Rosige Zeiten für Innenminister
Der vorgeschlagene zukünftige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts – Prof. Dr. Horst Dreier – hält laut Medienaussagen die Relativierung der Menschenwürde eines potentiellen Verbrechers in bestimmten Fällen für “diskutabel”.
Problematisch ist seine [Dreier] Haltung zur Folter. In seiner Kommentierung zum Menschenwürde-Artikel des Grundgesetzes hält er Eingriffe in die Menschenwürde von potenziellen Verbrechern für diskutabel – wenn nach Ausschöpfung aller anderen Mittel nur noch so die Menschenwürde eines Verbrechensopfers gerettet werden kann. In dieser Konstellation dürfe “der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein”. Im Klartext: Um Leben zu retten, könnte auch Folter rechtmäßig sein.
