Dreier abgewendet? Durch die CDU? Uff!!
Was les’ ich da gerade? Die Bestätigung von Horst Dreier zum Vizepräsident des Verfassungsgerichts könnte bald abgewendet werden? Und von wem? Von der CDU??
Die geplante Wahl des Würzburger Rechtsprofessor Horst Dreier, SPD-Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts, ist wohl geplatzt. Die Union kündigte an, den Sozialdemokraten im Bundesrat zu blockieren. Und weil in der Länderkammer eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist, hat Dreier kaum eine Chance, die Nachfolge des scheidenden Winfried Hassemer anzutreten - und 2010 Nachfolger von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zu werden. So weit der normale Parteienstreit.
Das Nein der Union allerdings hat Gründe, die weit über den allgegenwärtigen Parteienstreit hinausgeht und das sogar Union, Grüne und Linke - unterstützt von Kirchen und Bürgerrechtsverbänden - in seltener Eintracht vereint. Der Grund für diese ungewöhnliche Einigkeit: Aus Sicht der Kritiker rüttelt der renommierte Staatsrechtler Dreier ausgerechnet am wichtigsten aller Grundrechte - dem Schutz der Menschenwürde. In einem Kommentar zum Grundgesetz hatte der Jurist einen Entführungsfall durchgespielt, bei dem sich die Ermittler am Ende nicht anders zu helfen wissen, als dem Verdächtigen mit Folter zu drohen. So geschehen 2004 in Frankfurt am Main in dem heiß diskutierten Entführungsfall Jakob von Metzler.
Horst Dreier soll eine sehr “liberale” Haltung haben, was die Anwendung von Folter “in speziellen Fällen” angeht. Deswegen wurde die Nominierung sowohl von Liberalen als auch von Grünen und Linken kritisiert. Nun reiht sich die CDU in die Gegner von Dreier ein..
Grünen-Chefin Claudia Roth formulierte das Problem stellvertretend für die Gegner Dreiers so: “Wer Folter relativiert und damit den in Artikel 1 des Grundgesetzes festgelegten Schutz der Menschenwürde infrage stellt, ist nicht geeignet, im Sinne dieses Grundgesetzes Recht zu sprechen.” Von Unionsseite hieß es lediglich, Dreiers inhaltliche Positionen ließen sich nicht mit christlich-demokratischen Grundwerten vereinbaren.
Wie schön! Endlich meint man wieder dasselbe, wenn man von “christlich-demokratischen Grundwerten” spricht1, oder?
Ein weiteres Thema, an dem sich die Union reibt, ist Dreiers liberale Haltung in Sachen Bioethik: Der strikte Schutz künstlich erzeugter Embryonen, wie ihn die deutsche Gesetzeslage kennt, sei “keineswegs durch die Verfassung, namentlich die Menschenwürde und das Lebensrecht, zwingend gefordert”, schrieb Dreier, Mitglied des Nationalen Ethikrates, in einem Aufsatz vom vergangenen Jahr. Vielen Christdemokraten ein Dorn im Auge: Der für Bioethik zuständige CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe warnte dann auch vor einem “radikalen Kurswechsel” beim Embryonenschutz, sollte Dreier an die Spitze des Verfassungsgerichts gewählt werden.
Halb so schlimm! Die Verhinderung der Relativierung von Folter ist jede Argumentation wert und hoffe ja weiterhin, dass sie (zumindest auch) diese mit der Nichtkompatibilität mit den christlichen Grundwerten meinen.. Die Blogosphäre scheint die Nachricht noch nicht aufgegriffen zu haben, nur eine kurze Meldung hier und eine Verständnisfrage da sind derzeit zu finden.
- kann sich jemand noch an die Zeit erinnern, da man davon sprach, dass ein Verhalten “undemokratisch”, “unmenschlich” oder “unchristlich” war und dieser nicht als Gutmensch verschrien wurde??[↩]
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Comments
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mein-parteibuch.com » Union blockiert Horst Dreier als Verfassungsrichter — 2. Februar 2008 @ 01:18
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By Cathrine, 2. Februar 2008 @ 22:05
“Die Bestätigung von Horst Dreier zum Vizepräsident des Verfassungsgerichts könnte bald abgewendet werden?”:
Und wen hättest du lieber gehabt, Oma? Eine Muselmanen, der sich für die Integration der Neandertaler-Strafen der Scharia in das ungläubige deutsche Recht starkmacht?
By Rafael, 10. Februar 2008 @ 13:32
@ Catherine
Wunderbar überspitzt formuliert, dieser Beißreflex. “das ist ein OMAR, also FASS!!!”
Aber, um mal bei Deiner Wortwahl zu bleiben, das von Dir anscheinend favorisierte Nazi-Brauchtum, nur noch rein arische Straftaten zuzulassen, indem man Menschen anhand körperlicher Merkmale jegliche Rechte abspricht und sogar präventiv ausmerzt, finde ich nicht wirklich verlockender.
Zum Thema:
Folter darf nach den Erfahrungen der letzten Jahrtausende in einer humanistischen Gesellschaft keine Option des Rechtssystems mehr sein. Der Gedanke daran ist verständlich, gerade z.B. als Angehöriger oder Ermittler in einem Entführungsfall, der man das Leben des Opfers retten will. Aber wo sind die Beweise für die Schuld unwiderlegbar genug, um Folter zu rechtfertigen??? Wo ziehen wir die Grenze bei der Anwendung von Folter? Wenn uns die Geschichte eins gelehrt hat, so ist es doch die Tatsache, dass man entweder gesteht, was einem vorgeworfen wird, oder an der Folter krepiert. Wenn wir die Folter freigeben, kann es bald jeden treffen.
Folter ist nur ein Zeichen der Hilf- und Ratlosigkeit. Zur tatsächlichen Aufklärung trägt sie nicht bei.
Was mich mal interessieren würde ist die Frage, warum die Legislative bei der Ernennung der Judikative ein Mitspracherecht hat. Gab es nicht mal die Gewaltenteilung? Wieso können die Mitglieder einer politischen Partei festlegen, wer für so einen Job vorgeschlagen und ernannt wird??? Ich halte das für ziemlich anrüchig, gerade weil das Recht unabhängig gesprochen werden soll, gerade auch was die politische Ausrichtung angeht.
Wer fachlich dafür geeignet ist, sollten die Richter selbst bestimmen, wenn auch auf transparente Art.
By blogsgesang, 14. Februar 2008 @ 19:40
Folter wird längst hoffähig gemacht - siehe Guantanamo und Abu Ghraib. Nun soll sie - wie vieles aus dem US-Anti-Terror-Kampf - auch über uns kommen. Da kann man nur dagegen sein. Mehr:
http://www.blogsgesang.de/2008/02/14/ein-folter-befuerworter-als-verfassungsrichter/
http://infowars.wordpress.com/2008/02/09/staatliche-folter-muss-tabu-bleibenprof-horst-dreier-darf-nicht-verfassungsrichter-werden/