Uwe Schünemann zu verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen

Gerade eben habe ich diesen Artikel zu verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen1 auf islaminhannover.de komplettiert. Dabei hatte ich mich gefragt, wie frech Schünemann daherkommt und wie er so einfach eine derart offensichtlich diskriminierende Vorgehensweise wie die gezielte “verdachtsunabhängige Kontrolle” rechtfertigen kann.

Interessant finde ich dabei, dass er auf die Frage, wie viele Kontrollen in den vergangen Jahren stattfanden, nur die Anzahl der landesweiten Kontrollen nennt ohne die Anzahl der betroffenen muslimischen Vereine zu nennen. Fünf Kontrollen pro Jahr hört sich nämlich nach nicht sehr viel an und für eine so gefährliche Gruppe wie die Muslime ist es eine “angemessene Anzahl” von Schikanen. Zieht man dann die Zahl der Moscheen, um die herum diese teils mehrstufigen Kontrollstellen aufgestellt wurden mit ein, dann sieht es bestimmt ganz anders aus. Ich versuche derzeit die genaue Anzahl herauszubekommen, aber das dürfte ob der Unerreichbarkeit vieler muslimischer Vereinsvorstände nicht so schnell gehen.

Zahlenspiele

Ich gehe allerdings davon aus, dass an jedem Termin Besucher von etwa 40 bis 60 Moscheen in ganz Niedersachsen betroffen waren. Da die Kontrollen stets am Freitag vor oder nach dem Freitagsgebet stattfinden, muss man davon ausgehen, dass durchschnittlich 150 Menschen pro Moschee kontrolliert werden. Das ergibt eine Anzahl von etwa 7.000 Menschen, deren Personalien kontrolliert werden! Bei einer solchen Anzahl wird es schon interessant, wieviele Daten hieraus langfristig gespeichert wurden. Diese Frage möchte Schünemann allerdings gar nicht erst beantworten.

Auch stellt sich dann die Frage der Verhältnismäßigkeit bei Betrachten dieser Anzahl ganz anders, denn der Innenminister hat keine Auskunft darüber geben können, mit welchen konkreten Ergebnissen (also Sicherheitsgewinn) die Personenkontrollen aufwarten können. Er scheint nur abgedroschene Phrasen wiederholen zu können:

Die Kontrollmaßnahmen haben sich als Instrument zur Erkenntnisgewinnung im Bereich des islamistischen Extremismus/ Terrorismus bewährt. Sie haben eine nachweisbare Präventivwirkung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des Aufbaus radikaler islamistischer Gruppen.

Wie das genau zu verstehen ist, sagt er an keiner Stelle.

Sinnlosigkeit der Kontrollen

Der Vergleich mit einer älteren Anfrage zur Terrorismusbekämpfung in Niedersachsen aus dem Jahr 2003 ist hier hilfreich: Der Abgeordnete Dr. Hans-Albert Lennartz hatte z.B. gefragt:

Wie viele staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren sind nach dem Attentat vom
11.09.2001 gegen muslimische Glaubensangehörige im Rahmen der Terrorismusbekämpfung
in Niedersachsen eingeleitet worden? In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Anklageerhebung? In wie vielen dieser Fälle kam es nach der Anklageerhebung zu einer Verurteilung?

Während Schünemann nach heutiger Logik dem Zugeständnis der Sinnlosig ausweicht, indem er ausführt, dass er leider nicht nach der Religionszugehörigkeit suchen könne, war er damals nicht ganz so weise und blamiert mit folgendem wichtigen “Fall”:

Ein weiteres Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover gegen einen türkischen Mitbürger wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zum „Netzwerk Osama bin Ladens“, welches auf einem anonymen Schreiben vom 01.10.2003 beruhte, ist bereits am 06.12.2003 wieder eingestellt worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die erhobenen Vorwürfe haltlos waren und lediglich der Diffamierung des Mannes dienten. Weitere Verfahren wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus wurden und werden von den niedersächsischen Staatsanwaltschaften nicht geführt.

“Schafe wollen gerne geschlachtet werden!”

Ganz lustig finde ich die Aussage von Schünemann, dass “entsprechende Maßnahmen [...] auch mehrheitlich von den betroffenen Personen muslimischen Glaubens begrüßt” würden. In anderem Zusammenhang sagte er sogar, dass ‘nur’ der Verein Milli Görüs etwas gegen diese Kontrollen hätte und alle anderen Moscheevereine die Kontrollen begrüßen würden! Dass er dabei aalglatt lügt, erkennt man nicht nur daran, dass er keinen einzigen Kontakt zu irgend einer Moschee selbst hat!

  1. verdachtsunabhängig kann man diese Kontrollen eigentlich nicht nennen, sie sind einfach nur rassistisch! Der Verdacht besteht dabei nur daraus, Muslim zu sein..[]

Verwandte Beiträge

Comments

  • By Insider, 12. November 2009 @ 07:30

    Das Land Niedersachsen hat ein Problem, denn es wurde im Rahmen von Gesetzesüberprüfungen auf ihre Gültigkeit festgestellt, dass das nds. Sicherheits- und Ordnungsgesetz gegen die zwingende grundgesetzlich normierte Gültigkeitsvorschrift des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt. Der parl. Rat hat bei der Ausgestaltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1948 / 49 dem einfachen Gesetzgeber zwingend mittels des Art. 19 Abs. 1 GG vorgeschrieben, was ein einfaches Gesetz, wenn es Freiheitsgrundrechte einschränken soll, für einen diesbezüglichen Inhalt aufzuweisen hat, es muss nämlich das einschränkbare Grundrecht namentlich unter Angabe des Artikels ( z.B. Freiheit der Person, Art. 2.2 GG ) nennen. Wird diese sog. Zitierpflicht versäumt, ist das Gesetz mit dem Tage seines Inkrafttretens ungültig. Der Art. 19 Abs. 1 GG soll eine Fessel des Gesetzgebers bilden, die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten damit die Absicht verbunden, es dem einfachen Gesetzgeber so gut wie unmöglich zu machen, wieder wie in der Weimermarer Zeit und besonders im Dritten Reich, die Grundrechte der Bevölkerung systematisch auszuhebeln.

    Das Nds. SOG zitiert im § 10 nur unvollständig, denn es wird auch das Grundrecht auf Eigentum ( Art. 14.1 GG ) eingeschränkt, die Polizei darf laut SOG Eigentum sicherstellen, beschlagnahmen und verwerten. Das stellt einen Eingriff in Art. 14.1 GG dar.

    Gesetze, die nicht oder unvollständig dem zwingenden Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 GG nachkommen, sind mit dem Tage ihres Inkrafttretens ungültig, alle auf solchen Gesetzen basierenden Verwaltungsakte sind nichtig!!!

    Die Bevölkerung tut gut daran, sich mit dem Inhalt des Grundgesetzes unbedingt vertraut zu machen, denn es haben nach 1949, dem Inkraftttreten des Grundgesetzes, scheinbar reaktionäre Kräfte weitergemacht und systematisch die grundgesetzlichen Sicherungseinrichtungen gegen Willkür und Diktatur sugsessive außer kraft gesetzt.

    Erst kürzlich hat die Bürgerinitiative für Verfassungsschutz einen Statusreport Schulgesetze herausgegeben. Darin wurden alle 16 deutschen Schulgesetze auf den Prüfstand “Zitiergebot” gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG gestellt. Alle 16 Gesetze entsprechen nicht der grundgesetzlich zwingend vorgeschriebenen Gültigkeitsvorschrift des Art. 19 Abs. 1 GG, der da lautet:

    “Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.”

    In Deutschland herrscht nicht nur Schulpflicht, sondern auch Schulzwang, so dass Schüler ggf. mit Gewalt aus der Wohnung geholt und zwangsweise der Schule zugeführt werden können, außerdem sind Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken ggf. für 6 Monate hinter Gitter zu bringen. Das sind alles zitierpflichtige Grundrechtseinschränkungen.

    Das Schulgesetz des Landes Niedersachsen zitiert übrigens gar nicht, trotz der massiven Grundrechtseinschränkungen.

    Details finden sich auf der Seite der Bügerinitiative für Verfassungsschutz. Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Gerichte, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes richten, handeln gemäß § 81 StGB i.V.m. § 92 StGB staatsfeindlich, die handelnden Personen sind lebenslänglich hinter Gitter zu setzen, so lautet die Strafandrohung. In minderschweren Fällen lautet die Strafandrohung immerhin noch 10 Jahre Gefängnis.

    Es gilt festzustellen, dass Deutschland noch lange nicht die Fesseln des Nationalsozialismus abgelegt hat, waren es doch mit dem Inkrafttreten des GG am 23.05.1949 die damaligen Täter, die es in die Hände bekamen und damit eine freiheitlich-demokratische Grundordnug zu schaffen. Bekanntlich macht Glaube auch blind, heute, 60 Jahre später, ist das Ergebnis in den vielen die Grundrechte der Bevölkrung grundgesetzwidrig einschränkenden einfachen Gesetzen abzulesen.

Other Links to this Post

  1. Too Much Cookies Network » NDR: Moscheekontrollen in Niedersachsen (Audio) — 15. Oktober 2009 @ 15:39

RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. TrackBack URI

Einen Kommentar schreiben