Wieder eine freche Abhöraktion

Der Paragraph 129a greift mal wieder und setzt sich über alle Grundrechte hinweg:

Im aktuellen Fall hat die Polizei im Zuge zweier Ermittlungen gegen mutmaßliche Linksextremisten Telefongespräche von Journalisten und Anwälten abgehört und diese Gespräche protokolliert. Unter den betroffenen Journalisten sind auch ein Mitarbeiter von tagesschau.de sowie ein Redakteur der Hörfunkwelle NDRInfo. Auch andere Journalisten, etwa vom Berliner “Tagesspiegel”, wurden bei Recherchegesprächen überwacht.

Deswegen ist der offizielle Protest bzgl. der Verhängung des Ausnahmezustands in Pakistan bloße Heuchelei!


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