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	<title>Kommentare zu: Uwe Schünemann zu verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen</title>
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	<description>Das krümelige Weblog - live aus der Parallelgesellschaft ..</description>
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		<title>Von: Insider</title>
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		<dc:creator>Insider</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 05:30:05 +0000</pubDate>
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		<description>Das Land Niedersachsen hat ein Problem, denn es wurde im Rahmen von Gesetzesüberprüfungen auf ihre Gültigkeit festgestellt, dass das nds. Sicherheits- und Ordnungsgesetz gegen die zwingende grundgesetzlich normierte Gültigkeitsvorschrift des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt. Der parl. Rat hat bei der Ausgestaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1948 / 49 dem einfachen Gesetzgeber zwingend mittels des Art. 19 Abs. 1 GG vorgeschrieben, was ein einfaches Gesetz, wenn es Freiheitsgrundrechte einschränken soll, für einen diesbezüglichen Inhalt aufzuweisen hat, es muss nämlich das einschränkbare Grundrecht namentlich unter Angabe des Artikels ( z.B. Freiheit der Person, Art. 2.2 GG ) nennen. Wird diese sog. Zitierpflicht versäumt, ist das Gesetz mit dem Tage seines Inkrafttretens ungültig. Der Art. 19 Abs. 1 GG soll eine Fessel des Gesetzgebers bilden, die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten damit die Absicht verbunden, es dem einfachen Gesetzgeber so gut wie unmöglich zu machen, wieder wie in der Weimermarer Zeit und besonders im Dritten Reich, die Grundrechte der Bevölkerung systematisch auszuhebeln.

Das Nds. SOG zitiert im § 10 nur unvollständig, denn es wird auch das Grundrecht auf Eigentum ( Art. 14.1 GG ) eingeschränkt, die Polizei darf laut SOG Eigentum sicherstellen, beschlagnahmen und verwerten. Das stellt einen Eingriff in Art. 14.1 GG dar.

Gesetze, die nicht oder unvollständig dem zwingenden Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 GG nachkommen, sind mit dem Tage ihres Inkrafttretens ungültig, alle auf solchen Gesetzen basierenden Verwaltungsakte sind nichtig!!!

Die Bevölkerung tut gut daran, sich mit dem Inhalt des Grundgesetzes unbedingt vertraut zu machen, denn es haben nach 1949, dem Inkraftttreten des Grundgesetzes, scheinbar reaktionäre Kräfte weitergemacht und systematisch die grundgesetzlichen Sicherungseinrichtungen gegen Willkür und Diktatur sugsessive außer kraft gesetzt. 

Erst kürzlich hat die Bürgerinitiative für Verfassungsschutz einen Statusreport Schulgesetze herausgegeben. Darin wurden alle 16 deutschen Schulgesetze auf den Prüfstand &quot;Zitiergebot&quot; gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG gestellt. Alle 16 Gesetze entsprechen nicht der grundgesetzlich zwingend vorgeschriebenen Gültigkeitsvorschrift des Art. 19 Abs. 1 GG, der da lautet:

&quot;Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.&quot;

In Deutschland herrscht nicht nur Schulpflicht, sondern auch Schulzwang, so dass Schüler ggf. mit Gewalt aus der Wohnung geholt und zwangsweise der Schule zugeführt werden können, außerdem sind Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken ggf. für 6 Monate hinter Gitter zu bringen. Das sind alles zitierpflichtige Grundrechtseinschränkungen.

Das Schulgesetz des Landes Niedersachsen zitiert übrigens gar nicht, trotz der massiven Grundrechtseinschränkungen.

Details finden sich auf der Seite der Bügerinitiative für Verfassungsschutz. Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Gerichte, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes richten, handeln gemäß § 81 StGB i.V.m. § 92 StGB staatsfeindlich, die handelnden Personen sind lebenslänglich hinter Gitter zu setzen, so lautet die Strafandrohung. In minderschweren Fällen lautet die Strafandrohung immerhin noch 10 Jahre Gefängnis.

Es gilt festzustellen, dass Deutschland noch lange nicht die Fesseln des Nationalsozialismus abgelegt hat, waren es doch mit dem Inkrafttreten des GG am 23.05.1949 die damaligen Täter, die es in die Hände bekamen und damit eine freiheitlich-demokratische Grundordnug zu schaffen. Bekanntlich macht Glaube auch blind, heute, 60 Jahre später, ist das Ergebnis in den vielen die Grundrechte der Bevölkrung grundgesetzwidrig einschränkenden einfachen Gesetzen abzulesen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Land Niedersachsen hat ein Problem, denn es wurde im Rahmen von Gesetzesüberprüfungen auf ihre Gültigkeit festgestellt, dass das nds. Sicherheits- und Ordnungsgesetz gegen die zwingende grundgesetzlich normierte Gültigkeitsvorschrift des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt. Der parl. Rat hat bei der Ausgestaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1948 / 49 dem einfachen Gesetzgeber zwingend mittels des Art. 19 Abs. 1 GG vorgeschrieben, was ein einfaches Gesetz, wenn es Freiheitsgrundrechte einschränken soll, für einen diesbezüglichen Inhalt aufzuweisen hat, es muss nämlich das einschränkbare Grundrecht namentlich unter Angabe des Artikels ( z.B. Freiheit der Person, Art. 2.2 GG ) nennen. Wird diese sog. Zitierpflicht versäumt, ist das Gesetz mit dem Tage seines Inkrafttretens ungültig. Der Art. 19 Abs. 1 GG soll eine Fessel des Gesetzgebers bilden, die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten damit die Absicht verbunden, es dem einfachen Gesetzgeber so gut wie unmöglich zu machen, wieder wie in der Weimermarer Zeit und besonders im Dritten Reich, die Grundrechte der Bevölkerung systematisch auszuhebeln.</p>
<p>Das Nds. SOG zitiert im § 10 nur unvollständig, denn es wird auch das Grundrecht auf Eigentum ( Art. 14.1 GG ) eingeschränkt, die Polizei darf laut SOG Eigentum sicherstellen, beschlagnahmen und verwerten. Das stellt einen Eingriff in Art. 14.1 GG dar.</p>
<p>Gesetze, die nicht oder unvollständig dem zwingenden Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 GG nachkommen, sind mit dem Tage ihres Inkrafttretens ungültig, alle auf solchen Gesetzen basierenden Verwaltungsakte sind nichtig!!!</p>
<p>Die Bevölkerung tut gut daran, sich mit dem Inhalt des Grundgesetzes unbedingt vertraut zu machen, denn es haben nach 1949, dem Inkraftttreten des Grundgesetzes, scheinbar reaktionäre Kräfte weitergemacht und systematisch die grundgesetzlichen Sicherungseinrichtungen gegen Willkür und Diktatur sugsessive außer kraft gesetzt. </p>
<p>Erst kürzlich hat die Bürgerinitiative für Verfassungsschutz einen Statusreport Schulgesetze herausgegeben. Darin wurden alle 16 deutschen Schulgesetze auf den Prüfstand &#8220;Zitiergebot&#8221; gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG gestellt. Alle 16 Gesetze entsprechen nicht der grundgesetzlich zwingend vorgeschriebenen Gültigkeitsvorschrift des Art. 19 Abs. 1 GG, der da lautet:</p>
<p>&#8220;Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.&#8221;</p>
<p>In Deutschland herrscht nicht nur Schulpflicht, sondern auch Schulzwang, so dass Schüler ggf. mit Gewalt aus der Wohnung geholt und zwangsweise der Schule zugeführt werden können, außerdem sind Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken ggf. für 6 Monate hinter Gitter zu bringen. Das sind alles zitierpflichtige Grundrechtseinschränkungen.</p>
<p>Das Schulgesetz des Landes Niedersachsen zitiert übrigens gar nicht, trotz der massiven Grundrechtseinschränkungen.</p>
<p>Details finden sich auf der Seite der Bügerinitiative für Verfassungsschutz. Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Gerichte, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes richten, handeln gemäß § 81 StGB i.V.m. § 92 StGB staatsfeindlich, die handelnden Personen sind lebenslänglich hinter Gitter zu setzen, so lautet die Strafandrohung. In minderschweren Fällen lautet die Strafandrohung immerhin noch 10 Jahre Gefängnis.</p>
<p>Es gilt festzustellen, dass Deutschland noch lange nicht die Fesseln des Nationalsozialismus abgelegt hat, waren es doch mit dem Inkrafttreten des GG am 23.05.1949 die damaligen Täter, die es in die Hände bekamen und damit eine freiheitlich-demokratische Grundordnug zu schaffen. Bekanntlich macht Glaube auch blind, heute, 60 Jahre später, ist das Ergebnis in den vielen die Grundrechte der Bevölkrung grundgesetzwidrig einschränkenden einfachen Gesetzen abzulesen.</p>
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		<title>Von: Too Much Cookies Network &#187; NDR: Moscheekontrollen in Niedersachsen (Audio)</title>
		<link>http://www.toomuchcookies.net/archives/1399/uwe-schunemann-zu-verdachtsunabhangigen-kontrollen-vor-moscheen.htm/comment-page-1#comment-35275</link>
		<dc:creator>Too Much Cookies Network &#187; NDR: Moscheekontrollen in Niedersachsen (Audio)</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 13:39:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.toomuchcookies.net/?p=1399#comment-35275</guid>
		<description>[...] Uwe Schünemann zu verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Uwe Schünemann zu verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen [...]</p>
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