Demokratie, Folter und Datenschutz

Die Kultusministerkonferenz ist mit einer genialen Idee in die Schlagzeilen gekommen: Um zu erkennen. wie sich etwa Schulreformen auswirken, wo weitere Bildungsangebote benötigt werden und um Studien über Bildungserfolge zu vereinfachen, hat die KMK beschlossen, jedem Schüler vor der Einschulung und bis ins Studium eine eindeutige Identitätsnummer zu geben und sowohl personenbezogene Daten (Herkunft, Sprache der Familie usw..) als auch bildungsspezifische Daten (Noten, Schulprobleme etc.) zu sammeln. Was kann schon daran so schlimm sein? Was ist überhaupt so schlimm daran, dass die von uns gewählten Vertreter (und einige Hundert vereidigte Offizielle) über Datenbestände verfügen, die in unser Leben eingreifen und uns gewissermassen beschreiben?

Moderne Demokratie

Das interessanteste an modernen Demokratien ist weniger die Demokratie an sich. Denn seien wir mal ehrlich, wer glaubt tatsächlich, dass dem Wählerwunsch entsprochen wird oder dass irgendwer (am wenigsten die Gewählten) weiss, was dieser Wunsch eigentlich ist?

In parlamentarischen Demokratien ist es naturgemäss schwierig den Wünschen des Wählers zu entsprechen, da der Wähler mit einem Kreuz über sehr viele Sachthemen zu entscheiden hat (und nicht selten Sympathiepunktekreuze vergibt) und somit der darausfolgende Auftrag an die zukünftige Regierung nicht klar erkennbar sein kann. Dann kommt hinzu, dass die Versprechen vor der Wahl fast schon erwartungsgemäss nicht eingehalten werden und durch Koalitionsbildung Kompromisse eingegangen werden müssen, die einem hinterher zu denken geben, ob man - bei vorherigem Wissen über diesen Kompromiss - nicht hätte eine andere Partei wählen sollen..

Diese Probleme werden in einer direkten Demokratie abgeschwächt - finden sich aber in Form von Sammelabstimmungen oder fehlenden Abstimmmöglichkeiten wieder.

Nein, tatsächlich besteht der grösste Vorteil demokratischer Systeme darin, dass sie dem Missbrauch der Staatsgewalt weitestgehend vorbeugen.

Datenschutz

Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.

Dies ist eines der in letzter Zeit am meisten benutzten Argumente, um staatliche Kontrolle und letztendlich den Überwachungsstaat zu rechtfertigen. Ob Videoüberwachung, Lauschangriff oder andere Teile eines Überwachungsstaates, wie die Internetdatenaufzeichnung; immer heisst es, man müsse der Exekutive alle Möglichkeiten offenlegen, die es zur Beseitigung von Übel verwenden kann. Das Übel reicht von Terroranschlägen dem Schlage vom 11. September bis hin zu Hooligan-Anstürmen. Obwohl das Verfassungsschutzgericht etwa im letzten Jahr die von der niedersächsischen Regierung eingeführten “präventiven Telefonüberwachung” wieder aufgehoben hat und somit eine Absage an das verwendete Argument liefert, wird es weiterhin verwendet - und bei weitem nicht nur in Deutschland!

Deshalb ist es erfrischend einige Gegenargumente formuliert zu sehen. Netzpolitik macht im Artikel “Wie begründet man den Wert von Privatheit?” auf einige Kommentare aufmerksam. Durch intensive Analyse zeichnet sich der Artikel “Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten” von Michael Lohmann auf telepolis aus. Ein Argument, das gemeinhin ausgeblendet wird, sollte meines Erachtens besonders viel Aufmerksamkeit geniessen:

Insgesamt kümmert sich die Aussage “Wer nichts zu verbergen hat …” überhaupt nicht um die möglichen Qualitäten staatlichen Handelns. Nur das Verhalten des Bürgers wird direkt thematisiert: Offenbar hängt es allein vom Verhalten des Bürgers ab, ob staatliche Sanktionen zu befürchten sind oder nicht. Hat der Bürger ein Geheimnis, hat er ein Risiko, hat er kein Geheimnis, gibt es keine Gefahr. Hinweise auf mögliche Gefahren aufgrund staatlichen Verhaltens bekommen wir dagegen nicht. Zwischen Sanktionsgefährdung und staatlichem Verhalten scheint es keinen Zusammenhang zu geben. Problemfelder wie Machtmissbrauch sind in dieser Aussage ausgeblendet. Auch ist die Frage nach Rechtsgrundlagen und Kriterien des staatlichen Machteinsatzes kein Thema. Thema ist allein das Wohlverhalten des Bürgers. Der Bürger erscheint hier als Untertan des Staates. Wer die Kontrolleure kontrolliert, ist in der benannten Aussage irrelevant. Damit stellt sich dann auch gar nicht die Frage, ob eine Kontrolle des Staates angebracht wäre.

In Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes steht u.a.:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Damit ist das Widerstandsrecht bereits in der Verfassung (logischerweise in den ersten 20 Artikeln, die gesondert abgesichert sind) festgehalten. Man kann argumentieren, dass hier eine Widerstandspflicht festgeschrieben ist, da ein “Recht” von einer sowieso gegen das Grundgesetz agierenden Regierung eh’ keine Beachtung finden wird. Wer Willkür anwenden will, wird sich nicht mit einem Widerstandsrecht auseinandersetzen, sondern wird es erst gar nicht anerkennen!

Andersherum müssten demokratisch (und grundgesetzlich) legitime Regierungen dafür sorgen, dass das Widerstandsrecht in Anspruch genommen werden kann. Dieses wird aber erschwert, wenn dem Staat (gegen den im Zweifelsfall Widerstand angebracht wäre) alle technischen Möglichkeiten zur Überwachung und Kontrolle der Bürger von vornherein zugebilligt werden!

Jetzige Regierungen müssen darüber nachdenken, inwieweit die von ihnen “erkämpften” erweiterten exekutiven Befugnisse in einem autoritären Staat missbraucht werden können und ob sie es der Bevölkerung unmöglich machen, sich gegen einen solchen Staat zu verteidigen. Ansonsten ist das verbriefte Widerstandsrecht im deutschen Grundgesetz wertlos!

Folter

Während der Datenschutz ohne Umschweife durch Argumente wie das oben zitierte ausgehölt wird, ist die Diskussion um Folter eine etwas schwammigere. Gleichwohl handelt es sich um mehr Handlungsfreiraum der Exekutiven. Natürlich ist die Rechtfertigungsfront in den USA am stärksten. An zwei Video-Ausschnitten sieht man das am besten. Im ersten erklärt George W Bush, dass die Genfer Konventionen nicht klar sind, in denen es heisst

Zu diesem Zwecke sind und bleiben in bezug auf die oben erwähnten Personen1 jederzeit und jedenorts verboten:

a. Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung;

And that common article 3 says, that - you know - there will be no outrageous upon human dignity. It’s very vague! What does that mean - “outrageous upon human dignity”? That’s a statement that is wide open to interpretation.

Und genau die Interpretation dieses Abkommens und ob etwas als Folter gezählt werden kann, wird ab jetzt - und rückwirkend den Irak- und Afghanistankrieg einschliessend - dem US-Präsidenten anvertraut! Der zweite Ausschnitt zeigt Laura Ingraham. Sie argumentiert, dass die Zuschauer der Serie 24 - die ein großer Erfolg in den USA ist und ein genauso großer in Deutschland zu sein verspricht - als Befürworter von Foltermethoden gezählt werden können.

Aber nicht nur in den USA wird heftig um die Uminterpretation und Legitimierung von Folter gekämpft. Auch in Deutschland scheint Folter zumindest denkbar. Das hat nicht unbedingt soviel mit dem möglichen Erfolg der Serie 24 zu tun, obwohl ich auf den Augenblick warte, an dem ein Politiker eine ähnliche Argumentation bemüht.. Der folgende Ausschnitt ist aus einer Maischberger-Sendung vom 13. Dezember 2005. Man beachte, wie Herr Schönbohm auf die Frage reagiert.

Zunächst weicht er ihr aus, indem er zu Protokoll gibt, dass Folter (im Allgemeinen?) abgelehnt wird und dass es nicht feststünde, ob tatsächlich Folter angewandt wurde. Auf die Frage, ob Guantanamo, Abu Ghraib oder Baghram Folter seien, er wisse nicht, ob dort tatsächlich gefoltert wird.

Schönbohm: Ich kann nicht sagen, dass da gefoltert wird. Ich kann nur sagen, dass dort Gefangene festgehalten werden unter dem Verdacht des Terrorismus, aber dass sie gefoltert werden, kann ich nicht sagen.. [...]

Maischberger: Haben Sie die Bilder gesehen, von Abu Ghraib? [Ja] Ist das nicht Folter?

Schönbohm: Ja, was sehen Sie als Folter? Ich wollte doch gerne auf einen anderen Gedanken eingehen…

Erst nachdem Claus Kleber darauf aufmerksam macht, dass Abu Ghraib eine “inzwischen abgeurteilte Straftat” ist, gibt er Jörg Schönbohm zu, dass er Abu Ghraib verurteilen würde. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass für ihn Guantanamo eben nicht in dieses Raster fällt.

Abu Ghraib gebe ich Ihnen recht, ich hatte das mit Guantanamo verwechselt.

Die Diskussion schwirrt danach ein wenig ab, kommt er aber wieder zurück:

Where do we go from here?

Es ist ein weiter Weg von der Erfassung aller Schüler bis zur Willkür, wie ich sie teilweise skizziert habe. Nichtsdestotrotz ist die Forderung, man möge (noch) mehr Vertrauen in den Staat aufbringen, eine naive, denn es ignoriert, wozu dieses Vertrauen genutzt werden kann - und bereits genutzt wurde.

  1. gemeint sind nicht mehr kämpfende Menschen, d.h. auch Kriegsgefangene[]

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Comments

  • By rafael, 2. Oktober 2006 @ 15:04

    Danke für die spannenden Themen. Es sind aber fast zuviele, um es am Stück zu lesen.

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  1. Auf dem Weg in die Unfreiheit » Too Much Cookies Network — 14. Mai 2007 @ 15:11

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