Schünemann: Fußfesseln sind gute Nachricht!
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat - weitgehend von der Bloggosphäre unbemerkt - sich wieder für die Verwendung von Fußfesseln ausgesprochen. In einer Pressemitteilung des Innenministeriums wird die Antwort des Innenministers auf den Antrag der Landtags-Fraktion der Grünen festgehalten:
bereits bei der Einbringung dieses Entschließungsantrages habe ich deutlich gemacht, dass die elektronische Fußfessel der Weiterentwicklung des technischen Instrumentariums dienen könnte, das den Behörden und der Justiz zum Schutz der hiesigen Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden sollte. Zur Verbesserung der Sicherheitslage habe ich deshalb im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vorgeschlagen, den rechtlichen Rahmen für den Einsatz der elektronischen Fußfessel zu schaffen.
Offensichtlich glaubt der Innenminister, dass außer Sicherungshaft (Freiheitsberaubung) und Ausweisung (Deportation) andere Mittel geschaffen werden müssen, damit Menschen, die sich nicht wirklich soviel anrechnen lassen müssten, um dafür ins Gefängnis zu müssen, nicht als normale Menschen behandelt werden. Um seine Argumentation zu unterstreichen, bringt er ein Beispiel eines laufenden (!!!) Prozesses!
Aktuelle Geschehnisse zeigen, dass wir die elektronische Fußfessel brauchen: Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat der Prozess gegen einen vermutlich syrischen Staatsangehörigen und zwei Brüder begonnen, die staatenlose Palästinenser sind. Ihnen wird vorgeworfen, Unterstützer bzw. Mitglieder von al Qaida zu sein und verschiedene Straftaten begangen zu haben. Sollte es hier zu einer Verurteilung und ausländerrechtlichen Konsequenzen kommen, wie z. B. einer Ausweisung, könnte diese tatsächlich nicht zwangsweise durchgesetzt werden, weil die Staatsangehörigkeit nicht eindeutig geklärt ist und es weitere praktische Probleme gibt, die die Abschiebung von Palästinensern regelmäßig nahezu unmöglich machen. Nur in solchen Fällen, also bei verurteilten und ausgewiesenen Straftätern, soll die elektronische Fußfessel zum Einsatz kommen!
Fragt sich nur, warum diese Menschen nicht die nach Strafgesetzbuch vorgesehene Strafe erleiden müssen, die jeder andere Straftäter zu erwarten hätte, wenn sie denn tatsächlich “verschiedene Straftaten begangen” haben, aber nicht ausgewiesen werden können?! Wie steht es denn um einen Deutschen, der einer Terrorganisation angehört, atomwaffenfähiges Uran beschafft, Selbtmordattentäter rekrutiert und Versicherungen betrügt? Wird ein solcher nicht eingesperrt? Und genau das wird ihnen vorgeworfen1. Warum sollten die drei Angeklagten - sollten sie verurteilt aber nicht abgeschoben werden, wie Herr Schünemann annimmt - nicht eingesperrt werden?
Im Antrag der Landtagsgrünen (sehr lesenswert) steht in der Begründung:
Schon die von Bundesinnenminister Schäuble geforderte Vorbeugehaft für potenzielle islamistische Terroristen wird allgemein als Verletzung der Grundrechte abgelehnt. Im gleichen Atemzug will der Innenminister nun auch die Freiheit von Menschen beschränken, denen kein Gesetzesverstoß vorgeworfen werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. Juli 2005, mit der es die vorbeugende Telefonüberwachung in Paragraf 33 a des Niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit- und Ordnungs (SOG) für nichtig erklärte, die Anknüpfung an dem Merkmal der “gefährlichen Person” für verfassungswidrig erklärt.
Ein Innenminister, der in Kenntnis dieser Urteilsgründe erneut Vorstöße macht, Personen zu sanktionieren, weil sie angeblich “gefährliche Personen” sind, muss sich vorhalten lassen, dass er als Innenminister ungeeignet ist.
Dem kann nichts mehr hinzugefügt werden! Der Innenminister betäuert zwar, dass ein Missbrauch dieses “Instruments” ausgeschlossen ist, da der Einsatz einem Richtervorbehalt unterliegt. Fragt sich nur, wie schwammig der Gesetzesvorschlag zur Fußfessel sein wird und wie die Gerichte damit umgehen werden. Letztlich kann eine Fußfessel auch für einen Asylanten beantragt werden, der einer gewissen Bewegungseinschränkung (auf Kreisebene etwa) unterliegt. Mehr Einsatzgebiete und Vorteile dieser “Weiterentwicklung des technischen Instrumentariums [..], das den Behörden und der Justiz zum Schutz der hiesigen Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden sollte” gibt es in einem alten Beitrag auf jo$ blogomatic.
Verwandte Beiträge
Comments
Other Links to this Post
-
Too Much Cookies Network » Ausländer-Tracking — 26. Juni 2006 @ 22:49
RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. TrackBack URI