Am 04. September 2009 wurde aufgrund eines gezielten, von einem deutschen Soldaten angeforderten und befohlenen Luftangriffes mehr als 140 Menschen in Afghanistan auf einer Sandbank im Distrikt Chahar Darah in der Provinz Kundus das Recht auf ein Leben in Unversehrtheit und Sicherheit genommen.
Am 19. April 2010 wurde 140 Menschen im Distrikt Chahar Darah in der Provinz Kundus, in Afghanistan, die nun in unscheinbaren Gräbern liegen, an denen noch nie ein afghanischer Minister, geschweige denn ein deutscher Minister gestanden hat durch die Entscheidung der deutschen Bundesanwaltschaft auch ihre Würde genommen.
Die Einstellung des Verfahrens gegen den Bundeswehroffizier Oberst Georg Klein und den Fliegerleitoffizier Markus Wilhelm ist juristisch mindestens fragwürdig und offenbar einer politischen Notwendigkeit geschuldet.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat aus Anlass ihrer Regierungserklärung zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan am 22. April 2010 erklärt, dass der Rechtsstaat die größte zivilisatorische Errungenschaft der Menschheit sei. Wenn dem so ist, dann stellt die Entscheidung der Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz am 16. April 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO, einzustellen, eine moralische Bankrotterklärung dieses Rechtsstaates dar.
Verteidigungsminister Guttenberg begrüßte die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein mit den folgenden Worten: “Die heutige Nachricht aus Karlsruhe ist eine sehr gute, nicht nur für die direkt betroffenen Soldaten.”
Dies ist eine Fehleinschätzung, wie Deutschland anhand von weiteren gefallenen Soldaten und Afghanistan anhand weiterer ziviler Opfer in bitterer Weise leider erfahren wird. Mit dem von einem deutschen Offizier befohlenen Luftangriff und der jetzt erfolgten juristischen Bewertung hat Deutschland endgültig den Anspruch, eine kraftvolle Friedensmacht in Afghanistan sein zu wollen, verloren.
„Deutschland trauert“ titeln Zeitungen und Magazine. Aller Orten ist von feigen, verabscheuungswürdigen, hinterhältigen Angriffen, von Mord und Heimtücke die Rede, während die Bundeskanzlerin vor den Särgen deutscher Soldaten sich verneigt, während Deutschland sich vor den Gefallenen verneigt. „Feige“, „verabscheuungswürdig“, „hinterhältig“, diese Begriffe prägen die Wortwahl der Politiker in der Diskussion um den Angriff auf deutsche Soldaten, und um den Tod, den dieses Land beklagt.
Aber war der von Oberst Klein und dem Fliegerleitoffizier Wilhelm befohlene Luftangriff mutig? Ist es nicht mindestens ebenso verabscheuungswürdig, wenn ein qualifizierter Berufssoldat aus der Sicherheit seines Hauptquartiers, gestützt auf eine singuläre Informationsquelle, eine direkte militärische Auseinandersetzung vortäuschend den Befehl zum Bombenabwurf gibt, und den Tod unzähliger unschuldiger Menschen billigend in Kauf nimmt? Grenzt dies nicht an Heimtücke und Mord?
Wenn Überraschungsangriffe der Aufständischen in Afghanistan, die innerhalb von zehn Tagen zum Tod von sieben deutschen Soldaten geführt haben „heimtückisch“ gewesen sind, wie bezeichnet man dann die Bombardierung einer Sandbank, in der zwei Tanklastwagen unbeweglich feststecken, um die sich Hunderte von Menschen geschart haben, damit sie kostenlosen Treibstoff ergattern? Freundliches Desinteresse am Schicksal der afghanischen Zivilbevölkerung?
Zu seiner Verteidigung führt Oberst Klein vor dem Untersuchungsausschuss an, dass er es eindeutig abgelehnt habe, das Ziel mit B1-Bombern zu bekämpfen. Der humanitäre Wohlklang, der hier hervorgerufen soll, kann nicht gelingen. Wäre dieser Zielort nicht selbst bei der Entzündung eines Streichholzes in ein Höllenfeuer auf Erden verwandelt worden?
Nach der von ihm befohlenen „Vernichtung“ geht Georg Klein in eine Kapelle, er sagt, dass er dort „Gott um Beistand und Vergebung gebeten“ hat. Georg Klein fügt hinzu: “Hätte ich geahnt, dass Kinder vor Ort sind, hätte ich den Angriff nicht befohlen.” Seine Entscheidung bezeichnet er im Untersuchungsausschuss dennoch mit dem Begriff “angemessen”. Die überraschende postaggressive Meditation lässt ihn nicht an der von ihm verordneten Medikation, die zahllose Familien in unbeschreibliches Unglück gestoßen hat, zweifeln. Jemand, der in einem Land wie Afghanistan nicht ahnt, dass sich eine verarmte Landbevölkerung an Freibenzin bedient, hat ersichtlich keine Ahnung von dem Land in dem er seinen Dienst versieht.
Oberst Klein beweist mit dieser Feststellung in angemessener Weise, dass er für die afghanische Zivilbevölkerung ein Sicherheitsrisiko darstellt. Deutsche Soldaten, die an den Hindukusch entsandt werden, sollten mehr über das Leben der Menschen in Afghanistan wissen, als sie aus dem von Offizieren immer wieder zur Lektüre empfohlenen Roman „Drachenläufer“ glauben erfahren zu können.
Deutschlands Politiker behaupten, in Afghanistan vernetzte Sicherheit zu praktizieren. Seit dem „9/04“ hat sich dieses Trugbild der Politik in einem von Besatzung gesponnenen Netz verfangen; der Brücken bauende Soldat ist über den von der Politik zu verantworteten Feldversuch „Besatzungsdemokratie“ in Afghanistan gestolpert, und gefallen. Kanonenrohr-Fetischisten dieser Republik haben Deutschland endgültig zu einer Kriegsmacht am Hindukusch degradiert.
In einer Ansprache anlässlich einer Trauerfeier für die am Karfreitag gefallenen Soldaten bestärkt der deutsche Verteidigungsminister seine kleine Tochter darin „auf die drei jungen Männer, tapfere Helden unseres Landes“ stolz zu sein. Stolz und Heldentum sind große Worte, sie werden die jungen Männer nicht wieder ins Leben zurück holen. Diese Worte gehen Politikern immer dann leicht von der Zunge, wann immer sie ihr Versagen und ihr Scheitern zu verschleiern versuchen. Eine kleine Ironie: Unter der „Burka“ des Heroismus, der Menschenleben zerstört, sucht die zusammenbrechende deutsche Afghanistan-Politik ihre Zuflucht.
Wer weiß schon, dass der mörderische Luftangriff auf die Sandbank von Chahar Darrah, und der Ort des Überraschungsangriffes auf deutsche Soldaten am Karfreitag dieses Jahres ganze acht Kilometer voneinander entfernt liegen. Die Meinungsbildhauer glauben in den Zeiten des Krieges innere Einheit bewahren zu müssen, indem sie Fakten verschweigen. In Zeiten des Krieges bleiben Kausalketten unerwähnt, während wieder Namen in Erinnerungstafeln hinein gemeißelt werden müssen. Der für Nord-Afghanistan zuständige Kommandeur, Brigadegeneral Frank Leidenberger sagt bei der Totenfeier für die am Karfreitag gefallenen Soldaten: „Wir werden weiter kämpfen und wir werden gewinnen! “.
Wohin diese auf blinden Sieg getrimmte Kampfideologie auch führt, die den Tod afghanischer Zivilisten als Kollateralschaden herabwürdigt, deren Namen die deutsche Öffentlichkeit nicht erfährt, deren Namenserwähnung parlamentarisch gerügt wird, wurde Deutschland auf erschreckende Weise am 15.04.2010 mit dem Tod von vier weiteren Soldaten vor Augen geführt.
Wieder müssen deutsche Familien und Freunde um ihre Toten trauern, und ihnen gebührt unser aller Respekt und Anteilnahme angesichts eines irreparablen Verlustes. Gleiches gilt für Afghanische Familien und Freunde, die tagtäglich um ihre Toten trauern müssen, die auch durch deutsche Hand in einem Krieg sterben, den sie nie gewollt haben. Die eigentlichen Helden stehen an den Gräbern derer, die sie liebten. Sie sitzen verzweifelt allein in ihren Häusern und Wohnungen, weil sie trotz des immensen Verlustes ihr kaum zu ertragendes Schicksal zu meistern versuchen, in Deutschland wie in Afghanistan.
Deutschland und Frau Merkel hätten gut daran getan, sich nicht nur vor den eigenen Toten zu verneigen, sondern auch vor den Toten, die man in Afghanistan verursacht und verantwortet.
Deutschland und Frau Merkel hätten gut daran getan sich vor den geduldigen Hinterbliebenen in Deutschland und in Afghanistan zu verneigen.
Bundeskanzlerin Merkel hätte gut daran getan, in ihrer Regierungserklärung den Einsatz nicht weiter mit dem von ihr zitierten Satz des Hauptfeldwebel Daniel Seibert „Ich habe ihn erschossen. Er oder ich, darum ging es in diesem Fall.“ zu ramboisieren. Mit dieser Zitatwahl gefährdet sie in unerträglicher Weise das Leben afghanischer Zivilisten, aber auch das Leben deutscher Soldaten.
Deutschland und Karl Theodor zu Guttenberg hätten gut daran getan den Angehörigen der Opfer von Kundus direkte finanzielle Hilfe unbürokratisch zuteil werden zu lassen, anstatt eine durchschaubare, schmutzige Medienkampagne gegen die Opferanwälte zu führen.
Deutschlands einstiges Vorzeigemedium für kritischen Journalismus „Der Spiegel“ hätte gut daran getan das Leid der Hinterbliebenen von Chahar Darrah zu respektieren und nicht mit süffisanten Sätzen wie „Alle hatten – und das ist erstaunlich im Chaos Afghanistans – die Ausweise ihrer getöteten Angehörigen gleich parat“ zu verhöhnen.
Dieses Land hätte gut daran getan den Angehörigen der Opfer von Kundus die Rechtsstaatlichkeit erfahren zu lassen, auf die jeder Mensch ein uneingeschränktes, natürliches Anrecht besitzt, hier und in Afghanistan.
***
Epilog
In einer seit dem 13.12.2004 rechtskräftigen Entscheidung des deutschen Amtsgerichts Hadamar, wurden aufgrund eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz, dass zum Tod von je 4 Rehkitzen durch zwei Personen geführt hatte, die zwei Beklagten jeweils zur Zahlung von 80 Tagessätzen á 40 € und á 30 € verurteilt. In der Begründung des Urteils ist Folgendes zu lesen:
„Evtl. vorhandener Zeitdruck bei der Ausführung der Mäharbeiten ist kein vernünftiger Grund und rechtfertigt die Tötung der Rehkitze durch das Mähgerät nicht. Die Taten wurden vorsätzlich begangen.“
Die Bundesanwaltschaft aber auch alle, die Oberst Georg Klein und Fliegerleitoffizier Markus Wilhelm verteidigen, hätten gut daran getan, den Zivilisten von Chahar Darrah den Respekt, die Achtung und die Wertschätzung, die Rehkitze in diesem Staat erfahren, erleben zu lassen.
Die Bundesanwaltschaft hätte gut daran getan vor dem uneingeschränkten Freispruch einen Blick in unser Grundgesetz zu werfen, bevor es die Handlung deutscher Offiziere bewertet. Dort heiß es im Artikel 26:
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Deutschlands Sicherheit wird nicht am Hindukusch verteidigt, der Einsatz der Bundeswehr stört das friedliche Zusammenleben beider Völker. Dieses Mantra einer Frau Merkel stimmt nicht; es hat noch nie gestimmt. Dieser fragwürdige Kitt einer Fraktionsübergreifenden Kriegspolitik bröckelt mittlerweile auch im Parlament; außerparlamentarisch ist er längst dahin.
Im nachdenklich stimmenden Gedicht „Soldatengrab“ von Bert Brecht heißt es:
Bei den Soldaten drunten
Ist auch mein Freund dabei.
Ich hab ihn nicht rausgefunden.
Es ist auch einerlei.
Hat einst gekämpft und gesungen
Mit allen in einer Reih
Hat mit allen den Säbel geschwungen
Und ist mit allen verklungen
Und liegt nun drunten dabei.
Der Wind geht abends darüber
Und singt eine Melodei.
Die macht traurig. Ich weiß nicht worüber;
Es ist auch einerlei.
Bei den getöteten Zivilisten von Chahar Darrah ist auch mein Freund dabei. Ich hab ihn nicht rausgefunden. Es ist auch einerlei. Er hat kein Säbel geschwungen, er hat ums Überleben im Krieg gerungen, und liegt nun drunten dabei.
Warum ist diesem Rechtsstaat sein Tod offenbar einerlei?
Warum ist ein deutsches Rehkitz und ein Menschenleben in Afghanistan zweierlei?