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Das kommt davon: Gebet in der Schule

Mittwoch, 12. März 2008, 09:43

Da versuchte ein 14-jähriger Schüler in Berlin während der Schulzeit sein Gebet zu verrichten. Die Schulleitung wollte ihm diesen Luxus mit der Begründung untersagen, er verletze mit seinem “demonstrativen” Gebet die Neutralitätspflicht der Schule und bekam nun vom Verwaltungsgericht einen Tritt in den werten Hintern:

Das Gericht urteilte, dass der Schüler sich auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit berufen könne. Dieses Recht erstrecke sich auf die Freiheit, den Glauben zu bekunden.

Das “demonstrative” Gebet bestand höchstwahrscheinlich darin, sich unauffällig in einen nichtbenutzten Raum oder unter eine Treppe zurück zu ziehen und schnell das Gebet zu verrichten. Nun hat sich die Schule allerdings weit mehr aufgedrückt:

Die Schule habe keine konkrete Beeinträchtigung des Bildungsauftrags dargelegt, hieß es zur Begründung weiter. Sie habe zudem die Möglichkeit, ungestörte Gebetsräume zu schaffen und damit eine demonstrative Werbung für den Islam bei anderen Schülern zu verhindern.

Das heißt: Wenn die Schulleitung tatsächlich ihre Glaubwürdigkeit nicht verlieren möchte, sollte sie nun - zur Wahrung der selbst kreativ definierten Neutralitätspflicht - einen eigenen Gebetsraum für diesen Jungen einrichten, den andere Schüler nicht betreten dürfen - damit sie nicht von seiner Gebetsfreude angesteckt werden..

Noch eine Bemerkung zur Aufmerksamkeit deutscher Medien: Spiegel online behauptet tatsächlich, der Junge wollte fünf mal täglich das Gebet in der Schule verrichten.

Fünfmal am Tag wollte ein muslimischer Schüler in der Schule beten.

Das dürfte selbst im “schlimmsten” Fall nicht sein, da höchstens zwei bis drei der täglichen Gebetszeiten in die Schulzeit fallen..

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4 Kommentare

Pingback von VG Berlin: Schule muss muslimischem Schüler Gebet in der Schule ermöglichen

Made Mittwoch, 12 of März , 2008 at 11:07

[...] Too Much Cookies Network stellt aber klar, dass das selbst im “schlimmsten” Fall nicht sein dürfte, da höchstens zwei bis drei der täglichen Gebetszeiten in die Schulzeit fallen. Woher Spiegel Online diese Information hat, bleibt offen. Dem Beschluss des Gerichts ist es jedenfalls nicht zu entnehmen. Vielleicht lag dem ganzen ja auch nur das Bedürfnis zu Grunde, beim Leser “Verwunderung” abzugewinnen. Hat Dir der Artikel gefallen? Dann abonniere mein RSS Feed oder E-Mail Newsletter! Hast Du auch ein Blog? Dann freue ich mich auf ein TrackBack URI. Vielen Dank! Das Neueste aus Politik, Wirtschaft und Kultur - jetzt den Newsletter von sueddeutsche.de abonnieren. Relevante Stichwörter: Islam, Muslime, Rechtsprechung, Religionsfreiheit, Schule Ähnliche Artikel: [...]

Kommentar von Elias

Made Mittwoch, 12 of März , 2008 at 13:08

Da hat das ehemalige Nachrichtenmagazin (Der Spiegel) ja ein ganz neues Konzept der Ganztagsschule entworfen… :lol:

Kommentar von ferramis

Made Samstag, 15 of März , 2008 at 21:14

Wenn sich gleichaltrige in der Toilette treffen um zu saufen oder Kippen zu teilen, wird es kaum soweit kommen. Das noch jüngere beim Toilettenbesuch angesteckt werden können ist den meisten Hohlkörpern eh egal, aber wehe ein unverschämter dreckiger Muselman versucht sein Gebet zu verrichten, da leuten die Alarmglocken. Ach wie froh für mich als Deutscher nicht in so einem Deutschland leben zu brauchen!

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