Die HAZ vom Samstag und mehrere Bekannte berichten wieder, dass die Polizei am letzten Freitag im Rahmen der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen in Hannover um die Salahuttin-Moschee alle ein- und ausgehenden Personen kontrolliert haben. In dem nicht online zu findenden Artikel der HAZ steht:
Insgesamt überprüften die Beamten 58 Personen und sechs Fahrzeuge. Seit 2003 kontrolliert die Polizei zum Freitagsgebet Moscheebesucher und lässt sich deren Pässe zeigen.
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Für mich kam es tatsächlich als Überraschung heute ((zuerst gelesen hatte ich das bei Sven Scholz)). Das Bundesverfassungsgericht hatte heute festgestellt, dass der Einsatz von Wahlcomputern verfassungswidrig ist. Das ist aus den unterschiedlichsten Gründen eine gute Nachricht.
Problematisch auf der anderen Seite finde ich die Auffassung von Dirk Heckmann im Interview mit der Süddeutschen Zeitung. Dieser gibt als Grund für die Ablehnung der Wahlcomputer “Technik-Misstrauen” an:
Prozesse in einem Computer können von außen nicht eingesehen werden. Also kann sie der Bürger nicht nachvollziehen. Das Gericht ist somit sehr misstrauisch gegenüber der Technik. Dabei muss der Wähler bei der Wahl per Stimmzettel auch Vertrauen haben: Er muss darauf vertrauen, dass die Wahlhelfer richtig zählen.
Das ist natürlich falsch. Der Wähler muss nicht den Wahlhelfern vertrauen, sondern kann selbst überprüfen, ob sie ihre Arbeit richtig machen. Dafür sind Wahllokale bei der Auszählung der Stimmen ja auch offen für jeden Bürger. Diesen Luxus erreicht man bei Computern nicht, unabhängig vom Grad des Vertrauens in ihn oder seine Macher.
Update: Darf ich hinzufügen, dass es gerade Technik-begeisterte Menschen sind, die sehr stark gegen Computerisierung des Wahlprozesses sind?
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Das Bundesverfassungsgericht gibt bekannt: Der Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung ist teilweise erfolgreich:
Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO). In den übrigen Fällen ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen.
Leider hat das Gericht den Eilantrag bezüglich der Speicherungspflicht abgelehnt! Ich weiß nicht so recht, ob das ein Gewinn für die Datenschützer/bzw. Bürger ist..
Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde von Patrick S. zurückgewiesen und damit den Paragraph 173 des Strafgesetzbuchs bestätigt. Das ganze führt nun in diversen Internetforen und Blogs zu heftigen Diskussionen. Ich möchte nur einige Worte darüber verlieren:
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Die mögliche “erbliche Schädigung” von aus inzestiösem Geschlechtsverkehr ((hier gemeint ist die Konzentration von rezessiven Genen)) sollte weder mit dem Urteil noch mit dem Gesetz etwas zu tun haben. Im Gesetz steht nicht, dass Verwandte ((nach den Definitionen, die dort genannt werden)) keine gemeinsamen Kinder zeugen dürften.
Was les’ ich da gerade? Die Bestätigung von Horst Dreier zum Vizepräsident des Verfassungsgerichts könnte bald abgewendet werden? Und von wem? Von der CDU??
Die geplante Wahl des Würzburger Rechtsprofessor Horst Dreier, SPD-Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts, ist wohl geplatzt. Die Union kündigte an, den Sozialdemokraten im Bundesrat zu blockieren. Und weil in der Länderkammer eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist, hat Dreier kaum eine Chance, die Nachfolge des scheidenden Winfried Hassemer anzutreten – und 2010 Nachfolger von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zu werden. So weit der normale Parteienstreit.