Niedersachsen - Das Land der Gesetzeslosen?
Donnerstag, 9. Februar 2006, 20:25
Die Fraktion der Bündnis 90/Grünen im niedersächsischen Landtag hat eben gerade eine Auflistung der Rechtsbrüche der schwarz-gelben Regierung und Ministerpräsident Christian Wulff veröffentlicht - und das unbedingt, wo wir 60 Jahre Niedersachsen zu feiern hätten. Einige der Gesetze wurden bereits vom Verfassungsgericht nichtig gemacht, bei anderen wird noch “nachjustiert”. Hier eine kleine Auswahl der Rechtsbrüche und ‘juristisch fragwürdigen Gesetzesvorhaben:
Verfassungsschutzgesetz
Durch dieses Gesetz wurden Abhörmaßnahmen gegen Unverdächtige legalisiert. Konkrete Auswirkung ist, dass auch Unverdächtige abgehört werden dürfen, wenn sie Kontakt mit Verdächtigen gehabt haben. Auch das Verfassungsschutzgesetz
muss nach dem Polizeigesetz-Urteil geändert werden, da auch hier in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wird, ohne rechtsstaatliche Sicherungen zu gewährleisten.
Nachträgliche Sicherungsverwahrung auf Landesebene
Das Gesetz wurde trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken ohne Expertenanhörung und ohne vertiefende Diskussion durch den Landtag geschleust. Es fand auch keine Fachanhörung statt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz für verfassungswidrig, da der Bund die Sicherungsverwahrung abschließend geregelt hat und somit keine Befugnis zu einer landesgesetzlichen Regelung bestand.
Hochschulgesetz/Haushaltsbegleitgesetz
Unter Hochdruck wurden in Niedersachsen Studiengebühren eingeführt. Damit entfiel gleichzeitig die alte Regelung zu den Langzeitstudiengebühren. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in einer Eilentscheidung festgestellt, dass nunmehr Langzeitstudiengebühren nicht mehr erhoben werden können, da die gesetzliche Grundlage fehlt. Der Wille des Gesetzgebers sei im neuen Hochschulgesetz nicht mehr eindeutig zu erkennen. Aktuell wird jetzt mit einem Artikelgesetz ohne Fachausschussberatung nachjustiert.
Datenschutzrichtlinie
Die Kompetenzen des unabhängigen niedersächsischen Datenschutzbeauftragten wurden durch das Innenministerium erheblich beschnitten. Ihm wurde die Kompetenz für den privaten Datenschutz entzogen. Die Entscheidung ist voraussichtlich nicht mit europäischem Recht vereinbar, da das europäische Recht eine vollständige Unabhängigkeit des Datenschutzes verlangt.
Elektronische Fußfessel für Terrorverdächtige
Nicht vereinbar mit der grundgesetzlich geschützten Unschuldsvermutung nach Artikel 20 Grundgesetz.
Nebenbei: eine Runde Mitleid mit der CDU auf Bundesebene, denn diese scheint eine Beteiligung der Bundeswehr an der Fussball-Weltmeisterschaft [sic] nicht durchsetzen zu können.
Die Forderung nach einer Grundgesetzänderung für einen Bundeswehreinsatz bei der Fußball-Weltmeisterschaft stößt im Deutschen Bundestag nur auf geringe Zustimmung. Lediglich die Union stellte sich hinter entsprechende Vorschläge, die vor allem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) kommen.
[...]
Der Grünen-Sicherheitsexperte Wolfgang Wieland sagte im Parlament, solche Forderungen erzeugten den Eindruck, “als stände eine Art neuer Mongolenansturm ins Haus”. Dabei wolle die Union nichts anderes, als die Bundeswehr zum vollständigen Ersatz für die Polizei bei Einsätzen im Inland aufzustellen. “Beenden wir diese Debatte”, verlangte Wieland. Die Behandlung des Themas im Bundestag war von den Grünen beantragt worden.
[...]
Für die Liberalen lehnte deren Fraktionsvizechefin Birgit Homburger den Einsatz von Soldaten im Inneren klar ab. Führende FDP-Politiker hatten sich wie auch prominente SPD-Vertreter bereits mehrfach gegen eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.
Category: Datenschutz, Inland
Tags: Bananenrepublik, Bundeswehr, CDU, Datenschutz, fdp, Inland, Niedersachsen, owl-content, Politik, Polizeistaat, telefonueberwachung, verfassungsschutz, Weltmeisterschaft
- Add this post to
- Del.icio.us -
- Meneame -
- Digg
Noch kein Kommentar..
