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Wahlbeobachtung

author | 28. Januar 2008

In Niedersachsen darf jeder den Wahlablauf beobachten. Die Wahl an sich ist geheim, das heißt die getroffene Wahl darf nicht auf die einzelne Person zurückverfolgbar sein, aber der Wahlablauf, also sowohl tagsüber als auch während der Auszählung ist öffentlich. Soweit ich das Wahlgesetz verstanden habe, muss ein Wahlbeobachter noch nicht einmal selbst wahlberechtigt sein, um den Anspruch darauf geltend zu machen. Einige Wahlvorstände machen den Fehler, dass sie den Wahlraum nach Beenden der Wahlzeit zuschließen und hinzustoßenden Wahlbeobachtern somit quasi den Zutritt verweigern. Auch wenn bei den meisten Wahlkreisen keine Beobachter zugegen sind ((was eigentlich beschämend ist..)), soll dieses Prinzip sicherstellen, dass die zehn Wahlhelfer sich nicht absprechen ((was an sich schon sehr unwahrscheinlich ist)).

In Hessen war es umso wichtiger, dass die Wahl beobachtet wird, denn dort wurden die Stimmen von mehreren Computern aufgenommen und ausgezählt. Dass sich der Wahlkampf nun zu einem Kopf-an-Kopf-Rennen entwickelt hat ((in dem derzeit der Schlimmst-anzunehmende-Kandidat Ronald Koch einen kleinen Vorsprung hat)), macht es noch wichtiger, dass der Auszählungsprozess ordentlich vonstatten geht.