Einbürgerungstests
Wir haben wieder einheitliche Einbürgerungsbedingungen. Danach sollen Einbürgerungsbewerber keinen Wissenstest wie in Baden-Württemberg oder Hessen absolvieren, aber sie müssen Sprach- und “Einbürgerungs-”Kurse belegen und im Anschluß ihre geistige Anwesenheit mit einem Test absolvieren. Inhalt der Einbürgerungstests sollen “staatsbürgerliches Grundwissen sowie die Werte und Grundsätze der Verfassung” sein. Große Einigkeit schien zu herrschen, als es darum ging, die Finanzierung dieser Kurse festzulegen. Nach Beschluß der Innenministerkonferenz sollen die Einzubürgernden die kompletten Kosten für Kurse und Tests tragen, die fühlen sich bestimmt sehr willkommen..
Ich bin hierüber zwiegespalten: Auf der anderen Seite bin ich der Meinung, dass jeder seine Rechte, sowie seine Pflichten in einem Staat zur Genüge kennen sollte. Dazu gehört sicherlich, dass man den Grundgehalt der deutschen Verfassung (oder zumindest der ersten 20 Artikel) kennt (und meinetwegen verinnerlicht). Auf der anderen Seite habe ich ein Problem damit, wenn sich gerade Beckstein mit der Einigung zufrieden gibt. Da muss was schieflaufen! Ich bin vorsichtig zuversichtlich.. Fragt sich nur, was nun Baden-Württemberg und Hessen mit ihren bisherigen Tests machen werden..
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