Wieder Personenkontrolle vor Moschee in Hannover
Die HAZ vom Samstag und mehrere Bekannte berichten wieder, dass die Polizei am letzten Freitag im Rahmen der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen in Hannover um die Salahuttin-Moschee alle ein- und ausgehenden Personen kontrolliert haben. In dem nicht online zu findenden Artikel der HAZ steht:
Insgesamt überprüften die Beamten 58 Personen und sechs Fahrzeuge. Seit 2003 kontrolliert die Polizei zum Freitagsgebet Moscheebesucher und lässt sich deren Pässe zeigen.
Nur einen Tag zuvor hatte die HAZ einen Artikel der epd abgedruckt, der sich mit der Tagung des Deutschen Islamforums beschäftigte. Das Forum, das am Donnerstag stattfand, beschäftigte sich u.A. mit dem Themenkomplex “Datenschutz und Muslime”. Referent war Rechtsprofessor und Datenschutzexperte Spiros Simitis, der einen sehr interessanten Vortrag über die Hinter- und Entstehungsgründe und -umstände der Datenschutzgesetze in Deutschland hielt. Er machte den Anwesenden klar, weshalb Datenschutz kein nebensächliches Thema, sondern essenziell ist. Weiterhin machte er auf die Pflichten der Datenschutzbeauftragten aufmerksam, die u.A. dafür da sind, die Löschung möglicher unrechtmäßig gespeicherter Daten zu veranlassen. Er ist der Ansprechpartner für alle Belange rund um den Datenschutz und muss deshalb aber auch aktiv angesprochen/angeschrieben werden.
Ich war als Koreferent eingeladen und habe einige besondere Berührungspunkte von Muslimen (und muslimischen Organisatioen) mit für Datenschutzfragen relevanten Praktiken aufgezeigt, um dann das meines Erachtens wichtige Problem der fehlenden Aufklärung unter Muslimen hinsichtlich ihrer Rechte (hier vor allem zur informationellen Selbstbestimmung) aufmerksam zu machen. Vor allem die aus eher authoritären Staaten migrierten Muslime sind m.E. nicht einfach dahin zu bringen, gegenüber dem Staat und seiner Exekutive konstruktive Kritik vorzubringen oder ihre Rechte zu erstreiten. Das ist auf persönlicher Ebene vor allem das Problem, für Vereine ist allerdings das Erstreiten der Rechte auch deshalb schwierig, weil sie sich um ihre Außenwahrnehmung und ihre politischen Beziehungen im Falle ständiger Beschwerden fürchten müssen.
Was die Personenkontrollen vor Moscheen angeht, so ist vor allem festzuhalten, dass sie ziemlich unsinnig und ohne wirkliche Ergebnisse sind. Übrigens genauso wie die Rasterfahndung, die inzwischen nicht mehr stattfindet, aber in der Vergangenheit (unmittelbar nach dem 11. September) kaum verwertbare Ergebnisse hervorgebracht hatte1. Das wurde inzwischen nach einem Beschluss des Verfassungsgerichts2 eingestellt, allerdings war damals schon die Rasterfahndung sowieso schon abgeschlossen! Die Justiz kann es eben nicht immer richten. Sie hinkt der Exekutiven einfach zu sehr hinterher.
Und die Personenkontrollen vor Moscheen? Muslimen wird geraten, gegen die Praxis zum Einen eine Petition einzulegen (das geschieht angeblich derzeit) und ansonsten dagegen zu klagen. Die Klage wird wohl langwierig und kostspielig sein. Es ist zu erwarten, dass über einen längeren Zeitraum Muslime medial mit diesem eher negativ besetzten Thema in Verbindung gebracht werden. Eine bessere Möglichkeit wäre m.E., politisch aktiv zu werden und sowohl über die (Massen-)Erfragung der gespeicherten Daten über den Datenschutzbeauftragten, als auch über die Kontaktierung derzeitiger Oppositionsparteien für Gegenwind für den übereifrigen Innenminister zu sorgen.
- ein Fall, der mit der Rasterfahndung nichts zu tun hatte und einer, der sich als schlichte Denunziation aufgrund eines Familienstreits herausgestellt hatte wurden 2003 vom Innenminister genannt[↩]
- bin mir gerade nicht ganz sicher[↩]
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By Procul Harum, 9. November 2009 @ 18:35
Bei Gefahrenverdacht oder Anscheinsgefahr durch regelmäßigen Besuch der Stätte von Gefährdern wie verfassungsfeindlichen Imamen etc. kann es im Einzelfall durchaus verhältnismäßig sein, Kontrollen durchzuführen, das ist eine Abwägungsangelegenheit.
By Omar, 9. November 2009 @ 19:03
@Procul Harum: Das macht keinen Sinn, nicht nur, da kein Einzelfall vorliegt, sondern dieser Vorfall im großen Rahmen der “Moscheenkontrollen” in Niedersachsen zu sehen ist. Zweitens ist die verdachtsunabhängige Kontrolle ja nicht für den Schutz der Verfassung gedacht, sondern zur Gefahrenabwehr – wie gesagt: Auslöser war der 11. September. Es wäre auch komisch, wenn man bloss zu Verfassungsschutzzwecken öffentliche Kontrollen einführen müsste.
By Procul Harum, 9. November 2009 @ 20:46
Verfassungsschutz ist ja Teil der Gefahrenabwehr, der wesentlichste Teil sogar. Es gibt keine sensibleren Rechtsgüter in Deutschland als die des GG.
Und wenn das Verfassungsrecht betroffen ist, können polizeirechtliche Maßnahmen mitunter auch bei reiner Anscheinsgefahr rechtmäßig sein.
By gibgasachi, 9. November 2009 @ 21:30
Ich hab die Kontrollen mitbekommen, als ich gerade aus einer anderen Moschee kam.
Ich kann keinen positiven Nutzen der Kontrollen erkennen. Meine Reaktion war dtarke Abneigung gegenüber den die Kontrollen durchführenden Beamten. Obwohl ich nicht selbst kontrolliert wurde, habe ich bei mir selbst einen starken Vertrauensschwund zur deutschen Justiz bemerkt.
Diese Kontrollen beschädigen meiner Meinung nach die Integrationsbemühungen sehr stark.
Die kontrollierten Muslime fühlen doch eine größere Distanz zu den Behörden als ohne die Kontrollen. Damit dürfte sich sogar die Bereitschaft den Behörden verdächtiges Verhalten anderer mitzuteilen sinken. Ich schätze, dass die “Gefahrenlage” somit sogar verschlechtert wird.
By Procul Harum, 9. November 2009 @ 23:07
Man könnte meinen du findest Kontrollen schlimmer als Intoleranz oder Hass propagierende Indoktrination.
Wenn Leute nicht die Haltung besitzen, andre zu melden, die zum Kampf aufrufen oder ähnliches, dann sind die selbst schuld, nicht die Behörden.
By gibgasachi, 10. November 2009 @ 00:21
Wenn es um Moscheen ginge, die zum Hass aufrufen würde, wäre alles klar. Aber das ist nicht der Fall. Das sind “verdachtsunabhängige” Kontrollen, die wahllos an allen Moscheen statt finden.
Gegen begründete Kontrollen hat keiner was, aber diese Kontrollen sind ganz offiziell unbegründet.
By gibgasachi, 10. November 2009 @ 00:22
Als würde ich die SPD-Ausgänge blockieren lassen, weil die NPD Hass verbreitet…
By Omar, 10. November 2009 @ 00:41
Darf ich mich freiwillig zu diesem Selbstverständnis erklären? Ja, ich finde es dumm und schlimm, wenn Kontrollen aufgrund von angeblichem Verbreiten von Hass stattfinden. Ich denke, dass du das auch sein wirst. Hass wird regelmäßig am Stammtisch verbreitet. Sollte die Polizei Menschen kontrollieren und vorsorglich speichern, wer wann mit wem am Stammtisch sass und von ihm möglicherweise “indoktriniert” wurde? Hass wird am Arbeitsplatz verbreitet. Bei der Frequenz, mit der Politiker auf Wahlkampfveranstaltungen Hass gegen diverse Gruppen verbreiten, müsste man unbedingt alle diese Veranstaltungen vorsorglich kontrollieren und sich die Pässe der Besucher zeigen lassen.
Der Aufruf “zum Kampf” (wenn hier Gewalt gemeint ist) ist Straftatbestand und somit hat er nichts mit Verdachtsunabhängigkeit zu tun. Derjenige, der es tut, muss mit Grundrechtseinschränkungen rechnen! Im Übrigen rufen ja bekanntlich genügend Menschen “zum (bewaffneten) Kampf” ohne, dass das geahndet wird. Man denke nur an all diejenigen, die “Auslandseinsätze” (a.k.a. “Kriege”) gutheißen oder dazu anstacheln. Das ist offensichtlich legitime politische Meinung. UND: die wenigsten melden diese Hetze.
Also wieder: Mit deiner Logik müsste man alle öffentlichen Plätze (von privaten mal abgesehen) kontrollieren und die Menschen immer vorsorglich anhalten, um die Verbreitung von Hass zu unterbinden.
Ich hoffe, es wird klar, warum ich immer noch gegen die verdachtsunabhängigen Kontrollen bin.
By Procul Harum, 10. November 2009 @ 02:10
” Hass wird regelmäßig am Stammtisch verbreitet. ”
Jo, nur bestehen Stammtische im Zweifel aus ein paar frustrierten Mittvierzigern.
Ideologische Scharfmacher oder offene Hassprediger haben in den Moscheen ein ganz anderes Potential an jungen Menschen zur Verfügung, denen sie ihr intolerantes Weltbild einhämmern können.
Und dass vom radikalen Islamismus eine reale Gefahr ausgeht, dürfte sich auch schon bei dir rumgesprochen haben !?
Pakistan jedenfalls watet mittlerweile in einem Meer aus zerrisenen Leibern.
Und es gibt, wie gesagt, den Tatbestand der Anscheinsgefahr im Polizeirecht.
” Man denke nur an all diejenigen, die “Auslandseinsätze” (a.k.a. “Kriege”) gutheißen oder dazu anstacheln. ”
Ah ja gewiss. Krieg gegen barbarische Taliban-Verbrecher gutzuheißen ist im Prinzip auch dasselbe wie zum Dschihad gegen die “Ungläubigen” aufzurufen bzw. ihn gutzuheißen.
By gibgasachi, 10. November 2009 @ 10:54
@Procul Harum: Kollege es geht nicht um Kontrollen von Hasspredigern! Es geht darum, dass unbescholtenen Leuten die nichts! und zwar gar nichts! falsch gemacht haben wie Verbrecher behandelt werden.
In Deinem Weltbild gibt es wohl so etwas wie einen freidlichen Muslim nicht. Aber ich muss Dir sagen, dass Dein Weltbild völlig an der Realität vorbei geht!
By gibgasachi, 10. November 2009 @ 10:55
Wenn Du mir nachweisen kannst, dass in der Moschee zum bewaffneten Kampf aufgerufen wurde, habe ich nichts gegen die Kontrolle. Wenn das nicht nachzuweisen ist, war das reine unnötige Schikane!
By Procul Harum, 10. November 2009 @ 11:09
Irgendein Instrumentarium müssen die Behörden ja haben. Es reicht schon dass da ein paar Gefährder zum Beten kommen, man muss auf dem neuesten Stand bleiben.
Solche Leute aus dem Verkehr zu ziehen ist auch im Interesse der Muslime, auch wenn einige wohl die Feinde woanders sehen, was wiederum Ergebnis von Indoktrination sein kann.
By gibgasachi, 10. November 2009 @ 11:14
Dir ist nicht mehr zu helfen oder?
Es geht nicht um eine “Gefährder-Moschee” und die Indoktrination ginge in diesem Falle wohl vom Staat aus…
By Omar, 10. November 2009 @ 11:36
@Procul Harum: “Irgendein Instrumentarium müssen die Behörden ja haben.”
Wogegen soll denn das Instrument sein? Bislang beweisen die Kontrollen lediglich, dass es nichts wirklich wichtiges zu kontrollieren gibt. Die paar Verkehrssünder hätte man wahrhscheinlich auch wieanders bekommen können. Fragt sich natürlich auch, ob man nicht mehr solcher super-gefährlichen Menschen gefasst hätte, wenn man vor der Kirche kontrolliert hätte..
“Solche Leute aus dem Verkehr zu ziehen ist auch im Interesse der Muslime, auch wenn einige wohl die Feinde woanders sehen, was wiederum Ergebnis von Indoktrination sein kann.”
Achso, entweder sind die Muslime dankbar dafür, dass sie kontrolliert, überprüft, abgehört und überwacht werden oder sie sind wohl indoktriniert und möglicherweise dadurch gefährlich und sollten gerade deshalb kontrolliert, überprüft, abgehört und überwacht werden. Diese Logik ist ja so bestechend. Könnte glatt von unserem Innenminister kommen – oh warte! Von ihm kommt sie ja auch.
By Procul Harum, 10. November 2009 @ 12:08
Gefährder-Moschee meinte ich auch nicht. Gefährder-Besucher vielmehr. Man kann natürlich auch einfach abwarten und sehen was passiert, klar.
By gibgasachi, 10. November 2009 @ 12:14
Gefährder Besucher…
Die gibts auch bei der Sparkasse…
By Procul Harum, 10. November 2009 @ 14:47
Also dein Problem ist der vielbeschworene “Generalverdacht”, wenn ich das recht verstanden habe !? Was ließe sich denn besser machen ?
Beschweren über Gefahrenabwehrmaßnahmen ist eine Sache. Was fällt dir zur Gefahr und ihrer Bekämpfung ein ?
By Omar, 10. November 2009 @ 15:41
1. Aus guten Gründen wird der Begriff “Gefährder” benutzt, da er rechtlich keine wirkliche Definition hat: [1 und etwa im sehr empfehlenswerten Buch von Heribert Prantl "Der Terrorist als Gesetzgeber. Wie man mit Angst Politik macht].
2. Der Generalverdacht ist nur ein Problem. Aber ich hatte ja eingeworfen, dass mit den vorliegenden und zu beanstandenden Methoden keine Gefahrenabwehr vollzogen wird, wie man an den Ergebnissen der Praktiken sehen kann (etwa der Moscheekontrollen oder der Rasterfahndung). Die normale Polizeiarbeit wird dadurch ja nicht beeinträchtigt. Ich möchte aber nicht in einem Polizeistaat leben, in dem eine Sicherheit vorgegaukelt wird, die es so nie geben kann, und im Gegenzug jegliche Bewegungsfreiheit durch Kontrollen und Überwachung eingeschränkt werden. Du etwa?
By Procul Harum, 10. November 2009 @ 16:02
Prantl OMG…
Die übertriebene Angst vor dem “Überwachungsstaat” ist bisweilen genauso Panikmache wie die vor dem Terror, es stehen nur jeweils andere Interessengruppen dahinter. V.a mutet es schon witzig an, wenn Linksparteisympathisanten vor staatlicher Überwachung den Zeigefinger schwenken.
Gefährder könnte bspw. einer sein, der sich mit Abdul A. trifft und sich darüber freut, wie toll es wäre, wenn alle Gläubigen auf die Kuffar spuckten, da jene dann “hinweggespült würden in einer Welle aus Spucke”. Da kann von einem militanten, menschenverachtenden Weltbild zumindest ausgegangen werden.
Soll man jetzt warten und garnichts tun ? Nochmal, was könnte man besser machen ?
By gibgasachi, 10. November 2009 @ 16:16
Sicherheitstechnisch wird das eh mehr Nachteile haben, als Vorteile. Viele werden sich gedemütigt fühlen und die Wahrscheinlichkeit Tips aus der Gemeinde zu bekommen, wenn sich jemand seltsam verhält sinkt.
By gibgasachi, 10. November 2009 @ 16:17
Procul sagt:
“Gefährder könnte bspw. einer sein, der sich mit Abdul A. trifft und sich darüber freut, wie toll es wäre, wenn alle Gläubigen auf die Kuffar spuckten, da jene dann “hinweggespült würden in einer Welle aus Spucke”. Da kann von einem militanten, menschenverachtenden Weltbild zumindest ausgegangen werden.”
Aha. Und wie sollen diese Kontrollen da irgendwas bringen?
By Procul Harum, 10. November 2009 @ 18:25
Wenn Leute sich weigern, menschenverachtende Demagogen oder schlimmeres aus ihren Reihen nicht zu melden, dann ist da, bei allem Misstrauen, etwas Fundamentales faul.
Klar gibt es sicher genug Muslime, die solche Typen verabscheuen.
Was mir aber Sorgen bereitet, ist eine grundsätzliche Einteilung in die Umma und die Gemeinschaft der Ungläubigen. Eine religiös-soziale Abgrenzung, die im Islam begründet ist.
Es ist ja nicht gerade so dass die Behörden überhäuft wurden mit Hinweisen engagierter Muslime, auch vor diesen Kontrollen.
Sozialer Druck aus der eigenen Gemeinde, sich nicht mit “denen da, den Ungläubigen” in Verbindung zu setzen, spielt da m.E. auch eine wesentliche Rolle. Und das hat durchaus nicht bloß mit verkehrtem Verhalten vonseiten des staates zu tun.
By Omar, 10. November 2009 @ 18:59
@Procul Harum: Du gehst ja immer schön davon aus, dass wir (damit meinst du offensichtlich ausschließlich die Muslime) von etwas Schlimmem erfahren und dir (bzw. den Behörden) nicht erzählen. Wo ist das aber der Fall?? Eine Anschlagsplanung ist bislang noch in keiner Moschee Deutschlands passiert. Sie geschieht wenn, dann kospirativ und zwar nicht unter “Muslimen”, sondern unter denjenigen, die einen Anschlag verüben möchten.
Das heißt, dass deine Aussage “Es ist ja nicht gerade so dass die Behörden überhäuft wurden mit Hinweisen engagierter Muslime, auch vor diesen Kontrollen” mitnichten darauf hindeutet, dass “Muslime” den Behörden ihr Wissen über Anschläge vorenthalten, sondern beweist nur die recht banale Weisheit, dass so ziemlich kein Muslim in Deutschland (dumme Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel) gewaltbereit oder von Gewaltplänen Ahnung hat.
Andersherum gefragt: wieviele Anschlagspläne von Bekannten hast du denn den Behörden bislang melden können? Wenn deine Bekanntschaft “normal” ist, dann wird die Zahl eher bei 0 liegen. Sollte man dich also kontrollieren und dir nachspionieren, um das Potenzial der nichtgemeldeten Anschläge genauer untersuchen zu können?
Ich verstehe nicht, wie du dazu kommst, so pauschal von einem sozialen Druck zu sprechen und damit eine ganze Bevölkerungsgruppe zu denunzieren, ja, ihr die Unschuld pauschal abzusprechen, und dabei so dreist Ahnungslosigkeit demonstrierst.
Aber langsam macht auch die Diskussion kein Spaß, da du nicht auf Argumente eingehst. Also nochmal und ich erwarte eine Antwort: Für einen Rechtsstaat ist es m.E. ein Problem, dass ein Handlungsbegriff (“Gefährder”), der als Grundlage für Rechtseingriffe der Exekutive genutzt wird, rechtssprachlich nicht definiert ist und somit vom politischen Willen des jeweiligen Akteurs bestimmt wird. Das ist nicht nur der Diskriminierung wegen problematisch, sondern vor allem auch, weil damit auch das Gleichgewicht zwischen Bürger und Staat zerstört wird. Die Warnung vor einem überbordenden Überwachungs- und Polizeistaat hat da durchaus ihre Berechtigung. Und wenn du schon “Prantl OMG” schreibst, hättest du ja gerne auch auf seine Argumente aus dem Buch (das du bestimmt schon gelesen hast, nehme ich mal positiv an) eingehen können – vor allem was die Tendenzen in den Polizeirechten angeht.
By Procul Harum, 10. November 2009 @ 19:37
Gefährder ist jemand, der noch nicht Störer ist, dessen Verhalten jedoch eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründet. So ließe sich das wohl am besten erklären.
Das sind ja nicht nur radikale Moslems, auch Neonazis und Linksextremisten fallen darunter.
Wenn die Exekutive nur bei Störungen oder konkreten Gefahrensituationen eingriffsbefugt wäre, könnten faktische Rechtsgutsverletzungen kaum noch verhindert werden.
“Prantl OMG” war dem Umstand geschuldet, dass ich ihn für einen Ideologen halte.
Du würdest es aber wohl nicht abstreiten dass es in islamischen Communities Druck gibt, umma-interne Angelegnheiten im Zweifel selbst zu klären. Ich meinte dies nicht pauschal, sondern dass diese Grundeinstellung mitunter subtil vorhanden ist und auf deren Boden ein Misstrauen ggü. den Ungläubigen auch hausgemacht ist.
By Omar, 10. November 2009 @ 23:20
“Gefährder ist jemand, der noch nicht Störer ist”
Danke für diese Definition eines rechtlich irrelevanten Begriffs mit einem Begriff, der noch weniger aussagt. Und an die “abstrakte Gefahr” haben wir uns ja auch inzwischen gewöhnt! Damit lässt sich so ziemlich alles begründen.. Z.B. “ich fühlte mich abstrakt von dir gefährdet und musste dich vorsorglich hauen!”.
“Du würdest es aber wohl nicht abstreiten dass es in islamischen Communities Druck gibt, umma-interne Angelegnheiten im Zweifel selbst zu klären.”
1. Anschlagspläne sind keine “umma-internen Angelegenheiten”.
2. Wie stellst du dir das eigentlich vor? Da sitzt man also in der Moschee und hört links das Vorhaben, einen Anschlag vorzubereiten, rechts wird der nächste Krieg vorbereitet und weiter vorne erklärt noch jemand, wie man “Ungläubige” am besten zu töten hat, dann wird man auf dem Weg ins Freie daran erinnert, dass man ja bloß nichts darüber erzählen sollte??
3. Darf ich dir deinen höchst lustigen Satz mal vorspielen: “Ich meinte dies nicht pauschal, sondern dass diese Grundeinstellung mitunter subtil vorhanden ist” Also ein nicht pauschal gemeinter aber als “Grundeinstellung” (also recht generell) verstandener und dabei subtil abstrahierter Druck, der unter Muslimen herrscht?
Du nennst dann noch Prantl einen Ideologen – weil er nicht deine Ideologie vertritt?
By Procul Harum, 11. November 2009 @ 00:46
Mensch Omar, Störer ist der zentrale Begriff des Polizeirechts, der Verantwortliche für die Rechtsgutsverletzung. Ein bisschen juristische Gundkenntnisse musst du schon mitbringen. Und abstrakte Gefahr ist ebenso ein festes Tatbestandsmerkmal, das zu Eingriffsverwaltungsakten ermächtigen kann.
Bei dem Thema Islam gibt es tatsächlich ungewöhnlich viele Ideologen. Von Sigrid Hunke bis Geert Wilders polarisiert dieses Thema quer durch die Bank.
Ich würde mir in der Tat anmaßen zu behaupten, das objektiv zu betrachten.
Es ist eine monotheistische Religion, die allerdings stark in das politische und soziale Leben der Gläubigen eingreift, viel stärker noch als die anderen beiden.
Der Islam ist als Religion, Staats- und Gesellschaftsordnung aus der Taufe gehoben worden und das kann zu großen Konflikten führen, wenn seine Anhänger in einen Kulturkreis emigriereren, der sich ganz anders entwickelt hat. Genau das erleben wir jetzt. Was anderes habe ich nie behauptet.
By gibgasachi, 11. November 2009 @ 11:03
Durch Deine Aussagen oben hast Du allerdings schon gezeigt, dass Du offensichtlich nicht so besonders objektiv bist in Deiner Bewertung…
By Insider, 11. November 2009 @ 15:20
das nds. sicherheits- und ordnungsgesetz dient der polizei asl ermächtigungsgrundlage für solche und andere kontrollmaßnahmen. niedersachsen hat jedoch ein problem, denn das nds. sog verstößt seit jahren bereits gegen das sog. zitiergebot des art. 19 abs. 1 grundgesetz, wonach alle einfachgesetzlich einzuschränkenden grundrechte namentlich unter angabe des artikels im gesetz genannt ( zitiert ) werden müssen. der artikel 14 abs. 1 gg wird jedoch nicht zitiert und daher ist das nds. sog ungültig. leider sind die bürger der bundesrepublik deutschland seit 60 jahren noch nicht soweit gekommen, sich mit dem eigenen grundgesetz inhaltlich so zu befassen, dass sie a) wissen was drinsteht und b) wie es anzuwenden ist.
vielleicht liest es hier ja jemand mal nach und macht sich kundig, aber erst lesen, die quellen studieren und dann vielleicht einen juristen fragen, denn die deutschen juristen werden seit 60 jahren systematisch am grundgesetz vorbei ausgebildet. dabei ist das gg die ranghöchste rechtsnorm der brd und gleichzeitig bilden die grundrechte die abwehrrechte des bürgers gegen den staat und seine institutionen. wer mehr zum thema wissen möchte, schaut z.b. auf die seite der bürgerinitiative für verfassungsschutz, bei goole eingeben und schon gefunden.
By Procul Harum, 11. November 2009 @ 16:11
Ein kontrollierter Moscheegänger wird in seiner Eigentumsfreiheit beschränkt ?
Das hier in Frage stehende Grundrecht ist wohl doch eher das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.
Können eigentumsbeschränkende Maßnahmen sich auf dieses Gesetz stützen ?
By Insider, 11. November 2009 @ 17:17
ein gesetz wie das nds. sog regelt keinen konkreten einfall, sondern dienst der polizei als gesamtermächtigungsgrundlage im einzelfall. daher muss ein solches gesetz vollständig den grundgesetzlichen vorschriften genügen, ansonsten ist das gesetz ungültig, weil nicht nach den vorschriften des grundgesetzes zustande gekommen. das polizeigesetz baden-württemberg z.b. zitiert im § 4 sämtliche mit hilfe des gesetzes einschränkbaren grundrechte, so auch den art. 14 abs. 1 gg. die polizeigesetze erlauben nämlich auch der polizei die sicherstellung, beschlagnahme und verwertung von eigentum im konkreten einzelfall. dieses gestattet auch das nds. sog.
das artkel 2.1 gg nicht zitiert wird und als nicht zitierpflichtig angesehen wird, ist sehr umstritten, denn art. 19 abs. 1 gg sagt klar und unmissverständlich “muss”. und beim wort “muss” hat der gesetzgeber keinen ermessensspielraum, er muss sich an den wortlaut, an die vorschrift des art. 19 abs. 1 gg zwingend halten. gesetze die nicht oder unvollständigen zitieren, sind ungültig, sie entfallten keine rechtskraft, alle verwaltungsakte, die auf ungültigen gesetzen basieren sind nichtig. das bverfg darf nur die nichtigkeit eines solchen gesetzes deklaratorisch feststellen, da gibt es keinen entscheidungsspielraum, auch nicht für das bverfg.
By Procul Harum, 11. November 2009 @ 19:17
” das bverfg darf nur die nichtigkeit eines solchen gesetzes deklaratorisch feststellen, da gibt es keinen entscheidungsspielraum, auch nicht für das bverfg. ”
Klar, sonst würde ja die Gewaltenteilung durchbrochen. Aber dann verstehe ich nicht ganz, was gegen rechts- bzw. verfassungswidrige Gesetze überhaupt unternommen werden kann !? Normkontrollverfahren ?
By Insider, 11. November 2009 @ 20:28
der bürger kann kein normenkontrollverfahren selbst anstrengen wenn das gesetz schon älter als ein jahr ist, mal in kurzform dargestellt. der bürger kann aber immer, wenn er aufgrund eines ungültigen und / oder verfassungswidrigen gesetzes in seinen grundrechten dann unzulässig verletzt wurde, gleichzeitig das gesetz angreifen. landläufig wird dann das wort “verfassungsbeschwerde” in den mund genommen. doch da ist vorsicht geboten, denn als das grundgesetz 1948 / 49 durch den parlamentarischen rat beraten und auf den weg gebracht wurde, sollten nie wieder auf deutschem boden zustände herrschen wie in der weimarer republik geschweige denn im dritten reich, denn die nazis hatten alle ihre barbareien in gesetze gegossen gehabt und damit die verfassung ausgehebelt.
Das gg hat daher auch eine ganz andere funktion als eine verfassung, es ist das erste gesetz in deutschland und bindet die drei gewalten an die grundrechte als unmittelbar geltendes recht ( art. 1.3 gg ). Es schreibt zwingend vor, wie gesetze gemacht werden müssen, z.b. im art. 19.1 gg das sog. zitiergebot.
der parl. rat hat dann eine geniale vorschrift mit dem art. 19 abs. 4 gg geschaffen, man nennt sie auch die königin der vorschriften, denn es ist das vorbehaltlose freiheitsgrundrecht für alle bürger, rechtlich gegen alle sie verletzenden verwaltungsakte gerichtlich vorgehen zu können. diese vorschrift war aber denen, die vom ersten tag an das gg bekämpft haben, ein dorn im auge. es waren zu viele nazis übrig geblieben, die bis in die 80ziger jahre noch das system geprägt haben.
1956 hat man denn ohne grundgesetzliche legitimation das sog. annahmeverfahren für verfassungsbeschwerden in die §§ 93a bis 93d in das bverfgg geschrieben, einfachgesetzlich. 1969 wurde dann trotz kollision mit dem art. 19 abs. 4 gg im Art. 94 abs. 2 gg das annahmeverfahren für verfasusngsbeschwerden durch das bverfg nachträglich grundgesetzlich scheinlegitimiert. damit hat man den vollständigen rechtsschutz des art. 19.4 gg ausgehebelt, denn gleichzeitig hat man es unterlassen, den ordentlichen rechtsweg in besonders zugewiesenen öffentlich-rechtlichen streitigkeiten von nur verfassungsrechtlicher bedeutung mit organisationsgesetzen und ausführungsgesetzen zu statuieren. damit läuft der sog. justizgewährleistungsanspruch faktisch ins leere. aber dagegen gibt es einen rechtszug.
der durch ein ugültiges gesetz verletzte bürger geht zum amtsgericht und erhebt klage gemäß artikel 19.4 gg und stellt den antrag, dass das ag den agressor, z.b. die polizeibehörde verurteilt, die ungültigen verwaltungsakte ersatzlos aufzuheben, da jedoch das ag die ungültigkeit des nds. sog wegen dessen verstoßes gegen das zitierbeot gemäß art. 19 abs. 1 gg nicht konstitutiv feststellen darf, dieses nur das bverfg deklaratorisch darf, hat das ag das ungültige nds. sog dem bverfg vorzulegen um dann nach der deklaratorischen nichtigkeitserklärung des nds. sog, die polizeibehörde antragsgemäß zu verurteilen.
details finden sich auf der seite bürgerinitiative für verfassungsschutz.