Verdachtsunabhängige Kontrollen (a.k.a. “Moscheekontrollen”)
Die Praxis der diskriminierenden Personenkontrollen vor Moscheen könnte möglicherweise bald der Vergangenheit angehören. Die Fraktion der Grünen im Niedersächsischen Landtag hat einen Antrag zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes eingereicht. § 12, Satz 6 des Nds. SOG soll darin abgeschafft werden. Am 2. Dezember findet eine Anhörung hierzu statt. Die Anhörung ist öffentlich und es stehen einige Besucherplätze frei. Ich denke, dass es schön wäre, wenn auch Muslime teilnehmen würden.
Es ist zu erwarten, dass die CDU geschlossen gegen die Gesetzesänderung stimmen wird. Die Grünen wie auch die Linke werden wohl geschlossen dafür stimmen. Bei der SPD und der FDP steht die Entscheidung noch aus. Liest man sich den stenographischen Bericht des Landtags vom 23. September 2009 durch (ab S. 5752 oder 72), in dem es auch um die geplante Gesetzesänderung ging, dann wird klar, dass jeweils die SPD und die FDP ein System der Ehren-Nichtdiskriminierung vor einem geregelten rechtlichen Einhalt der staatlichen Intervention bevorzugen.
Grüne
Die Gesetzesänderung hat Ralf Briese für die Grünen-Fraktion eingebracht mit einer – so ich sie einschätzen kann – sehr umfassenden Rede, die einzeln auch auf den Seiten der Grünen-Fraktion zu finden ist.
Natürlich soll uns der Staat vor Gefahren schützen und niemand leugnet die Gefahren, die von Terror und Kriminalität ausgehen. Aber die Instrumente, die der Staat zum Schutz seiner Bürger und Bürgerinnen anwendet, müssen zielführend sein! Sie müssen sich einer strengen Erfolgskontrolle unterziehen – und vor allen Dingen müssen sie auch verhältnismäßig sein. Was heißt verhältnismäßig: Keine ungezielten Schrotkugeln bzw. Massenkontrollen, sondern gezielte Maßnahmen, die keine Unschuldigen treffen.
Linke
Für die Fraktion der Linken hatte Pia-Beate Zimmermann das Wort ergriffen und weitestgehend den Grünen zugestimmt. Sie ging aber gezielt auf die Kontrollen in Braunschweig ein:
Diese Gruppe wird stigmatisiert und somit ausge-grenzt. Wenn sie dann auch noch, wie geschehen, nach der Kontrolle abgestempelt werden – meine Damen und Herren, nicht symbolisch, sondern wirklich mit einem Stempel auf die Haut -, dann fragt man sich, was das für eine Praxis ist. Da fragt man sich außerdem, ob der Einsatzleiter wirklich noch genau weiß, was er dort tut.
SPD
Die SPD, unter deren Regierung das Gesetz 1997 etabliert wurde, bevorzugt eine “untergesetzliche” Regelung, die sie aber nicht weiter erläutern. Herr Klaus-Peter Bachmann (SPD) stimmt zwar den Ausführungen von Ralf Briese zur Praxis zu, aber möchte trotzdem das Gesetz nicht gekippt sehen. Meines Erachtens ist es blanke Parteihörigkeit, um nicht zugeben zu müssen, dass man daran beteiligt war, ein sehr schwachsinniges Gesetz aufzusetzen. Der entscheidende Absatz:
Da es nie Erkenntnisse gegeben hat und auch nie Konsequenzen erforderlich wurden, wird deutlich, dass die Fortsetzung dieser Aktionen wirklich reine Willkür ist. Hier sagen die Kommentatoren Unger und Siefken, die Kontrollmaßnahmen dürfen nicht willkürlich sein. Deswegen sei hier noch einmal sehr deutlich aufgeführt, wofür sie eingeführt wurden – nichts davon erfasst das, was Herrn Schünemann unterschwellig veranlasst, diese Praxis beizubehalten -, nämlich Lagebilder über internationale Transportrouten für Rauschgift, Schleuser, aus Osteuropa einreisende Zuhälter- und Menschenhändlerbanden oder Versuche einer Rotlichtszene aus einer anderen Stadt, das Milieu in einer niedersächsischen Stadt an sich zu reißen. Herr Briese, diese Lagebilder sind im Kommentar zum Gesetz beschrieben. Das wendet Herr Schünemann für die Überwachung von religiösen Stätten an.
Wenigstens hebt Herr Bachmann hervor, dass Schünemann in der Beantwortung einer kleinen Anfrage in diesem Zusammenhang gelogen “die Unwahrheit gesagt” hatte, um die eigene Position politisch zu rechtfertigen. Er hatte dem Ditib-Vorsitzenden Ünlü in den Mund gelegt, dass dieser die Kontrollen verstehen würde1.
FDP
Die FDP liefert ein noch schlechteres Bild gemessen an ihrem eigenen angeblich liberalen und rechtsstaatlichen Selbstbild. Der Sprecher – Herr Jan-Christoph Oetjen (FDP) – sagt etwa:
Ich möchte hier für die FDP-Fraktion sehr deutlich sagen, dass die komplette Streichung des § 12 Abs. 6 in diesem Zusammenhang – egal wie man zum Thema Moscheekontrollen steht – vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Deutschland derzeit nicht zielführend ist und von der FDP-Fraktion nicht mitgetragen wird.
Wir haben die Terrordrohungen. Das ist allen hier bekannt. Das ging durch die Medien. Das brauche ich nicht zu wiederholen. Das ist einer der Gründe dafür, warum wir diesen § 12 Abs. 6 brauchen.
Wir haben die Terrordrohung, also sollten die Rechte zurückgenommen werden! Es geht das durch Medien noch weiter gesteigerte Bedrohtsein-Gefühl vor solch unwichtigen Rechten wie die freie Religionsausübung etwa. Weiter, Herr Oetjen:
Aus Sicht der FDP sollten wir Kontrollen auch im Bereich von Moscheen durchaus zulassen. Allerdings sind wir der Meinung, dass diese Maßnahmen sehr sensibel von der Polizei durchgeführt werden müssen, sicherlich sensibler, als das zu Beginn und in der Vergangenheit geschehen ist.
Also noch eine “untergesetzliche” Regelung: “sensibel” sollen die Kontrollen sein! Wenn also das nächste Mal Menschen zur Moschee oder aus der Moschee kommen und schnell zur Arbeit hasten, dann wird die sie kontrollierende Polizei mit einem “Bitte” darum bitten, dass die Papiere gezeigt werden und man sich der Verdächtigung der Nachbarn aussetzen lässt.
Es ist schon komisch: Im Rechtsstaat Deutschland wird das repressive Vorgehen der staatlichen Organe gesetzlich weitläufig gesichert, während die Rechte des Einzelnen “untergesetzlich” und sehr relativierbar – wenn überhaupt – Berücksichtigung finden.
CDU
Kommen wir dann noch zur Sprecherin der CDU-Fraktion und Palin-look-alike Editha Lorberg, die laut ihrer offiziellen Internetseite bekundet, dass sie glaubt, “dass Politik die Kirche braucht” und dass sie “als Christin die Kirche in [ihre] politische Arbeit [einbezieht]“. Ihr Beitrag ist in Gänze als “peinlich” zu bewerten und deshalb kann ich verstehen, dass sie Zwischenfragen (drei an der Zahl) nicht zugelassen hat und sie stattdessen anschließend von ihrem Parteifreund Hans-Christian Biallas beantworten ließ. So behauptete sie, dass es ein “Grundrecht auf Sicherheit” gäbe, was Biallas konkretisierte so, dass das in Artikel 2 des GG genannte Recht auf “Leben und körperliche Unversehrtheit” ein Grundrecht auf Sicherheit darstelle2.
Dann lässt Lorberg folgenden Kracher fallen:
Durch Ihre Darstellung der verdachtsunabhängigen Kontrollen vor Moscheen schüren die Grünen Verunsicherung bei den Besucherinnen und Besuchern von Moscheen. […] Sie möchten erstens den Eindruck vermitteln, als würden gläubige Moscheebesucher an ihrer Religionsausübung gehindert, als würden die Kontrollen in den Moscheen erfolgen.
Zweitens erwecken Sie den Eindruck, als würden die Kontrollen alle muslimischen Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellen. Drittens halten Sie diesen Kontrollmaßnahmen entgegen, sie seien nicht verhältnismäßig. Viertens führen Sie aus, dass bisher bei den Kontrollen im Wesentlichen Ordnungswidrigkeiten, Festnahmen und Strafanzeigen aufgrund allgemeiner und organisierter Kriminalität erfolgt sind.
Also nicht die Kontrollen und die Erniedrigung oder die Diskriminierung führen zur Verunsicherung bei den Besuchern der Moscheen, sondern die Erwähnung dieser!! Auch scheint es schon ein großes Problem darzustellen, dass die Grünen den Unsinn dieses Gesetzes darstellen. Die gute Christin hat wohl keine Zeit, selbst mal mit einem Muslim in ihrem Land zu sprechen, um mal ein Lagebild zu bekommen, oder? Weiter, Frau Lorberg:
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Ist es in einer Zeit, in der Terrordrohungen in unserem Land große Besorgnis auslösen, angemessen, über eine Gesetzesänderung und die vier von mir eben genannten Punkte überhaupt zu diskutieren?
Nein, natürlich sollte man nicht über Gesetze diskutieren, wenn es Terrordrohungen gibt… Auch wenn sie nur abstrakt sind…
Ist es nicht vielmehr an der Zeit, die Menschen mitzunehmen und auch die Besucherinnen und Besucher von Moscheen und Gebetsräumen davon zu überzeugen, dass diese Kontrollen unser aller Sicherheit bedeuten?
Auch wenn das nicht der Fall ist?? Frau Lorberg möchte wohl ein Postulat, dass nämlich die Kontrollen mehr Sicherheit bedeuten – daran zweifeln ja nicht zuletzt die parlamentarischen Gegner dieses Gesetzes – öffentlichkeitswirksam lancieren, statt eine Diskussion darüber zu führen. Und so führt sie ihre Angstmacherei fort:
Meine Damen und Herren, wollen Sie angesichts von Madrid, New York und Kofferbombern hier in Deutschland wirklich so tun, als seien Kontrollmaßnahmen unverhältnismäßig? – Ich mag mir das Szenario nicht vorstellen, wenn der Terror hier in Deutschland seine Opfer findet.
Ohne erkennbaren Zusammenhang wirft sie einfach mal New York, Madrid und “Kofferbomber” in einen Hut, verwurstet sie mit den Kontrollen und stellt bereits die Gegner des Gesetzes in die Nähe einer Mitverantwortung für einen möglichen zukünftigen Anschlag. Und es hört nicht auf:
Ich bin davon überzeugt, dass die Kontrollen vor den Moscheen bewirken, dass unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger die grundsätzliche Notwendigkeit der Bekämpfung des Terrors erkennen werden. Es geht nicht um einen Generalverdacht gegenüber den Besucherinnen und Besuchern, ganz im Gegenteil. Wir dürfen aber dem islamistischen Terror keine Chance geben, sich in unserem Land zu verbreiten und unschuldige Menschen zu verletzen oder gar zu töten.
Ja, so werden Muslime die “Notwendigkeit der Bekämpfung des Terrors” erkennen! Vielleicht sollten wir jeden Tag Kontrollen unterlegen sein, möglicherweise sind wir uns dann alle schneller der Terrorgefahr bewusst! Und nach der Rede von Editha Lorberg im Landtag dürfte auch der letzte Muslim davon überzeugt worden sein, dass die nur ihn betreffenden Kontrollen überhaupt nicht einem Generalverdacht geschuldet ist – schließlich werden sie ja verdachtsunabhängig geführt.
Der Schluß der Rede durch Frau Lorberg ist nicht weniger komisch:
Die Meldungen der letzten Tage rufen zur erhöhten Vorsicht und Wachsamkeit auf, meine Damen und Herren.
Übersetzung: Ahhhhhh! Ich habe Angst, ich habe Angst, ich bin sehr verängstigt. Sie nicht? Sollten Sie aber sein!
Lassen Sie uns gemeinsam …
… beten?? Das habe ich fast erwartet. Stattdessen:
… jede Möglichkeit ergreifen, gegen den menschenverachtenden Terror anzugehen! Ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück! Ich danke Ihnen.
Tja, das ist die Sensivität, wie sie die CDU etwa versteht: Blödsinn reden, Angst schüren und einen Generalverdacht bekräftigen und mit der höflichen Bitte um Rückzug der Gesetzesänderung schließen!
Anhörung
Wie bereits erwähnt findet morgen schon die Anhörung zur Gesetzesänderung statt3. Interessierte sollten sich ziemlich früh im Leibniz-Saal einfinden, um noch gute Plätze abzubekommen.
- Migazin hat dazu Genaueres[↩]
- Jens Nacke (CDU) hatte noch zuvor reingerufen, dass es Artikel 1 bereits enthält[↩]
- kurze Ankündigung findet sich in diesem Wochenübersicht, den genauen Zeitplan kann ich gerne per Email zuschicken.[↩]
