Lynchjustiz

Muss ich mit einem Disclaimer beginnen, in dem ich unterstreiche, so genannte “Ehrenmorde” zu verurteilen? Nein, ich muss nicht. Es gibt Selbstverständlichkeiten, die nicht betont werden müssen.

Coram Publico

Die Familie Sürücü hätten wir am liebsten noch vor dem Gerichtsurteil seziert. Da wir uns solange zurückgehalten hatten, hätten wir doch zumindest eine Freiheitsbestrafung aller männlichen Mitglieder der Familie erwartet. Nach Absitzen ihrer Zeit hätte die Familie deportiert werden müssen - wenn wir uns noch an sie erinnert hätten. Und wenn eine der Frauen in der Familie auf ihr Kopftuch besteht, dann gehört sie ebenso bestraft - so will es zwar weder das Gesetz (in dem (noch?) keine Sippenhaft vorgesehen ist) noch die Richter .. aber wir wollen es so!

In diesem Artikel geht es nicht um Ehrenmord - darüber ist bereits alles geschrieben und gesagt - noch geht es um die Schuldigkeit der anderen Sürücüs - das ist allein Gerichtssache und das Gericht wird sich die Beweislage noch einmal anschauen müssen - ; hier geht es vielmehr um das Rechtsverständnis der heutigen Gesellschaft und wie wir mit Angeklagten umgehen.

Der Vergleichsfall

Am Ostersonntag wurde in Potsdam ein dunkelhäutiger Mensch krankenhausreif verprügelt. Aufgrund einer Mailbox-Aufzeichnung, in der die Prügler den Geprügelten als “dreckigen Nigger” bezeichnet, scheint klar, dass es sich um eine fremdenfeindliche Tat handelt. Nachdem sich der Generalbundesanwalt Kay Nehm der Sache angenommen hat - was ist eigentlich aus seinen Ermittlungen zu El-Masri oder den CIA-Gefängnissen in Europa geworden? - wurde am Freitag wegen “dringendem Verdacht” Haftbefehl gegen zwei Verdächtige erlassen. Die Art, wie die Verdächtigen verhaftet wurden, ist sicher nicht zufällig:

Der Generalbundesanwalt zieht die Ermittlungen gegen die Schläger an sich, die in Potsdam einen Deutschen äthiopischer Herkunft schwer verletzt haben. Das macht er - solange ich zurückdenken kann - das erste Mal in einem solchen Falle. Er lässt die Tatverdächtigen - wichtig, wichtig - mit Helikopter nach Karlsruhe fliegen und führt die Leute in diesem Zustand den Medien vor.

Leider lassen wir uns so leicht dazu hinreissen, Urteile zu fällen, obwohl wir Richter mit sehr viel Geld beschäftigen, die diese Urteile zu fällen haben. Das hat Kay Nehm scheinbar verstanden und die Art, wie er mit den Verdächtigen umgehen lässt, zeugt von einem ausgeprägten Sinn für Populismus. Die Gefahr, dass wir uns an diese Bilder und der Vorführung Verdächtiger gewöhnen, wie Jony Eisenberg in seinem Kommentar darlegt, ist erheblich. Wenn wir uns wie Zuschauer eines Gladiatorenkampfes verhalten, dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Protagonisten - Richter, Politiker aber auch Medien - sich nicht an die rechtsstaatlichen Regeln gebunden fühlen.

Reaktionen

Genauso wie im Fall des Ehrenmords sind Leute auf die Straßen gegangen, um “ein Zeichen zu setzen”. Soweit noch alles ganz “toll”. In beiden Fällen wir nun hartes Vorgehen gefordert. Im Falle des Ehrenmords wird gefordert, die Familie auszuweisen - Zeit für rechte Politiker sich zu profilieren. Im Fall des Verprügelten sind es die Linken, die sich darüber beklagen, dass die CDU nicht genügend gegen fremdenfeindlichkeit tut. Der letzten Aussage würde ich nicht widersprechen, ausser, dass ich davon ausgehe, dass die Union Fremdenfeindlichkeit antreibt!

Wolfgang Schäuble hat sicherlich Recht, wenn er meint, dass auch blonde, blauäugige Menschen verprügelt würden - auch von “Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit”. Dass das nichts zur Sache tut, dürfte allen klar sein. Wenn er dadurch die Tat nicht rechtfertigen will, was dann? Eines hat er zusammen mit seinem Parteifreund Jörg Schönbohm erreicht: Die öffentliche Schuldzuweisung ist am Umkippen.

Seit dem Wochenende wird in der Öffentlichkeit verstärkt der Verdacht geäußert, dass das Opfer von Potsdam womöglich selbst die Schuld trägt. Schließlich sei der 37-jährige Afrodeutsche angetrunken gewesen. Und vor dem Übergriff habe er sich mit einem Busfahrer gestritten, weil dieser ihm den Geldschein mit zu viel Kleingeld wechseln wollte. Zudem habe das Opfer die beiden Täter als “Schweine” beschimpft, bevor sie auf ihn eintraten. Hat die Öffentlichkeit wirklich zu schnell geurteilt? Ist den Verharmlosungen der beiden Innenminister womöglich Recht zu geben?

Wenn es um Fremdenfeindlichkeit geht, so hätte Deutschland ungeachtet einer möglicherweise fremdenfeindlich motivierten Straftat viel nachzuholen. Im Kommentar “Wer muss integriert werden?” führt das Yasin Bas folgendermassen aus:

Die vielen unabhängigen “runden Tische”, Vereine und Initiativen gegen rechte Gewalt und Fremdenfeindlichkeit belegen die Gefahr eines brutalisierten Rassismus. Hierbei ist außerdem zu beachten, dass Gewalt gegen Minderheiten und Zuwanderer keineswegs allein auf die neuen Länder beschränkt ist. Solingen und Mölln zeigten schon vor Jahren, dass Neonazis ebenso im Westen aktiv sind. So engagieren sich bei vielen “Bürgerbewegungen”, die mit ausländerfeindlichen Slogans zum Beispiel gegen Moscheen Front machen, auch stadtbekannte Rechtsextreme.

Leider ist die Ausländerpolitik in Deutschland immer noch hauptsächlich reine Wahlkampf- und Sicherheitspolitik, bei der man nicht mit, sondern immer nur über die Ausländer redet. Die Diskussion über Integration, Zuwanderung und Migration wird in unserem Land seit Jahren in erster Linie populistisch geführt. Politiker wie Brandenburgs Innenminister Schönbohm erweisen sich im Streit gegen die dominante rechte Gewalt oft sehr schwach und doppelzüngig. Anstatt gegen das ethnonationalistische Gedankengut der Neonazis anzugehen, scheint der Herr Innenminister mit Forderungen wie der Ausweisung “integrationsunwilliger” Einwanderer, Stimmenfang am rechten Rande zu betreiben. Solchen Politikern sollte klar gemacht werden, dass neben den Millionen Zuwanderern auch die vielen Millionen von “aufRechten Deutschen” im Land einen enormen “Integrationsbedarf” aufweisen.

öffentliche Rechtsprechung

Es ist ja nicht das erste Mal, dass die Öffentlichkeit (naja, eigentlich Medien und Politiker) sich darin versucht hat, ein Gerichtsurteil zu fällen. Ein gesteigertes öffentliches Interesse in ein Gerichtsprozess kann nicht dazu verleiten, die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage zu stellen. Ich habe Angst vor dem Tag, an dem wir dazu übertreten, das Recht in die eigene Hand zu nehmen. Herr Eisenberg schliesst mit dem Satz

Menschenwürde ist unteilbar. Sie gilt selbst für Gefangene des Generalbundesanwalts und unangenehme religiöse Eiferer.

Disclaimer

Ich muss wohl nicht mit dem Disclaimer enden, dass ich eine rechtsradikale und/oder fremdenfeindliche Tat weder gutheissen noch rechtfertigen möchte? Nein, ich muss nicht. Es gibt Selbstverständlichkeiten, die nicht betont werden müssen.

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