Too Much Cookies Network kommt ins Museum!
Da habe ich glatt was verschlafen..
Am 29.06.2006 trat das “Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek” in Kraft. Es löst das Gesetz über die Deutsche Bibliothek aus dem Jahr 1969 ab. Ein wesentlicher Inhalt der Novellierung ist die Erweiterung des Sammelauftrages um Internetveröffentlichungen, so genannte Netzpublikationen.
Mit der Neufassung des Gesetzes werden Veröffentlichungen, die als Netzpublikationen keinen körperlichen Träger haben, ebenso in den Sammelauftrag der Bibliothek aufgenommen, wie es etwa Bücher und Tonträger schon seit langem sind. Die Bibliothek wird damit in die Lage versetzt, einen zeitgemäßen Beitrag zur Wahrung des digitalen Kulturerbes zu leisten.
Die Deutsche Nationalbibliothek wird sich in nächster Zeit (die nächste Ewigkeit beschreibt es besser..) mit der Sammlung und Archivierung aller deutschen Internetinhalte beschäftigt halten - als hätten sie nicht schon genug mit der Archivierung aller Print-Medien zu tun.. Aber warte, welche Inhalte sollen archiviert werden?
In die erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht sind alle Publikationen einbezogen, für die es auch entsprechende Ausgaben in der Printwelt gibt, wie z.B. elektronische Tageszeitungen, Zeitschriften und Monografien, Lexika und andere Nachschlagewerke.
Soweit es alternative Printversionen tatsächlich gibt, müssen beide Ausgaben an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden.
Daneben werden Websites gesammelt, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / - kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht gesammelt.
Ach, das beruhigt doch. Haben sie sich doch nicht soo viel vorgenommen. Die Archive der FAZ oder der TAZ, heise.de, oder halt der BILD-Zeitung sind ja nicht unendlich gross. Geht also, oder?
„Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht“, sagt Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek. „Sie gehört genauso wie Weblogs und Foren zum kulturellen und geistigen Schaffen unserer Gesellschaft. Eine Pflichtablieferungsverordnung wird den Sammelauftrag noch einmal konkretisieren.“
Da ist es ja kein Wunder, dass die Süddeutsche von Sisyphos-Arbeit spricht. Denn es sind ja nicht nur .de-Domäne, ich besitze eine .net-Domän, die aber deutschsprachig (zum grössten Teil) ist. Um es nicht unausgesprochen zu lassen: Diese Arbeit ist nicht realistisch!
Natürlich kann es auch nur ein Hoax sein, aber würden sie sich wirklich soviel Mühe geben?? Ich finde es jedenfalls cool. Endlich kommen meine Werke ins Museum und werden zur Kultur…
Ganz interessant:
Wenn sich Ihr Hauptsitz/Wohnort in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen befindet, verwenden Sie den Vordruck an die die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig. Wenn sich Ihr Hauptsitz/Wohnort in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland oder Schleswig-Holstein befindet, verwenden Sie den Vordruck an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt am Main.
Wiedervereinigung, achwo!
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