Schünemann ist enttäuscht
Mittwoch, 27. Juli 2005, 12:38
Die Präventive Telefonüberwachung, die vom niedersächsischen Landtag Ende 2003 beschlossen wurde, wurde nun vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben [1,2]. Uwe Schünemann - der niedersächsische Inneminister - zeigte sich enttäuscht, aber er will auch gleichzeitig scheinbar die Regelung des Bundesverfassungsgerichts nicht wahrhaben:
“Die präventive Telekommunikationsüberwachung wird durch die Entscheidung zwar nicht vollständig ausgeschlossen. Für die Polizei wird aber der Einsatz dieser Ermittlungsmethode erschwert, die in den Zeiten der modernen Massenkommunikation immer wichtiger wird.” [3]
Das ist insofern fraglich, da doch das Bundesverfassungsgericht klar aussagt, dass das Gesetz nichtig ist:
Die Regelungen des § 33a Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Niedersächsischen
Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG), die die
Polizei zur Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Verhütung und
der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten ermächtigen, sind wegen
Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) nichtig. [4]
Übrigens: wieder Sympathiepunkte für den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar, der sich vor dem Urteil bereits dem Kläger - einem oldenburger Richter - angeschlossen hatte.
Omar
[1] Urteil zum niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Category: Datenschutz Tags: Datenschutz, Lauschangriff, telefonueberwachung
[2] Verfassungsgericht erklärt präventive Telefonüberwachung für nichtig
[3] Vorbeugende Telefonüberwachung nur in sehr engen Grenzen
[4] Regelungen des Niedersächsischen Polizeigesetzes zur vorbeugenden Telefonüberwachung nichtig
[5] Peter Schaar bekommt Rückendeckung
[6]
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