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	<title>Kommentare zu: Warten auf die Justiz: Flitterwocheneinsatz &#8211; zwei Jahre später</title>
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	<description>Das krümelige Weblog - live aus der Parallelgesellschaft ..</description>
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		<title>Von: Insider</title>
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		<dc:creator>Insider</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 11:15:17 +0000</pubDate>
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		<description>Der Einsatz der Polizei war einfachgesetzlich nicht gedeckt, denn das niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz ( Polizeigesetz ) entspricht nicht den grundgesetzlichen Gültigkeitsvorschriften eines in die Freiheitsgrundrechte des Bürgers eingreifen dürfenden Gesetzes. Alle Gesetze, die Grundrechtseinschränkungen zulassen, müssen der grundgesetzlichen Gültigkeitsvorschrift des Artikels 19 Abs. 1 GG vollständig genügen. Gesetze, die das nicht tun, sind ungültig. Im nds. SOG werden zwar einige Grundrechte gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG zitiert und zwar im § 10, aber es fehlt der Artikel 14 Abs. 1 GG ( Recht auf Eigentum ), denn im nds. SOG ist es zugelassen, dass die Polizei Eigentum sicherstellen, beschlagnahmen und verwerten darf. Das alles sind Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht gemäß Artikel 14.1 GG. Wer es nachlesen will, dass z.B. das Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg das Grundrecht gemäß Artikel 14.1 GG gemäß Artikel 19.1 GG zitiert, der schaut dort in den § 4 PolG B-W im Internet.

Verwaltungsakte, die aufgrund eines ungültigen Gesetzes getätigt worden sind, sind nichtig. Die Tätigen sind zur Verantwortung zu ziehen. Nicht ohne Grund eiern hier Polizei und Gerichte 2 Jahre herum, es soll vertuscht werden, was da ohne gültiges Gesetz passiert ist. Details zum Thema &quot;Zitiergebot, Gültigkeitsvorschriften&quot; finden sich auf der Seite der Bürgerinitiative für Verfasusngsschutz. Einfach bei google eingeben und lesen, lesen, lesen... Sich mit em Inhalt des deutschen Grundgesetzes zu befassen, ist sicherlich ebenso spannend, wie in der Bibel oder im Koran lesen.

Der deutsche Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Gerichte sind seit dem 23.05.1949 gemäß Artikel 1.3 GG an die Grundrechte als sie unmittelbar geltendes Recht gebunden. Grundrechtsverletzungen sind gemäß Art. 1.2 GG ausdrücklich verboten. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen. BverfGE 7, 198 - Lüth - , einfach mal wieder bei google nachschauen. Entscheidungen des BverfG binden alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Einsatz der Polizei war einfachgesetzlich nicht gedeckt, denn das niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz ( Polizeigesetz ) entspricht nicht den grundgesetzlichen Gültigkeitsvorschriften eines in die Freiheitsgrundrechte des Bürgers eingreifen dürfenden Gesetzes. Alle Gesetze, die Grundrechtseinschränkungen zulassen, müssen der grundgesetzlichen Gültigkeitsvorschrift des Artikels 19 Abs. 1 GG vollständig genügen. Gesetze, die das nicht tun, sind ungültig. Im nds. SOG werden zwar einige Grundrechte gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG zitiert und zwar im § 10, aber es fehlt der Artikel 14 Abs. 1 GG ( Recht auf Eigentum ), denn im nds. SOG ist es zugelassen, dass die Polizei Eigentum sicherstellen, beschlagnahmen und verwerten darf. Das alles sind Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht gemäß Artikel 14.1 GG. Wer es nachlesen will, dass z.B. das Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg das Grundrecht gemäß Artikel 14.1 GG gemäß Artikel 19.1 GG zitiert, der schaut dort in den § 4 PolG B-W im Internet.</p>
<p>Verwaltungsakte, die aufgrund eines ungültigen Gesetzes getätigt worden sind, sind nichtig. Die Tätigen sind zur Verantwortung zu ziehen. Nicht ohne Grund eiern hier Polizei und Gerichte 2 Jahre herum, es soll vertuscht werden, was da ohne gültiges Gesetz passiert ist. Details zum Thema &#8220;Zitiergebot, Gültigkeitsvorschriften&#8221; finden sich auf der Seite der Bürgerinitiative für Verfasusngsschutz. Einfach bei google eingeben und lesen, lesen, lesen&#8230; Sich mit em Inhalt des deutschen Grundgesetzes zu befassen, ist sicherlich ebenso spannend, wie in der Bibel oder im Koran lesen.</p>
<p>Der deutsche Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Gerichte sind seit dem 23.05.1949 gemäß Artikel 1.3 GG an die Grundrechte als sie unmittelbar geltendes Recht gebunden. Grundrechtsverletzungen sind gemäß Art. 1.2 GG ausdrücklich verboten. Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen. BverfGE 7, 198 &#8211; Lüth &#8211; , einfach mal wieder bei google nachschauen. Entscheidungen des BverfG binden alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG.</p>
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		<title>Von: gibgasachi</title>
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		<dc:creator>gibgasachi</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2009 11:23:31 +0000</pubDate>
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		<description>Viel Erfolg weiterhin. Irgendwann muss sich ja mal irgendwer der Sache annehmen. Ich schätze mal, keiner da will sich in die Brennnesseln setzen. Entweder die entscheiden unfair gegen euch oder man muss gegen die Polizei entscheiden. Beides ist für einen Richter bestimmt nicht ungefährlich.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Viel Erfolg weiterhin. Irgendwann muss sich ja mal irgendwer der Sache annehmen. Ich schätze mal, keiner da will sich in die Brennnesseln setzen. Entweder die entscheiden unfair gegen euch oder man muss gegen die Polizei entscheiden. Beides ist für einen Richter bestimmt nicht ungefährlich.</p>
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		<title>Von: Melantrys</title>
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		<dc:creator>Melantrys</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Oct 2009 07:38:28 +0000</pubDate>
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		<description>Oh, Mann....

Aber danke fürs Update.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Oh, Mann&#8230;.</p>
<p>Aber danke fürs Update.</p>
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		<title>Von: Annett</title>
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		<dc:creator>Annett</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Oct 2009 19:19:56 +0000</pubDate>
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		<description>.... da will euch wohl jemand weichkochen!
was sind schon zwei jahre, vielleicht klappts ja als geschenk zur silbernen....
grüße ans rechtssystem!
annett</description>
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was sind schon zwei jahre, vielleicht klappts ja als geschenk zur silbernen&#8230;.<br />
grüße ans rechtssystem!<br />
annett</p>
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