Rosige Zeiten für Innenminister
Der vorgeschlagene zukünftige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts - Prof. Dr. Horst Dreier - hält laut Medienaussagen die Relativierung der Menschenwürde eines potentiellen Verbrechers in bestimmten Fällen für “diskutabel”.
Problematisch ist seine [Dreier] Haltung zur Folter. In seiner Kommentierung zum Menschenwürde-Artikel des Grundgesetzes hält er Eingriffe in die Menschenwürde von potenziellen Verbrechern für diskutabel - wenn nach Ausschöpfung aller anderen Mittel nur noch so die Menschenwürde eines Verbrechensopfers gerettet werden kann. In dieser Konstellation dürfe “der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein”. Im Klartext: Um Leben zu retten, könnte auch Folter rechtmäßig sein.
Leider gibt es den Grundgesetzkommentar nicht online (zumindest habe ich ihn nicht), weswegen ich die Aussage nicht verifizieren kann. Das einzige, was ich finden konnte, war der folgende Artikel, der sich mit der Menschenwürde (oder ihre Anwendbarkeit) von Embryonen beschäftigt:
Wie weit die Menschenwürdegarantie reicht, hat 1996 auch Horst Dreier in seiner eingehenden Kommentierung des Art. 1 Abs. 1 GG näher beschäftigt. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der inzwischen immer deutlicher hervortretenden Herausforderungen der Humangenetik und Reproduktionsmedizin. Dreier hält einerseits an dem Unbedingtheitscharakter und der Abwägungsresistenz der Menschenwürdegarantie fest, andererseits plädiert er dafür, das ungeborene menschliche Leben von deren Reichweite auszunehmen. Der Embryo hat keinen Menschenwürde-Status.
S. 1221
Wenn Dreier am “Unbedingtheitscharakter und der Abwägungsresistenz der Menschenwürdegarantie” festhält, könnte er m.E. nicht gleichzeitig argumentieren, dass die Menschenwürde eines potentiellen Verbrechers abzuwiegen sei, es sei denn Letzterer hätte per se keinen Menschenwürde-Status1.
Auch der Spiegel schreibt, Dreier wäre “Pragmatiker”2 [via]:
Dreier gilt laut SPIEGEL eher als Pragmatiker. Er hält es beispielsweise für denkbar, den Würdeschutz verschiedener Menschen gegeneinander abzuwägen – etwa wenn es darum geht, mit der Folter eines Bombenlegers viele Unschuldige zu retten.
Und wer hat den guten Mann vorgeschlagen?
Ausgewählt wurde Horst Dreier von einer informellen SPD-Runde, der Justizministerin Brigitte Zypries, Fraktionschef Peter Struck sowie der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen angehören. Da Verfassungsrichter mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden, muss auch die CDU zustimmen. Wie zu hören ist, hat aber auch der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger als Verhandlungsführer der Unionsseite sein Plazet gegeben. Am 15. Februar soll im Bundesrat die Wahl stattfinden.
Ja, wer hätte denn auch denken können, dass die CDU da die Zustimmung nicht gibt?
Noch gestern hatten wir uns hier in Deutschland darüber gewundert, dass der damals noch vorgeschlagene neue US-Justizminister Michael B. Mukasey der Frage nach Folterpraktiken ausgewichen ist. Wenigstens gab es eine öffentlich sichtbare Anhörung, in der er sich äußern musste3. Hier in good ol’ Germany einigt sich die große Kollaboration Koalition hinter geschlossenen Türen und dann steht demnächst den menschunwürdigen Vorhaben der werten Innenminister von Schäuble bis Schünemann nichts mehr im Weg! Wer braucht noch Verfassungsänderung, wenn man die Verfassung auch vor einem Richter uminterpretieren kann?
Ein guter Kommentar hierzu auf Eberons Blog:
Es war ja abzusehen, daß das früher oder später passieren würde. Mit unserer sogannnten Gewaltenteilung ist es eben allenfalls eine Frage der Zeit, bis man seine Wunschgesetze verfassungsgerichtsfest bekommt.
Comments
Other Links to this Post
-
Too Much Cookies Network » Dreier abgewendet? Durch die CDU? Uff!! — 1. Februar 2008 @ 21:39
RSS-Feed für Kommentare zu diesem Beitrag. TrackBack URI