Bürgerrechte (∞-1)
Manche Menschen glauben, dass (nur) durch eine Verschärfung des Strafrechts und dem Ignorieren von Menschenrechten Kriminellen beizukommen ist. Dazu gehört aus guten Gründen unser neuer Innenminister Wolfgang Schäuble. Er hatte gefordert, Geheimdienstinformationen, die durch Folter zustande kommen, zu benutzen (womit er relativ direkt die Folter an sich gutheisst, mal nebenbei..). George W. Bush ist auch einer, der nicht viel von Bürgerrechten hält - sie behindern ihn bei der Arbeit. Wohlgemerkt mit Arbeit ist hier das Bespitzeln von Bürgern ohne richterliche Genehmigung!
Beide Sicherheitskämpfer haben Kritik geerntet, was sie aber nicht von ihrem Vorhaben abbrigen wird.
Von den Fehlern anderer lernen …
Bush hat eine Rede gehalten, in der er zugegebn hat, den Befehl gegeben zu haben, Leute innerhalb der USA zu bespitzeln. Im Normalfall braucht die Exekutive in fast jedem Rechtsstaat dazu die Genehmigung eines Gerichts (das sicherstellen muss, dass der Verdacht Hand und Fuß hat). In einem Interview auf NBC im Programm “Meet the Press” hat Tim Russert Condoleezza Rice zur rechtlichen Grundlage des Bespitzelungsbefehls gefragt. Man sollte meinen, dass die Frage einfach zu beantworten wäre, wie Gesetz x.x besagt blah, allerdings scheint das nicht der Fall zu sein..
RUSSERT: The president yesterday confirmed that this operation was under way for the last several years. What is the legal authority? What is the constitutional authority for the president to eavesdrop on American citizens without getting court approval?
RICE: [...] The president is acting under his constitutional authority, under statutory authority. I’m not a lawyer, but the president has gone to great lengths to make certain that he is both living under his obligations to protect Americans from another attack but also to protect their civil liberties.And that’s why this program is very carefully controlled. It has to be re-authorized every 45 days. [..] So in a time when the war on terrorism is not just one in which people carry on activities outside the country but also activities inside the country, the president is drawing on his constitutional authorities to protect the country.
RICE: And so the president has drawn on additional authorities that he has under the Constitution and under other statutes.
RUSSERT: What are the other authorities?
RICE: Tim, again, I’m not a lawyer, but the president has constitutional authority and he has statutory authorities.
Ich wollte nun wirklich nicht das komplette Interview abkopieren, es geht aber genauso weiter. Jedem durchschnittlich intelligenten Menschen wird einleuchten, dass Bush sich das Recht genommen hat, das zu tun, was er für richtig hält. Rice wird bei der letzten Wiederholung der Frage ein wenig konkreter:
RICE: Tim, the president has authorities under FISA, which we are using and using actively. He also has constitutional authorities that derive from his role as commander in chief and his need to protect the country.
Die wirkliche Frage ist also hier: Was ist der Unterschied zwischen einem Diktator, der Bürger bespitzelt und einem demokratisch gewählten Präsidenten, der das gleiche tut?
Der Diktator bricht keine Gesetze, da er sie schafft, just as he’s going, während der Präsident zumindest den Schein wahren muss, dass er sich an geltendes Recht hält. Warum die Hand aus der Keksdose nehmen?
.. oder dieselben Fehler begehen?
Kehren wir nach Deutschland zurück. Die Kritik an Schäubles Worten kommt inzwischen aus allen Ecken (sogar aus Ecken, von denen ich sie nicht erwartet hätte). Trotzdem gibt es auch diejenigen unter uns, die sich bereitwillig der Meinung von Bill O’Brian anschliessen würden, dass nämlich Menschenrechte und ihre Verfechter gemeinsam mit Bürgerrechtlern eigentlich allesamt verkappte Terrorsympathisanten wären. So hat Matthias Gebauer einen Artikel im Spiegel Online veröffentlicht, mit dem Schäubles Aussagen relativiert, wenn nicht rechtfertigt werden. Einen guten Kommentar dazu hat Mathias Bröcker veröffentlicht:
Es soll also ernsthaft und ruhig diskutiert werden, zweierlei Maß in der Rechtsordnung einzuführen und damit die Gleichheit vor dem Gesetz ebenso abzuschaffen wie die Unantastbarkeit von Menschenrechten. Fragt sich nur, wer entscheidet, für wen sie dann noch gelten und die Einteilung der Guten und Bösen vornimmt.
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