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Freikörperfußball - hast du was zu verstecken?

Donnerstag, 8. Juni 2006, 02:11

Das saarländische Verwaltungsgericht hat die Klage einer 16-Jährigen, die beim Besuch eines Fussballspiels von der Polizei angehalten und dazu gebracht wurde, sich komplett auszuziehen, abgewiesen! Laut Verwaltungsgericht war das Vorgehen der Polizisten “sowohl von der Anordnung als auch vom Umfang her rechtmäßig”.

Hach, wie bin ich froh, dass ich keine Karten für WM-Spiele gekauft habe! Wenn ich mir vorstelle, dass man sich beim Eintritt möglicherweise - und vor allem, wenn man unauffällig ist - nackig machen muss, dann muss ich mich fragen, wie weit die Menschen noch zu gehen bereit sind, um ein einfaches Spiel sich anzuschauen:

Weibliche und männliche Fußballfans, die “unscheinbar und unverdächtig sind” dürfen ohne Angabe von Gründen vor dem Stadionbesuch von der Polizei nackt ausgezogen werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, das vom Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis unter Aktenzeichen 6 K 74/05 eine Woche vor der WM veröffentlicht wurde.

Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage einer 16-Jährigen ab, die sich wie viele andere weibliche Fans bei dem Zweitligaspiel 1. FC Saarbrücken gegen 1. FC Dynamo Dresden am 11. März 2005 vor dem Stadion vor Polizeibeamten ohne Angabe von Gründen in einer Kabine nackt ausziehen mussten. “Am Ende der Durchsuchung wurde der Klägerin angewiesen, den BH für eine Abtastkontrolle nach oben umzuklappen. Der Slip musste bis zu den Knien heruntergezogen werden und die Klägerin musste eine vollständige Körperdrehung durchführen”, so die Tatbestandsbeschreibung im Urteil. “Man konnte von draußen hineinsehen, da die Kabinen offen waren. Außerdem waren die Pflastersteine im März entsetzlich kalt”, erzählt die Klägerin.

Der Law Blog kommentiert:

Mit dieser Formulierung zeigt das Gericht eine beachtliche Ferne zu rechtsstaatlichen Grundsätzen. Das Ziel rechtfertigt plötzlich jedes Mittel. Wo keine Tatsachen vorliegen, sind sie eben entbehrlich. Der an sich unverdächtige Bürger kann zum bloßen Objekt gemacht werden und muss erhebliche Eingriffe in seine Menschenwürde klaglos dulden.

Das ist, wie ich finde, ein Offenbarungseid des Rechtsstaates.

Hier passt ins Bild, dass die Polizisten nach Auffassung des Gerichts noch nicht einmal verpflichtet waren, die Klägerin über Grund und Ablauf der Maßnahme aufzuklären oder sich zumindest vorzustellen. Dazu schreiben die Richter lapidar, für die junge Frau habe offensichtlich sein müssen, “dass sämtliche Maßnahmen zum Zwecke der Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen erfolgt sind”.

Bei Kassandra findet man eine Presseerklärung des Anwalts des durchsuchten Mädchens:

„Das Urteil ist entwürdigend für alle insbesondere weiblichen Fußballfans. Es stellt vor allem weiblichen Fans unter den Generalverdacht der Unterstützung von Randale“, wertet Sven Schellenberg das Urteil. Dass das Verwaltungsgericht eine Woche vor der Fußball-WM die Entscheidung veröffentlicht, sei ein Affront gegen alle friedlich feiernden Fußballfans. Für ausländische Gäste könne eine solche Entscheidung eines Rechtsstaates nur Verwunderung hervorrufen. Er werde gemeinsam mit der Klägerin Berufung gegen das „Skandal-Urteil“ einlegen. „Mit dieser Begründung ist ein solches Vorgehen zudem nicht nur bei Fußball, sondern bei jeder Veranstaltung möglich“, so Schellenberg.

Rekapitulieren wir: Es ist in Ordnung, dass die Polizei jemanden aufgrund sehr grober Merkmale (weiblich, Dynamo-Fan) seiner Kleidung entledigt, ohne ihm auch nur den Grund zu nennen (muss sie sich selber denken) und ohne für die nötige “Privatsphäre” zu sorgen? Steht das auch auf den Tickets der “Gäste” zur WM??

Interessant finde ich indes, dass viele an der Nachricht “nichts, was spektakulär zu beanstanden wäre” finden können! Schliesslich hätten Polizistinnen die Dame in einem Zelt durchsucht. Es interessiert offensichtlich nicht, dass die Klägerin 1. unschuldig und unverdächtig und 2. meinte, dass man von draussen ins Zelt hineinsehen konnte.

In ähnlichem Zusammenhang: Der niedersächsische Verfassungsschutzchef Volker Homuth hält die verdachtsunabhängigen Personenkontrollen vor Moscheen für wertvolle Instrumente im Kampf gegen den Islamismus.

Auf der »Ebene der Repression« hätten sich unangekündigte Personenkontrollen vor Moscheen bewährt, so Homuth. Der Staat zeige dadurch gleichzeitig Präsenz und gewinne wichtige Erkenntnisse. Notfalls müßten militante islamistische Organisationen verboten werden. »Gleichzeitig müssen wir versuchen, die große Mehrheit der gemäßigten Muslime in Deutschland als Partner für die inhaltliche Auseinandersetzung zu gewinnen.«

Ja, Partner, die jeden Freitag nach dem Gebet - und auf dem eiligen Weg zurück zur Arbeit oder zum Studium - damit rechnen müssen, einer auf sie gezielten Personenkontrolle zum Opfer zu fallen! Und wenn sich dann die christlichen Nachbarn beim Vorbeigehen das Spektakel ansehen, dann werden sie sehr aufgeschlossen sein und bei der Integration der ausländischen Muslime mithelfen! Weiter so!! (Mal sehen wie er reagieren würde, wenn jemand versuchen würde, alle Beamten zu kontrollieren..)

In eigener Sache: Ich warte immer noch auf die Antwort des Innenministeriums auf meine Anfrage, warum ich nun als Islamist im Verfassungsschutzbericht aufgeführt werde!

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