Auf dem Weg in die Unfreiheit

Einen herrlichen Beitrag von Karen Horn gibt es beim Deutschland Radio, in dem sie den zunehmenden Eingriff des Staates in der Interaktion zwischen den Bürgern kritisiert und darstellt, wie die Bevormundung durch die “Besserwisser” Politiker den Weg für die Unfreiheit ebnet.

Unsere Gesellschaft ist kein fertiges, bestehendes, großes Ganzes, ebenso wenig wie der Staat. Die Gesellschaft setzt sich aus einer riesigen Zahl von Individuen zusammen, von denen viele irgendwie miteinander interagieren. Die Gesellschaft hat keine eigene, unabhängige Substanz. Sie ist nichts anderes als eine Art fotografische Momentaufnahme der Interaktion von mitunter höchst unterschiedlichen Menschen. Als Mensch, als Teil der Schöpfung ist das Individuum Selbstzweck. Jedes Individuum hat ein Anrecht auf ein freies und selbst bestimmtes Leben nach seinem eigenen Willen - soweit damit nicht die Freiheitsrechte anderer Menschen verletzt werden. Das Individuum einer gesellschaftlichen Rationalität unterzuordnen, ist eine Ungeheuerlichkeit.

Dass der deutsche Staat inzwischen tatsächlich sehr weit in das Leben der Einzelnen eingreift, sieht man nicht zuletzt an der Notwendigkeit, immer neue Gesetze zu erlassen. Allein das Festhalten an solchen Begrifflichkeiten wie “Werte” oder “Leitkultur” deutet daraufhin, dass eine Harmonisierung1 der Gesellschaft angesteuert wird.

Während der vermehrte operative Eingriff des Staates in einem kommunistischen Staat zumindest theoretisch dazu diente, eine (zugegebenermaßen utopische) Gleichheit unter den Bürgern zu schaffen, dienen die Eingriffe im modernen Deutschland keinem erkennbaren Zweck außer der fortschreitenden Regulierung.

Die Entwicklung wird umso furchterregender, wenn man sich vor Augen führt, dass der einzelne Mensch selbst immer mehr Abstand zur realen Politik gewinnt. Dies passiert entweder auf freiwilliger Basis, indem immer weniger sich die Zeit nehmen, um neu vorgeschlagene Gesetze selbst Revue passieren zu lassen und seinen Protest oder seine Zustimmung deutlich zu machen oder indem immer weniger zu den Wahlen gehen2; auf der anderen Seite passiert das auch ohne Einflussmöglichkeit des Einzelnen, indem Staatsorgane immer abgehobener werden und Kompetenzzentren entweder von Lobbygruppen umzingelt werden und so zu intransparenten Objekten werden oder indem die Aufteilung der Kompetenzen immer komplexer werden, dass der Einzelne sie nicht mehr durchblickt und nicht mehr weiß, wo er seinen Protest wirkungsvoll loswerden kann.

In der Berliner Republik indes wird der Bürger an allen Ecken und Enden bevormundet. Den Politikern macht ordnungspolitische Zurückhaltung keinen Spaß. Und so beschränkt sich die Politik längst nicht mehr darauf, mit Hilfe von allgemeinen Regeln die Bedingungen dafür zu schaffen, dass ein Prozess der spontanen Ordnung möglichst frei und offen ablaufen kann und dass so ein nicht vorhersagbares gesellschaftliches Erfahrungswissen entsteht - ein Wissen darüber, wie wir leben wollen. Ganz im Gegenteil. Die Politik befleißigt sich vielmehr, diese gesellschaftlichen Prozesse sogar noch zu verstopfen, indem sie die Endergebnisse diktiert und die Vielfalt wegnimmt. Sie sagt uns, wie wir leben sollen. Damit unterbindet sie gerade das, was für die Entwicklung unserer Gesellschaft entscheidend ist. Bloß davon haben unsere Berliner Besserwisser, die sich als Sozialingenieure über den Bürger erheben, offenbar noch nie etwas gehört. Und so schreiten wir immer weiter fort - auf dem Weg in die Unfreiheit.

Kombiniert man nun diese beiden Entwicklungen mit der zunehmenden innenpolitischen Einengung der Freiheiten des Einzelnen ergibt sich ein sehr Orwell’sches Bild, das nichts gutes verheißt. Außerdem stellt es den Artikel 20.4 des Grundgesetzes in Frage.

  1. wenn nicht Gleichschaltung[]
  2. aktuell: Bremen knapp über 50% Wahlbeteiligung[]

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Comments

  • By Rolf, 14. Mai 2007 @ 17:43

    “den Weg für die Unfreiheit ebnen”: Dies würde m.E.durch eine schleichende Islamisierung Europas viel eher geschehen.

    Und apropos Artikel 20, Abs.4 des Grundgesetzes: Schön, dass wir “Ungläubigen” einen solchen Passus in unserer heiligen Schrift haben, auf den wir uns ggf. bei der Verteidigung der Demokratie gegen eine immer dreistere Forderungen stellende Muselmasse berufen können, aus der - spätestens wenn sie eine starke Minderheit bildet - Rufe nach Theokratie statt Demokratie kommen werden, da gehe ich jede Wette ein!

    Die Morddrohungen (z.B. gegen die Bundestagsabgeordnete Deligöz - ironischerweise selbst Muslima) sind nur der Anfang…

    Ansonsten: Muslimen, die sich “liberal” und “verfassungstreu” geben, kaufe ich nichts mehr ab - wer sagt mir, dass sie nicht Taqiya betreiben?

  • By Tadeusz Szewczyk, 14. Mai 2007 @ 22:08

    Der Zweck ist doch klar: Kontrolle. Ein Staat der dem Bürger nichts mehr zu bieten hat und ihn nur schröpft (Steuern) und gängelt (Hartz IV) ihn aber gleichzeitig für Infrastruktur (Gesundheitssystem) und Soziale Aspekte (Kindergarten, Bildung, Unterstützung der Schwächeren) zahlen lässt, verwirkt seine Existenzgrundlage und kann nur durch Kontrolle und Gewalt aufrechterhalten werden.

  • By Omar, 14. Mai 2007 @ 23:46

    @Rolf: ich bezweifle, ob du den Sinn des Artikels im GG verstanden hast. Für die von dir angesprochene Gefahr (wenn es sie denn wirklich geben sollte), ist der Staat selbst zuständig. Hier geht es explizit um ein Widerstandsrecht der Bürger gegen den Staat.

    “wer sagt mir, dass sie nicht Taqiya betreiben?”

    Überzeugendes Argument! Da kann ich wirklich nichts erwidern. Wie auch, wenn das auch als Taqiya (was auch immer..) wahrgenommen wird. Tschüss.

    @onreact: vollkommene Zustimmung, aber ich glaube es passiert ohne, dass selbst die Politiker willentlich das wollen. Jeder glaubt, gerade das richtige zu tun, eben “um den Staat zu schützen”.

  • By Erhard G., 17. Mai 2007 @ 16:25

    “@Rolf: ich bezweifle, ob du den Sinn des Artikels im GG verstanden hast. Für die von dir angesprochene Gefahr (wenn es sie denn wirklich geben sollte), ist der Staat selbst zuständig.”:

    Und ich bezweifle, dass DU den GG-Artikel zum Widerstandsrecht überhaupt kennst - denn dort ist von dem Recht eines jeden Deutschen die Rede, gegen jedermann Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die in Art. 20 GG niedergelegte Staatsordnung (Föderalismusprinzip, Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Gesetzesbindung der drei Gewalten, Republikprinzip, Freiheitlich Demokratische Grundordnung) zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    “Eines jeden Deutschen” - also eben NICHT nur eine Aufgabe bzw. ein Recht des Staates, wie du hier taqiyatisierst!

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