Executive privilege auf Deutsch
Wer sich über die Verwendung des Begriffs “executive privilege” durch Bush Junior und seiner Administration wundert, der damit jeglichen ungemütlichen Fragen aus dem Weg geht wird sich auch in Deutschland gewundert haben, mit welcher Lässigkeit die Regierung vom “Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung” spricht, um unangenehmen Fragen im Rahmen der BND-Untersuchungen aus dem Weg zu gehen. Jetzt haben die Oppositionsparteien im Bundestag eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, die klären soll, wo der Schutz der Verwaltung aufhört und wo Kontrollmöglichkeiten gegeben sein müssen.
Schon im März hatte die Fraktion der Linken dafür plädiert nach Karlsruhe zu gehen, damit der BND-Untersuchungsausschuss in den Fällen Khalid El-Masri und Murat Kurnaz überhaupt Erfolg haben können.
Vorenthalten werden dem Ausschuss etwa die Informationen, Beratungen und Ergebnisse aus den nachrichtendienstlichen Lagen und Präsidentenrunden im Bundeskanzleramt sowie alle Unterlagen, die bei der Vorbereitung von Berichten an das Parlament zu mutmaßlichen Rechtsverstößen entstanden sind. Nach Ansicht der Bundesregierung gehören sie zum „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“, in dem der Regierung ein Initiativ- und Handlungsbereich zustehe, der demokratisch-parlamentarischer Kontrolle entzogen sei.
Wie beim sogenannten “executive privilege” ist die “exekutive Eigenverantwortung” nicht in der Verfassung festgelegt, stützt sich aber auf die Gewaltenteilung im Staat. Das parlamentarische Kontrollgremium hat zwar die Aufgabe, Abläufe in der Regierungsarbeit zu überprüfen, aber gleichzeitig soll die laufende Arbeit der Regierung nicht dadurch behindert werden.
Von dem Recht auf allumfassende Auskunft des Parlamentes gegenüber der Regierung sind nur wenige Bereiche ausgenommen, die gesetzlich vorgegeben sind. Danach kann die Regierung die Unterrichtung nur verweigern, wenn - “zwingende Gründe” des Nachrichtenzuganges dies erfordern, - der Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter dies nötig macht, - der “Kernbereich” der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist.
Der “Kernbereich” der Exekutive besteht aus typischerweise der ausführenden Gewalt vorbehaltenen internen Räumen im Zusammenhang von Einzelfallentscheidungen, in die sich die mehr für allgemeine Regelungen zuständige gesetzgebende Gewalt nicht einmischen darf. Die Grenzen sind nicht klar definiert. Aber im Hinblick auf die grundrechtsbeschränkenden Folgen für den Bürger bei dieser Art von Einzelfallentscheidung ist das Auskunftsrecht des PKG gegenüber der Bundesregierung in Sachen Nachrichtendiensten extensiv entwickelt. In jedem Fall muss bei der Ablehnung einer Information der für den jeweiligen Dienst zuständige Minister dem PKG auf dessen Wunsch den Grund für die Nicht-Auskunft erläutern.
Allerdings ist die Formulierung dieser Abgrenzung recht schwammig. Und so bleibt der Regierung - je nach ‘Mut’ und Motivation - genügend Spielraum, um Informationen zurückzuhalten. Dabei geht es hier nicht so sehr um sicherheitsrelevante Informationen, denn diese können auf Verlangen der zuständigen Ministerien auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit des Mitgliedern des Kontrollgremiums gezeigt werden, die zu Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Die Verweigerung der Auskunft in den Fällen Murat Kurnaz, Khalid El-Masri und - demnächst - Mohammed Haydar Zammar kann eigentlich nicht unter dem Vorwand der Beeinträchtigung laufender Regierungsarbeit geschehen. Wenn das doch geschieht, dann wird in Zukunft jede Regierung und mit immer frecherer Argumentation ihre Arbeit vor jeglicher Kontrolle des Souveräns verbergen können. Schöner korrupter Staat..
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