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	<title>Kommentare zu: Wieder Personenkontrolle vor Moschee in Hannover</title>
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	<description>Das krümelige Weblog - live aus der Parallelgesellschaft ..</description>
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		<title>Von: Schünemann bleibt wachsam &#171; Die Rostige Laterne</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35956</link>
		<dc:creator>Schünemann bleibt wachsam &#171; Die Rostige Laterne</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Jan 2010 19:38:27 +0000</pubDate>
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		<description>[...] www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm [...]</description>
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		<title>Von: Insider</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35592</link>
		<dc:creator>Insider</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 18:28:30 +0000</pubDate>
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		<description>der bürger kann kein normenkontrollverfahren selbst anstrengen wenn das gesetz schon älter als ein jahr ist, mal in kurzform dargestellt. der bürger kann aber immer, wenn er aufgrund eines ungültigen und / oder verfassungswidrigen gesetzes in seinen grundrechten dann unzulässig verletzt wurde, gleichzeitig das gesetz angreifen. landläufig wird dann das wort &quot;verfassungsbeschwerde&quot; in den mund genommen. doch da ist vorsicht geboten, denn als das grundgesetz 1948 / 49 durch den parlamentarischen rat beraten und auf den weg gebracht wurde, sollten nie wieder auf deutschem boden zustände herrschen wie in der weimarer republik geschweige denn im dritten reich, denn die nazis hatten alle ihre barbareien in gesetze gegossen gehabt und damit die verfassung ausgehebelt.

Das gg hat daher auch eine ganz andere funktion als eine verfassung, es ist das erste gesetz in deutschland und bindet die drei gewalten an die grundrechte als unmittelbar geltendes recht ( art. 1.3 gg ). Es schreibt zwingend vor, wie gesetze gemacht werden müssen, z.b. im art. 19.1 gg das sog. zitiergebot.

der parl. rat hat dann eine geniale vorschrift mit dem art. 19 abs. 4 gg geschaffen, man nennt sie auch die königin der vorschriften, denn es ist das vorbehaltlose freiheitsgrundrecht für alle bürger, rechtlich gegen alle sie verletzenden verwaltungsakte gerichtlich vorgehen zu können. diese vorschrift war aber denen, die vom ersten tag an das gg bekämpft haben, ein dorn im auge. es waren zu viele nazis übrig geblieben, die bis in die 80ziger jahre noch das system geprägt haben.

1956 hat man denn ohne grundgesetzliche legitimation das sog. annahmeverfahren für verfassungsbeschwerden in die §§ 93a bis 93d in das bverfgg geschrieben, einfachgesetzlich. 1969 wurde dann trotz kollision mit dem art. 19 abs. 4 gg im Art. 94 abs. 2 gg das annahmeverfahren für verfasusngsbeschwerden durch das bverfg nachträglich grundgesetzlich scheinlegitimiert. damit hat man den vollständigen rechtsschutz des art. 19.4 gg ausgehebelt, denn gleichzeitig hat man es unterlassen, den ordentlichen rechtsweg in besonders zugewiesenen öffentlich-rechtlichen streitigkeiten von nur verfassungsrechtlicher bedeutung mit organisationsgesetzen und ausführungsgesetzen zu statuieren. damit läuft der sog. justizgewährleistungsanspruch faktisch ins leere. aber dagegen gibt es einen rechtszug.

der durch ein ugültiges gesetz verletzte bürger geht zum amtsgericht und erhebt klage gemäß artikel 19.4 gg und stellt den antrag, dass das ag den agressor, z.b. die polizeibehörde verurteilt, die ungültigen verwaltungsakte ersatzlos aufzuheben, da jedoch das ag die ungültigkeit des nds. sog wegen dessen verstoßes gegen das zitierbeot gemäß art. 19 abs. 1 gg nicht konstitutiv feststellen darf, dieses nur das bverfg deklaratorisch darf, hat das ag das ungültige nds. sog dem bverfg vorzulegen um dann nach der deklaratorischen nichtigkeitserklärung des nds. sog, die polizeibehörde antragsgemäß zu verurteilen.

details finden sich auf der seite bürgerinitiative für verfassungsschutz.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>der bürger kann kein normenkontrollverfahren selbst anstrengen wenn das gesetz schon älter als ein jahr ist, mal in kurzform dargestellt. der bürger kann aber immer, wenn er aufgrund eines ungültigen und / oder verfassungswidrigen gesetzes in seinen grundrechten dann unzulässig verletzt wurde, gleichzeitig das gesetz angreifen. landläufig wird dann das wort &#8220;verfassungsbeschwerde&#8221; in den mund genommen. doch da ist vorsicht geboten, denn als das grundgesetz 1948 / 49 durch den parlamentarischen rat beraten und auf den weg gebracht wurde, sollten nie wieder auf deutschem boden zustände herrschen wie in der weimarer republik geschweige denn im dritten reich, denn die nazis hatten alle ihre barbareien in gesetze gegossen gehabt und damit die verfassung ausgehebelt.</p>
<p>Das gg hat daher auch eine ganz andere funktion als eine verfassung, es ist das erste gesetz in deutschland und bindet die drei gewalten an die grundrechte als unmittelbar geltendes recht ( art. 1.3 gg ). Es schreibt zwingend vor, wie gesetze gemacht werden müssen, z.b. im art. 19.1 gg das sog. zitiergebot.</p>
<p>der parl. rat hat dann eine geniale vorschrift mit dem art. 19 abs. 4 gg geschaffen, man nennt sie auch die königin der vorschriften, denn es ist das vorbehaltlose freiheitsgrundrecht für alle bürger, rechtlich gegen alle sie verletzenden verwaltungsakte gerichtlich vorgehen zu können. diese vorschrift war aber denen, die vom ersten tag an das gg bekämpft haben, ein dorn im auge. es waren zu viele nazis übrig geblieben, die bis in die 80ziger jahre noch das system geprägt haben.</p>
<p>1956 hat man denn ohne grundgesetzliche legitimation das sog. annahmeverfahren für verfassungsbeschwerden in die §§ 93a bis 93d in das bverfgg geschrieben, einfachgesetzlich. 1969 wurde dann trotz kollision mit dem art. 19 abs. 4 gg im Art. 94 abs. 2 gg das annahmeverfahren für verfasusngsbeschwerden durch das bverfg nachträglich grundgesetzlich scheinlegitimiert. damit hat man den vollständigen rechtsschutz des art. 19.4 gg ausgehebelt, denn gleichzeitig hat man es unterlassen, den ordentlichen rechtsweg in besonders zugewiesenen öffentlich-rechtlichen streitigkeiten von nur verfassungsrechtlicher bedeutung mit organisationsgesetzen und ausführungsgesetzen zu statuieren. damit läuft der sog. justizgewährleistungsanspruch faktisch ins leere. aber dagegen gibt es einen rechtszug.</p>
<p>der durch ein ugültiges gesetz verletzte bürger geht zum amtsgericht und erhebt klage gemäß artikel 19.4 gg und stellt den antrag, dass das ag den agressor, z.b. die polizeibehörde verurteilt, die ungültigen verwaltungsakte ersatzlos aufzuheben, da jedoch das ag die ungültigkeit des nds. sog wegen dessen verstoßes gegen das zitierbeot gemäß art. 19 abs. 1 gg nicht konstitutiv feststellen darf, dieses nur das bverfg deklaratorisch darf, hat das ag das ungültige nds. sog dem bverfg vorzulegen um dann nach der deklaratorischen nichtigkeitserklärung des nds. sog, die polizeibehörde antragsgemäß zu verurteilen.</p>
<p>details finden sich auf der seite bürgerinitiative für verfassungsschutz.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Procul Harum</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35591</link>
		<dc:creator>Procul Harum</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 17:17:38 +0000</pubDate>
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		<description>&quot; das bverfg darf nur die nichtigkeit eines solchen gesetzes deklaratorisch feststellen, da gibt es keinen entscheidungsspielraum, auch nicht für das bverfg. &quot;

Klar, sonst würde ja die Gewaltenteilung durchbrochen. Aber dann verstehe ich nicht ganz, was gegen rechts- bzw. verfassungswidrige Gesetze überhaupt unternommen werden kann !? Normkontrollverfahren ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8221; das bverfg darf nur die nichtigkeit eines solchen gesetzes deklaratorisch feststellen, da gibt es keinen entscheidungsspielraum, auch nicht für das bverfg. &#8221;</p>
<p>Klar, sonst würde ja die Gewaltenteilung durchbrochen. Aber dann verstehe ich nicht ganz, was gegen rechts- bzw. verfassungswidrige Gesetze überhaupt unternommen werden kann !? Normkontrollverfahren ?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Insider</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35590</link>
		<dc:creator>Insider</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 15:17:45 +0000</pubDate>
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		<description>ein gesetz wie das nds. sog regelt keinen konkreten einfall, sondern dienst der polizei als gesamtermächtigungsgrundlage im einzelfall. daher muss ein solches gesetz vollständig den grundgesetzlichen vorschriften genügen, ansonsten ist das gesetz ungültig, weil nicht nach den vorschriften des grundgesetzes zustande gekommen. das polizeigesetz baden-württemberg z.b. zitiert im § 4 sämtliche mit hilfe des gesetzes einschränkbaren grundrechte, so auch den art. 14 abs. 1 gg. die polizeigesetze erlauben nämlich auch der polizei die sicherstellung, beschlagnahme und verwertung von eigentum im konkreten einzelfall. dieses gestattet auch das nds. sog.

das artkel 2.1 gg nicht zitiert wird und als nicht zitierpflichtig angesehen wird, ist sehr umstritten, denn art. 19 abs. 1 gg sagt klar und unmissverständlich &quot;muss&quot;. und beim wort &quot;muss&quot; hat der gesetzgeber keinen ermessensspielraum, er muss sich an den wortlaut, an die vorschrift des art. 19 abs. 1 gg zwingend halten. gesetze die nicht oder unvollständigen zitieren, sind ungültig, sie entfallten keine rechtskraft, alle verwaltungsakte, die auf ungültigen gesetzen basieren sind nichtig. das bverfg darf nur die nichtigkeit eines solchen gesetzes deklaratorisch feststellen, da gibt es keinen entscheidungsspielraum, auch nicht für das bverfg.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ein gesetz wie das nds. sog regelt keinen konkreten einfall, sondern dienst der polizei als gesamtermächtigungsgrundlage im einzelfall. daher muss ein solches gesetz vollständig den grundgesetzlichen vorschriften genügen, ansonsten ist das gesetz ungültig, weil nicht nach den vorschriften des grundgesetzes zustande gekommen. das polizeigesetz baden-württemberg z.b. zitiert im § 4 sämtliche mit hilfe des gesetzes einschränkbaren grundrechte, so auch den art. 14 abs. 1 gg. die polizeigesetze erlauben nämlich auch der polizei die sicherstellung, beschlagnahme und verwertung von eigentum im konkreten einzelfall. dieses gestattet auch das nds. sog.</p>
<p>das artkel 2.1 gg nicht zitiert wird und als nicht zitierpflichtig angesehen wird, ist sehr umstritten, denn art. 19 abs. 1 gg sagt klar und unmissverständlich &#8220;muss&#8221;. und beim wort &#8220;muss&#8221; hat der gesetzgeber keinen ermessensspielraum, er muss sich an den wortlaut, an die vorschrift des art. 19 abs. 1 gg zwingend halten. gesetze die nicht oder unvollständigen zitieren, sind ungültig, sie entfallten keine rechtskraft, alle verwaltungsakte, die auf ungültigen gesetzen basieren sind nichtig. das bverfg darf nur die nichtigkeit eines solchen gesetzes deklaratorisch feststellen, da gibt es keinen entscheidungsspielraum, auch nicht für das bverfg.</p>
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	<item>
		<title>Von: Procul Harum</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35589</link>
		<dc:creator>Procul Harum</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 14:11:04 +0000</pubDate>
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		<description>Ein kontrollierter Moscheegänger wird in seiner Eigentumsfreiheit beschränkt ? 
Das hier in Frage stehende Grundrecht ist wohl doch eher das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. 
Können eigentumsbeschränkende Maßnahmen sich auf dieses Gesetz stützen ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ein kontrollierter Moscheegänger wird in seiner Eigentumsfreiheit beschränkt ?<br />
Das hier in Frage stehende Grundrecht ist wohl doch eher das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.<br />
Können eigentumsbeschränkende Maßnahmen sich auf dieses Gesetz stützen ?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Insider</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35586</link>
		<dc:creator>Insider</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 13:20:53 +0000</pubDate>
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		<description>das nds. sicherheits- und ordnungsgesetz dient der polizei asl ermächtigungsgrundlage für solche und andere kontrollmaßnahmen. niedersachsen hat jedoch ein problem, denn das nds. sog verstößt seit jahren bereits gegen das sog. zitiergebot des art. 19 abs. 1 grundgesetz, wonach alle einfachgesetzlich einzuschränkenden grundrechte namentlich unter angabe des artikels im gesetz genannt ( zitiert ) werden müssen. der artikel 14 abs. 1 gg wird jedoch nicht zitiert und daher ist das nds. sog ungültig. leider sind die bürger der bundesrepublik deutschland seit 60 jahren noch nicht soweit gekommen, sich mit dem eigenen grundgesetz inhaltlich so zu befassen, dass sie a) wissen was drinsteht und b) wie es anzuwenden ist.

vielleicht liest es hier ja jemand mal nach und macht sich kundig, aber erst lesen, die quellen studieren und dann vielleicht einen juristen fragen, denn die deutschen juristen werden seit 60 jahren systematisch am grundgesetz vorbei ausgebildet. dabei ist das gg die ranghöchste rechtsnorm der brd und gleichzeitig bilden die grundrechte die abwehrrechte des bürgers gegen den staat und seine institutionen. wer mehr zum thema wissen möchte, schaut z.b. auf die seite der bürgerinitiative für verfassungsschutz, bei goole eingeben und schon gefunden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>das nds. sicherheits- und ordnungsgesetz dient der polizei asl ermächtigungsgrundlage für solche und andere kontrollmaßnahmen. niedersachsen hat jedoch ein problem, denn das nds. sog verstößt seit jahren bereits gegen das sog. zitiergebot des art. 19 abs. 1 grundgesetz, wonach alle einfachgesetzlich einzuschränkenden grundrechte namentlich unter angabe des artikels im gesetz genannt ( zitiert ) werden müssen. der artikel 14 abs. 1 gg wird jedoch nicht zitiert und daher ist das nds. sog ungültig. leider sind die bürger der bundesrepublik deutschland seit 60 jahren noch nicht soweit gekommen, sich mit dem eigenen grundgesetz inhaltlich so zu befassen, dass sie a) wissen was drinsteht und b) wie es anzuwenden ist.</p>
<p>vielleicht liest es hier ja jemand mal nach und macht sich kundig, aber erst lesen, die quellen studieren und dann vielleicht einen juristen fragen, denn die deutschen juristen werden seit 60 jahren systematisch am grundgesetz vorbei ausgebildet. dabei ist das gg die ranghöchste rechtsnorm der brd und gleichzeitig bilden die grundrechte die abwehrrechte des bürgers gegen den staat und seine institutionen. wer mehr zum thema wissen möchte, schaut z.b. auf die seite der bürgerinitiative für verfassungsschutz, bei goole eingeben und schon gefunden.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: gibgasachi</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35584</link>
		<dc:creator>gibgasachi</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Nov 2009 09:03:19 +0000</pubDate>
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		<description>Durch Deine Aussagen oben hast Du allerdings schon gezeigt, dass Du offensichtlich nicht so besonders objektiv bist in Deiner Bewertung...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Durch Deine Aussagen oben hast Du allerdings schon gezeigt, dass Du offensichtlich nicht so besonders objektiv bist in Deiner Bewertung&#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Procul Harum</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35583</link>
		<dc:creator>Procul Harum</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 22:46:41 +0000</pubDate>
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		<description>Mensch Omar, Störer ist der zentrale Begriff des Polizeirechts, der Verantwortliche für die Rechtsgutsverletzung. Ein bisschen juristische Gundkenntnisse musst du schon mitbringen. Und abstrakte Gefahr ist ebenso ein festes Tatbestandsmerkmal, das zu Eingriffsverwaltungsakten ermächtigen kann.

Bei dem Thema Islam gibt es tatsächlich ungewöhnlich viele Ideologen. Von Sigrid Hunke bis Geert Wilders polarisiert dieses Thema quer durch die Bank. 
Ich würde mir in der Tat anmaßen zu behaupten, das objektiv zu betrachten. 

Es ist eine monotheistische Religion, die allerdings stark in das politische und soziale Leben der Gläubigen eingreift, viel stärker noch als die anderen beiden. 
Der Islam ist als Religion, Staats- und Gesellschaftsordnung aus der Taufe gehoben worden und das kann zu großen Konflikten führen, wenn seine Anhänger in einen Kulturkreis emigriereren, der sich ganz anders entwickelt hat. Genau das erleben wir jetzt. Was anderes habe ich nie behauptet.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mensch Omar, Störer ist der zentrale Begriff des Polizeirechts, der Verantwortliche für die Rechtsgutsverletzung. Ein bisschen juristische Gundkenntnisse musst du schon mitbringen. Und abstrakte Gefahr ist ebenso ein festes Tatbestandsmerkmal, das zu Eingriffsverwaltungsakten ermächtigen kann.</p>
<p>Bei dem Thema Islam gibt es tatsächlich ungewöhnlich viele Ideologen. Von Sigrid Hunke bis Geert Wilders polarisiert dieses Thema quer durch die Bank.<br />
Ich würde mir in der Tat anmaßen zu behaupten, das objektiv zu betrachten. </p>
<p>Es ist eine monotheistische Religion, die allerdings stark in das politische und soziale Leben der Gläubigen eingreift, viel stärker noch als die anderen beiden.<br />
Der Islam ist als Religion, Staats- und Gesellschaftsordnung aus der Taufe gehoben worden und das kann zu großen Konflikten führen, wenn seine Anhänger in einen Kulturkreis emigriereren, der sich ganz anders entwickelt hat. Genau das erleben wir jetzt. Was anderes habe ich nie behauptet.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Omar</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35581</link>
		<dc:creator>Omar</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 21:20:40 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Gefährder ist jemand, der noch nicht Störer ist&quot;

Danke für diese Definition eines rechtlich irrelevanten Begriffs mit einem Begriff, der noch weniger aussagt. Und an die &quot;abstrakte Gefahr&quot; haben wir uns ja auch inzwischen gewöhnt! Damit lässt sich so ziemlich alles begründen.. Z.B. &quot;ich fühlte mich abstrakt von dir gefährdet und musste dich vorsorglich hauen!&quot;.

&quot;Du würdest es aber wohl nicht abstreiten dass es in islamischen Communities Druck gibt, umma-interne Angelegnheiten im Zweifel selbst zu klären.&quot;

1. Anschlagspläne sind keine &quot;umma-internen Angelegenheiten&quot;.
2. Wie stellst du dir das eigentlich vor? Da sitzt man also in der Moschee und hört links das Vorhaben, einen Anschlag vorzubereiten, rechts wird der nächste Krieg vorbereitet und weiter vorne erklärt noch jemand, wie man &quot;Ungläubige&quot; am besten zu töten hat, dann wird man auf dem Weg ins Freie daran erinnert, dass man ja bloß nichts darüber erzählen sollte?? 
3. Darf ich dir deinen höchst lustigen Satz mal vorspielen: &quot;Ich meinte dies &lt;em&gt;nicht pauschal&lt;/em&gt;, sondern dass diese &lt;em&gt;Grundeinstellung&lt;/em&gt; mitunter subtil vorhanden ist&quot; Also ein nicht pauschal gemeinter aber als &quot;Grundeinstellung&quot; (also recht generell) verstandener und dabei subtil abstrahierter Druck, der unter Muslimen herrscht? 

Du nennst dann noch Prantl einen Ideologen - weil er nicht deine Ideologie vertritt?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Gefährder ist jemand, der noch nicht Störer ist&#8221;</p>
<p>Danke für diese Definition eines rechtlich irrelevanten Begriffs mit einem Begriff, der noch weniger aussagt. Und an die &#8220;abstrakte Gefahr&#8221; haben wir uns ja auch inzwischen gewöhnt! Damit lässt sich so ziemlich alles begründen.. Z.B. &#8220;ich fühlte mich abstrakt von dir gefährdet und musste dich vorsorglich hauen!&#8221;.</p>
<p>&#8220;Du würdest es aber wohl nicht abstreiten dass es in islamischen Communities Druck gibt, umma-interne Angelegnheiten im Zweifel selbst zu klären.&#8221;</p>
<p>1. Anschlagspläne sind keine &#8220;umma-internen Angelegenheiten&#8221;.<br />
2. Wie stellst du dir das eigentlich vor? Da sitzt man also in der Moschee und hört links das Vorhaben, einen Anschlag vorzubereiten, rechts wird der nächste Krieg vorbereitet und weiter vorne erklärt noch jemand, wie man &#8220;Ungläubige&#8221; am besten zu töten hat, dann wird man auf dem Weg ins Freie daran erinnert, dass man ja bloß nichts darüber erzählen sollte??<br />
3. Darf ich dir deinen höchst lustigen Satz mal vorspielen: &#8220;Ich meinte dies <em>nicht pauschal</em>, sondern dass diese <em>Grundeinstellung</em> mitunter subtil vorhanden ist&#8221; Also ein nicht pauschal gemeinter aber als &#8220;Grundeinstellung&#8221; (also recht generell) verstandener und dabei subtil abstrahierter Druck, der unter Muslimen herrscht? </p>
<p>Du nennst dann noch Prantl einen Ideologen &#8211; weil er nicht deine Ideologie vertritt?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Procul Harum</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35578</link>
		<dc:creator>Procul Harum</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 17:37:49 +0000</pubDate>
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		<description>Gefährder ist jemand, der noch nicht Störer ist, dessen Verhalten jedoch eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründet. So ließe sich das wohl am besten erklären. 
Das sind ja nicht nur radikale Moslems, auch Neonazis und Linksextremisten fallen darunter. 
Wenn die Exekutive nur bei Störungen oder konkreten Gefahrensituationen eingriffsbefugt wäre, könnten faktische Rechtsgutsverletzungen kaum noch verhindert werden.

&quot;Prantl OMG&quot; war dem Umstand geschuldet, dass ich ihn für einen Ideologen halte. 
Du würdest es aber wohl nicht abstreiten dass es in islamischen Communities Druck gibt, umma-interne Angelegnheiten im Zweifel selbst zu klären. Ich meinte dies nicht pauschal, sondern dass diese Grundeinstellung mitunter subtil vorhanden ist und auf deren Boden ein Misstrauen ggü. den Ungläubigen auch hausgemacht ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gefährder ist jemand, der noch nicht Störer ist, dessen Verhalten jedoch eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründet. So ließe sich das wohl am besten erklären.<br />
Das sind ja nicht nur radikale Moslems, auch Neonazis und Linksextremisten fallen darunter.<br />
Wenn die Exekutive nur bei Störungen oder konkreten Gefahrensituationen eingriffsbefugt wäre, könnten faktische Rechtsgutsverletzungen kaum noch verhindert werden.</p>
<p>&#8220;Prantl OMG&#8221; war dem Umstand geschuldet, dass ich ihn für einen Ideologen halte.<br />
Du würdest es aber wohl nicht abstreiten dass es in islamischen Communities Druck gibt, umma-interne Angelegnheiten im Zweifel selbst zu klären. Ich meinte dies nicht pauschal, sondern dass diese Grundeinstellung mitunter subtil vorhanden ist und auf deren Boden ein Misstrauen ggü. den Ungläubigen auch hausgemacht ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Omar</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35577</link>
		<dc:creator>Omar</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 16:59:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.toomuchcookies.net/?p=3317#comment-35577</guid>
		<description>@Procul Harum: Du gehst ja immer schön davon aus, dass wir (damit meinst du offensichtlich ausschließlich die Muslime) von etwas Schlimmem erfahren und dir (bzw. den Behörden) nicht erzählen. Wo ist das aber der Fall?? Eine Anschlagsplanung ist bislang noch in keiner Moschee Deutschlands passiert. Sie geschieht wenn, dann kospirativ und zwar nicht unter &quot;Muslimen&quot;, sondern unter denjenigen, die einen Anschlag verüben möchten. 

Das heißt, dass deine Aussage &quot;Es ist ja nicht gerade so dass die Behörden überhäuft wurden mit Hinweisen engagierter Muslime, auch vor diesen Kontrollen&quot; mitnichten darauf hindeutet, dass  &quot;Muslime&quot; den Behörden ihr Wissen über Anschläge vorenthalten, sondern beweist nur die recht banale Weisheit, dass so ziemlich kein Muslim in Deutschland (dumme Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel) gewaltbereit oder von Gewaltplänen Ahnung hat.

Andersherum gefragt: wieviele Anschlagspläne von Bekannten hast du denn den Behörden bislang melden können? Wenn deine Bekanntschaft &quot;normal&quot; ist, dann wird die Zahl eher bei 0 liegen. Sollte man dich also kontrollieren und dir nachspionieren, um das Potenzial der nichtgemeldeten Anschläge genauer untersuchen zu können?

Ich verstehe nicht, wie du dazu kommst, so pauschal von einem sozialen Druck zu sprechen und damit eine ganze Bevölkerungsgruppe zu denunzieren, ja, ihr die Unschuld pauschal abzusprechen, und dabei so dreist Ahnungslosigkeit demonstrierst. 

Aber langsam macht auch die Diskussion kein Spaß, da du nicht auf Argumente eingehst. Also nochmal und ich erwarte eine Antwort: Für einen Rechtsstaat ist es m.E. ein Problem, dass ein Handlungsbegriff (&quot;Gefährder&quot;), der als Grundlage für Rechtseingriffe der Exekutive genutzt wird, rechtssprachlich nicht definiert ist und somit vom politischen Willen des jeweiligen Akteurs bestimmt wird. Das ist nicht nur der Diskriminierung wegen problematisch, sondern vor allem auch, weil damit auch das Gleichgewicht zwischen Bürger und Staat zerstört wird. Die Warnung vor einem überbordenden Überwachungs- und Polizeistaat hat da durchaus ihre Berechtigung. Und wenn du schon &quot;Prantl OMG&quot; schreibst, hättest du ja gerne auch auf seine Argumente aus dem Buch (das du bestimmt schon gelesen hast, nehme ich mal positiv an) eingehen können - vor allem was die Tendenzen in den Polizeirechten angeht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Procul Harum: Du gehst ja immer schön davon aus, dass wir (damit meinst du offensichtlich ausschließlich die Muslime) von etwas Schlimmem erfahren und dir (bzw. den Behörden) nicht erzählen. Wo ist das aber der Fall?? Eine Anschlagsplanung ist bislang noch in keiner Moschee Deutschlands passiert. Sie geschieht wenn, dann kospirativ und zwar nicht unter &#8220;Muslimen&#8221;, sondern unter denjenigen, die einen Anschlag verüben möchten. </p>
<p>Das heißt, dass deine Aussage &#8220;Es ist ja nicht gerade so dass die Behörden überhäuft wurden mit Hinweisen engagierter Muslime, auch vor diesen Kontrollen&#8221; mitnichten darauf hindeutet, dass  &#8220;Muslime&#8221; den Behörden ihr Wissen über Anschläge vorenthalten, sondern beweist nur die recht banale Weisheit, dass so ziemlich kein Muslim in Deutschland (dumme Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel) gewaltbereit oder von Gewaltplänen Ahnung hat.</p>
<p>Andersherum gefragt: wieviele Anschlagspläne von Bekannten hast du denn den Behörden bislang melden können? Wenn deine Bekanntschaft &#8220;normal&#8221; ist, dann wird die Zahl eher bei 0 liegen. Sollte man dich also kontrollieren und dir nachspionieren, um das Potenzial der nichtgemeldeten Anschläge genauer untersuchen zu können?</p>
<p>Ich verstehe nicht, wie du dazu kommst, so pauschal von einem sozialen Druck zu sprechen und damit eine ganze Bevölkerungsgruppe zu denunzieren, ja, ihr die Unschuld pauschal abzusprechen, und dabei so dreist Ahnungslosigkeit demonstrierst. </p>
<p>Aber langsam macht auch die Diskussion kein Spaß, da du nicht auf Argumente eingehst. Also nochmal und ich erwarte eine Antwort: Für einen Rechtsstaat ist es m.E. ein Problem, dass ein Handlungsbegriff (&#8220;Gefährder&#8221;), der als Grundlage für Rechtseingriffe der Exekutive genutzt wird, rechtssprachlich nicht definiert ist und somit vom politischen Willen des jeweiligen Akteurs bestimmt wird. Das ist nicht nur der Diskriminierung wegen problematisch, sondern vor allem auch, weil damit auch das Gleichgewicht zwischen Bürger und Staat zerstört wird. Die Warnung vor einem überbordenden Überwachungs- und Polizeistaat hat da durchaus ihre Berechtigung. Und wenn du schon &#8220;Prantl OMG&#8221; schreibst, hättest du ja gerne auch auf seine Argumente aus dem Buch (das du bestimmt schon gelesen hast, nehme ich mal positiv an) eingehen können &#8211; vor allem was die Tendenzen in den Polizeirechten angeht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Procul Harum</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35576</link>
		<dc:creator>Procul Harum</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 16:25:56 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn Leute sich weigern, menschenverachtende Demagogen oder schlimmeres aus ihren Reihen nicht zu melden, dann ist da, bei allem Misstrauen, etwas Fundamentales faul. 
Klar gibt es sicher genug Muslime, die solche Typen verabscheuen. 

Was mir aber Sorgen bereitet, ist eine grundsätzliche Einteilung in die Umma und die Gemeinschaft der Ungläubigen. Eine religiös-soziale Abgrenzung, die im Islam begründet ist. 
Es ist ja nicht gerade so dass die Behörden überhäuft wurden mit Hinweisen engagierter Muslime, auch vor diesen Kontrollen. 

Sozialer Druck aus der eigenen Gemeinde, sich nicht mit &quot;denen da, den Ungläubigen&quot; in Verbindung zu setzen, spielt da m.E. auch eine wesentliche Rolle. Und das hat durchaus nicht bloß mit verkehrtem Verhalten vonseiten des staates zu tun.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Leute sich weigern, menschenverachtende Demagogen oder schlimmeres aus ihren Reihen nicht zu melden, dann ist da, bei allem Misstrauen, etwas Fundamentales faul.<br />
Klar gibt es sicher genug Muslime, die solche Typen verabscheuen. </p>
<p>Was mir aber Sorgen bereitet, ist eine grundsätzliche Einteilung in die Umma und die Gemeinschaft der Ungläubigen. Eine religiös-soziale Abgrenzung, die im Islam begründet ist.<br />
Es ist ja nicht gerade so dass die Behörden überhäuft wurden mit Hinweisen engagierter Muslime, auch vor diesen Kontrollen. </p>
<p>Sozialer Druck aus der eigenen Gemeinde, sich nicht mit &#8220;denen da, den Ungläubigen&#8221; in Verbindung zu setzen, spielt da m.E. auch eine wesentliche Rolle. Und das hat durchaus nicht bloß mit verkehrtem Verhalten vonseiten des staates zu tun.</p>
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	<item>
		<title>Von: gibgasachi</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35575</link>
		<dc:creator>gibgasachi</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 14:17:28 +0000</pubDate>
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		<description>Procul sagt:
&quot;Gefährder könnte bspw. einer sein, der sich mit Abdul A. trifft und sich darüber freut, wie toll es wäre, wenn alle Gläubigen auf die Kuffar spuckten, da jene dann “hinweggespült würden in einer Welle aus Spucke”. Da kann von einem militanten, menschenverachtenden Weltbild zumindest ausgegangen werden.&quot;

Aha. Und wie sollen diese Kontrollen da irgendwas bringen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Procul sagt:<br />
&#8220;Gefährder könnte bspw. einer sein, der sich mit Abdul A. trifft und sich darüber freut, wie toll es wäre, wenn alle Gläubigen auf die Kuffar spuckten, da jene dann “hinweggespült würden in einer Welle aus Spucke”. Da kann von einem militanten, menschenverachtenden Weltbild zumindest ausgegangen werden.&#8221;</p>
<p>Aha. Und wie sollen diese Kontrollen da irgendwas bringen?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: gibgasachi</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35574</link>
		<dc:creator>gibgasachi</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 14:16:28 +0000</pubDate>
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		<description>Sicherheitstechnisch wird das eh mehr Nachteile haben, als Vorteile. Viele werden sich gedemütigt fühlen und die Wahrscheinlichkeit Tips aus der Gemeinde zu bekommen, wenn sich jemand seltsam verhält sinkt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sicherheitstechnisch wird das eh mehr Nachteile haben, als Vorteile. Viele werden sich gedemütigt fühlen und die Wahrscheinlichkeit Tips aus der Gemeinde zu bekommen, wenn sich jemand seltsam verhält sinkt.</p>
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		<title>Von: Procul Harum</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35573</link>
		<dc:creator>Procul Harum</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 14:02:48 +0000</pubDate>
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		<description>Prantl OMG...
Die übertriebene Angst vor dem &quot;Überwachungsstaat&quot; ist bisweilen genauso Panikmache wie die vor dem Terror, es stehen nur jeweils andere Interessengruppen dahinter. V.a mutet es schon witzig an, wenn Linksparteisympathisanten vor staatlicher Überwachung den Zeigefinger schwenken. 

Gefährder könnte bspw. einer sein, der sich mit Abdul A. trifft und sich darüber freut, wie toll es wäre, wenn alle Gläubigen auf die Kuffar spuckten, da jene dann &quot;hinweggespült würden in einer Welle aus Spucke&quot;. Da kann von einem militanten, menschenverachtenden Weltbild zumindest ausgegangen werden.
Soll man jetzt warten und garnichts tun ? Nochmal, was könnte man besser machen ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Prantl OMG&#8230;<br />
Die übertriebene Angst vor dem &#8220;Überwachungsstaat&#8221; ist bisweilen genauso Panikmache wie die vor dem Terror, es stehen nur jeweils andere Interessengruppen dahinter. V.a mutet es schon witzig an, wenn Linksparteisympathisanten vor staatlicher Überwachung den Zeigefinger schwenken. </p>
<p>Gefährder könnte bspw. einer sein, der sich mit Abdul A. trifft und sich darüber freut, wie toll es wäre, wenn alle Gläubigen auf die Kuffar spuckten, da jene dann &#8220;hinweggespült würden in einer Welle aus Spucke&#8221;. Da kann von einem militanten, menschenverachtenden Weltbild zumindest ausgegangen werden.<br />
Soll man jetzt warten und garnichts tun ? Nochmal, was könnte man besser machen ?</p>
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	</item>
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		<title>Von: Omar</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35571</link>
		<dc:creator>Omar</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 13:41:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.toomuchcookies.net/?p=3317#comment-35571</guid>
		<description>1. Aus guten Gründen wird der Begriff &quot;Gefährder&quot; benutzt, da er rechtlich keine wirkliche Definition hat: [&lt;a href=&quot;http://www.sueddeutsche.de/politik/180/310111/text/&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;1&lt;/a&gt; und etwa im sehr empfehlenswerten Buch von Heribert Prantl &lt;a href=&quot;http://www.amazon.de/Terrorist-Gesetzgeber-Angst-Politik-macht/dp/3426274647/ref=sr_1_1?ie=UTF8&amp;s=books&amp;qid=1257860218&amp;sr=8-1&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;&quot;Der Terrorist als Gesetzgeber. Wie man mit Angst Politik macht&lt;/a&gt;].

2. Der Generalverdacht ist nur ein Problem. Aber ich hatte ja eingeworfen, dass mit den vorliegenden und zu beanstandenden Methoden keine Gefahrenabwehr vollzogen wird, wie man an den Ergebnissen der Praktiken sehen kann (etwa der Moscheekontrollen oder der Rasterfahndung). Die normale Polizeiarbeit wird dadurch ja nicht beeinträchtigt. Ich möchte aber nicht in einem Polizeistaat leben, in dem eine Sicherheit vorgegaukelt wird, die es so nie geben kann, und im Gegenzug jegliche Bewegungsfreiheit durch Kontrollen und Überwachung eingeschränkt werden. Du etwa?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>1. Aus guten Gründen wird der Begriff &#8220;Gefährder&#8221; benutzt, da er rechtlich keine wirkliche Definition hat: [<a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/180/310111/text/" rel="nofollow">1</a> und etwa im sehr empfehlenswerten Buch von Heribert Prantl <a href="http://www.amazon.de/Terrorist-Gesetzgeber-Angst-Politik-macht/dp/3426274647/ref=sr_1_1?ie=UTF8&#038;s=books&#038;qid=1257860218&#038;sr=8-1" rel="nofollow">"Der Terrorist als Gesetzgeber. Wie man mit Angst Politik macht</a>].</p>
<p>2. Der Generalverdacht ist nur ein Problem. Aber ich hatte ja eingeworfen, dass mit den vorliegenden und zu beanstandenden Methoden keine Gefahrenabwehr vollzogen wird, wie man an den Ergebnissen der Praktiken sehen kann (etwa der Moscheekontrollen oder der Rasterfahndung). Die normale Polizeiarbeit wird dadurch ja nicht beeinträchtigt. Ich möchte aber nicht in einem Polizeistaat leben, in dem eine Sicherheit vorgegaukelt wird, die es so nie geben kann, und im Gegenzug jegliche Bewegungsfreiheit durch Kontrollen und Überwachung eingeschränkt werden. Du etwa?</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Procul Harum</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35570</link>
		<dc:creator>Procul Harum</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 12:47:25 +0000</pubDate>
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		<description>Also dein Problem ist der vielbeschworene &quot;Generalverdacht&quot;, wenn ich das recht verstanden habe !? Was ließe sich denn besser machen ? 
Beschweren über Gefahrenabwehrmaßnahmen ist eine Sache. Was fällt dir zur Gefahr und ihrer Bekämpfung ein ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also dein Problem ist der vielbeschworene &#8220;Generalverdacht&#8221;, wenn ich das recht verstanden habe !? Was ließe sich denn besser machen ?<br />
Beschweren über Gefahrenabwehrmaßnahmen ist eine Sache. Was fällt dir zur Gefahr und ihrer Bekämpfung ein ?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: gibgasachi</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35569</link>
		<dc:creator>gibgasachi</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 10:14:52 +0000</pubDate>
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		<description>Gefährder Besucher...

Die gibts auch bei der Sparkasse...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gefährder Besucher&#8230;</p>
<p>Die gibts auch bei der Sparkasse&#8230;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Procul Harum</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35568</link>
		<dc:creator>Procul Harum</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 10:08:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.toomuchcookies.net/?p=3317#comment-35568</guid>
		<description>Gefährder-Moschee meinte ich auch nicht. Gefährder-Besucher vielmehr. Man kann natürlich auch einfach abwarten und sehen was passiert, klar.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gefährder-Moschee meinte ich auch nicht. Gefährder-Besucher vielmehr. Man kann natürlich auch einfach abwarten und sehen was passiert, klar.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Omar</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/3317/wieder-personenkontrolle-vor-moschee-in-hannover.htm/comment-page-1#comment-35567</link>
		<dc:creator>Omar</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 09:36:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.toomuchcookies.net/?p=3317#comment-35567</guid>
		<description>@Procul Harum: &quot;Irgendein Instrumentarium müssen die Behörden ja haben.&quot;

Wogegen soll denn das Instrument sein? Bislang beweisen die Kontrollen lediglich, dass es nichts wirklich wichtiges zu kontrollieren gibt. Die paar Verkehrssünder hätte man wahrhscheinlich auch wieanders bekommen können. Fragt sich natürlich auch, ob man nicht mehr solcher super-gefährlichen Menschen gefasst hätte, wenn man vor der Kirche kontrolliert hätte..

&quot;Solche Leute aus dem Verkehr zu ziehen ist auch im Interesse der Muslime, auch wenn einige wohl die Feinde woanders sehen, was wiederum Ergebnis von Indoktrination sein kann.&quot;

Achso, entweder sind die Muslime dankbar dafür, dass sie kontrolliert, überprüft, abgehört und überwacht werden oder sie sind wohl indoktriniert und möglicherweise dadurch gefährlich und sollten gerade deshalb kontrolliert, überprüft, abgehört und überwacht werden. Diese Logik ist ja so bestechend. Könnte glatt von unserem Innenminister kommen - oh warte! Von ihm &lt;a href=&quot;http://www.toomuchcookies.net/archives/1399/uwe-schunemann-zu-verdachtsunabhangigen-kontrollen-vor-moscheen.htm&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;kommt sie&lt;/a&gt; ja auch.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Procul Harum: &#8220;Irgendein Instrumentarium müssen die Behörden ja haben.&#8221;</p>
<p>Wogegen soll denn das Instrument sein? Bislang beweisen die Kontrollen lediglich, dass es nichts wirklich wichtiges zu kontrollieren gibt. Die paar Verkehrssünder hätte man wahrhscheinlich auch wieanders bekommen können. Fragt sich natürlich auch, ob man nicht mehr solcher super-gefährlichen Menschen gefasst hätte, wenn man vor der Kirche kontrolliert hätte..</p>
<p>&#8220;Solche Leute aus dem Verkehr zu ziehen ist auch im Interesse der Muslime, auch wenn einige wohl die Feinde woanders sehen, was wiederum Ergebnis von Indoktrination sein kann.&#8221;</p>
<p>Achso, entweder sind die Muslime dankbar dafür, dass sie kontrolliert, überprüft, abgehört und überwacht werden oder sie sind wohl indoktriniert und möglicherweise dadurch gefährlich und sollten gerade deshalb kontrolliert, überprüft, abgehört und überwacht werden. Diese Logik ist ja so bestechend. Könnte glatt von unserem Innenminister kommen &#8211; oh warte! Von ihm <a href="http://www.toomuchcookies.net/archives/1399/uwe-schunemann-zu-verdachtsunabhangigen-kontrollen-vor-moscheen.htm" rel="nofollow">kommt sie</a> ja auch.</p>
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