Urheberrecht-Pauschale auf Stifte erhoben!

Begründung: Meine Damen und Herren, stellen Sie sich vor, dass es jedem Bürger mittels eines einfachen Utensils möglich ist, sämtliche grossen Werke, Enzyklopädien, Romane und Sachbücher zu kopieren.

Das Münchner Oberlandesgericht hat der “Verwertungsgesellschaft Wort” das Recht gegeben, davon auszugehen, dass die von ihr vertretenen Werke geklaut werden und dafür alle PC-Käufer vorab zu bestrafen!

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