“Online-Durchsuchung” im niedersächsischen Landtag
Die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag hatte den Antrag gestellt, die Online-Durchsuchung von am Internet angeschlossenen Rechnern zu verhindern. Der Antrag sieht folgende Punkte vor:
- Der Landtag stellt fest:
- Eine heimliche Onlinedurchsuchung greift tief in die Privatsphäre des Einzelnen ein. Die auf einem Computer gespeicherten Daten können aufgrund ihrer Vielzahl und besonderen Sensibilität Einblick in die Persönlichkeit der Betroffenen geben. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung wird gefährdet, wenn der Staat heimlich in private Computer eindringt, um dort personenbezogene Daten auszuspähen.
- Die Einführung von Befugnissen zur Onlinedurchsuchung würde das Ansehen des Rechtsstaates und das Vertrauen in die Sicherheit von Informationstechnik, insbesondere von E-Government und E-Commerce, massiv beschädigen. Bisher wurden Nutzer und Hersteller von Computerprogrammen gewarnt, wenn staatliche Stellen - etwa das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik - Sicherheitslücken festgestellt hatten, und es wurden ihnen Wege zu deren Behebung aufgezeigt.
- Der Landtag fordert die Landesregierung vor diesem Hintergrund auf, sämtlichen Plänen von heimlichen Onlinedurchsuchungen der auf privaten Computern gespeicherten Daten eine klare und eindeutige Absage zu erteilen.
- Der Landtag fordert die Landesregierung des Weitern auf, den Plänen des Bundesinnenministers, die für die Erstellung von fälschungssicheren Ausweispapieren erhobenen Daten zentral zu speichern, mit Entschiedenheit entgegenzutreten.
Und hier die Antwort von Landesinnenminister Uwe Schünemann:
Der heimliche Eingriff in die Privatsphäre ist zwar ein schwerwiegender Eingriff in die Grund-rechte. Ich bin jedoch der Ansicht, dass dieser Grundrechtseingriff unter engen Vorausset-zungen und zum Schutz höchster Rechtsgüter, zum Beispiel zur Verhinderung von Anschlägen oder zur Aufklärung von Straftaten der organisierten Kriminalität, gerechtfertigt sein kann. Aus diesem Grund haben sich auch die zuständigen Arbeitskreise der Innenministerkonferenz bei ihren Frühjahrssitzungen mit diesem Thema beschäftigt und Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich mit den technischen und rechtlichen Fragen der Online-Durchsuchung beschäftigen.
Zur Begründung führt Herr Schünemann an, dass erst im März 2007 eine “militant-islamistische Gruppierung im Internet eine Videobotschaft veröffentlicht” hat. Eine Erklärung, wie an der Stelle eine Online-Durchsuchung geholfen hätte, bleibt er uns schuldig.. Tatsächlich dürften hierfür die bereits zu speichernden Zugangsdaten beim Internet-Provider ausreichend sein, um diese “Gruppierung” dingfest zu machen. Daneben wäre es im Ernstfall nur bedingt möglich, der Gruppierung einen Trojaner zu unterbreiten. Aber da fällt mir auf: Er sprach noch nicht einmal davon, dass die Videobotschaft aus Deutschland ins Internet gestellt wurde.. Diese Aussage war also nur als Angstmache gedacht, um klarzustellen, “dass Deutschland zunehmend in den Fokus des internationalen Terrorismus rückt”.
Daneben beschwert sich Herr Schünemann darüber, dass gerade die SPD-Fraktion eine solche Forderung stellt, da doch Herr Schily von der vorherigen Bundesregierung die Online-Durchsuchung ohne gesetzliche Grundlage zugelassen hatte - um es anders auszudrücken: ihr seid doch auch so faschistisch wie ich, give in to the dark side of the force..
Er beklagt weiterhin, dass nur Nachteile der Online-Durchsuchung im Antrag genannt werden. Bei der Nennung der Einsatzfelder der Online-Durchsuchung scheint er aber auch sehr kreativ zu sein:
Straftäter machen sich die moderne Informationstechnologie zu nutze und setzen sie bei der Vorbereitung und Begehung ihrer Taten ein. Ohne Computer und Internet wäre eine weltweite Vernetzung terroristischer Aktivitäten in der Weise, wie wir sie jetzt beobachten, kaum denkbar. Das Internet wird für die Verbreitung von Propaganda genutzt, und es bietet Wege für einen ebenso konspirativen wie schnellen Austausch von Informationen. Auch die organisierte Kriminalität profitiert von diesen Möglichkeiten und nutzt sie bei der Planung und Begehung ihrer Taten.
Das Spiel der Scharfmacher und Innenpolitiker ist einfach: mit den schrecklichsten Szenarien ängstigen, um dann die Maßnahmen für alles mögliche zu verwenden.. Demnächst also auf dem Plan für die Konstruktion des Polizeistaats: Online-Durchsuchung von Rechnern, um Propagandamaterial von G8-Gegnern sicherzustellen.. Und wann kommt die Online-Durchsuchung zur Erkennung von Informationswegen von Journalisten? Man denke nur an die Cicero-Affäre.. das wär’ ja so viel einfacher mit einem Bundestrojaner..
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