Wenn sich Politik in die Rechtsprechung einmischt…

Nach “was ist Folter?” kommt nun “was ist Verschleppung?”. Laut Generalbundesanwalt Kay Nehm können Demokratien nicht verschleppen - oder sie tun es nicht! Vielmehr ist Verschleppung die Vorgehensweise von totalitären Regimen bzw. Diktaturen. Deshalb ist es abwegig zu behaupten, dass Khalid Al-Masri verschleppt wurde.

Weil hier aber keine Diktatur, sondern wahrscheinlich die US-Stellen die Täter sind, deutet die Bundesanwaltschaft das Merkmal “politische Verfolgung” im Lichte des Asylgrundrechts. Das trifft auf jene zu, die wegen Rasse, gesellschaftlicher Gruppe, Religion oder politischer Überzeugung belangt werden.

Allein die Behauptung, dass nur totalitäre Regime verschleppen, hätte unsinniger nicht sein können. Denn wenn Demokratien nicht verschleppen, der Staat-X allerdings verschleppt, dann muss man folgerichtig annehmen, dass Staat-X keine Demokratie ist. Stattdessen geht Herr Nehm davon aus, dass die USA eine Demokratie ist und folgert - entgegen den vorliegenden Tatsachen - , dass keine Verschleppung vorliegt. Richtig wäre übrigens die Behauptung zu überprüfen, ob Demokratien wirklich nicht verschleppen!

Im Übrigen sei es keine Diskriminierung Muslimen gegenüber, wenn “bei dieser Zielsetzung (Terrorbekämpfung) Opfer der Rendition mehrheitlich wohl Personen aus islamischen Staaten oder islamischen Glaubens sind”!

Der Rechtsanwalt Armin Fiand und der Historiker und Publizist Dr. Alexander Bahar haben beim Generalbundesanwalt im Falle des von der CIA (US-Regierung?) entführten Al-Masri Strafanzeige erstattet.

Generalbundesanwalt Kay Nehm, der den Vorgang “el-Masri” nach Presseberichten am 14. Juni 2004 auf den Tisch bekommen haben soll, sah seinerzeit keine Veranlassung, sich des Vorganges anzunehmen, weil der Tatbestand einer Verschleppung nicht vorliege. Eine “Verschleppung” müsse politisch motiviert sein. Das sei hier nicht ersichtlich. Für eine “Entführung und Freiheitsberaubung” sei er nicht zuständig. Die Staatsanwaltschaft München wiederum, die schließlich im Juli 2004 ein Ermittlungsverfahren wegen der im Verhältnis zur politischen und juristischen Relevanz des Falles relativ harmlosen Delikte “Entführung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung” gegen Unbekannt einleitete, hat nach eigenen Angaben bis heute von den Bundesbehörden “keine weiterführenden Auskünfte” bekommen.

Dies alles mache deutlich, so Rechtsanwalt Fiand und der Historiker Dr. Bahar in ihrer gemeinsamen Anzeige, “dass die Sache el-Masri aus politischen Gründen auf kleinstmöglicher Flamme gehalten werden sollte”. Dies sei “nicht ohne Zutun des Generalbundesanwalts geschehen”. Der Generalbundesanwalt habe “sich für die Übernahme des Falles mit einer unrichtigen und völlig unlogischen Begründung für nicht zuständig erklärt und ihn der örtlichen Staatsanwaltschaft überlassen, die das Geschehen auf weniger bedeutsame unpolitische Delikte herabgestuft hat und praktisch auf der Stelle tritt, weil sie von der Regierung keine weiteren Informationen erhalten hat.”

Dabei springe “die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts geradezu ins Auge”, so die Anzeigeerstatter, die sich dabei auf den eindeutigen Wortlaut des § 234a des Strafgesetzbuches berufen, der die Verschleppung eines anderen “durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes” mit “Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht. Die Verantwortlichen der Verschleppungsaktion hätten “el-Masri im Sinne dieser Strafvorschrift der Freiheit beraubt und ihn der Gefahr ausgesetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden.”

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