments

Noch keine Kommentare.

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. TrackBack URI

Einen Kommentar schreiben