Nocheinmal: Deutsche Sprache ins Grundgesetz?

Seit dem 1. August 2002 ist der Schutz der Tiere an prominenter Stelle im Grundgesetz festgehalten. In Art. 20a steht nun:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Meines Wissens war die Eintragung relativ ruhig und ohne große Diskussion verlaufen. Aber vor allem gab es danach nur wenig öffentliche Diskussion zu Tierrechten1. Vor allem muss man sich fragen, inwieweit diese Eintragung ins Grundgesetz Tieren wie Bruno dem Bär geholfen haben. Als es darum ging die Vormachtstellung des Menschen zu schützen hat sich keiner mehr Gedanken gemacht, ob Tiere annähernd ähnliche Rechte genießen sollten wie Menschen.

Nun ist die deutsche Sprache als solche nicht unnütz und hat so einigen Menschen dazu verholfen, sich auszudrücken. Das trifft bei weitem nicht auf jeden Einzelnen, der Deutsch spricht, aber als Kommunikationsmittel (und als nichts anderes stellt es zunächst einmal dar) taugt es offensichtlich doch schon einiges. Ich persönlich möchte diese Sprache nicht missen. In diesem Sinne halte ich die Förderung des Umgangs mit der Sprache für sinnvoll.

Allerdings ist anhand des Beispiels der Tierrechte leicht zu erkennen, dass die Eintragung ins Grundgesetz kein vernünftiges Mittel ist, um dieses Ziel zu erreichen. Leider scheinen Befürworter einer solchen Eintragung – wie der Verein Deutsche Sprache – keinen darüber hinaus gehenden Plan zu haben, um der deutschen Sprache der Bevölkerung auf die Sprünge zu helfen.

Ich behaupte, dass diese Menschen das Problem nicht erfasst haben. Die Korrelation zwischen schlechter deutscher Sprache und allgemein schlechtem Bildungsstand darf meines Erachtens nicht unberücksichtigt bleiben. Man erweist der deutschen Sprache einen Bärendienst, wenn man sie aus kulturellen Gründen zu schützen versucht. Das Argument zieht auch nicht mal, denn zu unserer Kultur gehört tatsächlich nicht das Hochdeutsch, das sich die Verfechter so ideell vorstellen, sondern eben die Mischung aus grammatikalisch neu zu definierendem Deutsch der Straßen und inhaltlich verfälschten Fremdwörtern. Ist das wert, geschützt zu werden, und wenn nicht, warum nicht?

Warum können die Gründe zur besonderen Nennung eines Sachverhalts im Grundgesetz nicht wasserfester sein?

Ernsthaft gefährlich wird es, wenn quasi von einem Zwang zur Nutzung der deutschen Sprache die Rede ist. Ob das auf Schulhöfen der Fall ist oder – wie hier angeschnitten – in geschäftlicher Kommunikation spielt dabei keine Rolle. Eine Sprache beibringen funktioniert nicht unbedingt besser, indem man sie einem Menschen aufzwingt. Im geschäftlichen Bereich ist ein solcher Zwang zudem eine zusätzliche bürokratische Belastung, die es möglichst zu vermeiden gilt, damit sich Unternehmen (und Universitäten erst) nicht noch mehr in Verwaltungsangelegenheiten verlieren und dabei die tatsächliche Wert schöpfende Arbeit auf der Strecke bleibt.

Zum Ende noch zwei Filme zum Deutschunterricht. Das Original:

Deutsch für Nazis [via]:

  1. mal abgesehen von dem Schächtverbot[]

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Comments

  • By microgod, 3. Dezember 2008 @ 07:08

    Mir scheint, unsere gelangweilten Verfassungsschützer bekommen bald ordentlich zu tun. Grundschullehrer könnten die Deutschnoten ihrer Schüler (bei Verdacht) an den Verfassungsschutz weiterleiten, schädliche Neigungen dadurch frühzeitig erkannt und aberzogen werden. Zersetzende ausländische Sprachen wie das feige Englisch sind abzuwehren und zurückzuschlagen.

  • By Melantrys, 7. Dezember 2008 @ 17:11

    *aufgeregt auf-und-ab-spring und auf voranstehenden Kommentar zeig*

    Nicht Deutsch, nicht Deutsch!!!!!!!

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