Das Ende der freien Foren?
Im Gerichtsprozess zwischen dem Heise-Verlag und Universal Boards wurde vorgestern die Urteilsbegründung veröffentlicht, die in der Blogosphäre für einige Aufregung gesorgt hat.
Demnach handelt es sich bei Webforen um eine “besonders gefährliche Einrichtung”. Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
Indes lässt die Urteilsbegründung viele Fragen offen, wie der Rechtsanwalt Dr. Bahr feststellt [via Feder und Paragraph] , der in seinem Aufsatz zur Begründung des Hamburger Landgerichts zum Schluss kommt:
Kurz zusammengefasst kann man die aktuelle Entscheidung glattweg nur als absolutes Fehlurteil bezeichnen. Auch wenn der verklagte Heise-Verlag schon Berufung angekündigt hat und das Urteil somit (noch) nicht rechtskräftig werden wird, dürfte die Wirkung auf das Netz der Netze gewaltig werden. Denn schon vor der Veröffentlichung der Entscheidungsgründe beriefen sich zahlreiche Abmahner auf dieses Urteil. Das dürfte jetzt, nach der Veröffentlichung, erst recht gelten.
…
Es bleibt zu hoffen, dass all dies zu keinem irreparablem Schaden der deutschen Internet-Szene führt. Und es bleibt abzuwarten, was das OLG Hamburg zu dem aktuellen Fall sagt.
Unter anderem scheint nicht klar zu sein, ob das Urteil - aufgrund der zitierten Gerichtsurteile - nur für Presseorgane geltend ist oder alle Forenbetreiber trifft. Ausserdem ist das Ausmass der Überprüfungspflicht nicht abgesteckt:
Vollkommen unklar bleibt auch, welchen Umfang eine solche Vorab-Prüfungspflicht nach Meinung der Richter haben soll: Muss dies manuell, per Hand durch einen Menschen geschehen? Oder kann dies auch ein automatisiertes Verfahren mittels Blacklist geschehen?
Der Aufsatz ist äusserst ratsam vor allem für Forenbetreiber. Aber inzwischen haben die meisten Webseiten einen interaktiven Teil, seien es Kommentare, ein Gästebuch oder eben ein Forum, der von diesem Urteil betroffen sein wird.
An dieser Stelle möchte ich auf zwei Aufsätze aufmerksam machen, die für Webseitenbetreiber von Interesse sein könnten.
- Bereits an anderer Stelle habe ich auf das Skript zum Thema “Internetrecht” von Prof. Dr. Thomas Hoeren am münsteraner Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht
- Auf der letzten Cebit ist mir auf dem Hessen-Stand eine Auswahl an Broschüren aufgefallen, die sich mit technischen Themen befasst. Unter anderem gab es das Büchlein “Recht im Internet” von Ass. Corinna Lieberum, Dr. Martin Gegenwart und Ass. A. Wilbert, das heruntergeladen oder bestellt werden kann. Übrigens können die anderen Broschüren bei Hessen-IT für den ein oder anderen interessant sein.
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Comments
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By Ike, 18. April 2006 @ 07:06
Hi!
Mein Blog moderiere ich schon seit Monaten - allerdings das nur wegen der Spam-Wellen. Allerdings betreibe ich auch ein Forum, dementsprechend schwebt das Damoklesschwert über mir. Als ich das Urteil durchlas, fragte ich mich auch, ob es jetzt auf alle Forenbetreiber anwendbar ist oder “nur” auf Foren von Presseorganen. So oder so ist dieses Urteil in höchstem Maß gefährlich für die freie Meinungsäußerung …
Es zeigt wiederum, wie undurchschaubar das deutsche Rechtssystem ist, denn bis zu diesem Urteil war man ja davon ausgegangen, dass es rechtlich einwandfrei ist, wenn man einen problematischen Beitrag “zügig” entfernt, sobald man davon Kenntniss erlangt.
Michael
By erik, 23. April 2006 @ 03:03
Ich empfinde das als eine Schande. Denn gerade mittelgroße bis kleinen Foren ist das nicht zuzumuten. Ich denke es wird Zeit zurückzuschlagen.
Soweit ich das mitbekommen habe ging es damals um einen Forenbenutzer, der ein Skript veröffentlicht hatte mit dem andere Forennutzer auf einen inzwischen verurteilten Gauner losgehen sollten. Praktisch eine Art Selbstjustiz.
Das sollte den Richtern zu denken geben. Leute die die Initiative ergreifen, um einem, dem eigentlich schon längst von Gestzesseite her, das Handwerk gelegt sein sollte, mit adäquaten Mitteln in die Schranken zu weisen. Unrechtsempfinden haben - und nun sollen auch noch die falschen dafür bluten?
Ich kann mich an eine umstrittene AntiSpam Aktion erinnern, der teilnehmende Spamhasser zu großem Erfolg verhalfen. Da wurde damals sehr geschickt, den Spammern ein so großer Traffic beschert, dass etliche Server in Fernost und weiss-der-Kuckuk-wo zusammenbrachen. Und das war richtig so. Und heute? Wo sind wir jetzt? Einem Medium was von der Vielfalt der Nutzer, Meinungen, Herkunft und Interessen lebt lächerliche nationale Gesetze aufdrücken um bei ein paar “erlesenenen” Kasse zu machen (oder mal eben einen Forenbetreiber in den Ruin treiben?) Toll. Das ist Deutschland. Bei The register.co.uk stehts auch schon auf Englisch, langsam wird es peinlich…
By Ike, 24. April 2006 @ 09:08
Die Aktion des Forennutzers des Heise-Forums war falsch, Selbstjustiz hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.
Dass jetzt allerdings die Falschen darunter leiden müssen - da gebe ich Dir Recht.
Michael