Wollt ihr die totale (Telefon-)Überwachung?

Die Grosse Koalition wird für die nächsten vier Jahre einen Code-Namen brauchen. Ich schlage “Die grossen Lauscher” vor. Die CSU macht zwar “Zugeständnisse”, allerdings ist fraglich, ob sie soweit gehen, das Recht auf Privatsphäre zu garantieren..Interessant finde ich indes den Vorschlag, “abgehörte Telefongespräche bei akuter Gefahr zu unterbrechen”. Während das sicherlich eine recht vernünftige Vorgehensweise ist, wenn einer der Beteiligten die Anweisung zum Anschlag durchgeben möchte, so müssen aber so der Polizei (oder dem Verfassungsschutz) die technischen Mittel dazu gegeben werden, Telefonate zu unterbrechen. Wie das gehen soll, bleibt ein wenig im Grauen, vor allem in einem liberalisierten Telefonmarkt.

Die Frage, die sich automatisch bei einem grossen (präventiven) Abhörangriff ergibt, nämlich die der grossen Datenmengen, die irgendwer irgendwann auswerten muss, stellen SPD und Grüne:

SPD und Grüne haben zudem nach wie vor Zweifel, ob mehr Abhören den Kampf gegen den Terrorismus erleichtert. So sollen die Telefongespräche automatisch abgehört werden, ohne dass gleichzeitig ein Polizist mitlauscht. Die SPD fürchtet, dass auf diese Weise Anschläge nicht verhindert werden können, da die Auswertung der Aufzeichnungen Zeit braucht. Die Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl warf der Staatsregierung vor, den geschützten Kernbereich des privaten Lebens anzugreifen.

Auf Länderebene wird an der bereits vom Verfassungsschutz abgelehnten “präventiven Telefonüberwachung” gearbeitet. Schleswig-Holstein und Bayern überarbeiten zur Zeit ihre Polizeigesetze.

Datenschützer und Wirtschaftsverbände warnen vor der Verabschiedung neuer “präventiver” Überwachungsklauseln in Bayern und Schleswig-Holstein. In beiden Ländern sollen momentan die Polizeigesetze überarbeitet werden. Dabei planen die jeweiligen federführenden Politiker deutliche Verschärfungen der bestehenden Rechtslage. Im hohen Norden, wo in der vom CDU-Ministerpräsideten Peter Harry Carstensen geführten Landesregierung zwei SPD-Politiker für die Ressorts Inneres und Justiz zuständig sind, soll etwa eine automatische Kfz-Kennzeichenerfassung eingeführt sowie die Videoüberwachung öffentlicher Plätze ausgeweitet werden. Im Süden der Republik steht bei der CSU-Landesregierung darüber hinaus der Ausbau der “präventiven Überwachung” der Telekommunikation und von Wohnräumen auf der Agenda. Hier hat das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren mit richtungsweisenden Urteilen zum Großen Lauschangriff sowie zur vorbeugenden Telefonüberwachung im niedersächsischen Polizeigesetz der Legislative eigentlich deutliche Grenzen gesetzt. Dies scheint die Landespolitiker jedoch nicht von ihren Plänen abzuhalten.

Übrigens: Während in allen anderen Bundesländern die Rasterfahndung beendet wurde, hat Schleswig-Holstein vor mehr als einer Woche die Frist für die Rasterfahndung zu erweitern. Dabei scheinen sie nicht beachten zu wollen, dass die Rasterfahndung (rassistisch in sich, das muss man immer wieder hervorheben) bundesweit keine verwertbaren Ergebnisse hervorbrachte, die man nicht anders produziert haben könnte! Dazu hiess es in der kleinen Anfrage vom Grünen-Abgeordneten Dr. Hans-Albert Lennartz im niedersächsischen Landtag:

1. Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren sind nach dem Attentat 11.09.2001 gegen muslimische Glaubensangehörige im Rahmen der Terrorismusbekämpfung in Niedersachsen eingeleitet worden?
Die Staatsanwaltschaft Hannover führt derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 310 StGB). Die Beschuldigten stammen aus dem Nahen Osten. Über ihre Religionszugehörigkeit liegen keine Informationen vor.

Ein weiteres Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover gegen einen türkischen Mitbürger wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zum „Netzwerk Osama bin Ladens“, welches auf einem anonymen Schreiben vom 01.10.2003 beruhte, ist bereits am 06.12.2003 wieder eingestellt worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die erhobenen Vorwürfe haltlos waren und lediglich
der Diffamierung des Mannes dienten. Weitere Verfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus wurden und werden von den niedersächsischen staatsanwaltschaften nicht geführt.

2. In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Anklageerhebung?
3. In wie vielen dieser Fälle kam es nach der Anklageerhebung zu einer Verurteilung?
Zur Anklage und Verurteilung muslimischer Glaubensangehöriger im Zusammenhang mit Terrorismusvorwürfen ist es nach dem 11.09.2001 in Niedersachsen nicht gekommen.

Die Antworten kamen direkt vom Landesminister für Inneres und Sport Herrn Uwe Schünemann. Was mit dem ersten Fall ist (Sprengstoff), weiss ich zwar nicht, aber da die Anhörung von 2003 ist und wir bis dato nichts davon mitbekommen haben, wird sich auch das als farce herausgestellt haben.

Ähnlich verhält es sich auch in anderen Ländern. Warum also die Rasterfahndung erneuert wird, kann scheinbar niemand sagen.

Also: WOLLT IHR DIE TOTALE ÜBERWACHUNG?

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