Weniger sinnlose Datensammlung

Kurze Notiz: Das Amtsgericht Darmstadt hat T-Online verboten, dynamische IP-Adresse ihrer Kunden samt Zeitangabe pauschal zu speichern [1]. Der Kläger wurde früher verklagt, da er im Forum von telepolis den “Mördern vom 11.9.2001″ gratuliert haben soll [2]. Dass seine Worte sarkastischer Natur waren, sollte jedem klar geworden sein, der den Hinweis “Wer Sarkasmus findet, der/die möge ihn bitte weiterverwenden.” am Ende des Beitrags gelesen hat.
Als ihm vorgelegt wurde, wie überhaupt von seiner Online-Identität auf seine wahre Identität geschlossen wurde, nämlich mit Hilfe der aufgezeichneten Internetverbindung bei T-Online (und natürlich nach dem Freispruch), hat er das Unternehmen verklagt.

Immerhin, ein kleiner Teil an sinnlosen Daten, die sonst darauf gewartet hätten, missbraucht zu werden.

Omar
[1] Gericht: Speicherung von IP-Adressen bei T-Online rechtswidrig
[2] Forumsteilnehmer muss sich vor Gericht verantworten

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