Fußfesseln - Ende aller Probleme!
Als ich heute im Radio vom Vorschlag unseres Landesinnenministers Uwe Schünemann gehört habe, habe ich mir fest vorgenommen einen Artikel darüber zu schreiben. Zur Erklärung: Das deutsche Rechtssystem sieht einen Freiheitsentzug als Strafe für festgeschriebene und richterlich bewiesene Straftaten vor. Die Inhaftierung eines Menschen ist - darüber muss man sich im Klaren sein - eine Ausnahme der Regel laut Menschenrechten, denn eigentlich ist die Freizügigkeit und die Freiheit des Einzelnen laut Grundgesetz garantiert. So heisst es etwa …
Artikel 11
[Freizügigkeit]
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Aufgrund des zweiten Satzes und Artikel 104 GG wird der Freiheitsentzug geregelt. Diese bilden eine solide rechtliche Grundlage für den Schutz anderer Bürger sowie für den Schutz der freiheitlich demokratischen Ordnung. Es ist eben entscheidend, dass für eine andauernde Festnahme eine richterliche Genehmigung sowie die Begründung des Freiheitsentzugs gebraucht werden. Den meisten Innenministern ist das scheinbar zu viel! Während Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Gottfried Timm die Fußfesseln als Haft-Ersatzstrafe ansieht, fordert er aber - auch wenn nicht sehr ernst - für “Hassprediger” “eine elektronische Mundfessel”! Udo Nagel (Innensenator Hamburgs) lehnt die Fußfesseln zwar ab, will aber schneller, mit weniger Komplikationen und vor allem mehr abschieben können!
Nun frage ich mich tatsächlich, wozu eine Haft-Ersatzstrafe gut sein soll.. Sind unsere Gefängnisse denn so voll? Ich vermute eher, dass andere Bedingungen für eine solche Ersatzstrafe angesetzt werden. Dann bräuchten sich die Regierungen nicht mehr mit dem ganzen rechtstaatlichen Wirrwarr auseinandersetzen. Wenn der Verfassungsschutz sagt, dass jemand Islamist ist (mit welcher Definition auch immer), dann werden ihm halt Fussfesseln angelegt.
Was die Mundfessel angeht, so wird sie dann sicherlich auch eines Tages kommen. Die Investition in die Technologie wird sich lohnen, denn Hassprediger werden nicht die letzten sein, die man mundtot machen will. Meines Erachtens ist die Definition von Hasspredigern so schwammig, dass sie guten Gewissens auf die meisten der deutschen Innenminister angewandt werden könnte.
Der Vorschlag Schünemanns stieß auch in weiteren Bundesländern überwiegend auf Skepsis und Ablehnung. “Unser Rechtsstaat hat genügend Mittel, um gegen Hassprediger und radikale Islamisten vorzugehen”, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch. Auch Nordrhein-Westfalen, Berlin und Thüringen äußerten sich kritisch. Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf empfahl Schünemann “dringend einen Blick in unser Grundgesetz”. Das Innenministerium in Stuttgart erklärte, Baden-Württemberg sei “für alles offen, was gegen den islamistischen Extremismus und Terroristen dienlich ist”.
Weiterhin sollte man sich den Kommentar von Norman Griebel zum Thema durchlesen.
Schünemann will also auf Grundlage der Erkenntnisse einer “Gedankenpolizei” - “gewaltbereite Islamisten” und “Haßprediger” sind zweifellos Etiketten, die großteils nach Gutdünken vergeben werden können, wie dies die Vergangenheit ja auch schon gezeigt hat – die durch das Grundgesetz garantierte Bewegungsfreiheit von Menschen einschränken, weil von ihnen eine “Gefahr” ausgehen könnte. Diesen “offenen Strafvollzug” will er per Gesetz für alle Menschen, die willkürlich von Behörden in diese Gruppen eingeordnet werden, verhängen. Letztlich setzt dies den Grundsatz, daß eine Strafe nur aufgrund von Taten und insbesondere nur durch einen Richter verhängt werden kann, vollständig außer kraft.
Einen weiteren (kurzen) Kommentar kann man im ehemaligen Hugos House of Weblog Horrors (wie heisst die Seite jetzt? nicht etwa Content-type: matter-transport/sentient-life-form, oder?) lesen.
Gerad’ bemerkt: Kommentar auch auf Schwerdtfegers Weblog.
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